Odyssee mit dem VOS... Wandlung?

iYassin

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Hi zusammen,

ich hätte mal gern Eure Meinung hierzu: Eine Freundin von mir hat ein P1 Gen 4 mit VOS + Premier Service, der aktuell seinem Namen leider gar keine Ehre macht. Es wurde ursprünglich ein Servicefall wegen Überhitzung eröffnet, da auch nach den üblichen Optimierungsmaßnahmen regelmäßig die Temperaturen einzelner Kerne für 1-2 Sekunden auf fast 100 °C hochgeschossen sind und damit die Lüfter eigentlich immer auf 100% liefen. Dann lief es wie folgt ab:
- 1. VOS-Einsatz: Lüfter getauscht, dabei ging die Sicherung für das Display-Backlight kaputt
- 2. VOS-Einsatz: während Anfahrt des Technikers abgesagt, da ihm ein Display statt ein Mainboard gesendet wurde
- 3. VOS-Einsatz: Mainboard getauscht, dabei ging das Display kaputt, das daraufhin Streifen und Burn-In gezeigt hat
- 4. VOS-Einsatz: Display getauscht, nun ist ein Gewinde im C-Cover kaputt, sodass das Gehäuse nicht mehr richtig schließt

Aktuell wartet sie nun auf den 5. VOS-Einsatz, bei dem das C-Cover getauscht werden soll, hat aber schon wieder einige Tage nichts vom Service gehört. Ich bin ehrlich gesagt auch etwas enttäuscht, wie lange es dauert, bis sich dann zum nächsten VOS-Termin jemand meldet. Die letzten beiden Male haben wir beim Lenovo Premier Service angerufen, da einige Tage seitens des Servicepartners gar nichts passiert ist, dann wurde innerhalb der nächsten 24 Stunden ein Termin vereinbart - ob das Zufall war oder tatsächlich das erneute Triggern durch Lenovo selbst nötig war, weiß ich nicht. Aber gerade, wenn das Problem durch den Service selbst verursacht wurde, sollte das doch eigentlich etwas mehr von selbst laufen.
Und wovon ich gar nicht erst anfangen will, ist, wenn man den Anruf des Servicepartners verpasst - normal würde man ja einfach sofort zurückrufen, aber das ging in den letzten Wochen nicht, ein zweiter Anruf kommt nicht, Emails werden auch nicht beantwortet, und man musste wieder direkt bei Lenovo selbst anrufen. Erstaunlich gut funktioniert dagegen, wenn man den Anruf erhält, der KI-Bot, der den Termin vereinbart.

Anyway: Nachdem das ja jetzt schon ewig hin- und hergeht - ist es möglich, bei Lenovo irgendwann einen Tausch des Gerätes anzufragen? Beim 1st Level Support am Telefon direkt wird ja wahrscheinlich nicht so erfolgreich sein, und nachdem hier im Forum ja schon der ein oder andere ein Tauschgerät bekommen hat, wollte ich mal nach Euren Tipps fragen.
Hintergrund ist, dass die Besitzerin des Gerätes in zwei Wochen ins Ausland umzieht und das ja sicher viel komplizierter wird, wenn es nun grenzüberschreitend wird. Eine Reparatur passt zeitlich ja noch, aber wenn dabei wieder etwas kaputtgeht, wird es langsam eng... und die verursachten Defekte sind ja allesamt einer Natur, die normal nicht über die Garantie abgedeckt wäre, d.h. einen neuen Fall im Ausland zu eröffnen, würde wohl ins Leere laufen.

Wie würdet Ihr hier vorgehen? Servion ist leider keine Option, da das Gerät wirklich jeden Tag zur Arbeit gebraucht wird (und zum Glück ja auch genutzt werden kann).

Danke schonmal für Eure Hilfe!

