PayPal Käuferschutz = völlig Sinnlos??

BenR

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Hallo.

Hab bis jetzt so oft es geht PayPal genutzt, weil es sehr einfach ist und ziemlich sicher klang...
...jetzt hab ich jedoch von einem eBay-Verkäufer keine Ware erhalten und auch keine Antworten mehr auf irgendwelche Mails. Da habe ich gedacht: "gut, dass ich das mit PayPal bezahlt habe". Es dauert ewig bis man dann dort alles in die Wege geleitet hat aber irgedwann konnte ich dann den "Käuferschutz" beantragen. Einiges später bekomme ich dann eine E-Mail von PayPal: Wir knnen Ihn kein Geld erstatten, verscuhen aber alles(...) es zubeschaffen [so in etwa].

Ja, hat ja toll funktioniert.

Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht? Läuft das immer so? Ist das mit dem Käuferschutz etwa anders gemeint?
 
[quote='duonierdas',index.php?page=Thread&postID=407357#post407357]Frist für Rücklastschriften ist einheitlich 6 Wochen nach Valutadatum auf dem Kontoauszug.

Klappt aber NICHT, wenn man aktiv eine Überweisung von seinem Konto ausgelöst hat - das Geld ist sofort und unwiderruflich weg![/quote]Ist doch kein Thema: Pa*pal zieht den Betrag per Lastschrift ein. Bei Lieferfristen von mehr als 4 Wochen (eBay-Artikel!) muss etwas faul sein. Jetzt hat man immer noch 2 Wochen Zeit, zu handeln. Pa*pal (als Finanzdienstleister) scheint wohl der Auffassung, sie haetten nur Rechte und keine Pflichten gegenueber dem Kunden. Frech ist natuerlich, wenn sie ihre Dienstleistung als sicher bewerben und Schutz anbieten, diesen jedoch je nach Laune des Mitarbeiters ablehnen.

meshua.
 
naja rein rechtlich schuldest du paypal das geld aber ... du hast sie ja dazu veranlasst es irgendwem zu schicken ...
 
[quote='verdi',index.php?page=Thread&postID=407374#post407374]naja rein rechtlich schuldest du paypal das geld aber ... du hast sie ja dazu veranlasst es irgendwem zu schicken ...[/quote]Richtig. Doch hier scheint Pa*pal seinen vertraglichen Bedingungen nicht nachzukommen und das Geld nicht unabhaengig vom Kontostand des Verkauefers zurueckzuerstatten. Ich wuerde eine Frist von 5 Werktagen ansetzen. Ist diese verstrichen, gilt fuer mich der Vertrag als nicht erfuellt und ich ziehe das Geld wieder zurueck. Wie das ein Gericht sieht, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt. Mir geht's zunaechst um mein Geld. Das Ganze erinnert mich wieder sehr stark an das auftreten von eB*y, wenn sie bei Problemen oft untaetig bleiben - kein Wunder: es ist doch alles eine Unternehmensgruppe :)

meshua
 
[quote='meshua',index.php?page=Thread&postID=407373#post407373]Ist doch kein Thema: Pa*pal zieht den Betrag per Lastschrift ein.[/quote]Ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Per Lastschrift funktioniert nur bei Betraegen bis zu einer bestimmten Grenze. Wo genau diese liegt weiss ich nicht, aber alles dreistellige wollte Paypal bisher immer per Ueberweisung und damit keine Chance es zurueckzuholen. Und da man bei einer Rueckholung einer Lastschrift, die man genehmigt hat, illegal handelt wird es auch nicht besser. Gibt minimum eine Anzeige und nen Poesieeintrag bei der Schufa.
 
[quote='duonierdas',index.php?page=Thread&postID=407357#post407357]Frist für Rücklastschriften ist einheitlich 6 Wochen nach Valutadatum auf dem Kontoauszug.[/quote]Bei der Postbank sind es sechs Wochen nach Quartalsende. Ein Lastschrift vom 01.07. kann man noch am 11.11. zurückbuchen lassen.

[quote='dawinci',index.php?page=Thread&postID=407387#post407387]Und da man bei einer Rueckholung einer Lastschrift, die man genehmigt hat, illegal handelt[/quote]Das musst du detaillierter Darlegen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Paypal keine unterschriebene Einzugsermächtigung vorlegen kann.
 
