Thinkpad + Kaffee + Haftpflichtversicherung

crazydomi

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29 März 2007
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Hallo zusammen,

neulich hatte mein T42 einen unschönen Kontakt mit einer Tasse Kaffee, die sich in die Tastatur und teilweise ins Display ergossen hat. Resultat ist eine im rechten Bereich etwas klebrige Tastatur, und ein deutlicher Kaffeefleck im Display (Kaffee ist hinter den Displayrahmen gelaufen, und hat sich dann da wohl zwischen die einzelnen Folien im Display reingezogen). Glücklicherweise war ich es nicht selber, sondern jemand anderes. Also die Sache an die Haftpflicht weitergegeben.

Die schickt mir heute unbürokratisch einen Scheck für 100€. Allerdings reichen die 100€ halt nicht zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Display SXGA+ 14 Zoll ca. 100€ + Versand, Tastatur ca. 40€ + Versand, beides bei Ebay, zusammen also so ca. 150-170€. Und ich hab da halt auch geringe Lust großartig draufzuzahlen.

Die Versicherung schreibt in ihrem Brief "Sollten die Reparaturkosten den ausbezahlten Betrag übersteigen, bitten wir vorab um einen Kostenvoranschlag". Eine Reparatur bei IBM wäre ja wohl kaum lohnenswert bei einem geschätzen Restwert von ca. 300€, und man ist ja kein Unmensch, ich wäre ja mit den reinen Teilekosten zufrieden. Garantie ist ja auch keine mehr drauf, also ist eine Selbstreparatur kein Problem. Was ist denn eure Erfahrung bei der Abwicklung von solchen Angelegenheiten über die Versicherung? In meinem Fall ist es die DEVK.

Gruß, crazydomi
 
natürlich verlangt keine Versicherung das du dich auf dem Gebrauchtmarkt umschaust...aber im Regelfall zahlen die nur den Zeitwert. Ich bin wirklich gespannt wie das ausgeht. Kann ja sein das die Versicherung wirklich den vollen Kostenvoranschlag bezaht, auch wenn dieser den Zeitwert bei weitem übersteigt! in dem Punkt lass ich mich gern eines Besseren belehren.
 
Hallo zusammen,

nachdem ich den Thread aufmerksam gelesen habe, muss ich mal was zum Thema Versicherungen schreiben.

Ich arbeite selbst als Schadenregulierer in einer Versicherung (hauptsächlich Haftpflicht und Sachversicherung (also Hausrat, Wohngebäude) ) und kann die hier gemachten Ratschläge mit Anwalt zu drohen etc. nicht nachvollziehen.
Versicherungen halten sich stets an die jeweils dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen bzw. an die aktuelle Rechtslage. Das müssen sie auch (zumindest die seriösen Versicherer), sonst gäbe es Ärger mit der Bafin. Außerdem hat jeder Versicherungsnehmer im Zweifelsfall immer das Recht sich beim Ombudsmann zu beschweren.
Fakt ist, dass erwiesenermaßen ~ 80% aller gemeldeten Haftplichtschäden entweder in der Höhe oder vom Schadensverlauf her getürkt sind. Daher schaut man, gerade bei vermeintlichen "Bagatellschäden" natürlich mal genauer hin. Fakt ist auch, dass es die vertragliche Obliegenheit des Versicherungsnehmers ist den Schaden in vollem Umfang nachzuweisen und alle erforderlichen Angaben zu machen, die für eine Schadensbeurteilung notwendig sind.

Mit dem Anwalt zu drohen finde ich persönlich immer witzig, da jede (größere) Versicherung eine ganze Abteilung an festangestellten Rechtsanwälten hat, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als genau solche Fälle zu bearbeiten, bei denen der Versicherungsnehmer (wieder mal) die Bedingungen nicht gelesen hat, oder denkt, dass er ganz schlau ist und die Versicherung betrügen will, schließlich zahlt er ja schon geraume Zeit seinen Beitrag, da will er auch mal was rausbekommen für sein Geld :whistling:

Das in dem beschriebenem Fall die Versicherung unbürokratisch 100 EUR überwiesen hat, ist imho erstmal ok, da der ganze Ärger mit Kostenvoranschlag einholen, Bilder machen, eventuell Gerät einschicken etc. doch meist einfach lästig ist. Nichtsdestotrotz bin ich aber der Meinung,dass im Schadensfall der geschädigte VN natürlich genau die Entschädigung bekommt, die im zusteht. Daher im Zweifelsfall am besten mit dem zuständigen Regulierer mal telefonisch Kontakt aufnehmen.
 