Viele Grüße,

iYassin
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mag so sein oder auch nicht. Der springende Punkt ist, dass die Herstellergarantie (im Gegensatz zur Gewährleistung, für welche der Verkäufer gerade steht) eine freiwillige Leistung ist. Und da kann der Hersteller fsast nach Belieben die Bedingungen diktieren.
Dann würden die 3, 4 und 5 Jahre Garantie aber komplett keinen Sinn ergeben, weil Lenovo jedesmal sagen könnte "technisch nicht mehr reparabel" und wenn Deine 2 Jahre Gewährleistung um sind, hast Du komplett die längere Garantie völlig sinnfrei bezahlt und bekommst nichts.
Ich bin mir sicher, dass dies rechtlich so nicht funktioniert, denn dann wären auch jegliche andere Garantieverlängerungen, auch im Kfz Bereich, genauso sinnlos.
Abgesehen davon ist der aktuelle Defekt ja durch unsachgemäßes Handling während der Reparatur entstanden. Ganz klarer Fall daher: Lenovo haftet und muss dies nachbessern.

Insgesamt schreit dieser Fall ja geradezu nach Vorsicht Kunde der c't. Allerdings zeitlich wird das bis zum Umzug alles nichts.
 
Ernsthaft? Lenovo verkauft einem Kunden eine teure Garantie mit VOS. Der VOS macht das Gerät kaputt(er) statt es zu reparieren. Und dann sagt Lenovo achselzuckend: "nu ist es zu kaputt, wende Dich an jemand anders"?
Na, das ist ja mal eine tolle Geschäftsidee, wenn man eine Garantie verkauft (nein, das ist nach meinem Empfinden dann keine freiwillige Leistung mehr sondern ein simpler Vertrag zwischen Hersteller und Kunde) und sich dann mit Wischiwaschi-Erklärungen aus der Erfüllung des Vertrages rausreden will. Und das ganze dreimal verschärft in diesem Fall, in dem der Schaden, der das Gerät "zu kaputt" gemacht hat, erst durch diesen VOS verursacht wurde.


Insgesamt schreit dieser Fall ja geradezu nach Vorsicht Kunde der c't. Allerdings zeitlich wird das bis zum Umzug alles nichts.
Jupp, sehe ich auch so.
 
Dann würden die 3, 4 und 5 Jahre Garantie aber komplett keinen Sinn ergeben, weil Lenovo jedesmal sagen könnte "technisch nicht mehr reparabel" und wenn Deine 2 Jahre Gewährleistung um sind, hast Du komplett die längere Garantie völlig sinnfrei bezahlt und bekommst nichts.
Einfach "sagen" können sie das natürlich nicht. Es gibt einen Garantievertrag und darin gibt es Kleingedrucktes. Und Lenovo hat sich in diesem Fall gerade dazu entschieden, sich auf das Kleingedruckte zurückzuziehen.

Abgesehen davon ist der aktuelle Defekt ja durch unsachgemäßes Handling während der Reparatur entstanden. Ganz klarer Fall daher: Lenovo haftet und muss dies nachbessern.
Deshalb schrieb ich ja, dass man über eine Klage wegen Sachbeschädigung nachdenken könnte. Ein "ganz klarer Fall" ist das aber erst, nachdem ein Richter ein Urteil gesprochen hat. Und deshalb wird das bis zum Umzug auch nichts mehr.


nein, das ist nach meinem Empfinden dann keine freiwillige Leistung mehr sondern ein simpler Vertrag zwischen Hersteller und Kunde
Natürlich ist das ein Vertrag, an den sich Lenovo halten muss. Aber dessen Inhalt ist weitgehend freiwillig von Lenovo formuliert, statt einer gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Wenn in diesem Vertrag drin steht, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt, dann ist das so.


