Hinausziehen Rückgabe Geld bei Widerruf - MagicDevices München

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Impcaligula

Guest
Themenstarter
Salve!

Bin etwas geladen - aber ich habe nicht mal Recht, sondern der Händler. Zur Sache - würde gerne mal eine allgemeine Diskussion anregen. Ich habe vor Wochen ein Thinkpad bestellt, ausgepackt und gleich auf den ersten Blick gesehen, dass dieses Modell nichts für mich ist. Es handelte sich um ein Demo Gerät - der Händler hat durch mein Auspacken nicht mal "Verlust" gemacht - da es vorher schon ja mal ausgepackt wurde. Aber selbst wenn, eigentlich egal, denn man darf ja innerhalb 14 Tage zurück senden - kennt Ihr ja.

Das erste negative am Händler. Ich habe zig mal dem Händler "Bescheid" geben müssen, dass ich gerne eine Widerruf/Rücknahme Retoure Nummer haben möchte, damit ist das Notebook ordnungsgemäß zurück senden kann. Hier wurde schon meine Rückgabe bis zum letzten Tag fast versucht hinaus zu zögern (Mail, Fax etc vom Widerruf nie angekommen etc..). Nachdem nur noch 3 Tage Frist waren, habe ich ein böses Fax mit Androhung eines Anwalt gedroht - und siehe da - meine Retouren Nummer bekommen. Sofort das Notebook ein gesendet und am nächsten Tag auch beim Händler angekommen.

Sendepause.

Dann nach über eine Woche gefragt wo mein Geld bleibt (Rücküberweisung). Dann wurde ich aufgeklärt, dass der Kunde bis zu 30 Tage warten muss. Mir wurde aber zugesagt, den Fall (da das Notebook einwandfrei zurück gesendet wurde - keine weiteren Spuren etc), dass ich das Geld sofort bekommen würde, die Gutschrift sei schon bei der Buchhaltung. Ok. Warten.

Dann bekomme ich - wieder eine Woche später - einen Anruf - welches Notebook ich mir denn als Umtausch ausgesucht habe?! Bitte? Ich dachte das Geld sei schon auf dem Weg zu mir. Und jetzt bekomme ich einen Anruf, dass ich ein anderes Notebook nehmen soll. nein - will ich also nicht! Ok - dann ist das ein Versehen, die Gutschrift sei nun dann zur Auszahlung bei der Buchhaltung frei gegeben. Ok.

Heute 3 Wochen später rufe ich an. Nein - das Geld sei noch nicht ausgezahlt. Man werde es aber der Buchhaltung geben und es zur Auszahlung frei geben. Komisch - irgendwie komme ich mir vera**** vor. Das Dumme ist - bis heute (3 Wochen) ist der Händler im Recht. Denn er kann bis zu 4 Wochen sich Zeit lassen. Das finde ich gelinde gesagt aber eine Frechheit. Ich verstehe, dass der Händler das Notebook vor Ort bei Rückgabe erst einmal testen will, ob ich tatsächlich alles und einwandfrei zurück gesendet habe. Dass er das vielleicht nicht gleich am ersten Tag macht - kann auch sein. Aber nach 7 Tagen sollte eine Rückzahlung doch möglich sein.

Aber ich habe das Gefühl, hier wird mit dem Geld des Kunden gearbeitet. Es handelt sich hier immerhin um einen Betrag von knapp 1600 Euro. Der Käufer hat dann nichts mehr in der Hand (Notebook beim Händler) und der Händler hat das Geld - 4 Wochen lang. Nicht nur, dass das eine Menge Geld ist, sondern auch das Vertrauen - der Händler hat eine Menge Geld - bekomme ich die wieder? Hat ein Händler zu mir als Käufer auch so viel Vertrauen? Nein - denn ich bekomme nirgends Notebooks auf Rechnung - und wehe doch und ich bezahle lange Zeit nicht. Der Händler will doch auch für seine Ware sofort Geld.

Ist es nicht legitim, dass er, wenn er meine Rücksendung geprüft hat, mir auch umgehend wieder mein Geld gibt?

Und was diesen ThinkPad Händler angeht - erst die Rückgabe so lange raus zögern bis man droht. Dann kommt das Geld - nein doch nicht - dann soll ich ein anderes Notebook nehmen - dann doch nicht - dann kommt das Geld und heute - nein noch immer nicht - ich muss mich auch bis zu 4 Wochen gedulden. Das ist frech - auch wenn es deutsches Recht ist... :(

:cursing: angesäuert
 
Dann will ich mal hoffen, dass besagter Händler keinen von denen ist, die hier immer wieder empfohlen werden.
 
[quote='Impcaligula',index.php?page=Thread&postID=892855#post892855]
Ist es nicht legitim, dass er, wenn er meine Rücksendung geprüft hat, mir auch umgehend wieder mein Geld gibt?[/quote]

Nein - ist es nicht. Denn diese 30-Tage-Frist ist gesetzlich geregelt, nämlich in § 286 Absatz 3 BGB:
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet;...

