Pech bei ebay :-(

kdre

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3 Feb. 2007
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Hallo,

ich habe mir vor ca. einer Woche bei ebay ein Thinkpad t41p mit Dockingstation ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand, daß das Notebook "top" ist, keine Kratzer hat, keine Macken etc.
Vor dem Kauf habe ich mich trotzdem nochmal zur Sicherheit erkundigt, wie der Zustand des Displays ist (Pixelfehler, Krater etc.). Antwort vom Verkäufer war, daß auch das Display absolut Top ist und keine Kratzer hat etc. Das Notebook sei wie neu.

Der Verkäufer hat ausserdem 249 positive Bewertungen (und eine negative).

Heute kam das Notebook. Es machte tatsächlich einen sehr neuwertigen Eindruck...
... bis ich das Gerät eingeschaltet habe:

1.jpg


Ich habe das Notebook im Beisein eines Zeugen ausgepackt. Eine Zerstörung durch mich, kann ich ausschliessen.

Das Gerät war meiner Meinung nach super verpackt. Der Karton wies keine erkennbaren Schäden auf. Das Notebook war zusammen mit der Dockingstation mehrmals in Luftpolsterfolie eingewickelt. Der rest des Karton war mit Zeitungspapier ausgestopft.

Ich schliesse einen Transportschaden aus (Kann mich aber auch irren).

Mit dem Verkäufer habe ich noch keinen Kontakt aufgenommen, weil ich nicht weiß, wie ich mich richtig verhalten soll.

Könnt ihr mir den ein oder anderen Tip geben? Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Gruß,
Klaus

PS: Das Notebook hat übrigens noch Garantie bis 9/2007, aber ich glaube kaum, daß IBM da was auf Garantie machen würde.
 
Frage aus dem Off: Kann man bei der Post überhaupt noch etwas machen? Ich dachte, Pakete müssten umgehend geprüft werden!

Was ich außerdem nicht verstehe: Du schreibst dem Verkäufer, dass Du glaubst, es handele sich um einen Transportschaden. Dann wird er Dir antworten, dass er nicht für das Transportrisiko verantwortlich ist, oder?
 
Original von bernd krueger
Frage aus dem Off: Kann man bei der Post überhaupt noch etwas machen? Ich dachte, Pakete müssten umgehend geprüft werden!

Was ich außerdem nicht verstehe: Du schreibst dem Verkäufer, dass Du glaubst, es handele sich um einen Transportschaden. Dann wird er Dir antworten, dass er nicht für das Transportrisiko verantwortlich ist, oder?

1. Wenn er alles sachgemäß verpackt hat, dann trifft ihn keinen Schuld.
-> Dann dürfte es aber auch zu keinem Transportschaden kommen, bei dem äusserlich am Paket nichts erkennbar ist.
-> Dann muß die Post zahlen...aber: Woher weiß man, daß er das Gerät fehlerfrei der Post übergeben hat? Also entweder hat er Schuld, weil er ein Gerät mit defektem Display verkauft hat, oder die Post, weil die Pakete schlecht behandelt.

2. Wenn er die Ware nicht sachgemäß verpackt hat, dann trifft ihn die Schuld.
-> Dann können auch Schäden entstehen, die man nicht sofort erkennt, weil das Paket nicht beschädigt ist.
-> Dann kann ich wohl mit einem Anwalt den Schaden einfordern, oder er ist einsichtig und bietet mir sofort was an. Allerdings sollte das die Post vorher feststellen, denn dann habe ich etwas in der Hand...

Neues Display: 420 Euro bei Tomtech :-(

Gruß,
Klaus
 
Hi!

Vielleicht kann ich ein wenig helfen. Die Antwort auf Deine Frage hängt entscheidend davon ab, ob Dein Verkäufer ein Unternehmer oder ein Privater ist. Im letzteren Fall trägst nämlich du das Transportrisiko, ansonsten der Verkäufer.

Für mich klang es nach Privatverkauf (Neckermann-Kiste). Dann solltest Du dich an die Post wenden - so das Packet im gelben Auto kam :) - und zwar zeitnah, denn nach den AGB von DHL wird 7 Tage nach Ablieferung vermutet, daß die Ware ordnungsgemäß abgeliefert wurde (hier unter 6.