Nochmal zurück zum praktischen Teil:
- 4. VOS-Einsatz: Display getauscht, nun ist ein Gewinde im C-Cover kaputt, sodass das Gehäuse nicht mehr richtig schließt

Aktuell wartet sie nun auf den 5. VOS-Einsatz, bei dem das C-Cover getauscht werden soll,
Ich werde aus der Beschreibung nicht ganz schlau. "C-Cover" meint das Base Cover (den Unterboden) für ein Modell mit Thermal Fan vom Typ "C", oder?
Wenn das der Fall ist, und sich das Problem durch den Austausch des Covers beheben ließe, dann kann ja nur das Gewinde einer Schraube selbst defekt sein, nicht deren Gewindeöse im Structure Frame. Dann sollte man die Schraube einfach entfernen können, um das Cover wieder zu verschließen. Ob das dann hält ist vermutlich eine Frage dessen, welche Schraube betroffen ist. Falls es ohne diese Schraube nicht geht, dann sollte sich Ersatz im nächsten Baumarkt beschaffen lassen. Ich meine das wäre M2.
 
Natürlich ist das ein Vertrag, an den sich Lenovo halten muss. Aber dessen Inhalt ist weitgehend freiwillig von Lenovo formuliert, statt einer gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Wenn in diesem Vertrag drin steht, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt, dann ist das so.
Dann darf aber niemand einen Laptop von Lenovo mit mit VOS + Premier Service aus zweiter Hand anbieten/verkaufen, sondern nur einen ohne Garantieverlängerung und VOS + Premier Service. Auch ein "nicht-authorisierter Vertriebskanal" darf dann nur noch ohne verkaufen. Im Prinzip ein weiterer möglicher Rechtsweg, falls das Gerät ausdrücklich mit diesem VOS + Premier Service verkauft wurde.

Ich dachte bisher übrigens, "jeder" (auch ein "Nicht-Erstkäufer") könnte für einen Lenovo-Laptop mit einer bestimmten Seriennummer eine Garatie-Verlängerung abschließen und sich mit diesem Vertrag diese Service-Leistung erkaufen.
 
Mich würden jetzt durchaus einmal die genauen Garantiebedingungen interessieren, die Vertragsbestandteil sind, wenn man so etwas mit VOS als Erstkäufer abschließt. Hat da irgendjemand zufällig eine beispielhafte PDF-Datei o.ä. für mich? Gerne geschwärzt, falls persönliche Daten vorkommen.
 
Das mag so sein oder auch nicht. Der springende Punkt ist, dass die Herstellergarantie (im Gegensatz zur Gewährleistung, für welche der Verkäufer gerade steht) eine freiwillige Leistung ist. Und da kann der Hersteller fsast nach Belieben die Bedingungen diktieren.
Schon heftig, angesichts des Preises von 5J VOS + Premier.

Ich denke, Lenovo betrachtet das Gerät als wirtschaftlichen Totalschaden.
Da deren Techniker dafür zumindest mitverantwortlich waren, könnte man höchstens überlegen, ob eine Klage wegen (fahrlässiger) Sachbeschädigung lohnen könnte. Das wird sich aber nicht bis zum Umzug deiner Freundin klären lassen.
So weit möchte ich jetzt mal nicht gehen (auch damit wir hier von der Rechtsberatung weg bleiben), aber das ist eben der Punkt, der Techniker hat das Ding kaputt gemacht, also müssen sie es auch reparieren. Das werde ich Lenovo jetzt erst nochmal klarmachen.

Also Plan B (in neuem Thread?):
Welche Anforderungen hat deine Freundin? Was für ein Ersatzgerät braucht sie?
Müssen noch Daten vom P1 gesichert werden? Ist die dafür nötige Hardware vorhanden?
Wenn sich am Ende gar nichts tut, bestellt sie ein neues C-Cover und ich baue es ein, das Ding ist ja jetzt einmal fast durcherneuert - das macht keinen Sinn, das aufzugeben.

Dann würden die 3, 4 und 5 Jahre Garantie aber komplett keinen Sinn ergeben, weil Lenovo jedesmal sagen könnte "technisch nicht mehr reparabel" und wenn Deine 2 Jahre Gewährleistung um sind, hast Du komplett die längere Garantie völlig sinnfrei bezahlt und bekommst nichts.
Ich bin mir sicher, dass dies rechtlich so nicht funktioniert, denn dann wären auch jegliche andere Garantieverlängerungen, auch im Kfz Bereich, genauso sinnlos.
Abgesehen davon ist der aktuelle Defekt ja durch unsachgemäßes Handling während der Reparatur entstanden. Ganz klarer Fall daher: Lenovo haftet und muss dies nachbessern.

