Interessante Tools und Programme

Weil es mir gerade einfällt - ist zwar eigentlich kein Programm und Tool, aber eine sehr nützliche Internetseite:

http://downforeveryoneorjustme.com/

Falls mal wieder eine Webseite bei euch nicht funktioniert, könnt ihr über den obigen Link testen, ob nur bei euch etwas nicht stimmt, oder ob es an der Seite selbst liegt. Mag evtl. schon bekannt sein, aber es sei noch mal erwähnt.
 
Seltsam - das ist mir noch nie aufgefallen. Ist natürlich blamabel. Normalerweise ist diese Seite recht zuverlässig.
 
ProduKey steht in der Version 1.75 zum Bezug bereit.

Changelog v1.75:

  • Added support for some Adobe and Autodesk products.
- - - Beitrag zusammengeführt - - -

Sandboxie steht in der Version 4.20 zum Download bereit.

Changelog

- - - Beitrag zusammengeführt - - -

Classic Shell liegt in der Version 4.2.2 Beta zum Download bereit.

Changelog

  • Improved support for Windows 10
  • New ability to save settings to XML files from command line:
    use "ClassicStartMenu.exe -backup <settings file>"
  • New skin features, including glass for Windows 10
  • Multiple minor improvements and bugfixes
 
Zuletzt bearbeitet:
GreenShot ist ein tolles Freeware-Tool zum bequemen erstellen von Screenshots. Ich habe es im Zuge eines Software-Tests verwendet und damit das Standard-Windows-Tool "Snpping Tool" abgelöst, da es wesentlich bessere Möglichkeiten bietet.
 
Telegram - eine kostenlose und sichere Messaging-Anwendung, welche auf allen Geräten gleichzeitig nutzbar ist (Mobiltelefone, Tablets, Computer) - steht in der stabilen Version 0.8.38 für Windows zum Bezug bereit.

Version History
 
Zuletzt bearbeitet:
Davon finde ich nichts im Schweizer Gesetzbuch.^^ Und wie man Nmap mit welchem Ziel einsetzt, dies ist dann jedem User selbst überlassen. Somit sehe ich da keine deutsche Paragraphenverletzung.

P.S.: Führe Nmap hier schon seit Jahren ohne etwaige Beschwerden.
 
Stimmt leider für Dein nördliches Nachbarland...seit 11.08.2007.... frag nicht nach Sinn und Verstand, aber unser Strafgesetzbuch hat da so seine Bonbons....

Im prolinux - Blog von damals hatte ein Mitglied dann aber doch seine ganz persönliche Meinung dazu "...und ich sch... drauf..." - das Thema hat dann auch meine Verdauung extrem angeregt.. :thumbsup:
 
Davon finde ich nichts im Schweizer Gesetzbuch.^^

Da das Forum in Deutschland gehostet wird, ist sicher das deutsche Recht maßgebend. Allerdings kann ich auch nicht erkennen, wo bei diesem Tool ein Konflikt zu geltendem Recht besteht.

Grüße Thomas
 
Danke Mectst, DAS wollte ich auch gerade schreiben.

Zudem gibts für die Schweiz ein ähnliches Gesetz.

Grüße
 
Im prolinux - Blog von damals hatte ein Mitglied dann aber doch seine ganz persönliche Meinung dazu "...und ich sch... drauf..." - das Thema hat dann auch meine Verdauung extrem angeregt.. :thumbsup:
Persönliche Meinungen in allen Ehren.
Aber bei öffentliche Äußerungen hier im Forum bitte ich zu beachten, daß wir uns an die deutsche Gesetzeslage handeln, auch dann, wenn sie uns nicht gefällt.



Und für Interessierten: Das schweizer Pendant zu unserem Hackerparagraphen ist Art. 143bis StGB.
 
Keine Sorge, das sollte kein Aufruf zum Gesetzesbruch sein, viel mehr einer zum Nachdenken im Technologieland Deutschland, daher "Sinn und Verstand". In jedem Fall vielen Dank für das schweizer Pendant.
 
Nur bedingt, moronoxyd. Dort ist von "besonders gesicherten" Systemen die Rede, also von solchen, die Portabfragen direkt blockieren.

Aber warum lässt du dann den Link stehen? ;)
 
Nur bedingt, moronoxyd. Dort ist von "besonders gesicherten" Systemen die Rede, also von solchen, die Portabfragen direkt blockieren.
Die übliche Auslegung von "besonders gesichert" dürfte sein, daß alles, was mit Passwortschutz oder ähnlichem auch nur ansatzweise gegen den Zugang von Dritten geschützt ist, besonders gesichert ist.


Aber warum lässt du dann den Link stehen? ;)
Nach aktuellem Wissenstand sieht das Bundesverfassungsgericht bei "Dual-Use-Programmen", also bei solchen, die nicht ausschließlich zum widerrechtlichen Eindringen gedacht sind, keinen Grund zum Eingreifen.
Wir behalten uns aber vor, den Link umgehend zu entfernen, wenn wir da eines Besseren belehrt werden.
 
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