- Registriert
- 14 Nov. 2006
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1. es fällt keine MwSt., sondern EUSt an
2. man zahlt die nur, wenn die Ware verzollt wurde
3. wurde dies in meinem Fall zum 2. Mal nicht gemacht, somit muss ich hierfür nichts zahlen (Zollfreigabe ist allerdings offiziell erfolgt)
4. werde ich keinem "Postboten" (bzw. Kurierdienst /-fahrer) etwas zahlen, wofür keine Grundlage (hier: nicht erfolgte Zollberechnung) besteht.
2. man zahlt die nur, wenn die Ware verzollt wurde
3. wurde dies in meinem Fall zum 2. Mal nicht gemacht, somit muss ich hierfür nichts zahlen (Zollfreigabe ist allerdings offiziell erfolgt)
4. werde ich keinem "Postboten" (bzw. Kurierdienst /-fahrer) etwas zahlen, wofür keine Grundlage (hier: nicht erfolgte Zollberechnung) besteht.