Hinausziehen Rückgabe Geld bei Widerruf - MagicDevices München

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I

Impcaligula

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Salve!

Bin etwas geladen - aber ich habe nicht mal Recht, sondern der Händler. Zur Sache - würde gerne mal eine allgemeine Diskussion anregen. Ich habe vor Wochen ein Thinkpad bestellt, ausgepackt und gleich auf den ersten Blick gesehen, dass dieses Modell nichts für mich ist. Es handelte sich um ein Demo Gerät - der Händler hat durch mein Auspacken nicht mal "Verlust" gemacht - da es vorher schon ja mal ausgepackt wurde. Aber selbst wenn, eigentlich egal, denn man darf ja innerhalb 14 Tage zurück senden - kennt Ihr ja.

Das erste negative am Händler. Ich habe zig mal dem Händler "Bescheid" geben müssen, dass ich gerne eine Widerruf/Rücknahme Retoure Nummer haben möchte, damit ist das Notebook ordnungsgemäß zurück senden kann. Hier wurde schon meine Rückgabe bis zum letzten Tag fast versucht hinaus zu zögern (Mail, Fax etc vom Widerruf nie angekommen etc..). Nachdem nur noch 3 Tage Frist waren, habe ich ein böses Fax mit Androhung eines Anwalt gedroht - und siehe da - meine Retouren Nummer bekommen. Sofort das Notebook ein gesendet und am nächsten Tag auch beim Händler angekommen.

Sendepause.

Dann nach über eine Woche gefragt wo mein Geld bleibt (Rücküberweisung). Dann wurde ich aufgeklärt, dass der Kunde bis zu 30 Tage warten muss. Mir wurde aber zugesagt, den Fall (da das Notebook einwandfrei zurück gesendet wurde - keine weiteren Spuren etc), dass ich das Geld sofort bekommen würde, die Gutschrift sei schon bei der Buchhaltung. Ok. Warten.

Dann bekomme ich - wieder eine Woche später - einen Anruf - welches Notebook ich mir denn als Umtausch ausgesucht habe?! Bitte? Ich dachte das Geld sei schon auf dem Weg zu mir. Und jetzt bekomme ich einen Anruf, dass ich ein anderes Notebook nehmen soll. nein - will ich also nicht! Ok - dann ist das ein Versehen, die Gutschrift sei nun dann zur Auszahlung bei der Buchhaltung frei gegeben. Ok.

Heute 3 Wochen später rufe ich an. Nein - das Geld sei noch nicht ausgezahlt. Man werde es aber der Buchhaltung geben und es zur Auszahlung frei geben. Komisch - irgendwie komme ich mir vera**** vor. Das Dumme ist - bis heute (3 Wochen) ist der Händler im Recht. Denn er kann bis zu 4 Wochen sich Zeit lassen. Das finde ich gelinde gesagt aber eine Frechheit. Ich verstehe, dass der Händler das Notebook vor Ort bei Rückgabe erst einmal testen will, ob ich tatsächlich alles und einwandfrei zurück gesendet habe. Dass er das vielleicht nicht gleich am ersten Tag macht - kann auch sein. Aber nach 7 Tagen sollte eine Rückzahlung doch möglich sein.

Aber ich habe das Gefühl, hier wird mit dem Geld des Kunden gearbeitet. Es handelt sich hier immerhin um einen Betrag von knapp 1600 Euro. Der Käufer hat dann nichts mehr in der Hand (Notebook beim Händler) und der Händler hat das Geld - 4 Wochen lang. Nicht nur, dass das eine Menge Geld ist, sondern auch das Vertrauen - der Händler hat eine Menge Geld - bekomme ich die wieder? Hat ein Händler zu mir als Käufer auch so viel Vertrauen? Nein - denn ich bekomme nirgends Notebooks auf Rechnung - und wehe doch und ich bezahle lange Zeit nicht. Der Händler will doch auch für seine Ware sofort Geld.

Ist es nicht legitim, dass er, wenn er meine Rücksendung geprüft hat, mir auch umgehend wieder mein Geld gibt?