Mein Tip an Dich: Versuch Dich zunächst mal mit dem Verkäufer zu einigen. Wenn er anständig ist, wird er den Lap zurücknehmen und selbst gegen die Post vorgehen (habe ich selbst mal bei einer CPU gemacht). Nur wenn Du den Eindruck bekommst, daß er Dich tatsächlich über den Tisch ziehen wollte, solltest Du an Schritte gegen den Verkäufer denken (dann eventuell Staatsanwaltschaft). Dein primäres Ziel (wenn es denn wirklich wie ein Transportschaden ausschaut) ist die Post. Und laß Dich nicht zuschnell abwimmeln wegen schlecht verpackt usw. Das versuchen die immer. Sollte sich allerdings herausstellen, daß das Packet wirklich unzureichend verpackt war, leben Deine Ansprüche gegen den Verkäufer wieder auf. Denn dann hat sich nicht das sog. "Transportrisiko" verwirklicht.

So, hoffentlich nicht verwirrt. Zusammengefaßt:

1) Mit Verkäufer sprechen. Erst mal Ebay rauslassen. Vielleicht nimmt er das Gerät zurück.
2) Dann an die Post bzw. den Versender. Dampf machen, nicht abwimmeln lassen, alle Beweismittel aufheben (Verpackungen).
3) Posten, wie es ausgegangen ist.

Viel Erfolg, Peter



Ps. Selbstverständlich spiegelt das Gesagte nur meine Meinung wieder und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen...
 
Schöner Mist. Mein Beileid.

Ich bin auch nur eBay erfahrener Laie, aber ein Aspekt ist mir hier nicht genügend angesprochen worden:

Mit DHL hast Du erstmal nichts am Hut! Deren alleiniger Vertragspartner ist der Absender. Der muss sich gegebenenfalls mit DHL auseinandersetzen. Es steht höchstens in Bedingungen gewerblicher Verkäufer, dass Du offensichtliche Transportschäden beim Kurierfahrer anzeigen musst. Erst nach Absprache mit dem VK und in seinem Auftrag kannst Du bei DHL etwas ausrichten.

Mein Vorgehen wäre: Unverzüglich mit dem VK Kontakt aufnehmen. Am Besten vorab telefonisch. Vielleicht klärt sich dann schon alles.

Und poste doch mal die Auktion. Es war ein Privatverkauf?
 
OMG, Post :rolleyes:

Post ist so eine Sache....Hatte mal in der Bucht eine Kleinigkeit ersteigert. Nix großes. Auch nicht teuer, waren ca. 20?. Jedenfalls kam das Päckchen nie an. Dann mit Verkäufer Kontakt aufgenommen und mit der Transaktionsnummer vom Verkäufer versucht das Päckchen zu finden.
War aber leider nicht mehr zu finden, der Weg des Päckchens hörte plötzlich auf und niemand konnte nachvollziehen wo es nun sein soll.
Jedenfalls musste ich mich dann an den Verkäufer wenden, weil ich eben nicht Vertragspartner der Post war. Der Verkäufer musste sich dann mit denen einigen und hätte nach längerer Zeit dann eigentlich das Geld bekommen müssen.
Na ja, am Ende kam nach ca. 4 Monaten ein total verknittertes Päckchen an. Und das obwohl laut Post das Geld überwiesen werden sollte weil das Päckchen "weg" sei.
 
Schade um das tolle Gerät. Wenn ich daran denke, wie meines originalverpackt war... Das konnte man vermutlich richtig umherwerfen und es wäre nix passiert. Originalverpackung halt.

Richtig ist jedoch, dass sich DHL und der Verkäufer auseinander setzen müssen. Du kannst da nix machen. Aber ich würde, wenn der Verkäufer kein Idi** ist, auf die betreffende Stelle vom Karton was fallen lassen, damit es wie ein Transportschaden aussieht. Wenn der Karton aussen in Ordnung ist, sehe ich eher schlechte Chancen.

