Hallo!
Original von IronEagle
Und solange es da nichts definitives gibt kann sich ein Haendler auf den Standpunkt stellen das die Versandkosten fuer den Hinweg nicht zu erstatten sind.
Das ist in der Tat eine nicht ganz einfache Entscheidung. Auch ich arbeite bei einem Versandhändler, wo wir oft über solche "Probleme" diskutieren.
Einerseits kann es natürlich immer sein, dass dem Kunden Ware zugeschickt wird, die defekt ist oder zumindest nicht der Beschreibung entspricht (auch was den Zustand angeht). Da bin ich der Meinung, dass man dem Kunden die Hinsendekosten auch erstatten sollte, da es ja nicht sein Verschulden ist. Andererseits, wenn man mit sogenannten "Condition Codes" arbeitet (wie die Fa. Lapstore) kann es auch Auslegungssache sein, was man wie hart abgrenzen würde. Jeder Mensch hat nun mal eine eigene Meinung dazu, und solange das so ist, wirds auch keine Einigkeit bei diesem Punkt geben (also niemals).
Andererseits dürft ihr auch nicht vergessen, dass es genug Leute in unserer Gesellschaft gibt, die aus purem Spaß an der Freude mal eben verschiedene (auch hochwertige) Artikel kaufen und schon vorher genau wissen, dass sie das Gerät innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeben werden. Und nun hat man bei ebay auch noch 1 Monat Zeit dazu, das entschärft die Situation auch nicht gerade. Das bei mehreren Händlern ein paar mal durchgezogen, und ich kann mich auch übers Jahr hinweg mit top aktuellen Notebooks (oder was auch immer) eindecken, ohne jemals wirklich was dafür bezahlt zu haben. Und wenn du dann als Händler eben nur solche Kunden "erwischt", die das so machen, dann kannst du deinen Laden ganz schnell dicht machen.
Fakt ist nunmal, dass die Kosten für den Hinversand an das Transportunternehmen gezahlt werden müssen, dem ist es egal, ob dein Kunde hinterher einen Widerruf macht oder nicht, als Händler bist du das Geld auf jeden Fall los. Und dann sollst du es auch noch an den Kunden zurückerstatten? Da bekommst du noch nicht mal ein neutrales Ergebnis am Ende raus (bekommt man sowieso nicht), nein, du machst auch noch Verlust, indem du den Kunden das Geld, was du schon längst nicht mehr hast, auch noch wieder zurückgeben musst.
Verbraucherschutz hin oder her, aber irgendwo kann man auch sagen, dass Online-Händler die Melk-Kühe der Nation sind. Verlangt ihr vom Händler vor Ort auch die Fahrkosten (Benzin/Fahrkarte) wieder zurück, wenn ihr was zurückbringt? Der wird euch einen Vogel zeigen und zur Tür rauswerfen.
Das einzige Problem beim Onlinehandel ist ja nur, dass der Verbraucher/Käufer die Ware vor dem Kauf nicht sehen/testen kann. Da kann ich den Verbraucherschutz bzw. das Widerrufsrecht schon verstehen, aber denkt bitte auch mal an den Händler, der auch von irgendwas leben muss.
Und spart euch nun bitte Aussagen wie "tja, hat er eben Pech gehabt". Klar, lasst die Onlinehändler ihre Shops dicht machen, gibt ja noch nicht genug Arbeitslose hier in Deutschland ...