Und was diesen ThinkPad Händler angeht - erst die Rückgabe so lange raus zögern bis man droht. Dann kommt das Geld - nein doch nicht - dann soll ich ein anderes Notebook nehmen - dann doch nicht - dann kommt das Geld und heute - nein noch immer nicht - ich muss mich auch bis zu 4 Wochen gedulden. Das ist frech - auch wenn es deutsches Recht ist... :(

:cursing: angesäuert
 
[quote='nureinnarr',index.php?page=Thread&postID=892927#post892927][quote='Impcaligula',index.php?page=Thread&postID=892917#post892917]Wer im Internet Waren verkaufen will und von all diesen Vorteilen partizipieren will - der muss eben auch diese 14 Tage Rückgabelrecht in Kauf nehmen. Wenn nicht - niemand zwingt irgend jemanden ein Händler zu werden, der Waren über das INET verkauft [/quote]

Jetzt machst Du es Dir aber ein wenig einfach ;)

Wer im Internet Waren kaufen will um den Vorteil des geringeren Preises auszukosten muss auch in Kauf nehmen, dass der Händler sich beim beim Widerruf möglicherweise 30 Tage Zeit nimmt ;)[/quote]

schach matt!

ne im ernst, auf sein recht pochen und das des anderen unmoralisch finden....
 
[quote='Impcaligula',index.php?page=Thread&postID=892917#post892917]Der Händler im Internet hat kein Lager, kein Laden, meistens nicht mal Angestellte. Er hat wesentlich bessere Margen, als der Einzelhändler vor Ort. Und er hat einer weitaus breitere Plattform. Meistens haben die Internet Händler die Ware nicht mal "zu Hause" - sondern der Kunde bestellt, bezahlt und der Händler kauft erst dann die Ware beim Großhändler / Hersteller. [/quote]Einen Internethändler ohne Lager, etc. findest Du wohl heute nur noch selten, genauso wenig wie den klassichen Computerfachmarkt (Brinkmann, Vobis).

Sei froh, wenn Du Dein Geld wieder in Händen hälst.
Oftmals läuft die Ausbuchung von Beträgen über den Steuerberater, das kostet Zeit.

BTW: 1600 Euro für ein TP würde ich nur nur zum Händler um die Ecke oder zu Andy tragen.
 
Rechtlich eine Sache, ich sehe es vom Standpunkt: Ich zahle sofort, also hat der es auch zu tun.
Ich bin von Natur aus außergewöhnlich ungeduldig, speziell bei sowas. Eine Woche ok, ab da ruf ich 20 mal am Tag an und frag wo meine Kohle bleibt. Irgendwann sind die so angefressen, dass die es schon zurücküberweisen, nur alleine um endlich ihre Ruhe zu haben. Sowas macht man immer mit Flatrate über die Bestellhotline, nicht Kundenservice. :P
Im Zweifel bestell ich eh immer gern auf KK, dann kann man sich schonmal nen Formular bei der Bank holen um das Geld einfach dreist zurückzubuchen.

Meine BEIDEN Thinkpads habe ich auch im Internet erworben. Das T40p kam damals (2003) von Nofost (der Pro-Com), hat problemlos geklappt, am 12.06.2003 bestellt, am gleichen Tag überwiesen, am 16.06.2003 mit der Post bekommen!
Das W500 kam von Lapstars (MRG-Computer), hier rief ich am 26.12.2009 (!) an (da hatte es mir die Software aufm T40p zerschossen und ich nahm das zum Anlass nen neues Schlepp zu kaufen, war eh überfällig), bekam direkt den Inhaber ran, der sagte mir zu, dass wenn ich die Bestellung noch da durchhaue und ihm den Überweisungsbeleg per Emüll schicke, dann schickt er das Gerät am 28.12.2009 gleich raus, macht es sofort klar. Gemacht, überwiesen, am 29.12.2009 das Gerät in den Händen gehalten! DAS nenne ich schnell und problemlos, so wünsche ich mir eine Abwicklung. Die Email mit dem E-pac für die Garantieerweiterung kam dann knapp 10 Tage später (wurde mir aber vorher so gesagt, von daher ok).
Die Abwicklung von Lapstars fand ich super, den Shop kann ich guten Gewissens weiterempfehlen.