Insgesamt schreit dieser Fall ja geradezu nach Vorsicht Kunde der c't. Allerdings zeitlich wird das bis zum Umzug alles nichts.
Dann bin ich ja mal beruhigt, dass das nicht nur ich so sehe :D wie gesagt, mal schauen, was Lenovo dazu sagt.

Und Vorsicht Kunde ist tatsächlich eine gute Idee, das suche ich mir gleich raus!

Natürlich ist das ein Vertrag, an den sich Lenovo halten muss. Aber dessen Inhalt ist weitgehend freiwillig von Lenovo formuliert, statt einer gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Wenn in diesem Vertrag drin steht, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt, dann ist das so.
Das möchte ich mir jetzt echt nochmal durchlesen, weil ja auch hier im Forum der Konsens "Garantie ist an die Seriennummer gebunden" gilt - ob sich das gerade vor kurzem geändert hat?

Nochmal zurück zum praktischen Teil:
Ich werde aus der Beschreibung nicht ganz schlau. "C-Cover" meint das Base Cover (den Unterboden) für ein Modell mit Thermal Fan vom Typ "C", oder?
Wenn das der Fall ist, und sich das Problem durch den Austausch des Covers beheben ließe, dann kann ja nur das Gewinde einer Schraube selbst defekt sein, nicht deren Gewindeöse im Structure Frame. Dann sollte man die Schraube einfach entfernen können, um das Cover wieder zu verschließen. Ob das dann hält ist vermutlich eine Frage dessen, welche Schraube betroffen ist. Falls es ohne diese Schraube nicht geht, dann sollte sich Ersatz im nächsten Baumarkt beschaffen lassen. Ich meine das wäre M2.
C-Cover ist sozusagen die Basis mit Tastatur beim P1, in der das gesamte Gerät eingebaut ist. Und ja, so wie es aussieht, wurde beim letzten Serviceeinsatz ein Gewinde rausgerissen, d.h. jetzt hält das D-Cover nicht mehr richtig.

Dann darf aber niemand einen Laptop von Lenovo mit mit VOS + Premier Service aus zweiter Hand anbieten/verkaufen, sondern nur einen ohne Garantieverlängerung und VOS + Premier Service. Auch ein "nicht-authorisierter Vertriebskanal" darf dann nur noch ohne verkaufen. Im Prinzip ein weiterer möglicher Rechtsweg, falls das Gerät ausdrücklich mit diesem VOS + Premier Service verkauft wurde.
Das wäre echt mal gut zu wissen, gerade auch für uns hier im Forum, wo wir ständig gebraucht kaufen :D

Ich dachte bisher übrigens, "jeder" (auch ein "Nicht-Erstkäufer") könnte für einen Lenovo-Laptop mit einer bestimmten Seriennummer eine Garatie-Verlängerung abschließen und sich mit diesem Vertrag diese Service-Leistung erkaufen.
Genau, das habe ich schon bestimmt 10x so gemacht. Natürlich hab ich noch nie das ganze PDF gelesen, aber darauf aufmerksam gemacht wird man auch nicht.
 
Genau, das habe ich schon bestimmt 10x so gemacht. Natürlich hab ich noch nie das ganze PDF gelesen, aber darauf aufmerksam gemacht wird man auch nicht.
Aber das geht doch nicht, es kann doch rechtlich nicht erlaubt sein, eine Versicherung mit jemandem abzuschliessen, wenn schon feststeht, das man diesem Vertragspartner gegenüber nicht leisten wird :D Dieses generelle Geschäftsgebaren (wenn ich das denn richtig verstanden habe ... glauben kann ich es noch nicht wirklich) wäre dann neben eurem konkreten Fall ein zweiter Punkt für "Vorsicht Kunde". Das kann doch nicht erlaubt sein :D
 