Ich hatte mal in der Bucht einen Spiegelschrank gekaufen, so einen kleinen fürs Bad. Der war sowas von geworfen worden, dass da nur noch Schrott ankam. Das hat damals der Verkäufer mit GLS geregelt und ich bekam mein Geld wieder. Hat eben nur gedauert...
 
Original von sluggygmx
OMG, Post :rolleyes:

Post ist so eine Sache....Hatte mal in der Bucht eine Kleinigkeit ersteigert. Nix großes. Auch nicht teuer, waren ca. 20?. Jedenfalls kam das Päckchen nie an. Dann mit Verkäufer Kontakt aufgenommen und mit der Transaktionsnummer vom Verkäufer versucht das Päckchen zu finden.
War aber leider nicht mehr zu finden, der Weg des Päckchens hörte plötzlich auf und niemand konnte nachvollziehen wo es nun sein soll.
Jedenfalls musste ich mich dann an den Verkäufer wenden, weil ich eben nicht Vertragspartner der Post war. Der Verkäufer musste sich dann mit denen einigen und hätte nach längerer Zeit dann eigentlich das Geld bekommen müssen.
Na ja, am Ende kam nach ca. 4 Monaten ein total verknittertes Päckchen an. Und das obwohl laut Post das Geld überwiesen werden sollte weil das Päckchen "weg" sei.

Päckchen ist unversichert, hat dann auch keine Verfolgungsnummer oder meinste nur ein kleines Paket? Nachforschungen bei Päckchen ergibt immer das Schreiben von der Post mit der Überschrift "Tut uns leid, ist nur ein Päckchen und da ist der Versand so günstig", muss irgendwo noch so einen Nachforschungsantrag mit negativen Bescheid haben.


Gruß
Rüdiger
 
Original von TP40Neuling
Original von sluggygmx
OMG, Post :rolleyes:

Post ist so eine Sache....Hatte mal in der Bucht eine Kleinigkeit ersteigert. Nix großes. Auch nicht teuer, waren ca. 20?. Jedenfalls kam das Päckchen nie an. Dann mit Verkäufer Kontakt aufgenommen und mit der Transaktionsnummer vom Verkäufer versucht das Päckchen zu finden.
War aber leider nicht mehr zu finden, der Weg des Päckchens hörte plötzlich auf und niemand konnte nachvollziehen wo es nun sein soll.
Jedenfalls musste ich mich dann an den Verkäufer wenden, weil ich eben nicht Vertragspartner der Post war. Der Verkäufer musste sich dann mit denen einigen und hätte nach längerer Zeit dann eigentlich das Geld bekommen müssen.
Na ja, am Ende kam nach ca. 4 Monaten ein total verknittertes Päckchen an. Und das obwohl laut Post das Geld überwiesen werden sollte weil das Päckchen "weg" sei.

Päckchen ist unversichert, hat dann auch keine Verfolgungsnummer oder meinste nur ein kleines Paket? Nachforschungen bei Päckchen ergibt immer das Schreiben von der Post mit der Überschrift "Tut uns leid, ist nur ein Päckchen und da ist der Versand so günstig", muss irgendwo noch so einen Nachforschungsantrag mit negativen Bescheid haben.


Gruß
Rüdiger

Korrektur:
War natürlich ein Packet, Päckchen war eher umgangssprachlich für das kleine Packet....War auch versichert. Geld war laut Post schon angewiesen, dann kam eben doch das Paket
 
Original von kdre

Neues Display: 420 Euro bei Tomtech :-(

Tschuldige, wenn sich das nicht GANZ sachkundige Frauenzimmer mal kurz einmischt. Aber ist es bei so einem Preis nicht günstige das TP über eBay als defekt zu versteigern und sich günstig ein neues zu ersteigern??? Ich würde es zumindest bei meinem so machen - aber ich habe auch nur ein 600E - da geht das vielleicht eher...
 
Direkt mit DHL auseinandersetzen

Es ist zwar grsd. richtig, daß nur der Absender Vertragspartner von DHL ist. Nur hat der keinen Schaden, weil der den Kaufpreis von Käufer bekommt, da dieser das Transportrisiko trägt....