Abschlussbemerkung: Ich bestelle jedoch eigentlich auch nur Sachen, die ich auch wirklich ahben will. Habe in den letzten 24 Monaten genau einmal was zurückgeschickt und das war weil die Platte in meinem T40 nur Probleme gemacht hat (ohne dass ich ermitteln konnte warum).
 
na ja - so wie ich das sehe - selber schuld. ich "kannte" den Händler von früher und hatte daher dort "sorglos" bestellt. Wenn ich jetzt im INET und hier im Forum nach dem Händler suche, muss ich mich nicht wundern. Der hat wohl etwas stark abgebaut.....
 
Naja, das 14-tägige Rückgaberecht des Käufers kotzt den Händler sicherlich genauso an, ein auf diese Weise zurückgeschicktes Gerät kann er ja kaum noch als neu verkaufen. Ich würde für 1600,- wahrscheinlich ein nicht mehr original verpacktes Gerät nicht akzeptieren.
Aber ist so geregelt. Man darf "fernabgesetzte" Produkte so prüfen wie es im Laden möglich gewesen wäre. Und zumindest Auspacken wäre drin. Besonders bei einem Demopool- oder Gebrauchtgerät macht das auch Sinn. Vielleicht entdeckt man selber noch ärgerliche Kratzer mit denen man doch nicht leben mag.
Ohne die Rückgabe Bei Fernabsatz würde ich auch nie einen gebrauchten Laptop bestellen, und dann auch nur bei Leuten mit gutem Ruf oder innerhalb einer Motorradstunde in Reichweite. Bisher sinds zwei Gebrauchte, die aber nicht zurück mussten.

Hoffen wir mal das dein Geld zurück kommt !
 
[quote='kolja',index.php?page=Thread&postID=892943#post892943]auf sein recht pochen und das des anderen unmoralisch finden....[/quote]
Wenn der Händler einfach nur die 30-Tage-Frist ausnutzen würde, hättest du ja recht. Aber da ist eben noch ein bisschen mehr gelaufen:
1. E-Mails und Fax(e) des Widerrufs wurden ignoriert oder sind verschwunden. Erst kurz vor Ablauf der Widerrufsfrist (nach Drohung mit Anwalt) hat der Händler auf den Widerruf reagiert.
2. Bei der ersten Nachfrage des Kunden heißt es, die Gutschrift sei schon in der Buchhaltung. Eine Woche später wird der Kunde gefragt welches Ersatznotebook er denn haben wolle und nach kurzer Klärung wird behauptet, dass die Gutschrift nun in der Buchhaltung freigegeben sei. Wieder 3 Wochen später heißt es auf Nachfrage, dass man die Auszahlung freigeben werde. Dabei sollte sie schon vor 3 Wochen freigegeben worden sein.

Bei Punkt 2 kann man sich denken, dass es bei dem Händler (hoffentlich nur vorübergehend) drunter und drüber geht und die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Bei Punkt 1 kann es natürlich genauso chaotisch/inkompetent zugegangen sein wie bei Punkt 2. Aber bei Punkt 1 kann man schnell zu der Annahme kommen, dass da mit allen Tricks und Mitteln versucht wurde den Käufer um sein Rückgaberecht zu bringen :thumbdown:
 
Mal abgesehen davon dass es natürlich frustrierend ist, wenn man ewig nachfragen muss und Anrufe und Faxe ignoriert werden:

Wieso sollte ein Händler denn das Geld schon nach einer Woche überwiesen, wenn er 30 Tage Zeit hat? Dreh den Spiess mal um:
Du bekommst das Notebook, und nach 12 Tagen merkst du es ist nichts für dich. Denkst du dir dann selbst
"Hmm rechtlich könnte ich es noch zurückschicken, aber moralisch muss ich es eigentlich behalten, weil 12 Tage ja definitiv genug Zeit sind, sowas zu prüfen"? Ich glaube nicht :) Du würdest genauso auf dein 14-Tage-Rückgaberecht pochen, auch wenn du im Laden das Gerät ja nur viel kürzer als 14 Tage prüfen könntest.
Von daher: Super wenn ein Händler das Geld sofort zurück überweist, kann aber auch 30 Tge dauern und daran ist ja nichts falsches.
 