Also wenn Du per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt hast und es noch im Zeitramen ist würde ich auf jeden Fall zurückbuchen lassen.

1. PayPal wirbt mit dem Käuferschutz und wenn der dermaßen massiv eingeschränkt ist ist es fraglich ob das überhaupt wettbewerbsrechtlich OK ist, schließlich sind solche Einschränkungen keine Nebensache die man in den AGBs verstecken kann sondern eine massive Beeinträchtigung auf die deutlich hingewiesen werden muß (meine Meinung und die Meinung eines befreundeten Anwalts)

2. Auf einen Rechtsstreit wird es wohl so oder so hinaus laufen und die Chance, daß du von einem insolventen Verkäufer oder einem Verkäufer aus dem Ausland Geld zurück bekommst ist mehr als gering, dann sol PayPal sich doch wie versprochen darum kümmern. Schließlich haben Sie ja vom Verkäufer Gebühren für diesen Schutz kassiert, die du indirekt ja auch mitbezahlt hast davon sollen die gefälligst solche Fälle decken. Soll PayPal doch klagen, du bist erstmal auf der sicheren Seite und hast Dein Geld wieder, ich glaube auch nicht, daß PayPal eine Klage gegen Dich einreichen wird, dazu stehen Ihre Erfolgschancen viel zu schlecht.

Die verdienen sich sowieso schon dumm und dämlich an den ebay PLUS PayPal Gebühren, ich schenke denen keinen Cent.

PayPal wird immer mehr zur Verarsche am Kunden, meine letzten Zahlungen per Bankeinzug wurden über eine Woche verzögert ausgeführt wegen angeblicher Routinekontrollen, ich werde Beschwerde bei der Bankenaufsicht einreichen, schließlich gibt es Gesetze nach denen Banküberweisungen nur noch max. ein paar Tage dauern dürfen. Nicht umsonst haben wir diese Gesetzesänderung, die Banken und auch PayPal verdienten bzw. verdienen damit auch noch an den Zinsen über mehrere Tage obwohl das nicht mehr erlaubt ist.
PayPal will schließlich eine Bank sein und somit haben auch die sich an Europäisches Gesetz zu halten und sich nicht ihre eigenen AGBs so zu drehen wie es Ihnen gerade passt. Wenn sie das nicht können sollen Sie sich wieder in die Schweiz oder USA verziehen.

Gruß Reimar
 
imho

...hat paypal unverschämte Umrechnungs- und Gebührensätze beim Auslandseinkauf, jedoch schon einen gewissen Käuferschutz.

Ich hatte mir vor einem 1/4 Jahr ein DELL in UK gekauft, das UMTS und Bluetooth haben sollte. Tasächlich hatte es beides nicht. Weiter hatte es auch die beworbene Vista-Lizenz nicht. Durch Paypal kam ich 0 auf 0 aus der Sache raus. Ohne Paypal wäre ich hier ganz schön der Gear****te gewesen. Der Verkäufer hat das Teil zwar nicht zurück genommen, musste mir auf Druck von Paypal jedoch die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis inkl. Auslagen ersetzen. Fand ich damals ziemlich ok.

Gruß
 
moin,

leider kann man manches derzeit noch nur mit paypal kaufen. aber dazu sollte man mittels kreditkarte an paypal zahlen, dann hat man sicherheit, sonst nur nach gutdünken von paypal.


paypal friert regelmäßig einfach guthaben ein, angeblich zu "routineüberprüfungen" usw. die nehmen sogar geld von konten, die ein verwandter bei ihnen hat, wenn der nicht zahlen will oder kann.
- einfach mal googeln

dieser verein hält sich nicht an deutsche gesetze oder europäische vorschriften, und macht mit dem kunden, bis der mitm rechtsanwalt droht, willkürlich alles.
so kann eine gute idee aus profitgier zu grunde gerichtet werden.

wie gesagt, niemals per paypal verkaufen, und paypal nur mit kreditkarte zahlen, dann kann eigentlich nichts passieren. wenn die einen verklagen sollten, kommt einen die gegenklage billiger, als selbst eine anzustrengen ;)


gruß
 
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