Rauchmelder ?

Ich kann mich nicht erinnern, daß in unserer ETW-Anlage (2.Wohnsitz) jemals eine Prüfung der Rauchmelder gemacht wurde, bzw. auch nie in den Abrechnungen als Posten. 100pro nicht in unserer Wohnung (selbstgenutzt, bzw. als Altenteil vorgehalten und sporadisch genutzt). Seit einigen Jahren kommt ein "Salmonellen-Messer" separat, aber Rauchmelder ??????????? machen die Hzg/Wasser Ableser nicht mit. Im EFH der Kaminkehrer, ..... kann ich mich auch nicht erinnern, daß der jemals auch nur gefragt hat.

Ich habe die Dinger (Anzahl paßt) seit der Pflicht noch Original-verpackt rum liegen. Auch wenn ich jetzt anecke: ich halte von den privaten Rauchmelder herzlich wenig und von dem Zwang Null.
 
Auch wenn ich jetzt anecke: ich halte von den privaten Rauchmelder herzlich wenig und von dem Zwang Null.
ist Dir unbenommen, wenn die gesetzliche Pflicht nicht gekommen wäre, hätten wir sie trotz aller Vorteile (denen wir uns anfänglich so gar nicht bewusst waren) nicht installiert. Was wir allerdings ätzend finden, ist dass sich im Fall der Fälle die Versicherung easy rauswinden kann, wenn man keine installiert hat, selbst, wenn sie nicht geholfen hätten. Und nachdem sich die Kosten in Grenzen halten, haben wir in allen vorgeschriebenen Räumen welche installiert.
 
Ist ein Dilemma, irgendwie. Ich wollte schon fast meinen Post wieder löschen. Aber der Einwand mit der Versicherung ist auch wichtig und leider richtig. Mich stört einfach der Zwang, fast jeden Nagel in der Wand vor zu schreiben. Auf der anderen Seite spielt es keine Rolle, daß bei Geschwindigkeitsbegrenzungen weniger Menschen sterben. Ich war ehrenamtlich im Rettungsdienst, daher die Sichtweise. Ein Feuerwehrler wird mir vermutlich das gleiche zu Rauchmeldern erzählen .......... Vielleicht klebe ich die Dinger irgendwann doch noch hin ................

GN Peter
 
Ich kann mich nicht erinnern, daß in unserer ETW-Anlage (2.Wohnsitz) jemals eine Prüfung der Rauchmelder gemacht wurde
das hatte ich ganz überlesen - wenn die HV nicht damit beauftragt wird sich auch um die Mieter, bzw. die damit verbundenen Aufgaben zu kümmern, tut sich da auch nichts. Unsere HV kümmert sich nur um die Belange der Eigentümer, wenn eine Wohnung vermittelt wurde, darf/muss sich der Eigentümer selbst kümmern. Ist also nicht so wie in klassischen Mietshäusern wo der Eigentümer eventuell eine Gesellschaft ist und die HV auch der Ansprechpartner für die Mieter ist. Ist alles eine Frage der Vertragsgestaltung.
 
Habe gerade geschaut, bei uns wurden sie vor 7 Jahren installiert und seit dem keiner mehr geprüft. Ab und zu durch Fehlalarm wieder leise gestellt. Das war es, bin gespannt was in drei Jahren passiert, ob der Vermieter sich wieder meldet und neue verbaut.

Für meine Mutter habe ich jetzt X-Sens doch bestellt, ich will das einfach testen wie das ist mit Smart. Und solche Server werden ja auch bei TFA-Dostmann angefunkt wie zum Beispiel bei meiner Wetterstation, die kann ich auch von überall abfragen. Das gleiche ist es mit meiner Anker Powerbank, da wird auch der Server angefunkt und es braucht einen Account. Sollte das mal nicht mehr funktionieren ist es ja nicht schlimm, das Gerät kann ja weiter betrieben werden nur halt dann nicht mehr mit der Abfrage von unterwegs.
 