RE: Hinausziehen Rückgabe Geld bei Widerruf - TP Händler

[quote='Impcaligula',index.php?page=Thread&postID=892855#post892855]
Aber ich habe das Gefühl, hier wird mit dem Geld des Kunden gearbeitet.[/quote]
Wenn ich ehrlich bin: Ist das verwerflich? Du arbeitest doch auch mit dem Angebot des Händerls übers Internet und das 14-tägige Widerrufsrecht - also praktisch mit seinem Eigentum. Finde das jetzt nicht soooo ungerecht muss ich gestehen. :huh:
 
[quote='blubbla',index.php?page=Thread&postID=893048#post893048]Mal abgesehen davon dass es natürlich frustrierend ist, wenn man ewig nachfragen muss und Anrufe und Faxe ignoriert werden:

Wieso sollte ein Händler denn das Geld schon nach einer Woche überwiesen, wenn er 30 Tage Zeit hat? Dreh den Spiess mal um:
Du bekommst das Notebook, und nach 12 Tagen merkst du es ist nichts für dich. Denkst du dir dann selbst
"Hmm rechtlich könnte ich es noch zurückschicken, aber moralisch muss ich es eigentlich behalten, weil 12 Tage ja definitiv genug Zeit sind, sowas zu prüfen"? Ich glaube nicht :) Du würdest genauso auf dein 14-Tage-Rückgaberecht pochen, auch wenn du im Laden das Gerät ja nur viel kürzer als 14 Tage prüfen könntest.
Von daher: Super wenn ein Händler das Geld sofort zurück überweist, kann aber auch 30 Tge dauern und daran ist ja nichts falsches.[/quote]Und da unterscheiden sich eben "Recht haben / auf sein Recht pochen" und "Moral".

Ich habe das Notebook bekommen, ausgepackt und wie nur nötig mir angeschaut und festgestellt, dass das nichts ist. Und sofort eingepackt und zum Widerruf angemeldet. Ich hätte sicherlich auf mein Recht pochen können und das Notebook mal so richtig 14 Tage testen und behalten können. Muss ich aber nicht. Die 14 Tage verliert der Händler ja auch an Wert vom Notebook. Daher poche ich nicht auf mein Recht oder zöger es unnötig hinaus.

Und so sehe ich das vom Händler auch. ich gestehe ihm natürlich einen Zeitraum ein, wo er in Ruhe das Notebook prüfen kann, ob ich nicht irgend welchen "Schindluder" damit gemacht habe. Stellt der Händler fest, dass alles in Ordnung ist - dann hat doch der Händler die Ware... wieso kann er dann nicht das Geld zurück überweisen? Ich meine was fehlt denn? Das zurück gesendete Notebook ist ohne Mangel oder Gebrauchsspuren und wurde sorgfältig zurück gesendet. Er hat ein Notebook im Wert von 1600 Euro. UND er hat mein Geld von 1600 Euro. Wenn ich mich also korrekt verhalte - wieso muss dann der Händler die Auszahlung hinaus zögern?

Ich sehe da auch den Gesetzgeber ein wenig in der Pflicht. Wenn ich 14 tage testen darf - sollte der Händler in 14 Tagen zurück zahlen sollen. Ich verstehe das wie gesagt nicht - wieso darf ein Händler Ware und Geld einen Monat lang haben. Stellt Euch vor, Ihr holt Euch ein Notebook, dürft Euch den Kauf überlegen und bezahlt. Dann gebt Ihr das Geld zurück beim Bekannten, der schaut sich das Lappi an, packt es unter den Arm und sagt "Danke - das Lappi ist in Ordnung, ich nehme es nach Hause, aber Dein Geld bekommst erst nach 1 Monat... bis bald dann mal.".

