Rachebewertung EBAY

horizont77

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13 Okt. 2007
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hallo

ebay wollte doch sein bewertungssystem umstellen, um zu verhindern das verkäufer rachebewertungen abgeben können. ist das schon umgesetzt?

hab was bei einem ebay-händler gekauft. dann von meinem widerrufsrecht gebrauch gemacht. daraufhin hab ich das gerät zurück geschickt. aber der verkäufer hat ca. 25% des verkaufspreises einbehalten. mit der begründung das ich das gerät benutzt hätte! das schlimme an der sache ist: es handelte sich um ein gebrauchtgerät. was aber aus dem angebot nicht hervorging. vielmehr erweckte das angebot den eindruch eines neugerätes. durch die benutzung meinerseits hat sich der wert oder nutzen des gerätes in keinster weise verringert. hab es nur zu testzwecken eingebaut und anschließend sofort wieder ausgebaut.

die versandkosten fürs zurückschicken hab ich auch erst nach lautem protest erstattet bekommen. angeblich! geld ist noch nicht da. aber wurde angeblich heute überwiesen.

der bekommt von mir ne dicke NEGATIV-bewertung.




gruß
 
Also das mit den 89 tagen warten wird nichts nutzen. Die meisten gewerblichen haben ein automatisches bewertungssystem das Dir ne vorgefertigte Berwertung schickt sobald Du eine abgibst!

Im Übrigen würde ich ihn auch schlecht bewerten! Und ebay streicht auch schonmal schlechte Bewertungen wenn man es gut begründet, die sind auch nicht NUR schlecht.

Vorher würde ich dem verkäufer aber nochmal schreiben - oder besser anrufen falls das geht, mich zusammenreißen und es auf die vernunftschiene versuchen. Damit kommt man meistens am Weitesten. Kratzen und beißen kannst Du immer noch ;-)
 
@horizont77:

Wenn Du keine Rechtsschutz hast bleibt immernoch die Moeglichkeit sich bei der Verbraucherzentrale anwaltlich beraten zu lassen. Kosten werden wohl so bei €20 liegen... also nicht so viel fuer jemand, dem es in den Fingern juckt...
 
..Also mir sind "Rachebewertungen" oder nagative Bewertungen von Verkäufern mittlerweile egal. Als Käufer habe ich meinen Teil des Kaufvertrages mit Zahlung des Kaufpreises ja erfüllt. In letzter Zeit muss ich bei ebay aber immer häufiger feststellen, dass der Zustand der Waren meist nicht der Beschreibung entspricht (z.B. Akku "neu", auf Nachfrage werden Null Ladezyklen bestätitgt & Fabrikneu, ABER: Laut Energiemanager schon 29 Ladezyklen und Herstellung in 2005). Nun versuche ich das mit einer anteiligenErstattung des Kaufpreises zu regeln, wenn das nicht fruchtet "Streifall" eröffnen und solange offen lassen bis die Sache geklärt ist. Zum Abschluss dann eine neutrale oder negative Bewertung von mir.

Meiner Meinung nach sollte immer zuerst der Verkäufer die Bewertung abgeben müssen. Zug-um-Zug.
 
Original von ChrisB
Also um das mal richtig zu stellen Ebay hat auf jeden Fall umgestellt. Wenn der Käufer eine Rote abgibt dann kann der Verkäufer nicht mehr Rot bewerten!

Gilt das eigentlich auch für Auktionen aus den letzen 90 Tagen?
Hätte da auch noch nen netten gewerblichen Verkäufer, der pro SD-Card 6Euro "versicherten Versand" berechnet (Kombiversand nicht möglich) und dann beide zusammen in "einem" Briefumschlag für 0,55Euro als Brief versendet.

Erst wollte ich ja so tun als wenn der Brief nicht angekommen wäre, aber da bin ich dann doch zu ehrlich zu.....
 
aktuell ist es am besten, man wartet 89 tage, und gibt dann jkurz vor ende seine bewertung ab, dann hat der andere meist keine chance mehr zu antworten.
Oder wenigstens abzuwarten, bis der Verkäufer keine Rachebewertung mehr schreiben kann.

Hätte da auch noch nen netten gewerblichen Verkäufer, der pro SD-Card 6Euro "versicherten Versand" berechnet (Kombiversand nicht möglich) und dann beide zusammen in "einem" Briefumschlag für 0,55Euro als Brief versendet.
Eher "normal". Man könnte versuchen, Ebay einzuschalten, weil der Verkäufer versucht, Ebay-Gebühren zu umgehen (mit überhöhten Versandkosten). Könnte sein, daß man darauf schärfer reagiert, als wenn "nur" ein Käufer betrogen wird.
 
Original von Maimann
Also das mit den 89 tagen warten wird nichts nutzen. Die meisten gewerblichen haben ein automatisches bewertungssystem das Dir ne vorgefertigte Berwertung schickt sobald Du eine abgibst!
Nicht nur das - man kann jederzeit bewerten, solange man noch die Artikelnummer hat. Es ist dann nur etwas fummliger.

G.
 
er hat für 2 Artikel einzeln Versand kassiert und das ist nicht OK ausserdem nen billigeren Versand benutzt als angegeben. Angegeben war angeblich Paket so wie ich das verstanden habe und nen Brief ist angekommen. Ich würde ganz klar die Differenz zurückverlangen gibt ja einige Wege z.B. Rote Bewertung bzw. erstmal nen Streitfall eröffnen.
 
Original von Goonie
Nicht nur das - man kann jederzeit bewerten, solange man noch die Artikelnummer hat. Es ist dann nur etwas fummliger.
G.