Genau, das habe ich schon bestimmt 10x so gemacht. Natürlich hab ich noch nie das ganze PDF gelesen, aber darauf aufmerksam gemacht wird man auch nicht.
Das schau ruhig mal nach. Denn auch wenn ein Hersteller in der Gestaltung seiner Garantiebedingungen tatsächlich weitestgehend frei ist, gibt es dennoch ein paar Beschränkungen, die er beachten muss. So gibt es z.B. das Transparenzgebot, demzufolge derartige Einschränkungen einer Garantie in den Bedingungen klar und verständlich formuliert sein müssen. Und Klauseln, die einen Kunden extrem benachteiligen, könnten im Zuge einer Inhaltskontrolle der Bedingungen als unwirksam bewertet werden. Dafür müsste man es allerdings tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen...

Es gibt schon auch Aspekte, die bestimmte Garantieeinschränkungen bei einem Notebook nachvollziehbar erscheinen lassen. Wenn z.B. ein Gerät mit in Deutschland erworbener VOS-Garantie auf einen anderen Kontinent verkauft wird, kann daraus schon ein Problem für den Garantiegeber entstehen. Und dann werden im Zweifelsfall Garantiebedingungen lieber generell restriktiv formuliert.

Wie schon mehrfach angesprochen, wäre es durchaus eine Option, hier gegenüber demjenigen, der den VOS als Leistung gewährt hat, einen Anspruch auf Schadenersatz zu stellen. Denn der muss sich da als Auftraggeber das Versagen seiner Erfüllungsgehilfen anrechnen lassen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

... was mir hier jetzt aber noch zusätzlich durch den Kopf geht - wenn der VOS die vier Male jetzt tatsächlich im Auftrag von Lenovo gekommen war, besagt das dann nicht, dass Lenovo einen Garantieanspruch in der Sache eigentlich schon mal anerkannt hätte? Denn wenn sie da einfach nur vergessen oder darauf verzichtet hatten, den Garantieanspruch vorher zu prüfen, ist/wäre das ggf. deren Fehler, dessen Folgen sie dann nicht einfach auf einen Kunden abwälzen dürften.

Inwieweit sich daraus vielleicht ein Anspruch ergibt, dass ein derart "implizit" anerkannter Garantieanspruch für die Bereitstellung der VOS-Leistungen dann auch für weitergehende Leistungen (Geräteaustausch) gälte, kann ich allerdings nicht einschätzen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hm... Vielleicht habe ich da aber eben auch Blödsinn geschrieben, weil "gekaufter Serviceanspruch" <> "Garantie" ist? Sorry, ich war bisher noch nicht in der Situation, ein so neues ThinkPad zu besitzen, das noch unter derartige Garantien hätte fallen können.
 
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Also das ist doch völliger Unsinn. Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, dass das jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, dass Lenovo hier einfach auf einmal den Garantieanspruch verneint. Dass das sogar noch passiert, nachdem deren Techniker das Gerät selber verhunzt hat vor Ort, setzt dem ganzen noch die Krone auf.

Die versuchen es halt einfach mal. Das ist leider heutzutage nichts Besonderes mehr. Einfach "einen raushauen", vielleicht schluckt der Gegenüber es ja. So werden in wirtschaftlich harten Zeiten Kosten optimiert. Hab nen Arbeitskollegen, der 'nen Schaden an seinem Auto hatte in der Herstellergarantiezeit; haben die auch erstmal alles komplett abgelehnt; erst nachdem er sich nen Anwalt genommen hat, hat die Herstellerwerkstatt dann direkt den Schaden auf Garantie behoben. Das ganze rechnet sich insgesamt dann so für den Hersteller, dass sich 80 Prozent halt keinen Anwalt nehmen bzw. klein beigeben; von der gesparten Kohle werden dann die Fälle bezahlt, in denen der Kunde am Ball bleibt; unterm Strich bleibt immer noch was übrig für den Hersteller bzw. Versicherung bzw. Garantieanbieter.

Ich habe selber meine ganzen Versicherungen auf das Mindestmaß, was man verpflichtend haben muss, genau aus diesen Gründen reduziert. Es rechnet sich einfach nicht. Selber Geld zurücklegen für den Fall der Fälle, z. B. von dem gesparten Geld, was man nicht für Versicherungen, Zusatzgarantien, usw. ausgibt.