Für meine Mutter habe ich jetzt X-Sens doch bestellt, ich will das einfach testen wie das ist mit Smart.
Ist auch vernünftig, bei Alleinstehenden so etwas ein zu bauen. Ich "hasse" nur diese Quer-Feld-Beet-Vorschriften ohne irgendeinen praktischen Hintergrund bzw. Nachdenken. Ich muß mich da ziemlich zurückhalten. Nur als Beispiel OT - während eines Interviews mit "BAB-Zuständigkeit" stellte sich heraus: Für Lärmschutzwand-Entscheidungen werden Labormessungen von PKWs und LKWs benutzt und dann wird nach (gemessenem) Verkehrsaufkommen der Lärm errechnet. Vor Ort Lärm messen machte keine S....... Und dann habe ich dem Chef noch dB-Rechnen erklären müssen, vor laufendem Mikro. Im Fazit: die rechnen so lange rum, bis der Lärm geschützt ist. Mein Schlußwort: "Der Lärmschutz schützt den Lärm, aber nicht den betroffenen Bürger".

Wir haben Mitbürger und Politiker, die spätestens beim Prozentrechnen voll in der Dyskalkulie sitzen. Dann kommen solche "Pauschalanordnungen" raus. Jedes Leben zählt, insofern ist mein Rauchmelder-Protest sowieso Blödsinn. Mich ärgert einfach diese Bevormundung -- aus dem Alter komme ich anscheinend nie mehr raus *duck*.

Gruß Peter
 
Wir können jetzt auch noch Argumente suchen, warum man sich im Auto nicht anschnallen und auf dem Rad keinen Helm tragen sollte.
Alle 10 Jahre Elektroschrott - ansonsten sehe ich keinen Nachteil bei den Meldern.
Da gibt es aber zur Schadenshäufigkeit gewaltige Unterschiede. Wir (IT Außendienst) mußten uns schon in den 60ern lange vor der Anschnallpflicht mit Firmenzuschuß Gurte einbauen lassen und anschnallen, sonst zahlten diverse Kassen nicht bei vermeidbaren Personenschäden. (Waren damals noch Zweipunktgurte, Mehrpunkt waren anfangs nur für Motorsport)

Ansonsten hast Du völlig recht, habe meine Unvernunft ja bereits eingestanden, die Rauchmelder "stinken mir einfach" (bin dazu wieder im Trotzalter :-) ).
 
Alle 10 Jahre Elektroschrott
Ein Austausch nach 10 Jahren ist also nicht nur technisch vorgegeben, sondern auch ein entscheidender Schritt für die Sicherheit in deinem Zuhause.

Warum haben Rauchmelder ein Ablaufdatum?​

• Alterung der Sensorik: Die Rauchmessung wird ungenauer, es kann zu Fehlalarmen führen.

• Staub und Schmutzablagerungen: Diese beeinträchtigen die Erkennung von Brandrauch.

• Korrosion der Bauteile: Die Lebensdauer ist beschränkt.

• Energieversorgung: Die Langzeitbatterien sind auf eine Lebensdauer von 10 Jahren ausgelegt.

von: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-spaetestens-nach-10-jahren-austauschen/
 
Ein Austausch nach 10 Jahren ist also nicht nur technisch vorgegeben, sondern auch ein entscheidender Schritt für die Sicherheit in deinem Zuhause.
.....

Wir tauschen nach 10 Jahren und ich sehe ein, dass man nicht nur alle 10 Jahre irgendwelche Batterien wechselt und hofft, dass der Rest ewig hält.
Aber trotzdem darf ich das doch als einzigen Nachteil von Meldern vs. keine Melder sehen, oder?
 
Wir zahlen aktuell 22€ + MwSt. monatlich pro Wohneinheit, allerdings ist das mittlerweile (da nie erhöht) für unsere WEG ein Freundschaftspreis, da wir gemeinsam in den 24 Jahren der bestehenden Hausgemeinschaft zusammen schon so viele Schlachten geschlagen haben, dass wir uns sehr verbunden fühlen.

Das ist in unserem Fall wirklich echtes Teamwork von Hausverwaltung und Verwaltungsrat (also meine bessere Hälfte und mir 😂).