Das war/ist eine neue Info für mich.
So, wie ich es bisher kannte, gab es keine Möglichkeit mehr, nach 90 Tagen eine Bewertung abzugeben. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren!

Gruß,
BOB
 
AFAIK ist eine Bewertung nach 90 Tagen Glücksspiel:

Es hängt davon ab, wie lange die betreffende Auktion im eBay-System gespeichert bleibt. Manche werden sofort oder kurze Zeit später nach den drei Monaten gelöscht, andere sind (eher selten) noch über zwei Jahre später aufzurufen (und bewertbar).

Das bedeutet allerdings auch, dass der Geschäftspartner anschließend "Rachebewertungen" verteilen kann, wenn er weiß, wie es geht.
 
Original von Thinki
Original von ChrisB
Also um das mal richtig zu stellen Ebay hat auf jeden Fall umgestellt. Wenn der Käufer eine Rote abgibt dann kann der Verkäufer nicht mehr Rot bewerten!

Gilt das eigentlich auch für Auktionen aus den letzen 90 Tagen?
Hätte da auch noch nen netten gewerblichen Verkäufer, der pro SD-Card 6Euro "versicherten Versand" berechnet (Kombiversand nicht möglich) und dann beide zusammen in "einem" Briefumschlag für 0,55Euro als Brief versendet.

Erst wollte ich ja so tun als wenn der Brief nicht angekommen wäre, aber da bin ich dann doch zu ehrlich zu.....

da hättest du in dem fall nicht ehrlich sein dürfen!!!!!
ist doch ein witz, wenn er 6€ für versicherten versand nimmt und dann für 0,55€ verschickt!


hab ebay ne mail geschickt und den fall geschildert! aber von deren seite ist keine hilfe zu erwarten. schließlich verdienen die ja durch solche powerseller gutes geld.

hab den fall nun auch der verbraucherzentrale und der wettbewerbszentrale gemailt. mal gucken was dabeit rum/raus kommt.



@ fishmac

es handelt sich um ca 13 € streitwert! da wäre es ja nicht schlau noch weitere 20€ in eine rechtsberatung zu investieren. wobei ich noch immer keine garantie hätte mein geld zu bekommen.
 
Die "Versandkostenabzocke"-Geschichte sehe ich ein wenig differenzierter:

Jeder Käufer kann den Preis für Ware und Versand zusammenzählen. Die Gesamtsumme zählt für mich. Wenn ein Verkäufer künstlich den Sofortkaufenpreis klein rechnet und die Versandkosten künstlich groß rechnet: So what? Geschädigter bin nicht ich, sondern höchsten eBay: Auf Versandkosten wird keine Provision berechnet und davon profitiere letztlich auch ich als Käufer. Kein Grund, dem Verkäufer böse zu sein.

Und "versichert angeben und als Warensendung verschicken": Again: So what? Wer sagt, dass der Verkäufer nicht eine private Versicherung abgeschlossen hat, die im Verlustfall zahlt? Wenn er versicherten Versand anbietet, trägt der VK (als gewerblicher ohnehin) das Versandrisiko.

Letztlich habe ich die Ware zu ganz genau dem Preis bekommen, der es mir wert war, ihn zu bezahlen!
 
Wenn das Teil angekommen ist, ist doch alles ok. Es gibt allerdings wahrscheinlich ein paar Typen, die dann behaupten, es wäre nicht angekommen. Dann muss er nachliefern bei versichertem Versand.

G.
 
Ich sehe das genau wie 2647-4EG:
Wenn die Versandbedingungen vorab klar beschrieben sind (auch wenn die Versandkosten 500€ betragen) und du diesen Bedingungen durch den Kauf zustimmst...darfst du dich hinterher nicht beweren auch wenn die Portokosten effektiv niedriger waren. Es zwingt dich ja niemand zu diesen Bedingungen zu kaufen.

Mit versichertem Versand bezahlen und unversicherten bekommen bin ich allerdings auch überfragt.


@Goonie:
Das ist hoffentlich eine Feststellung und kein Tipp.
 
Original von 2647-4EG
Und "versichert angeben und als Warensendung verschicken": Again: So what? Wer sagt, dass der Verkäufer nicht eine private Versicherung abgeschlossen hat, die im Verlustfall zahlt? Wenn er versicherten Versand anbietet, trägt der VK (als gewerblicher ohnehin) das Versandrisiko.

1. Die Versicherung, die den Verlust nicht nachverfolgbarer Sendungen bezahlt, möchte ich auch gerne abschließen :D
2. Falls der Verkäufer behaupten würde, eine solche Versicherung zu haben, müßte er einen Nachweis erbringen.
3. Falls der Verkäufer sich darauf berufen sollte, daß er als gewerblich Tätiger sowieso das Versandrisiko trägt, könnte das unlauterer Wettbewerb sein.

vorläufig
 
Original von Goonie
Dann muss er nachliefern bei versichertem Versand.

G.

Unfug, nachliefern muss niemand, wenn das Paket zerstört/gestohlen ist. Nach Übergabe an den Frachtführer beschränkt sich das Schuldverhältnis auf diesen konkreten Gegenstand.
Ohne versicherten Versand läuft der Käufer nur Gefahr, dass er bezahlen muss, ohne das Ding jemals zu sehen, wenn niemand weiß, wo das Paket abgeblien ist.

Mit versichertem Versand kann man das Paket tracken. Dann kann der Verkäufer sowie der Käufer Schadensersatz vom Paketdienst verlangen...

Grüße,
Cunni
 
Goonie hat aber vollkommen Recht, leider ist das Unfug was du schreibst Cunni. Gewerbliche Verkäufer haben das Versandrisiko, anders als private Verkäufer.
 
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