Gemäß den Bestimmungen der Lenovo Limited Warranty ist der Garantieanspruch in erster Linie an Geräte gebunden, die über Lenovo oder autorisierte Vertriebspartner verkauft wurden, und setzt die Validierung der ursprünglichen Kaufdetails sowie der Eigentumsverhältnisse voraus. In diesem Fall, da das Gerät nicht über einen autorisierten Vertriebskanal erworben wurde und die Eigentumshistorie nicht vollständig verifiziert werden kann, ist Lenovo leider nicht in der Lage, Garantieansprüche zu gewähren oder Support im Rahmen der Standardgarantie bereitzustellen.

Über die unterstrichenen "weichen", also auslegbaren Floskeln wird erreicht, dass man sich juristisch nachher nicht angreifbar macht, wenn man dann, wenn der Kunde am Ball bleibt und weiter auf seinem Recht besteht, klein beigeben muss.
 
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Uff, das ist schon ein dicker Hund seitens Lenovo. Aber selbst losgelöst von einem Anspruch auf VOS: hat man nicht ein Recht auf Gewährleistung AUF die Reparatur?
 
Tipp: die angeblichen Bedingen mal wörtlich mit Name, Version des Dokumentes zitieren lassen und das Dokument selbst durchlesen. Ich kann den Ausschluss so wie behauptet nicht aus den öffentlich zugänglichen Garantiebedingungen rauslesen aber es gibt ja viele verschiedene Dokumente dazu.
 
In diesem Fall, da das Gerät nicht über einen autorisierten Vertriebskanal erworben wurde und die Eigentumshistorie nicht vollständig verifiziert werden kann, ist Lenovo leider nicht in der Lage, Garantieansprüche zu gewähren oder Support im Rahmen der Standardgarantie bereitzustellen.

Man kann sich auch fragen. Wenn es so ist, wie Lenovo jetzt behaupten will, wie kam dann VOS 1 bis 4 zustande?
 
Ist ein Zweitgerät auch nicht. 🤷‍♂️

Aber wenn man (mein Beispiel vorher) 10 Geräte im Einsatz hat und die Daten täglich sichert und ein identisches Notebook im Schrank hat und regelmässig Updates macht, dann ist die Chance, dass das eine Gerät schnell einsetzbereit ist, wenn eins der 10 Geräte ausfällt, ziemlich hoch. Klar, kann dann auch eins der anderen 9 Geräte ausfallen, aber wahrscheinlich ist Nr. 1 bis dahin von der Reparatur zurück.
 
Man kann sich auch fragen. Wenn es so ist, wie Lenovo jetzt behaupten will, wie kam dann VOS 1 bis 4 zustande?
Wie gesagt, man könnte hier mal prüfen, ob der Premier Service mit VOS und die erweiterte Garantie Bestandteil ein- und desselben zum Gerät zusätzlich erworbenen Pakets waren.

Denn in dem Fall wäre erstens diese erweiterte Garantie nicht mehr nur als ein rein freiwilliges Angebot des Herstellers anzusehen, sondern als ein Anspruch auf Leistungen, für den Geld bezahlt wurde. Solche Ansprüche können meines Wissens normalerweise auch weiterverkauft werden.

Und zweitens müsste Lenovo (sofern denn der VOS auf deren Rechnung gekommen war) in dem Fall tatsächlich erklären können, warum es denn rechtens sein sollte, dass sie für den einen Teil des Pakets, also den Reparaturservice, die Berechtigung nicht vorher geprüft hatten, für den anderen Teil des Pakets (erweiterte Garantie) nun aber auf deren (vermeintliches) Fehlen verweisen wollen.

Aber um diese Argumentation versuchen zu können, müsste halt klar sein, dass Premier Service mit VOS und erweiterte Garantie tatsächlich beim ersten Kauf von Lenovo bzw. dessen autorisiertem Vertriebspartner vom damaligen Käufer zusammen als Paket erworben wurden. Und man müsste darlegen (können), dass diese anfangs bezahlten Ansprüche bei allen Weiterverkäufen des Geräts auch jeweils mit verkauft wurden.
 
