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könnt Ihr auch die Modellnummer, die Typenummer und das Produktionsdatum angeben? Sind das Optimusmaschinen? Das Produktionsdatum sollte auf dem Kartion stehen.
Beispiel:
Type: 20AN-0079GE S/N: xx-xxxxxx 13/10
Welche Rattern, welche nicht?
Dieser Thread soll potentielle Käufer informieren. Tests gibts es ja noch keine deutschen.
(Orange Hervorhebung von mir.)notebookcheck.com schrieb:[h=3]Geräuschemissionen[/h]Das ThinkPad T440p hat alle Voraussetzungen um ein sehr leises Notebook sein zu können. Selbst die konventionelle Festplatte fällt mit einem Schalldruckpegel von 28,2 dB(A) kaum auf. Bei wenig Last bleibt der Lüfter lange aus und sorgt so für ein leises Betriebsgeräusch. Mit einem Solid State Drive würde der Rechner wahrscheinlich lautlos agieren. Sobald der Lüfter einsetzt, wird man beim Testmodell jedoch mit einem ungewöhnlich rauen Geräusch, das fast schon einem Rattern gleicht, belästigt. Dieses ist über alle Drehzahlbereiche hinweg vorhanden. Hierbei könnte es sich um einen unrund laufenden oder defekten Lüfter des Testmodells handeln.
Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadensersatz gegen den Hersteller für Schäden, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind. Sie ist in den §§ 1 bis 19 des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) geregelt und von der verschuldensabhängigen „Produzentenhaftung“ nach § 823 BGB zu unterscheiden.
Die Produkthaftung setzt weder einen Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Endverbraucher voraus, noch ist ein Verschulden für die Haftung des Herstellers erforderlich. Vielmehr soll der Endabnehmer vor bestimmten von einem fehlerhaften Produkt ausgehenden Gefahren, unabhängig von einem Verschulden des Herstellers geschützt werden, auch wenn sich diese erst nach Inverkehrbringen des Produkts gezeigt haben. Es handelt sich also um eine reine Gefährdungshaftung. Mangels Vertrags oder Kontakt zwischen Hersteller und Endabnehmer, der das Produkt in der Regel bei einem Zwischenhändler erworben hat, scheiden Ansprüche aus Gewährleistung, Positiver Vertragsverletzung (pVV) und der culpa in contrahendo („cic“, Verschulden vor Vertragsabschluss) aus.
Allgemein gilt entsprechend der Arbeitsstättenverordnung im Anhang Nr. 3.7:
In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist.
notebookcheck.com schrieb:Fazit
[...]
Eher als Eigenart des Testmodells ordnen wir die unangenehme Lüftercharakteristik ein. Hierbei wird es sich wahrscheinlich um einen Defekt handeln, der bei der sonstigen Serie nicht auftritt.
Lüftertausch hilft natürlich auch... Das Problem ist der Lüfter, nicht eine Resonanz im Gehäuse o.ä. wie vielfach vermutet.
Versuch macht klug und führt zu Erfahrung.