Eigentlich müsste der Händler das Notebook prüfen und sobald fest steht, dass das zurück gegebene Notebook einwandfrei ist wie ausgeliefert - müsste der Händler verpflichtet sein das Geld zurück zu geben. Muss er laut Gesetzgeber natürlich nicht. Aber ich hatte mich korrekt verhalten und meinen "Test" nicht unnötig heraus gezögert. Daher die Moralische Komponente. Und dass der Händler dann ständig Ausreden sich einfallen lässt - hinterlasst einen faden Beigeschmack.
 
[quote='Impcaligula',index.php?page=Thread&postID=893052#post893052]wieso kann er dann nicht das Geld zurück überweisen? Ich meine was fehlt denn? [/quote]
Kann so vieles sein... Vielleicht wirklich Absicht, vielleicht lief aber auch nur einiges schief, vielleicht arbeitet die neue Aushilfe schlampig oder die Brigitte, die sowas beareitet ist gerad krank, vielleicht steht der Händler kurz vor der Pleite, vielleicht wird auch nur gesammelt und einmal im Monat ist großer Rückzahlungstag... ^^

Mehr als wilde Vermutungen kann man da nicht anstellen. Hätte letztens ein Händler bei mir auch nicht, als meine Zahlung doch ein einige Tage auf sich warten ließ. Lag aber letztlich nur an ner fehlenden Ziffer in der Kontonummer und ich hatte erst ein paar Tage später wieder aufs Konto geschaut und es bemerkt. Hat also auch unnötig gedauert, aber ganz ohne Absicht meinerseits.^^
 
Und da unterscheiden sich eben "Recht haben / auf sein Recht pochen" und "Moral".
wo steht denn die moral wenn man sich etwas bestellt wo man beim ersten augenschein sieht das es nicht das rechte ist.

wer zu faul ist sich vorab im internet bildchen an zu gucken oder es in natura anschauen möchte, der soll sich doch nicht so anstellen und vom moral reden.

das rückgaberecht ist nicht gedacht sich teile zu anschaung zustellen zu lassen, sondern sollen einen käufer im worst case schützen,
da es aber immer mehr pappenheimer gibt, die denken, sie müssen sich erst mal etwas bestellen und dann wen es da ist, sich entscheiden ob man es wirklich kaufen soll,


na ja weiter muss man ja nicht schreiben ..... der händler weiss ja auch nicht aus welchem antrieb der "kunde" bestellt.

also schön coll bleiben und aufhören solches normales verahllten eines händlers in irgendwelche moralische verwerfliche ecke zu stellen.
ganu das mach der thread aber.

hier sollte langsam geschlossen werden.
 
[quote='lyvi',index.php?page=Thread&postID=893086#post893086]hier sollte langsam geschlossen werden. [/quote] und vor Ablauf der 30 Tage nicht wieder geöffnet werden.

Der Kunde hat die Möglichkeit etwas 14 Tage zu testen und es dann ohne irgend einen Grund zurückzusenden.
Der Händler die Pflicht es zu liefern, es zurück zu nehmen, die Pflicht seine Portoauslagen und die seines Kunden zu tragen und den Kaufpreis einschl. der Versandkosten innerhalb 30 Tagen zu erstatten.

Der Händler befindet sich nicht in Verzug und ist bisher allen einen Verpflichtungen nachgekommen. Über das was kommt kann man nur spekulieren und das bringt nichts.

Wenn die Kohle nach 30 Tagen nicht zurück ist, kann man 3 Tage später vllt ja nochmal diskutieren.

Selbst wenn der Händler das Geld evtl noch ein paar Tage auf dem Konto lässt gemeinsam mit dem Geld anderer Kunden zum Zwecke der Vermehrung um so evtl. auch seine Verlußte durch Rücksendungen klein hält wäre es nicht verwerflich denn das darf er.

Bis denn vom Sven der manchmal auch etwa ungeduldig ist aber die Rechte seiner Vertragspartner respektiert und sie ihnen vollumfänglich lässt
 
Sorry, aber ich habe überhaupt NULL Verstädnis für deine Aufregung...
DU hast 14 Tage Rückgaberecht er 30 Tage Zeit bis zur Rückzahlung.

