T23 Kauf im ebay und meine platzenden Eier

Puke

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13 Dez. 2007
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452
Hallo,

vor kurzen habe ich ein T23 im ebay erworben, das ganze für 50€.

Der Text der Auktion lautete so

IBM ThinkPad T23 Typ 2647

Zum Verkauf steht ein Notebook der Firma IBM T23 Typ 2647.


Mit dabei ein internes Diskettenlaufwerk, ein DVD-Rom-Laufwerk, ein Akku (scheint aber defekt zu sein) und natürlich das Netzteil.
Habe das Gerät von einem Kunden bekommen. Es lässt sich noch einwandfrei einschalten, jedoch ist ein Kennwort hinterlegt, welches nicht mehr bekannt ist.
Daher kann ich über Funktionalität, Ausstattung und Gebrauchszeit nur wenig Auskunft geben.

Der Rechner lief bisher ohne Probleme, jedoch hat man versucht, ein Kennwort zu hinterlegen, was aber gescheitert ist.

Daher verkaufe ich das Notebook ausdrücklich als defekt und Bastlerobjekt.

Wir übernehmen absolut keine Garantie für Funktionalität - Rückgabe ist nicht möglich!

Das Widerrufsrecht bei diesem Artikel entfällt! Bieten Sie bitte nur, wenn Sie damit einverstanden sind.


Viel Spaß beim Bieten!


geliefert wurde das

cimg2506vl4.jpg

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cimg2509ri6.jpg


und das war meine kurze und knappe Reaktion in Kopie an meinen Advokaten

Hallo,

das "Notebook" kam heute an. In der Auktion wurde mit keinem Wort erwähnt das es total defekt ist, das Display kaputt ist, das Gehäuse mehere Brüche hat.

Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 01.12.2008 den Kaufbetrag zzgl. 6,90€ Rückverand auf das Konto der Kreissparkasse Groß-Gerau Ktno xxxx163 Blz xxxxxx3 anzuweisen.

Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, werde ich über meinen Anwalt Anzeige wegen vorsätzliches Betruges
erstatten.

Mit freundlichen Grüßen


Wie kann ein Gewerbetreibender so doof, dreißt und vorsätzlich handeln und auch noch denken ich lass mir das gefallen ??

Puke
 
Zumal er als Gewerbetreibender zur Rücknahme verpflichtet ist, da kann er reinschreiben was er möchte. Ganz klar Frist für Rücknahme und danach Anwalt und event. Betrugsanzeige.
 
@Puke

Nimm mal bitte lieber den Namen des Verkäufers raus, sonst hagelt es evtl. Abmahnungen.

@topic
Heftiger Kram....
 
Eine der Forenregeln: "Wer einen Händler mit Namen nennt möge bitte auch seinen eigenen Namen nennen."

Ansonsten: Rückgabe nach FAG und gut ist.


Edit:
Inzwischen ist der Händlername raus, auch gut.
 
*lach*

sieht doch absolut verschärft aus des Teil ... :D

geiler "used" lock ...

*totlach* .... müsst ich ma die dinger knipsen was ich so bei egay bekomme ...

WIRD NUR .. wirklich NUR noch Schrott vverkauft ... sollte man in Schrottbay umbenennen ...

ach übrigens .. wenn du auf Unterstüzung von seitens ebay hoffst ... erwarte nichts ... schon gar net bei einem Gewerbetreibendem ..!!!

ich hau mich fast wech

greeets

daniel
 
@ moses

ebay, totlach. Das geb ich meinem Advokaten und der macht den Rest. Die sache ist so was von glasklar das der Händler keine andere Möglichkeit hat.
 
