Recht auf Reparatur bis spätestens 31.07.26

joshua666

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"Die neuen Regeln sollen laut der EU-Richtlinie für folgende Geräte gelten: Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server, Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes."
 
Hoffen wir mal, dass die Redakteure bei Spiegel oder dpa was falsch verstanden haben. Wäre bei IT-Themen nicht ungewöhnlich. Weiter oben im Bitkom-Zitat sind "Laptops" erwähnt. Andererseits kritisiert die DIHK "unklare Regelungen":unsure:
 
Moin
Der Spiegel hat ein wenig von heise abgekupfert. In dem Artikel tauchen weitere fragwürdige Dinge auf. Zum Beispiel sollen Kunden Zugriff auf
Zitat "
  • Zwei Instrumente sollen der Richtlinie zum Erfolg verhelfen: eine Onlineplattform, die über Reparaturstellen in der Nähe der Verbraucher informiert, und ein einheitliches europäisches Reparaturformular, das standardisierte Angaben zur Preisberechnungsgrundlage, Reparaturdauer, Ersatzteilverfügbarkeit et cetera enthält.
haben. EU Bürokratie as usual.

Gruß
TS
 
Statt zu rätseln - aus der Primärquelle:


Dokument 32024L1799

Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (Text von Bedeutung für den EWR)
....
....
LISTE DER RECHTSAKTE DER UNION MIT ANFORDERUNGEN AN DIE REPARIERBARKEIT

1. Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner: Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission (1)
2. Haushaltsgeschirrspüler: Verordnung (EU) 2019/2022 der Kommission (2)
3. Kühlgeräte: Verordnung (EU) 2019/2019 der Kommission (3)
4. Elektronische Displays: Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission (4)
5. Schweißgeräte: Verordnung (EU) 2019/1784 der Kommission (5)
6. Staubsauger: Verordnung (EU) Nr. 666/2013 der Kommission (6)
7. Server und Datenspeicherprodukte: Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission (7)
8. Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets: Verordnung (EU) 2023/1670 der Kommission (8)
9. Haushaltswäschetrockner: Verordnung (EU) 2023/2533 der Kommission (9)
10. Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten: Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates (10)
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1799/oj?locale=de
 
@TheSentinel
  • Zwei Instrumente sollen der Richtlinie zum Erfolg verhelfen: eine Onlineplattform, die über Reparaturstellen in der Nähe der Verbraucher informiert, und ein einheitliches europäisches Reparaturformular, das standardisierte Angaben zur Preisberechnungsgrundlage, Reparaturdauer, Ersatzteilverfügbarkeit et cetera enthält.
haben. EU Bürokratie as usual.

Das klingt so negativ, wie würdest du das lösen wollen? Hoffen das die Hersteller es freiwillig machen?
Für mich hört sich das nach einer klaren Verbesserung an.
 
Guten Morgen LisaE

Merzi-Scherzi und Co haben Druck in der Sache, denn der 31. Juli 2026 winkt deutlich sichtbar am Horizont. Ich erlaube mir dem gesamtem Bundestag bei der Bewertung der Vorlagen jegliches technisches Verständnis abzusprechen, denn sonst wäre es den Parlamentären auch aufgefallen, was Linrunner bezgl. Notebooks und Co in die Runde warf.

Warten wir ab, in wie weit die Abgeordnet:Innen verstanden haben, worum es in diesen Dokumenten geht. Und davon bin ich Ich bin nicht überzeugt

Ade
TS
Beitrag automatisch zusammengeführt:

@TheSentinel
  • Zwei Instrumente sollen der Richtlinie zum Erfolg verhelfen: eine Onlineplattform, die über Reparaturstellen in der Nähe der Verbraucher informiert, und ein einheitliches europäisches Reparaturformular, das standardisierte Angaben zur Preisberechnungsgrundlage, Reparaturdauer, Ersatzteilverfügbarkeit et cetera enthält.
haben. EU Bürokratie as usual.

Das klingt so negativ, wie würdest du das lösen wollen? Hoffen das die Hersteller es freiwillig machen?
Für mich hört sich das nach einer klaren Verbesserung an.
Hi ubu

Hersteller, Anbieter, Firmen wollen alle unser Bestes, und das in Massen: unser Geld.

Grundsätzlich bin ich für solche Gesetze, solange der Verbraucher nicht zu sehr von undurchsichtigen Regularien und künstlich eingebauten Hürden vom Gebrauch des Rechts abgeschreckt werden.
Doch dazu werden Lobbyisten- Verbände alles daran setzen, um dieses Gesetz zu ihren Gunsten abzuschwächen oder -ändern. Und auf diese "eingebauten Hintertüren" für die Nichterfüllung von (hier) Garantie- und / der Reparaturansprüchen ziele ich.

Schärfere, ganz klar umrissene Regeln und Definitionen, was Hersteller in Sache Reparatur und Co "liefern" müssen, sowie dass, was wir als Kund:Innen beizusteuern haben, fehlt mir völlig. Wenn Kunde:Innen schon "Formular ausfüllen müssen" hören, stößt das bei der Vielzahl garantiert auf Ablehnung.

TS
 
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