Kann ich 2 HDD bestellen und testen und eine anschließend zurück schicken?

@ sightus - Danke dir.
Wäre nett wenn du da mal Nachfragen könntest.
Dachte mir schon, wie Goonie auch schon sagte, das es nicht legal ist.
Aber lieber auf Nummer sicher gehen.
 
Original von Tomi

Ich würde mich maßlos ärgern, wenn ich ein "testweise benutztes", oder wie immer man das nennen mag, Produkt als Neugerät verkauft bekomme,

Wirst du aber nicht bekommen. Einen FAG-Rückläufer wird der Händler nicht mehr als Neugerät verkaufen dürfen. Den Schaden hat also erstmal der Händler. Man berichtige mich, wenn ich falsch liege.

Cyberport z.B. hat für die Rückläufer einen extra Shop und bietet dort die Waren zu günstigeren Preisen an.
 
@Ingope

Es ist nicht möglich. Genauere Angeben gibts morgen; dann suche ich die Paragraphen mal raus.

Mfg sightus
 
@ sightus - Klasse, vielen Dank !
Dachte mir sowas schon... hm... unschön.
 
jetzt werd ich aber hellhörig... freue mich, wenn du das irgendwie belegen könntest! danke!
 
Mal so nebenbei; ich bin hier keine verbindliche Rechtsauskunft! Die Angaben wurden mir auch nur mittgeteilt. Ich will meine Hände für keinen Rechtsverdreher dieser Welt ins Feuer legen..... :D
 
*gg*

Nein das ist klar. Nur ist deine Aussage sicherlich erheblich Glaubwürdiger
als die aus irgendwelchen Foren da du schon dichter an der Quelle sitzt.

Im Zweifelsfall würde ich immer noch einen Anwalt konsultieren.
Aber deine Aussage wird schon sehr zutreffend sein, da bin ich mir sicher.
 
Sachverhalt

Das (ehemalige) FernAbsG. sichert dem Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe eines Grundes zu. Leider wird dieses Recht vielerlei missbraucht, reichlich bestellt und zurückgeschickt. Ingo wollte nun wissen, ob es rechtlich vertretbar ist, dass man in dem Kaufvertrag zwischen dem Käufer (Privatperson) und dem Verkäufer (Onlineshop) einen Passus einbaut, der den Verkäufer von dem (ehemaligen) FernAbsG. entbindet.

Zuerst ist zu klären, um was für eine Art Vertrag es sich handelt. Gemäß §312b Abs. 1 BGB handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag, da die Handelnden unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln einen Vertrag geschlossen haben. Gemäß §312b Abs.2 BGB zählen E-Mails zu den Kommunikationsmöglichkeiten, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können.
Das Widerrufsrecht ist im §355 BGB geregelt, da das FernAbsG. im Rahmen der Schuldrechtmodernisierung aufgehoben worden ist, jedoch in das BGB integriert wurde. Gemäß §355 Abs.1 BGB muss der Widerruf keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären.
Somit wäre geklärt, dass dem Käufer dieses Recht zusteht.

Der Fernabsatzvertrag zählt zu den "Besonderen Vertriebsformen" und ist im §312b BGB geregelt. Der §312f "Abweichende Vereinbarungen" beantwortet sehr deutlich Ingos Frage;


BGB § 312f Abweichende Vereinbarungen

Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.


Ich weise eindringlichst darauf hin, dass ich hier keine rechtliche Beratung ersetze, ich habe lediglich diese Paragraphen als Antwort bekommen und versucht herzuleiten. Ich kann nicht für die Richtigkeit garantieren.

Mfg sightus
 
Aha, das Beantwortet meine Frage sehr deutlich.

Vielen Dank für deine mühen Sightus !

Ich bin mir im klaren darüber das dies nur als Info dient, logo.
 
Original von kubiterano
wenn man keine ahnung hat... sollte man lieber garnichts schreiben, anstatt unwahrheiten zu verbreiten!

Kubiterano,

würdest du selbst dich doch nur an deine eigenen Sprüche halten...

G.
 
Original von myname
Wenn ich im WWW zwei Festplatten bestellen, um durch testen die bessere auszuwählen, um anschließend eine innerhalb der 14 tage zurückzuschicken?

Kann man das machen? Hat jemand sowas schon mal gemacht - bei wem? Oder sind die Dinger versiegelt?


Besten Dank!

Kannst Du zwar machen, evtl. kann Dir der Händler aber Geld abziehen für die Nutzungszeit. Die Ware muss sich dabei nicht verschlechtert haben, es geht allein um den geldwerten Vorteil.
Aber wie schon erwähnt wurde, gibt es hier im Forum Geschwindigkeitsprofile zu fast allen Festplatten:

http://www.thinkpad-forum.de/thread.php?postid=221024#post221024
 
Original von T42p
Original von myname
Wenn ich im WWW zwei Festplatten bestellen, um durch testen die bessere auszuwählen, um anschließend eine innerhalb der 14 tage zurückzuschicken?

Kann man das machen? Hat jemand sowas schon mal gemacht - bei wem? Oder sind die Dinger versiegelt?


Besten Dank!

Kannst Du zwar machen, evtl. kann Dir der Händler aber Geld abziehen für die Nutzungszeit. Die Ware muss sich dabei nicht verschlechtert haben, es geht allein um den geldwerten Vorteil.
Aber wie schon erwähnt wurde, gibt es hier im Forum Geschwindigkeitsprofile zu fast allen Festplatten:

http://www.thinkpad-forum.de/thread.php?postid=221024#post221024


Herzlichsten Dank für den Link, das hört sich ja alles traumhaft für die Samsung an.

http://www.thinkpad-forum.de/thread...ERNE+Festplatten+samsung&hilightuser=0&page=4

http://www.thinkpad-forum.de/thread...ERNE+Festplatten+samsung&hilightuser=0&page=5
 
Also überragend sind die Werte nicht für eine 160er Platte. Da ist meine 100GB Hitachi deutlich schneller. Eigentlich sollte die 160er PLatte auf Grund der hohen Datendichte mindestens genauso schnell sein. Naja, ich würde wenn ich die Wahl hätte stets zu einer Hitachi greifen, die bauen einfach die besten Notebook-Festplatten.
 
Fürs Studium und den täglichen Bibliotheks-Besuch (und auch meinem sensiblen Gehör geschuldet) ziehe ich eine leise HDD vor.

Zumal Office keine schnellen Übertragungsraten benötigt.
 
Alle Hitachi-Platten sind leise. Manche der 7200er sind sogar leiser als gängige 5400er. Aber allgemein sind Notebookfestplatten heutzutage so leise dass man sie kaum noch hören kann. Je höher die Datendichte ist, desto weniger muss sich auch der Lese/Schreibkopf bewegen. Große Festplatten sind also ebenfalls zu empfehlen. Moderne Verfahren wie NCQ senken die Lautstärke ebenfalls.
 
Wie und wo stellt man bei einer Festplatte Acoustic Managment ein?
 
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