@puke

ja .. das prob ist nur die zeit die dabei ins land streicht ... und Warenwert 50 euro ... 51 euro müssten es sein damit das gericht handeln könnte .. alles was drunter ist wird fallen gelassen .. leider

was denkst du wieviel lehrgeld ich mittlerweile gezahlt hab .... und wie oft ich meinen rechtsverdreher auf solchen sachen angestzt hab .. meine rechtschutz ( wohlgemerkt die dritte) ist wieder kurz davor mir zu kündigen ...

aber .. mag ja kein anstiften ... aber was meinst du was so ein pers. besuch bewirkt ... .. aber wegen 50 eus .. hunderte von kilos ...

das rechnen die alle mit ein ...

kann da ein liedchen von singen

trotzdem dir viel erfolg ..

greets

Daniel
 
Wenn du dessen Namen nennst, musst du auch deinen Namen nennen, damit der Forenbetreiber auf der sicheren Seite ist.
Waren denn keine Bilder bei der Auktion dabei? Wie war denn die Auktionsnummer?
War das wirklich ein gewerblicher Verkäufer oder war es als Privatverkauf deklariert?

Prinzipiell bist du richtig vorgegangen. Sowas würde ich mir auch nicht gefallen lassen. Aber die Frist ist etwas kurz bemessen. Eine Woche solltest du ihm schon lassen. Selbst wenn er es heute überweist kann es passieren, dass der Betrag dir erst Dienstag gutgeschrieben wird, je nach Bank. Das schafft er bis Montag also nur schwer...

Ist der "used-look" nicht heutzutage "in"? :D
 
[quote='Puke',index.php?page=Thread&postID=479810#post479810]Daher verkaufe ich das Notebook ausdrücklich als defekt und Bastlerobjekt.

Wir übernehmen absolut keine Garantie für Funktionalität[/quote]Als Artikelbeschreibung klingt das eindeutig.

[quote='Puke',index.php?page=Thread&postID=479810#post479810]das "Notebook" kam heute an. In der Auktion wurde mit keinem Wort erwähnt das es total defekt ist,[/quote]Das kann ich nicht nachvollziehen.
 
@dv...

sicher war es als solches angeboten ... aber solch gravierende mängel kann man unter umständen als vorsätzlich verschwiegen durchbekommen ... was heisst durchbekommen ... :=)

das prob ist nur der warenwert !!

greets

daniel
 
RE: RE: T23 Kauf im ebay und meine platzenden Eier

[quote='DVormann',index.php?page=Thread&postID=479820#post479820][quote='Puke',index.php?page=Thread&postID=479810#post479810]Daher verkaufe ich das Notebook ausdrücklich als defekt und Bastlerobjekt.

Wir übernehmen absolut keine Garantie für Funktionalität[/quote]Als Artikelbeschreibung klingt das eindeutig.

[quote='Puke',index.php?page=Thread&postID=479810#post479810]das "Notebook" kam heute an. In der Auktion wurde mit keinem Wort erwähnt das es total defekt ist,[/quote]Das kann ich nicht nachvollziehen.[/quote]


Was kiannst Du nicht nachvollziehen ?? Hab noch ein KFZ, rund wie ein Japaner, kann den ja ins ebay setzen und nicht erwähnen das er bei 160 von der Bahn geflogen ist. sollte der küufer dann reklamieren sage ich dann, hab ich doch als Bastlerfahrzeug verkauft, ist doch ok- lol




Und mit meinem Advokaten, ein Freund von mir, hab ich schon telefoniert. Die Bilder hat er auch schon, die haben ihn zum schmunzeln gebracht. Und es geht nicht um 50€, er wird den Streitwert auch in seinem Interesse höher, viel häher ansetzen lol
 
...

den streitwert kann er nicht höher setzen .. es geht ja um den Kaufpreis ......

und eine entschädigung ist net drin bzw ein verdienstausfall .. da du ja sicher nicht gewerblich bist ...

greets

daniel
 
ich wieß ned was du hast, da steht doch auch nirgends das der bildschirm iO ist ;)
es erfüllt genau die Produktbeschreibung
 
RE: RE: RE: T23 Kauf im ebay und meine platzenden Eier

[quote='Puke',index.php?page=Thread&postID=479825#post479825]Was kiannst Du nicht nachvollziehen ??[/quote]Es wird ausdrücklich defekte Ware angeboten. Dass die erhaltene Ware defekt ist überrascht mich deshalb nicht. ?(

Die Formulierung "In der Auktion wurde mit keinem Wort erwähnt das es total defekt ist" betrachte ich als sachlich falsch. Natürlich steht da, dass es defekt ist. Gut, das Wort "total" ist im Angebotstext nicht enthalten, aber sonst?