[quote='electrochemist',index.php?page=Thread&postID=600655#post600655]Bei Haftpflichtschaden muss der Ausgangszustand wiederhergestellt werden. ...[/quote]Deine Argumentation, electrochemist, kann ich nur bedingt bejahen, denn was die Kfz- Haftpflichtversicherung angeht, werden dort beispielsweise Reparaturen i.d.R. nur maximal in Höhe des Zeitwertes des betreffenden Fahrzeugs bezahlt. Liegen die Reparaturkosten höher als der Zeitwert, wird letzterer ausbezahlt und der "Drops ist gelutscht". Da wird einem also kein neues Auto spendiert, wenn das betagte Altfahrzeug zu Schaden gekommen ist.

PS: Sorry, da waren Think freak und NewProggie schneller, aber ich sende den Post jetzt trotzdem ab.
 
[quote='NewProggie',index.php?page=Thread&postID=600658#post600658]
Fakt ist, dass erwiesenermaßen ~ 80% aller gemeldeten Haftplichtschäden entweder in der Höhe oder vom Schadensverlauf her getürkt sind. [/quote]

Oha, die Gegenseite. Aber Du hast natürlich Recht mit den 80 %. Ich habe mal selbst meine Fensterscheibe zerlegt mit nem Fussball. Die Firma, die das repariert hat, hat mich ernsthaft gefragt, ob ich nicht nen Bekannten hätte, der sich bereit erklären würde, den Schaden über seine Haftpflicht laufen zu lassen, ja sie hat mich sogar durch die Blume für bescheuert erklärt, dass ich das selbst zahlen wollte. Und die Kosten von diesen 80 % Betrügern trägt natürlich die Allgemeinheit der Versicherungsnehmer.

Zu den anderen Sachen äusser ich micht nicht. Ich halte nicht viel von Versicherungen und deren Gebaren, ganz abgesehen davon, dass ich Versicherungsbetrüger auch nicht mag.

@Mnemo: Natürlich wird im KfZ-Bereich immer nur der Zeitwert ersetzt, anders als zum Beispiel bei meinem Rennrad. Das ist klar. Aber trotzdem macht man als Haftpflichtgeschädigter in der Regel nun guten Deal.......
 
@NewProggie

als Sachkundiger kannst du es doch offen sagen: Wonach wird die Auszahlung berechnet, nach Zeitwert oder nach Kostenvoranschlag?
 
Sachverständiger? :D Sorry, ganz davon abgesehen, was jetzt als Antwort kommt, aber ein Sachverständiger ist etwas anderes. Wenn Versicherungungen als Sachverständige vor Gericht zugelassen wären, würde wohl kaum ein Geschädigter zu seinem Geld kommen. :D

Aber ok, ich weiss natürich was du meinst.......sagen wir mal "Insider" oder meinetwegen auch Experte (mit subjektiv gefärbter Einschätzung).
 
moin,

ich sehe hier das problem garnicht.....

die versicherung zeigt sich doch bereits einsichtig, indem sie erstmal einen teil der forderung gezahlt hat.

solange die ersatzteile nicht den zeitwert übersteigen, würd ich jetzt einfach die benötigten teile kaufen, die belege zusammen mit der restforderung an die versicherung senden, und dann kann mamn immer noch weitersehen....

immerhin sind versicherungen bemüht , ihre kosten gering zu halten, und solche schäden sind bagatellen.

wenn die versicherung sich dann querstellen sollte, gehst zum anwalt, wenns das wert ist (von dem aufwand her), zahlen müssen die den dann auch noch, jedenfalls wenn du im recht bleibst ;)


ich glaube kaum, dass die wegen 50,- euro nen rechtsstreit riskieren.



wenn ich dann so einen text wie den von NewProggie lese, verstehe ich auch die vielen ratschläge hier, sich sofort einen anwalt zu nehmen. Ich find gelinfde gesagt ne frechheit, 80% aller geschädigten betrug vorzuwerfen. und die lustige begründung, warum die versicherung erstmal versucht den geschädigten zu beschummeln

zitat: " ist imho erstmal ok, da der ganze Ärger mit Kostenvoranschlag einholen, Bilder machen, eventuell Gerät einschicken etc. doch meist einfach lästig ist."

zeigt ja ganz fdeutlich, mit welchen mitteln versicherungen versuchen, die geschädigten um ihr geld zu bringen :D

gerät man an solche, sollte man wirklich nen anwalt nehmen. der regelt dann nämlich alles , und man braucht sich nicht um der ganze Ärger mit Kostenvoranschlag einholen, Bilder machen, eventuell Gerät einschicken etc. scheren!


natürlich ist es unschön, dass es kriminelle gibt, oder gelegenheitstäter, die die versicherung beschubsen wollen, und somit allen versicherungsnehmern schaden, aber wenn 80% der schadensfälle getürkt sind, muss man dringendst haftplichtversicherungen abschaffen, da sie offenbar massenhaft ehrbare menschen zu kriminellen machen :D

gruß
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=600665#post600665]@NewProggie

als Sachkundiger kannst du es doch offen sagen: Wonach wird die Auszahlung berechnet, nach Zeitwert oder nach Kostenvoranschlag?[/quote]

Grundsätzlich ist es bei Sachschäden so, dass die Reparatur (sofern möglich) bzw. ein Ersatz für das beschädigte Gerät bezahlt wird. Bei einer Neuanschaffung hingegen wird lediglich der Zeitwert ersetzt (Abnutzung etc., keine Besserstellung als vor dem Schadensfall). Das hängt aber auch immer ein bisschen von dem jeweiligen Bedingungswerk ab, was dem Vertrag zugrunde liegt, deswegen kann ich keine genaue Antwort dazu geben.

