Original von ingope
Bei mir wäre es seine erste und letzte Bestellung...
Hoffe der Händler sieht es auch so.
btw.
Frage an die Rechtsexperten hier im Forum.
Ist es zulässig, bzw. würde es vor Gericht bestand haben, wenn
ich einen Kunden vor Lieferung (in z.b. diesem Fall hier, wo ich genau weiß, das
eine Platte zurückkommt) auf sein FAG Verzichten lassen?
Bestätigung per eMail oder Fax etc?
Nein, so ein Ausschluss wäre unzulässig.
Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge ergibt sich aus §§ 312d, 355. In § 312 f BGB findet sich Folgendes:
§ 312f
Abweichende Vereinbarungen
Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
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Keine Chance, das ist zwingendes Recht. Dagegen kommt man nur über die Generalklauseln des BGB an, Treu und Glauben, Rechtsmissbrauch etc.
Das sind aber riesige Hürden...
Also: mit solchen Kunden einfach keine Geschäfte machen bzw. dann Ersatz verlangen.
Edit: Sorry, die Frage wurde ja bereits beantwortet, bin noch nicht ganz wach --- aber zumindest 2 übereinstimmende Antworten
Und haften tu ich natürlich auch für nix
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