Das Geld und die Zeit die du durchs bestellen im Internet gespart hast holt dich nun wieder ein, wärst du einfach zu einem Händler vor Ort gegangen hättest du dir all das erspart.
Das ist nun mal so im Zeitalter von Geiz ist Geil.

Der Verkäufer hats verkauft und kaufmännisch wahrscheinlich dein Geld schon investiert oder meinst du der legt die 1600 erstmal auf Eis und wartet 14 Tage?

Also entspann dich lieber und fang mit deiner Zeit was besseres an als dich VÖLLIG zu unrecht zu beschwereren...
 
Meine Erfahrungen....

Hallo,

sicher ist der TO angesäuert, und ärgerlich sind solche Mätzchen immer. Doch - etwas OT aber zum Nachdenken meine Erfahrungen.

Diese beziehen sich zwar auf die Fotobranche, und da kann es um die 60 Euro Plastikknipse gehen und um etwas besseres. Und ich rede hier von was besserem.

Schon immer wundere ich mich darüber, wie die Leute in Fotoforen Kameras testen. Da ist es selbstverständlich, das man sich bei Amazon oder sonst wo drei oder vier Knipsen bestellt und die dann alle oder bis auf eine wieder zurück schickt. Und so etwas wie einen Demopool gibt es - auch bei 2K Euro schweren Geschossen - nicht oder nur selten.

Kurz und gut, ich habe ein bestimmtes, "vierstelliges" Objektiv gesucht und schließlich online bestellt. Was kam war eine angebrochene Schachtel. Telefon, Fax, Email, das übliche Theater. Erst habe man die Linse nur ausgepackt zwecks Prüfung, dann viel Gegluckse, dann schließlich zugegeben, dass es ein Rückläufer war. (wäre bei entsprechender Kennzeichnug oder Preisnachlass ja auch OK gewesen....)

Das Teil zurück geschickt, gegen eine angeblich neue und original Nikon versiegelte Linse ausgetauscht, die war nur dezentriert. (offenbar Transportschaden), die Dritte schließlich war eindeutig auch ein Rückläufer, also Geld zurück gefordert...... (hat auch fast einen Monat gedauert)

Habe dann das Teil schließlich bei meinem Stammhändler offline gekauft, war zwar etwas teurer· aber kam direkt von Nikon aus Holland. (Da hat Nikon seine Europavertretung)

Dass die Händler angesäuert sind, das die Leute wie wild auf Probe bestellen kann ich nachvollziehen. Und wie gesagt, bei den Fotoleuten ist das eine sehr verbreitete Unsitte, alles und jedes erstmal zu bestellen. Bei manchen Objektiven muss man schon Glück haben, wenn man er Erstkäufer ist.

Darauf stellt sich der Handel natürlich ein.

Trotzdem, die geschilderten Mätzchen und der unfreiwillige, zinslose Kredit an den Händler sind ärgerlich.

JO
 
Ich denke wir sind gerade völlig abseits des eigentlichen Problems, dies besteht ja nicht darin, dass die 30 Tage Frist verkürt werden soll, sondern darin dass der Händler offensichtlich versuch sich heraus zu reden wieso es so lange dauert.

30 tage Frist hin oder her, so etwas sollte innerhalb von max. 2 Wochen möglich sein !

Hat schon mal das selbe Problem mit einem Händler der mich fast die vollen 3 Wochen auf mein Geld hat warten lassen (~500€) das einzige was geholfen hat den Vorgang zu beschleunigen war die Drohung mit schlechten Bewertungen in einschlägigen Onlineportalen.

Er mag zwar im Recht sein wenn er sich so lange Zeit lässt, aber guter Service ist etwas anderes !

8Und das Notebook wurde nicht aus "Nichtgefallen" zurückgegeben, sondern weil da irgendetwas ganz gewaltig faul war mit dem Betriebssystem sowie dem angeblichen Neuzustand den man nicht als solchen bezeichnen konnte..)
 
[quote='Thomebau',index.php?page=Thread&postID=893133#post893133]Ich denke wir sind gerade völlig abseits des eigentlichen Problems, dies besteht ja nicht darin, dass die 30 Tage Frist verkürt werden soll, sondern darin dass der Händler offensichtlich versuch sich heraus zu reden wieso es so lange dauert.