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass wir wirklich die einzig vernünftige Hausverwaltung in ganz Deutschland erwischt haben.

Ich glaube wir haben aneinader vorbei geschrieben.

Ich meine nicht den Vermieter oder die WEG.
Ich meine Diestleister wie ista und co.
Mein ehemaliger Privat-Vermieter war aber auch nicht gerade auf dem Rechtssicherem Weg unterwegs.
Bsp. Er hatte einen Zweitschlüssel zu der Wohnung und stand unangemeldet im meinem Wohnzimmer (2 Zimmerwohnung).😳
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

mich würde wirklich einmal interessieren, wo sich eine Versicherung winden soll. Wenn man also im Schlafzimmer keinen Rauchmelder hat und dann durch die Rauchgase stirbt, braucht diese Person schon einmal keine Versicherung. Wenn ein Brand entsteht und sich ausweitet, man es schafft sich zu retten, zahlt eine Hausratversicherung nicht, weil der Rauchmelder zwar funktioniert hat, aber älter als 10 Jahre war? Wenn ein Brand entsteht, sei es aufgrund eines defekten Lithium-Ionen Akkus (wir sind ja in einem Notebook-Forum), zahlt eine Versicherung nicht, wenn man das einzig richtige gemacht hat, sich zu retten und das ganz ohne Rauchmelder? Welche Grundsatzurteile hierzu gibt es?
 
Nicht jeder Vermieter baut Rauchmelder mit 10 Jahr
Wenn ein Brand entsteht, sei es aufgrund eines defekten Lithium-Ionen Akkus (wir sind ja in einem Notebook-Forum), zahlt eine Versicherung nicht, wenn man das einzig richtige gemacht hat, sich zu retten und das ganz ohne Rauchmelder? Welche Grundsatzurteile hierzu gibt es?
Vermutlich noch keine aber eine große deutsche Versicherung hat dazu etwas auf ihrer Seite stehen. Hier stark gekürzt:
"Versicherungsnehmer sind verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten. [...]
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat angekündigt, auch bei fehlenden Rauchmeldern zu zahlen. Auf dieses Versprechen sollten Sie sich jedoch nicht zu sehr stützen. Stellt sich heraus, dass bei ordnungsgemäß angebrachten Rauchmeldern ein geringerer Sachschaden entstanden wäre, so kann die Versicherung die Leistung durchaus kürzen."

Der Haken ist nun, verweigert die Versicherung die Leistung, brauchst Du einen Anwalt, Gericht und evtl. Gutachten und viel Zeit, in der erstmal kein Geld fließt. Diesen potentiellen Ärger und Aufwand kann man sich sparen, wenn man die gesetzliche Pflicht einfach erfüllt. Idealerweise verwahrt man den Nachweis für Anschaffung und Installation feuersicher.
 
Moin,

mich würde wirklich einmal interessieren, wo sich eine Versicherung winden soll.
Allianz Versicherung: Riskiere ich ohne Rauchmelder meinen Versicherungsschutz?

@TheGrey hat ja schon aus der selben Quelle zitiert, aber was dort auch steht:
"Als Wohnungseigentümer:in und Vermieter:in ..... Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder im mittleren fünfstelligen Bereich. ......wenn es tatsächlich einmal brennt und dabei eine Person ums Leben kommt..... droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
 
Idealerweise verwahrt man den Nachweis für Anschaffung und Installation feuersicher.
Moin,
danke Dir. Dieser Satz ist immer die Krux bei Versicherungen, denn genau dieses wird gerundet niemals erfolgen. Man kann also möglicherweise davon ausgehen, dass sich eine Versicherung vollkommen unabhängig vom Schaden und den Zusammenhängen winden wird. Also nichts Neues, wenn man sich einmal mit Berufsunfähigkeitsversicherungen befasst hat, um einmal die ganz üble Branche zu nennen.
 