Deine Forderung (Rückzahlung des Geldes) wird mit der Abgabe deiner Widerrufserklärung bzw. deren Zugang beim Händler fällig. Dann beginnt diese Frist zu laufen. Die räumt dir allerdings "nur" ein Recht auf (Verzugs-)Schadensersatz ein...
 
@goemichel
Ja da habe ich mich falsch ausgedrückt - rechtlich handelt der Händler legitim. Moralisch - finde ich nicht.

@Mornsgrans
Darf man(n) denn Namen nennen?
 
Soweit ich mich erinnere, nur wenn du deinen vollen Namen und anschrift bei einem Mod hinterlegst.
 
Ja, kann dich (moralisch) gut verstehen, der besagte Händler ist da aber kein Einzelfall, das Ausschöpfen der 4 Wochen ist schon eher die Regel. 1600,- ist dann auch schon ein Betrag, wo man nicht so gerne wartet. Ich hatte mal bei (Name gelöscht, war ausgerechnet der, bei dem die Fehlermeldung erscheint) was zurückgeschickt und das Geld sofort zurückerhalten - da war ich dann schon positiv überrascht.
 
[quote='Impcaligula',index.php?page=Thread&postID=892879#post892879]rechtlich handelt der Händler legitim. Moralisch - finde ich nicht. [/quote]

Was erwartest du in diesen Zeiten. :whistling:
 
Wie gesagt - paar Euro - ok. Aber 1600 Euro sind eine Hausnummer. Ein Monat sein Geld nicht zurück zu bekommen ist - ärgerlich. Und weiß auch nicht, wieso der Gesetzgeber da so eine lange Frist eingeräumt hat. Überall muss man für jeden ***** Verzugszinsen bezahlen - aber ein Händler darf einfach so gesetzlich gedeckt tausende Euro einbehalten.....
 
[quote='goemichel',index.php?page=Thread&postID=892877#post892877]Nein - ist es nicht. Denn diese 30-Tage-Frist ist gesetzlich geregelt, nämlich in § 286 Absatz 3 BGB:[/quote]
Man sollte sich wirklich überlegen ob man so teure Wertgegenstände im Internet kauft. Egal jetzt, welcher Händler. Wenn der Händler sich 30 Tage Zeit lassen darf um das Geld zurück zu zahlen hat er auch 30 Tage Zeit einen Konkurs anzumelden. Und dann sind die 1.600 € und das ThinkPad weg.

Ab einem bestimmten Betrag sollte man sich dann wirklich die Bedingungen durchlesen die man sich aussetzt.

Gruß Flexibel
 
Da hat ein Händler mal dem Forum Druck gemacht, dass über ihn nicht berichtet werden darf, weil er schlechte Kritik bekam? O_o

Ich bin bei deiner Frage etwas zwiegespalten. Dass er die Rückgabe verhindern will, ist schon irgendwo verständlich (immerhin sind das anderthalb tausend Euro Umsatz...), aber natürlich unanständig. Würde da eher deiner Sichtweise folgen: wer bewusst die Rückgabe verschleppen will, handelt sicherlich unseriös.

Andererseits würde ich an Stelle des Händlers vermutlich auch ziemlich pampig werden, wenn ich regelmäßig Leute habe, auf deren ~20 Euro Versandkosten (hin+rück) ich sitzen bleibe, wenn sie mein Gerät dann doch nicht wollen. Und um das nicht weiter zu "unterstützen" kann es ja durchaus Sinn machen, sich etwas Zeit zu lassen. Besonders seriös finde ich das auch nicht, aber zumindest halbwegs legitim.

Habe bisher aber nichts derartiges erlebt: habe drei oder vier Mal Elektroniksachen >100€ zurückgeschickt, in allen Fällen kam das Geld ziemlich sofort zurück.

Falls du mal zuviel Zeit hast, könntest du dem Händler ein paar Zinsen in Rechnung stellen - mal gucken, ob du damit durch kommst. :D
 
[quote='Flexibel',index.php?page=Thread&postID=892898#post892898]Man sollte sich wirklich überlegen ob man so teure Wertgegenstände im Internet kauft. Egal jetzt, welcher Händler. Wenn der Händler sich 30 Tage Zeit lassen darf hat er auch 30 Tage Zeit einen Konkurs anzumelden. Und dann sind die 1.600 € und das ThinkPad weg.
[/quote]Du hast meine Angst ziemlich genau erfasst!
Ich bin deswegen schon am Überlegen, das Tauschangebot an zu nehmen. Sprich also für die 1600 Euro ein TP zu nehmen. Die Preise des Händlers sind ok - wie andere Händler auch - und dann habe ich wenigstens ein TP....! War heute mal im "Laden" vorbei schauen vor Ort - und so richtig vertrauenswürdig schaut der nicht aus.... hat auch nicht mehr so viele TP im Laden stehen....
 