@Kopernikus:

[ ] Du hast meinen Beitrag verstanden :wacko:
[ ] Du argumentierst sachlich
[X] Du bist ein Troll

:P
 
Stimmt. Es gibt kein Problem und das ganze ist glaube ich mehr ein "Popcorn"-Thread. Laut der Eingangsfrage scheint sich die Versicherung keineswegs quer zu stellen. Im Gegenteil. Es ist nur an der Seite des Fragestellers, den Schaden in der Höhe zu dokumentieren.

Also das mit den 80 Prozent halte ich in der Tat für ne realistische Einschätzung...vielleicht etwas weniger, aber im Grunde genommen ist es leider normal, genau wie der Spruch des Handwerkers "Mit Rechnung oder ohne?", nachdem der Kunde gefragt hat "Wie teuer wird es denn?" :D Allerdings hält sich mein Mitleid mit den Versicherungen in sehr engen Grenzen diesbezüglich, denn letztendlich zahlt natürlich wieder.......der Ottonormalverbraucher. Und es gibt auch andere Storys, von Geschädigten, die z. B. nach einem Todesfall eines Angehörigen aufs Mieseste im Regen stehen gelassen werden im Dienste des Profits.

[quote='NewProggie',index.php?page=Thread&postID=600670#post600670]

[ ] Du hast meinen Beitrag verstanden :wacko:
[ ] Du argumentierst sachlich
[X] Du bist ein Troll

:P[/quote]

Reichlich unsachlich für nen "Sachkundigen"....
 
okay, das heisst man sollte sich auf jeden Fall erstmal seinen Vertrag richtig durchlesen und mit dem Vertreter seines Vertrauens sprechen,(ohne Ironie), den Anwalt kann man dann immer noch einschalten...die Advocard Besitzer rennen warscheinlich gleich zum RA :D

EDIT: als Popcorn würde ich den Thread nicht bezeichnen, mich interessiert schon brennend wie die Versicherer argumentieren und letztendlich in diesem Fall den Schaden regulieren. Das geht anderen sicher auch so...
 
Das Popcorn war nicht negativ gemeint.....Wollte nur sagen, es gibt eigentlich kein Problem mehr gibt, das es zu lösen gilt (was es ja auch nie gegeben hat). ;)

Und ich bleibe dabei: Mit Versicherungen setzt man sich ab einem gewissen Schadensbetrag am besten und erfolgreichsten über anwaltliche "Mediation" auseinander. Natürlich muss man sich sicher sein, dass man "Recht hat"; sonst kanns teuer werden. :D
 
Probleme sehe ich auch (noch) nicht, ich will nur wissen was die letztendlich abdrücken :D

Gruss

kann ja sein das morgend jemand ein Glas Rotwein in mein T30 kippt 8) Neupreis war ziemlich hoch...
 
Also das hinterletzte Schrottgerät von vor 5 Jahren kriegst du natürlich nicht neupreisersetzt. Aber wenn gewisse Gegenstände ein gewisses Alter noch nicht überschritten haben und haftpflichttechnisch total geschrottet wurden, dann ist es meiner Einschätzung nach möglich, dass man den Neupreis ersetzt bekommt.........

.."normal" wird natürlich der Zeitwert ersetzt; allerdings ist das dann in der Regel auch immer noch ein sehr guter Deal für den Geschädigten. Mehr wollte ich nich sagen. Gute Nacht.
 
mhhhja, da wird dann wohl eher willkürlich reguliert. Wenn ich das TP vor 2 Jahren für 500 Euronen gebraucht gekauft habe, ist wohl Essig mit der Neupreiserstattung ;( aber wer hebt sich denn schon alle Rechnungen der Anschaffungen auf?
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=600683#post600683]...aber wer hebt sich denn schon alle Rechnungen der Anschaffungen auf?[/quote]
Ab einem gewissen Betrag für eine gewisse Dauer: ich :P
Gruß Max und gute Nacht!
 
Also ich habe noch nie, bei welchem Problem auch immer, voreilig mit dem Rechtsanwalt gedroht. Und wenn dann drohe ich nicht, sondern kündige höchstens an einen RA mit der Wahrung meiner Interessen zu beauftragen. Immer schön freundlich bleiben! :P

Ich würd einfach einen Kostenvoranschlag besorgen, belegen was die Ersatzteile kosten und eine Eigenreparatur anbieten.
 
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