Daher hilft § 421 Abs. 1 HGB mit einer sog. gesetzlichen geregelten Drittschadensliquidation. Danach darf bei einem Frachvertrag - und der Vertrag mit DHL ist ein solcher - auch der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag geltend machen:
§ 421 HGB
(1) Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern. Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verloren gegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Empfänger oder Absender im eigenen oder fremden Interesse handeln.

Insofern darst und solltest Du Dich direkt an DHL wenden - auch wenn Du überhaupt nicht Vertragspartner bist!

Also, viel Glück. Ich denke, daß Deine Situation ggü. DHL günstig ist. Schreib aber mal, was der Verkäufer sagt!
 
Ich glaube, ich wurde bei ebay betrogen

ich finde es ja interessant, wie sich hier manche in so eine einfache und theoretische Situation hineinsteigern können. In diesem Thread wird von einem bei ebay gekauften Thinkpad berichtet, dass nun beschädigt zu Hause steht... nichts ist bisher unternommen worden und alles ist spekulativ...

es wäre dafür sinnvoll, wenn der Fragesteller erst einmal seinen Reklamation geltend macht (Einschreiben Rückschein) und nach dem auskommen davon kann man dann mal weitersehen...
 
RE: Ich glaube, ich wurde bei ebay betrogen

Original von hja
nichts ist bisher unternommen worden und alles ist spekulativ...
Doch, das Wichtigste wurde unternommen:

Original von kdre
Ich habe dem Verkäufer gerade ne Mail geschrieben. Habe ihm die Bilder mitgeschickt, habe ihm geschrieben, daß ich vermute, daß dies vom Transport aufgrund unsachgemässer Verpackung entstanden ist und das ich mit dem gelieferten Gerät nicht einverstanden bin und möchte, daß der Schaden behoben wird. Ausserdem habe ich geschrieben, daß ich hoffe, daß wir uns gütlich einigen können und erwarte einen Vorschlag von ihm.
Mal sehen.
 
Original von M'o
Schade um das tolle Gerät. Wenn ich daran denke, wie meines originalverpackt war... Das konnte man vermutlich richtig umherwerfen und es wäre nix passiert. Originalverpackung halt.

Wie in einem anderen Thread beschrieben, habe ich vor einiger Zeit ein t42p bei lapstore bestellt. Das war original verpackt. Das könnte man vermutlich auch aus dem 13. Stock werfen und es würde nicht kaputt gehen.

Richtig ist jedoch, dass sich DHL und der Verkäufer auseinander setzen müssen. Du kannst da nix machen.

Bei dhl (damit wurde das Notebook versandt) gibt es ein Reklamationsformular:
http://www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=3001595

Ich denke, daß ich das ausfüllen "darf". Wäre auch irgendwie sinnfrei, wenn ich den Notebook-Schrott erst zum Absender transportieren müsste, damit er den Schaden reklamieren kann.

Aber ich würde, wenn der Verkäufer kein Idi** ist, auf die betreffende Stelle vom Karton was fallen lassen, damit es wie ein Transportschaden aussieht. Wenn der Karton aussen in Ordnung ist, sehe ich eher schlechte Chancen.

Was der Verkäufer macht, ist mir egal. Die Frage ist, was soll ich machen. Ich möchte nicht unbedingt die Post betrügen, damit ich zu meinem Recht komme. Wäre ich der Verkäufer, würde ich das wahrscheinlich anders sehen ;-) Aber in diesem Fall muß ich das Paket bei der Post abgeben...

Gruß,
Klaus
 
Original von Medea
Original von kdre

Neues Display: 420 Euro bei Tomtech :-(

Tschuldige, wenn sich das nicht GANZ sachkundige Frauenzimmer mal kurz einmischt. Aber ist es bei so einem Preis nicht günstige das TP über eBay als defekt zu versteigern und sich günstig ein neues zu ersteigern??? Ich würde es zumindest bei meinem so machen - aber ich habe auch nur ein 600E - da geht das vielleicht eher...

