Riss im Display = 200 Euro?

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SolsburryHill

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Themenstarter
Guten Abend,

letzte Woche habe ich bei der Lenovo-Hotline angerufen, da mein Thinkpad einen kleinen Riss hat, der sich von der Display-Deckel Innenseite links noch aussen zieht. Ich habe bei der Hotline angerufen und dort auf verlangen auch ein Photo von dem Riss hingeschickt, die mich daraufhin zurueckgerufen haben und mir gesagt haben, dass es sich um einen Garantiefall handle, und dass ich das Geraet nach Heppenheim schicken solle.

Gesagt - getan. Montag habe ich es losgeschicket, und laut DHL wurde es Dienstag um 12 Uhr zugestellt. 1-2 Tage, maximal 5 haette das Thinkpad Aufenthalt in Heppenheim, hat die Hotline gesagt.

Samstag kam dann bei mir ein Brief an, in dem ich unterschreiben sollte, dass ich mit der Reparatur i.H.v. 200 Euro zzgl. Versand und Verpackung einverstanden sei. Bitte?!
Sollte ich damit nicht einverstanden sein, bezahle ich 72 Euro pauschal fuer die Diagnose + Porto und Verpackung.

Ich find das total unverschaemt, ich habe fuer das Geraet annaehernd 2000 Euro bezahlt und brauche es zum Arbeiten. Was soll das? Habt ihr irgendwelche Tips, wie ich morgen den Leuten aus Heppenheim klar mache, dass ich das Geraet innerhalb von spaetens 3 Tagen in der Post habe? Ich brauche das wirklich.

Freundlicher Gruss
SolsburryHill
 
[quote='paolo',index.php?page=Thread&postID=523775#post523775]Das ist ja richtig aber in letzter Zeit summieren sich die "schlechten" Erfahrungen wie ich finde und das sollte man auch nicht einfach als Einzelfälle abtun. Das mit dem Bezel finde ich ein starkes Stück und den verlangten Preis für die Diagnose daß das Bezel wirklich gerissen (WOW danke für die fachmännische Hilfe) ist finde ich mehr als dreist... :thumbdown:[/quote]

Wenn man denn Absicht unterstellt. Nur ist das sehr unwahrscheinlich. Vielmehr liegt hier ein Irrtum vor, entweder seitens der Hotline die falsche Versprechungen gemacht hat, oder seitens des Technikers, der den Fall nicht richtig studiert hat.
Ob sich die Fälle summieren lässt sich so einfach gar nicht feststellen, mangels offizieller Statistik. Zum einen dürften deutlich mehr Thinkpads verkauft werden als früher (gesunkener Preis), zum anderen dürften deutlich mehr Nutzer Foren und Bewertungsportale in Anspruch nehmen als früher.

@all: Es ist auch mal wieder schön zu sehen wie alle in das kollektive Gejammere einfallen, bevor der Fall überhaupt abschließend geklärt ist. Eine Antwort seitens des Service steht doch noch aus. Zumindest die sollte man abwarten. Aber jammern macht natürlich mehr Spass, und "früher war alles besser" kann man immer schreiben ;)
 
Nüchtern betrachtet, kann man sich T42p's Aussagen natürlich nur anschließen. Vielleicht ist ein fieser Einzelfall. Wenn man die Geschichte mal anders herum dreht, könnte man auch fragen, wieviele Thinkpadkäufer mittlerweile versuchen, selbst verursachte Defekte als Garantiefall unterzujubeln ...

... da ich mich selber mal in der gleichen Lage befunden habe, solidarisiere ich mich hier mal und schreie trotzig: "Pfui!"
 
Ich denke wir sind uns alle einig, dass SolsburryHill nochmals die Hotline anrufen und den Fall dort klären sollte.
 
Die Hotline sagt, es waere ein Garantieschaden, und es waere auch nichts anderes eingetragen worden.
Geodis sagt, dass die Hotline eingertragen hat, dass es kein Garantieschaden sei. Ich habe dies von beiden nun genau 3 mal gehoert. Im Moment warte ich auf einen Rueckruf von Geodis. Dann sagen die mir das noch mal.
Man empfiehlt mir das Loesegeld zu bezahlen und mich schriftlich zu beschweren. Ich bin nur froh, dass ich das Geraet nicht brauche, da ich es just for fun gekauft habe, weil es so toll aussieht.
 
Wie? Du sollst "schon mal löhnen" und dann werde man schauen, ob Du evtl. Dein Geld wieder bekommst?

Wieso lässt Du Dir die Aussage zur Garantie nicht schriftlich bestätigen und schickst das dann mit Setzung einer angemessenen Frist an Geodis?? :huh:

Wieso können sich die vom Service nicht mit Geodis in Verbindung setzen? Warum muss sich seit Neuestem der Kunde selbst um die Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Subunternehmer kümmern? :wacko:

Langsam ist mir klar, wieso es bergab geht mit der Wirtschaft..

LG Stephan
 
Hoffe doch sehr, dass Du zwischenzeitlich aus der Sache gelernt hast und das es dieses mal Zeugen von dem Gespräch gibt! ( bzw es aufgezeichnet hast (auch wenn es Verbofen ist))

Jeder macht mal Fehler ! ( nur wenigestens sollte man daraus lernen - am besten von Fehlern anderer)
 
Wieso soll ich das Gespraech aufzeichnen, wenn es verboten ist?
 