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Neuigkeiten von Lenovo:



Das ist doch nicht wahr, oder? Bei Lenovo ist doch die Garantie an die Seriennummer gebunden und hat überhaupt nichts mit dem Erstkäufer, Verkäufer etc. zu tun?

Ich kann ja verstehen, wenn sie einen Komplettaustausch ablehnen würden, da die aktuelle Besitzerin nicht Erstkäuferin ist, aber die Garantie? So wären ja alle ThinkPads, die hier in Forum oder über Dritthändler verkauft werden, ohne Garantie.
Was wird den als Garantiestatus unter warranty lookup angezeigt ?

Denkbar wäre, dass Lenovo das Notebook als Restposten an einen Broker verkauft hat und dabei das Notebook aus der Garantie genommen hat - das ist gängige Praxis um den Preis möglichst niedrig zu halten. Es kann dann einige Zeit dauern bis die Änderung der Garantie in der öffentlich zugänglichen Datenbank angezeigt wird. Der Broker weiß natürlich, dass er Ware ohne Herstellergarantie hat und gibt das normalerweise auch an. Ob der nächste Zwischenhändler das dann auch so macht oder sich erst mal freut, dass bei warranty lookup noch Garantie angezeigt wird ist eine andere Frage.

@iYassin Du kannst mir man die SN schicken, dann schau ich ob ich dazu mehr herausfinden kann.
 
Was wird den als Garantiestatus unter warranty lookup angezeigt ?
13 Monate VOS + Premier verbleibend

Denkbar wäre, dass Lenovo das Notebook als Restposten an einen Broker verkauft hat und dabei das Notebook aus der Garantie genommen hat - das ist gängige Praxis um den Preis möglichst niedrig zu halten. Es kann dann einige Zeit dauern bis die Änderung der Garantie in der öffentlich zugänglichen Datenbank angezeigt wird. Der Broker weiß natürlich, dass er Ware ohne Herstellergarantie hat und gibt das normalerweise auch an. Ob der nächste Zwischenhändler das dann auch so macht oder sich erst mal freut, dass bei warranty lookup noch Garantie angezeigt wird ist eine andere Frage.
Also das könnte am Anfang passiert seib, als das Gerät fast neu war?
Die aktuelle Besitzerin hat es vor ca. 3.5 Jahren privat vom (ebenfalls privaten) Erstbesitzer gekauft. Es gab aber seitdem auch schon einen weiteren erfolgreichen Garantieeinsatz, ein paar Wochen nach Kauf hat das Gerät schon einmal ein neues Board erhalten, weil es nicht mehr geladen hat.

@iYassin Du kannst mir man die SN schicken, dann schau ich ob ich dazu mehr herausfinden kann.
Danke, kommt sofort!
 
Die aktuelle Besitzerin hat es vor ca. 3.5 Jahren privat vom (ebenfalls privaten) Erstbesitzer gekauft. Es gab aber seitdem auch schon einen weiteren erfolgreichen Garantieeinsatz, ein paar Wochen nach Kauf hat das Gerät schon einmal ein neues Board erhalten, weil es nicht mehr geladen hat.
Das spricht ja ebenso sehr dafür, dass das ThinkPad beim Ersterwerb mit einer vollgültigen erweiterten Garantie verkauft wurde. Existiert denn die Originalrechnung zum Erstkauf noch bzw. wurde die beim Weiterkauf mitgegeben?
 
Das spricht ja ebenso sehr dafür, dass das ThinkPad beim Ersterwerb mit einer vollgültigen erweiterten Garantie verkauft wurde. Existiert denn die Originalrechnung zum Erstkauf noch bzw. wurde die beim Weiterkauf mitgegeben?
Leider nicht... kam wohl ohne die Rechnung. Wenn es die gäbe, wäre das alles wohl deutlich einfacher :D
 
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