Moin,

mich würde wirklich einmal interessieren, wo sich eine Versicherung winden soll. Wenn man also im Schlafzimmer keinen Rauchmelder hat und dann durch die Rauchgase stirbt, braucht diese Person schon einmal keine Versicherung. Wenn ein Brand entsteht und sich ausweitet, man es schafft sich zu retten, zahlt eine Hausratversicherung nicht, weil der Rauchmelder zwar funktioniert hat, aber älter als 10 Jahre war? Wenn ein Brand entsteht, sei es aufgrund eines defekten Lithium-Ionen Akkus (wir sind ja in einem Notebook-Forum), zahlt eine Versicherung nicht, wenn man das einzig richtige gemacht hat, sich zu retten und das ganz ohne Rauchmelder? Welche Grundsatzurteile hierzu gibt es?

Da wird es um den Fall gehen, dass ein Brand nur deswegen so viel Schaden verursachen konnte, weil er ohne Rauchmelder viel später erkannt wurde als wenn ein Rauchmelder vorhanden gewesen wäre.
 
Theoretisch....:rolleyes:

Tja, wie ich schon sagte: Theorie.....und Praxis

Wie Oft muss ein Rauchmelder geprüft werden?

Jeder Rauchwarnmelder muss mindestens alle zwölf Monate (+ maximal drei Monate) geprüft werden. Wenn die Bedienungsanleitung ein kürzeres Intervall erfordert, ist dieses zu beachten. Jede Prüfung ist entsprechend zu protokollieren, Auffälligkeiten wie z. B. Verluste oder Defekte sind umgehend zu beseitigen. Diesbezügliche Regelungen sind in der DIN 14676-1 beschrieben. Sie gilt für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung wie zum Beispiel Ferienwohnungen. Bei gewerblichen Räumen oder Räumen mit Brandmeldeanlage greift sie nicht.
Die Inspektion umfasst folgende Prüfpunkte: Energieversorgung, Rauchsensorik, Warnsignal, Raucheintrittsöffnungen, Betriebsdauer, Demontage, Beschädigungen und Hindernisse im Umfeld.
Für die normgerechte Prüfung gibt es drei Inspektionsverfahren. Sie richten sich nach der Bauart des jeweiligen Rauchwarnmelders:
  • Inspektionsverfahren A: Rauchwarnmelder der Bauweise A müssen komplett vor Ort inspiziert werden. Grundsätzlich wird in der DIN empfohlen, sämtliche Prüfpunkte alle zwölf Monate zu prüfen, auch wenn es unterschiedliche Fristen für die jeweiligen Prüfpunkte gibt. Wir folgen der Empfehlung der DIN und prüfen Geräte der Bauweise A alle zwölf Monate.
  • Inspektionsverfahren B: Rauchwarnmelder der Bauweise B ermöglichen eine kombinierte Fern- und Vor-Ort-Inspektion. Rauchwarnmelder prüfen selbstständig und wiederkehrend ihre Rauchsensorik und Energieversorgung sowie eine mögliche Demontage und Beschädigung. Mindestens jährlich ist der Status der Geräte zu ermitteln, bei Abweichungen sind Entstörungen einzuleiten. Funktionen, die nicht via Funk erhoben, oder vom Gerät angezeigt werden können, sind in definierten Abständen innerhalb der Wohnung zu prüfen. Wir prüfen demnach alle 36 Monate zum Beispiel Mindestabstände des Rauchwarnmelders zu Gegenständen in der Umgebung.
  • Inspektionsverfahren C: Rauchwarnmelder der Bauweise C ermöglichen eine komplette Ferninspektion. Dabei überprüfen die Rauchwarnmelder regelmäßig die sicherheitsrelevanten Funktionen und Eigenschaften selbstständig. So erhält der Bewohner direkt ein Signal vom Gerät, kann entsprechend handeln und die Gefahrensituation auflösen. Sämtliche Statusinformationen sind mindestens jährlich via Funk zu erheben und an die Person weiterzuleiten, die für die Rauchwarnmelder-Inspektion verantwortlich ist – zum Beispiel den Eigentümer/Verwalter. Termine in der Wohnung entfallen so grundsätzlich.
 
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