Was sonst erwartet man in der Bucht?
 
moin,

ausserdem ist 512mb ram und ein funktionsfähiges T23 board komplett schon mehr wert, als du gezahlt hast.


klar ist es ätzend, was da einige bei ebay abziehen, aber dafür gibts ja das bewertungssystem. hast sicher schon negativ bewertet?



gruß
 
[quote='DVormann',index.php?page=Thread&postID=479828#post479828]Es wird ausdrücklich defekte Ware angeboten. Dass die erhaltene Ware defekt ist überrascht mich deshalb nicht.[/quote]

So ganz stimmt das ja nicht, denn im Auktionstext wird schon der Eindruck erweckt, daß das Gerät im Prinzip funktioniert und in Ordnung ist:

[quote='Puke',index.php?page=Thread&postID=479810#post479810]Habe das Gerät von einem Kunden bekommen. Es lässt sich noch einwandfrei einschalten, jedoch ist ein Kennwort hinterlegt, welches nicht mehr bekannt ist.
Daher kann ich über Funktionalität, Ausstattung und Gebrauchszeit nur wenig Auskunft geben.

Der Rechner lief bisher ohne Probleme, jedoch hat man versucht, ein Kennwort zu hinterlegen, was aber gescheitert ist.[/quote]

Die "Modifikation" am Deckel, die Brüche und die Flecken am Display sind sichtbar und - nach meinem Verständnis - durchaus Mängel, die man als Käufer nicht erwarten muß, also auch beanstanden kann, wenn sie nicht benannt oder durch Bilder dokumentiert wurden.
 
ein defektes notebook/ bastlerobjekt wurde angeboten.
ein defektes notebook/ bastlerobjekt wurde gekauft.
ein defektes notebook/ bastlerobjekt wurde geliefert.

wo war noch mal das problem?
 
[quote='Puke',index.php?page=Thread&postID=479810#post479810]Es lässt sich noch einwandfrei einschalten[/quote] [quote='Puke',index.php?page=Thread&postID=479810#post479810]Der Rechner lief bisher ohne Probleme[/quote] Und dann dieser BIOS-Shot mit schwerwiegender Akne? :wacko:

Man kann vieles ausschließen, aber wenn die zuvor beschriebenen Eigenschaften nicht zutreffend sind, ist das für mich -vorsichtig gesagt- mutig. Geld zurück!

Aber ob sich die Angelegenheit unkompliziert ohne Juristerei erledigt hätte, wird wohl nicht mehr in Erfahrung zu bringen sein...
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=479844#post479844]ein defektes notebook/ bastlerobjekt wurde angeboten.
ein defektes notebook/ bastlerobjekt wurde gekauft.
ein defektes notebook/ bastlerobjekt wurde geliefert.

wo war noch mal das problem?[/quote]das prob ist in dem was sichtbar ist und was kein normaler zustand ist ! sowas sollte / muss man erwähnen ...

daniel
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=479844#post479844]wo war noch mal das problem? [/quote]Ich denke, dass Problem könnte da liegen, dass das Gerät nur aufgrund des "vergessenen" Passworts als defekt verkauft wurde. Ansonsten erweckt die Auktion den Eindruck, dass es sonst vollkommen funktionsfähig und in Ordnung ist.

Sonst kann ich ja auch mein Auto, welches einen Totalschaden hat, als defekt verkaufen, weil ich den Zündschlüssel verloren habe. ;)
 
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