Hmm, sehe ich nicht so. Ich habe insg. (unkl. Porto) 830 Euro für ein einwandfreies Gerät ohne Pixelfehler etc. bezahlt. Bekommen habe ich quasi Computer-Schrott.
Warum soll ich das Gerät nun für sagen wir mal 500 Euro verkaufen und auf einem Schaden von 330 Euro sitzen bleiben? Ich habe den Schaden nicht verursacht.
Günstig für mich wäre:

-Verkäufer überweist mir mein Geld und er bekommt den Notebook-Schrott zurück (und zwar in dieser Reihenfolge, sonst stehe ich am Ende ohne alles da)
-Verkäufer überweist mir 420 Euro für ein neues Display
-Ich versuche ein "top" gebrauchtes Display zu bekommen, welches der Verkäufer bezahlt

Ich möchte am Ende wie der Gewinner da stehen, nicht wie der Verlierer. Verlierer sollte Verkäufer od. dhl sein, nicht ich. Das fände ich günstiger ;-)

Aber hätte ich den Schaden verursacht, dann gebe ich Dir recht. Ein neues Display lohnt sich nicht wirklich. Das Notebook hat einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Gruß,
Klaus
 
@all

Ich danke euch allen soweit für euere Antworten. Ihr habt mir bisher sehr geholfen. Vielen Dank dafür!

Jemand wollte den Link zur Auktion:
Ich werde den Link zur Auktion nicht posten. Fände ich nicht fair. Ausserdem, wie sollte das zur Lösung beitragen? Die Fakten habe ich ja bereits genannt.

Ich werde nun folgendermassen vorgehen:

1. Mail an Verkäufer (ist bereits gestern geschehen)
Es wurde erwähnt, daß ich das per Einschreiben mit Rückschein machen soll, nicht per E-Mail. Das könnte ich am Montag noch zusätzlich machen.

2. Ich werde den Schaden bei der Post melden (ich werde den Karton nicht "tunen"), wenn der Verkäufer sich nicht vor Ablauf der 7 Tage Frist gemeldet hat und wenn es so aussieht, daß er nicht kooperieren möchte.

3. Ab Dienstag kann ich den ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen. Das werde ich in Anspruch nehmen, wenn der Verkäufer sich nicht meldet und nicht kooperativ sein sollte.

4a. Wenn die Post sagt, daß das Paket gut verpackt war, dann weiß ich nicht wie es weitergeht, da ich nicht beweisen kann, daß das Gerät fehlerfrei war und somit nicht behaupten kann, daß der Schaden durch den Transport entstanden ist und die Post zahlen muß.

4b. Wenn die Post einen Transportschaden aufgrund falscher Verpackung feststellt, dann liegt die Schuld beim Verkäufer und er muß für den Schaden aufkommen. Wenn nicht freiwillig, dann mit Hilfe eines Anwalts. Wobei ich befürchte, daß sich ein Anwalt aufgrund der Kosten nicht lohnt (Anwalt vs. neues/gebrauchtes Display).

Ich halte euch auf dem laufenden.

Gruß,
Klaus
 
Original von kdre
Original von Medea
Original von kdre

Neues Display: 420 Euro bei Tomtech :-(

Tschuldige, wenn sich das nicht GANZ sachkundige Frauenzimmer mal kurz einmischt. Aber ist es bei so einem Preis nicht günstige das TP über eBay als defekt zu versteigern und sich günstig ein neues zu ersteigern??? Ich würde es zumindest bei meinem so machen - aber ich habe auch nur ein 600E - da geht das vielleicht eher...