30 tage Frist hin oder her, so etwas sollte innerhalb von max. 2 Wochen möglich sein !
es geht hier nicht darum ob möglich oder nicht

Hat schon mal das selbe Problem mit einem Händler der mich fast die vollen 3 Wochen auf mein Geld hat warten lassen (~500€) das einzige was geholfen hat den Vorgang zu beschleunigen war die Drohung mit schlechten Bewertungen in einschlägigen Onlineportalen.
hättest du das mit mir gemacht hättest du eine anzeie wegen nötigung bekommen. oder es hätte dann ganz ausgefuchst formuliert werden müssen.

Er mag zwar im Recht sein wenn er sich so lange Zeit lässt, aber guter Service ist etwas anderes !
sicher, guter service ist je nach begründung der rückgabe, erst mal ein identisches geräht zu liefern bei einem hardware defekt hat auch der händler die möglichkeit nachzu bessern bevor geld zurück garantie. klingelds ?

8Und das Notebook wurde nicht aus "Nichtgefallen" zurückgegeben, sondern weil da irgendetwas ganz gewaltig faul war mit dem Betriebssystem sowie dem angeblichen Neuzustand den man nicht als solchen bezeichnen konnte..)
also hattest du auch einen rückläufer ?? aus welchem grund auch immer währe hier spekulation [/quote]
es ist das recht des händlers sich 4 wochen zeit zu lassen ohne begründung und als hänlder würde ich auch nichts anderes schreiben schon gar nichts von internen abläufen.
was ist daran soooooooooooo schwer zu verstehen ?
punkt
 
[quote='lyvi',index.php?page=Thread&postID=893086#post893086]wo steht denn die moral wenn man sich etwas bestellt wo man beim ersten augenschein sieht das es nicht das rechte ist.
[/quote]Weißt Du denn wieso das bestellte Notebook nicht das "rechte" ist / war? Habe ich gesagt, dass es mir "nicht optisch gefallen hat" und ich
es deswegen einfach zurück gesendet habe? Habe ich irgendwo geschrieben - ach 8ich fand es einfach nicht hübsch genug - und Retour damit?

[quote='lyvi',index.php?page=Thread&postID=893086#post893086]wer zu faul ist sich vorab im internet bildchen an zu gucken oder es in natura anschauen möchte, der soll sich doch nicht so anstellen und vom moral reden.
[/quote]Ich abe ich bei mir im Umkreis von mehr als 200km keinen Laden, der mir ermöglicht TP`s an zu schauen und Vor Ort zu testen. Punkt.
[quote='lyvi',index.php?page=Thread&postID=893086#post893086]das rückgaberecht ist nicht gedacht sich teile zu anschaung zustellen zu lassen, sondern sollen einen käufer im worst case schützen,
[/quote]Da liegst Du so was von falsch! Genau deswegen wurde das Rückgaberecht eingesetzt. Damit Kunden im Internet bestellte Ware - bei welcher
der Kunde keine Chance hatte diese vorher an zu sehen - eben die Möglichkeit hat, diese an zu sehen und zu prüfen! Und nochmals - es ging mir
nicht ums ANSEHEN ob das Notebook chic ist oder nicht. Und ja - Bildchen kann ich im Internet ansehen - aber im Internet kannst Du nicht technische
Eigenheiten auf Bildchen sehen. Das Notebook welches ich bekommen hatte entsprach nicht den technischen Erwartungen. Punkt. Und genau dafür
ist das Rückgaberecht da. Der Händler beschrieb blumig tolle Eigenschaften - die nicht zutrafen und genau dafür ist das Recht des Widerruf`s da.

Und erzähl Du mir mal, wo ich das hätte ohne Händler vor Ort und auf Bildchen im INET hätte vorher sehen / testen können?