Als Gedankenstütze falls sich niemand an die Sache erinnern kann und Dich alle als Erfinder bezeichnen...

Aber ich sehe schon, Du hast immer noch /wieder keinen Beweis...
 
als privater darf mann aufzeichnen was man will speziel was über das handy/tel. geht.
A solange es nicht in die öffentlichkeit geht
B will man es als beweis um eventuelle rechtsstreitigkeiten auszutragen muss man sein gegenüber nur darauf aufmerksam machen.
genau so wie man es auch jedesmal bei den hotlines hört.

verboten ist das sicher nicht.
 
Ich weis jetzt nicht, wie es in der Schweiz ist, jedoch wird es so in Deutschland gehandhabt:

StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger
>>> usw usw
Wird schlimmer mit jedem Absatz...

......
Wie es in der Praxis ist, ist eine andere Sacheund ich habe selber auf meinem Nokia-Handy ein kleines Programm, dass nach Beendigung des Telefonats die Möglichkeit der Aufzeichnung bietet....

Wollte den Threadersteller lediglich aufzeigen, dass es besser sei einen Beweis zu haben- selbst um sicher zu stellen, dass man alles richtig verstanden hat und nicht dem Wahnsinne nah ist. Lügen ist auch verboten - um sich selber zu schützen, ist es immer hilfreich auf Beweise zurück greifen zu können....
 
Also wenn Dir die Lenovo Hotline inzwischen 3 mal bestätigt hat, dass es sich um einen Garantiefall handelt, dann sollen sie Dir das eben kurz per Mail/Fax bestätigen.
Warum setzt sich Lenovo nicht selbst mit Geodis auseinander? Ich würde es freundlich nochmal bei Lenovo probieren und diese darum bitten.
 
zum rechtlichen
StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
selbstverständlich gibt es einen ähnliche paragraphen auch in der schweiz.
sagt man jedoch dem gegenüber dass es eine aufzeichnug des gespräches gibt, zum benannten zweck,
ist es ja nicht mehr im unwissen des gegenüber.
verneint er es nicht ausdrücklich damit einverstanden zu sein, darf man die gesicherten beweise auch nutzen.
in diesem falle nur zum selbst schutz und um an "sein" recht zu kommen oder es anzufechten/einzuvordern.

man darf die daten natürlich nicht weitergeben oder zu anderen zwecken verwenden.

ich bin kein jurist, aber wie sollte man sich sonst schützen ...... ?
 
[quote='techno',index.php?page=Thread&postID=524477#post524477]Hoffe doch sehr, dass Du zwischenzeitlich aus der Sache gelernt hast und das es dieses mal Zeugen von dem Gespräch gibt! ( bzw es aufgezeichnet hast (auch wenn es Verbofen ist))

Jeder macht mal Fehler ! ( nur wenigestens sollte man daraus lernen - am besten von Fehlern anderer)[/quote]

Es kann ja nicht der Normalfall sein, dass sich der Kunde nach allen Seiten schriftlich absichern muss, nur um zu seinen Recht zu kommen, oder sogar zu illegalen Mitteln greifen muss. Nee nee, das ist echt ein Armutszeugnis. Geodis tut nicht das was der Service in Auftrag gegeben hat, und gibt das natürlich nicht zu. Da kann man in der Tat erstmal nur den langwierigen Beschwerdeweg über Lenovo gehen. Gegen Geodis hat man ja keine Handhabe, da man keinen Vertrag mit denen hat.
 
Nach einem netten Brief den ich zusammen mit meinem Anwalt verfasst habe ist es jetzt auf einmal ein Garantieschaden :)
 
An wen (Lenovo oder Geodis?) verfasst und welcher Wortlaut hat die Umstimmung bewirkt?
 
[quote='SolsburryHill',index.php?page=Thread&postID=525542#post525542]Nach einem netten Brief den ich zusammen mit meinem Anwalt verfasst habe ist es jetzt auf einmal ein Garantieschaden :)[/quote]

Das war es laut Lenovo ja von Anfang an.
 
Nicht persönlich nehmen, aber ich wunder mich immer wieder, was manche mit sich machen lassen. Da gibts weder mündlich noch schriftlich einen Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlags und dann kommt so ne lustige Rechnung (da brauch ich auch nichts aufzeichnen oder sonstige Zeugen)? Da telefonier ich mit beiden Seiten genau einmal. Bleibt der Rückruf ergebnislos, gehts zum Anwalt.

Hinsichtlich meines anstehenden Notebookkaufs les ich sowas natürlich ungern, aber es bleibt zu hoffen, daß das ein Einzelfall war. Zig c't-Tests können doch nicht falsch liegen.
 
Denjenigen möchte ich sehen der wegen 200 EUR einen Prozess führt.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=528839#post528839]Denjenigen möchte ich sehen der wegen 200 EUR einen Prozess führt.[/quote]
ich fürchte da gibt es so einige die schon wegen einem ehrbelich geringeren Streitwert die Gerichte nerven.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=528839#post528839]Denjenigen möchte ich sehen der wegen 200 EUR einen Prozess führt.[/quote]

Denjenigen möcht ich sehen, der es ohne etwas in der Hand zu haben zu einem Prozeß kommen läßt.

Und nein, warum sollte ich auch nur einen einzigen Euro für etwas zahlen, das ich nie beauftragt habe? "Zahl, dann hast du deine Ruhe" ist definitiv der falsche Weg.
 
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