Hmm, sehe ich nicht so. Ich habe insg. (unkl. Porto) 830 Euro für ein einwandfreies Gerät ohne Pixelfehler etc. bezahlt. Bekommen habe ich quasi Computer-Schrott.
Warum soll ich das Gerät nun für sagen wir mal 500 Euro verkaufen und auf einem Schaden von 330 Euro sitzen bleiben? Ich habe den Schaden nicht verursacht.
Günstig für mich wäre:

-Verkäufer überweist mir mein Geld und er bekommt den Notebook-Schrott zurück (und zwar in dieser Reihenfolge, sonst stehe ich am Ende ohne alles da)
-Verkäufer überweist mir 420 Euro für ein neues Display
-Ich versuche ein "top" gebrauchtes Display zu bekommen, welches der Verkäufer bezahlt

Ich möchte am Ende wie der Gewinner da stehen, nicht wie der Verlierer. Verlierer sollte Verkäufer od. dhl sein, nicht ich. Das fände ich günstiger ;-)

Aber hätte ich den Schaden verursacht, dann gebe ich Dir recht. Ein neues Display lohnt sich nicht wirklich. Das Notebook hat einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Wie ich schon sagte, ich bin von meinem Gerät ausgegangen, und hatte ja auch angedeutet die Preise für Deines nicht zu kennen - also. Ruhig Blut!

P.S. Ich entschuldige mich bei Dir ganz offiziell für meine falsche Annahme...
 
Original von Medea

Wie ich schon sagte, ich bin von meinem Gerät ausgegangen, und hatte ja auch angedeutet die Preise für Deines nicht zu kennen - also. Ruhig Blut!

P.S. Ich entschuldige mich bei Dir ganz offiziell für meine falsche Annahme...

Du mußt Dich für nichts entschuldigen. Hast Doch gar nix falsches/böses gesagt.

*friedensbussi* :-D

Gruß,
Klaus
 
Original von kdre

3. Ab Dienstag kann ich den ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen. Das werde ich in Anspruch nehmen, wenn der Verkäufer sich nicht meldet und nicht kooperativ sein sollte.

Gruß,
Klaus

Hallo Klaus,
dann halte ich dir mal die Daumen, dass der Verkäufer einsichtig ist. Der ibäh- Käuferschutz ist nicht so das Gelbe von Ei. Du kannst eine Unstimmigkeit erklären, wozu du die Artikelnummer brauchst, danach hat der Verkäufer 10 Tage Zeit darauf zu antworten. Antwortet er innerhalb der 10 Tage nicht und sind 30 Tage nach der Auktion vergangen, kannst du Käuferschutz beantragen.
So, nun zu meinem Problem:
Ich bin auf einen Betrüger reingefallen, welcher nagelneue Notebooks verkaufte und nun nicht mehr angemeldet ist. Ich habe nach den 30 Tagen nach Auktionsende Käuferschutz beantragt. In Ibäh sieht das denn so aus:

Mein Mitgliedsname 17.02.07 um 09:44:17 MEZ


Antrag auf Käuferschutz
Kommentare:
Hinweis von eBay: Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie von eBay eine E-Mail mit weiteren Anweisungen zu Ihrem Fall.

Bis heute (05.03.07) habe ich noch nichts von denen gehört, geschweige denn meine 175 Euro gesehen X(

Wie gesagt: Ich drücke dir die Daumen, dass alles ein gutes Ende findet.

Gruß
Rüdiger
 
hallo,
wg. "Staatsanwalt": Falsches Einpacken ist kein vorsätzlicher Betrug und insofern leere Drohung. Beim Einschalten eines Rechtsanwaltes hingegen kan es dir passieren., das du zwar einen Titel zum vollstrecken kriegst, aber den evtl. nicht eintreiben kannst und die Kosten immer weiter wachsen...
mfG
rudolfka
 
Ich hatte heute Mailverkehr mit dem Verkäufer.

Habe ihm alle mir erdenkbaren Optionen vorgeschlagen (neues Display, gebrauchtes Display falls er eine Quelle kennt, Ich schicke ihm alles zurück und er erstattet mir den Kaufpreis, Schaden bei der Post melden).

Wir haben uns darauf geeinigt, daß ich den Schaden erstmal bei der Post melde und wenn die sich weigern dafür aufzukommen, dann überweist er mir das Geld (kaufpreis, Port übernehme ich) und ich soll ihm das Notebook zurückschicken.

Wenn das alles so klappt, dann ist das wirklich sehr fair.

Leider hat der Verkäufer dann den großen Schaden. Tut mir dann schon ein bisschen leid für ihn...

Gruß,
Klaus
 
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