[quote='lyvi',index.php?page=Thread&postID=893086#post893086]da es aber immer mehr pappenheimer gibt, die denken, sie müssen sich erst mal etwas bestellen und dann wen es da ist, sich entscheiden ob man es wirklich kaufen soll,
[/quote]Mumpitz. Ich bestelle Ware nicht aus Lust und Laune. Ich habe gar keine Zeit für so was. Wenn ich was bestelle, dann mit einer direkten
Kaufabsicht. Hätte das Notebook den Erwartungen entsprochen, hätte ich es auf jeden fall behalten. Unterstelle nicht der Masse, dass Sie
einfach Ware nur so aus Langeweile bestellt.

[quote='lyvi',index.php?page=Thread&postID=893086#post893086]also schön coll bleiben und aufhören solches normales verahllten eines händlers in irgendwelche moralische verwerfliche ecke zu stellen.
[/quote]Ah Du findest es normal, dass der Händler erst kurz vor knapp der 14 Tage und mit meiner Androhung eines Anwalt`s auf meine Mails
und Faxe reagiert hat? Und wenn ich nicht so derart "böse" geschrieben hätte, wären meine 14 Tage um gewesen?

Du findest es normal, dass ich höflich nach frage wo denn mein Geld ist - ich als Antwort bekomme - ja ist bereits in der Buchhaltung
und wird umgehend ausbezahlt. Dann ein Mitarbeiter anruft und WILL, dass ich ein anderes Notebook nehme? Das ist normales Verhalten,
einem Kunden erst sagen, dass das Geld ausbezahlt wird - und dann dem Kunden damit kommen - er SOLL sich statt dem Geld ein anderes
Notebook aussuchen? Dann wird der Kunde energischer und ja, das Geld ist bei der Buchhaltung und wird nun ausbezahlt - nur um wieder
eine Woche zu erfahren - nein, da wurde noch nichts gemacht - aber man würde das Geld jetzt an die Buchhaltung zur Überweisung
geben... das ist ein normales Verhalten des Händlers findest Du?

Na dann Gute Nacht ^^
 
[quote='Mango Bango',index.php?page=Thread&postID=893049#post893049]Wenn ich ehrlich bin: Ist das verwerflich? Du arbeitest doch auch mit dem Angebot des Händerls übers Internet und das 14-tägige Widerrufsrecht - also praktisch mit seinem Eigentum. [/quote]

+1
 
Also jetzt brodelt es gewaltig in mir - und jetzt kommt mir nicht mit "oh je der arme Händler".....!
---

Ich war ja (siehe Thread hier) gestern vor Ort, da ich in der Stadt des Händlers gestern ein Seminar
gegeben habe. Da ich noch Zeit nach dem Seminar hatte, bin ich da vorbei gefahren. Wie schon erwähnt
überlegte ich mir, statt dem Geld doch lieber ein Notebook nun zu nehmen - da ich irgendwie ein komisches
gefühl in der Bauchgegend habe - siehe eben die Vertröstungen und widersprüchlichen Aussagen. Ok - lange
Rede kurzer Sinn...

Gestern also fragte ich im Laden nach einem x200t mit dem Outdoor Display. Und dass ich das ja statt dem
Geld haben könnte (andere Modelle welche wirklich als Ersatz für meine 1600 Euro in Frage kommen hat der
Händler nicht - und ich will ja für die 1600 Euro nicht irgend ein Sch*** eintauschen, nur dass ich irgendein
TP statt meinem Geld habe).

Leider ist das x200t mit Ourtdoor Display nicht auf Lager.

Jetzt ruft gerade mein MA hier dort an und erkundigt sich nach o.g. Modell. Er würde gerne heute das Gerät
im Laden abholen, ob es denn da sei. Antwort gerade eben "ja das ist auf Lager, er kann es abholen!"

Also, wenn mir hier einer noch mit diesem "armen Händler kommt" - das ist doch vera**** hoch 10. Ich ruf da
jetzt mal in meinem Namen und und stelle die zur Rede!
 
Ich bleib dabei: Geh dem Typen so lange auf den Sack, bis er dir die Kohle entnervt zurücküberweist nur um seine Ruhe zu haben. Alle 15min anrufen, fragen wo die Kohle bleibt, immer mit Anwalt drohen. Irgendwann ist er weichgekocht.
 
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