Naja, das 14-tägige Rückgaberecht des Käufers kotzt den Händler sicherlich genauso an, ein auf diese Weise zurückgeschicktes Gerät kann er ja kaum noch als neu verkaufen. Ich würde für 1600,- wahrscheinlich ein nicht mehr original verpacktes Gerät nicht akzeptieren.
 
nabend,

ich finde nicht, dass der händler verwerflich handelt. das ganze ist klar geregelt, er darf das geld bis zu 30 tage behalten, bevor er es auszahlt. außerdem hat er durch dich einen mehraufwand, da du das notebook auf seine kosten zurückgesendet hast. das machst nicht nur du so, sondern tausende andere auch, da entsteht dem händler einiges an kosten. dies versucht er evtl. durch die zinsen wieder reinzuholen.

ich würde einfach die 30 tage abwarten und wenn dann nichts kommt druck machen. er ist im recht, genauso wie du mit der kostenlosen rücksendung.

mfg, scherbe
 
[quote='dedi',index.php?page=Thread&postID=892906#post892906]Naja, das 14-tägige Rückgaberecht des Käufers kotzt den Händler sicherlich genauso an, ein auf diese Weise zurückgeschicktes Gerät kann er ja kaum noch als neu verkaufen. Ich würde für 1600,- wahrscheinlich ein nicht mehr original verpacktes Gerät nicht akzeptieren.[/quote]Lesen ;) ....!
Mein gekauftes TP war ein schon gebrauchtes Demo Gerät. Von daher - mein 1x auspacken hat den "Kohl auch nicht fett gemacht". Und wie gesagt - es ist für mich ok, wenn der Händler sich so 7-10 Tage Zeit lässt um das Notebook nach meiner Rückgabe zu prüfen. Aber die Art und Weise wie ich sie jetzt erlebt habe - finde ich sehr grenzwertig.
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Zum Thema Rückgaberecht und Widerruf mal aber generell. Dieses "der arme Händler hat dann ein gebrauchtes Notebook". Der Händler mit seinem Shop und Laden vor Ort muss Lager, Laden und Angestellte bezahlen und kann nicht die Preise machen, wie ein Händler vor Ort. Der Händler im Internet hat kein Lager, kein Laden, meistens nicht mal Angestellte. Er hat wesentlich bessere Margen, als der Einzelhändler vor Ort. Und er hat einer weitaus breitere Plattform. Meistens haben die Internet Händler die Ware nicht mal "zu Hause" - sondern der Kunde bestellt, bezahlt und der Händler kauft erst dann die Ware beim Großhändler / Hersteller.

Wer im Internet Waren verkaufen will und von all diesen Vorteilen partizipieren will - der muss eben auch diese 14 Tage Rückgabelrecht in Kauf nehmen. Wenn nicht - niemand zwingt irgend jemanden ein Händler zu werden, der Waren über das INET verkauft ;)
 
[quote='Impcaligula',index.php?page=Thread&postID=892917#post892917]Wer im Internet Waren verkaufen will und von all diesen Vorteilen partizipieren will - der muss eben auch diese 14 Tage Rückgabelrecht in Kauf nehmen. Wenn nicht - niemand zwingt irgend jemanden ein Händler zu werden, der Waren über das INET verkauft [/quote]

Jetzt machst Du es Dir aber ein wenig einfach ;)

Wer im Internet Waren kaufen will um den Vorteil des geringeren Preises auszukosten muss auch in Kauf nehmen, dass der Händler sich beim beim Widerruf möglicherweise 30 Tage Zeit nimmt ;)
 
[quote='Impcaligula',index.php?page=Thread&postID=892917#post892917]Dieses "der arme Händler hat dann ein gebrauchtes Notebook". [/quote]
Sorry, aber hast Du eine Vorstellung davon, wie die Margen bei Notebooks sind? Wenn das Gerät nicht mehr als "Neu" verkauft werden kann, dann legt der Händler ganz schnell drauf.

Stefan
 
[quote='Impcaligula',index.php?page=Thread&postID=892917#post892917]Wenn nicht - niemand zwingt irgend jemanden ein Händler zu werden, der Waren über das INET verkauft [/quote]

Und niemand zwingt dich, bei einem solchen Händler zu kaufen. ;)
WENN du es allerdings tust (ich mach es allermeistens auch so), dann bist du halt gezwungen, nach den Regeln des Internet-Handels zu spielen.
 
[quote='elarei',index.php?page=Thread&postID=892901#post892901]
Andererseits würde ich an Stelle des Händlers vermutlich auch ziemlich pampig werden, wenn ich regelmäßig Leute habe, auf deren ~20 Euro Versandkosten (hin+rück) ich sitzen bleibe, wenn sie mein Gerät dann doch nicht wollen[/quote]
[quote='dedi',index.php?page=Thread&postID=892906#post892906]Naja, das 14-tägige Rückgaberecht des Käufers kotzt den Händler sicherlich genauso an, ein auf diese Weise zurückgeschicktes Gerät kann er ja kaum noch als neu verkaufen.[/quote]
Das Gesetz finde ich für die Händler auch nicht so berauschend weil es die Kunden ja bezahlen müssen. Aber trotzdem ist es bei dieser Regelung nicht richtig die Gefahr der Insolvenz an den Kunden zu übertragen.

[quote='elarei',index.php?page=Thread&postID=892901#post892901]Falls du mal zuviel Zeit hast, könntest du dem Händler ein paar Zinsen in Rechnung stellen - mal gucken, ob du damit durch kommst. :D[/quote]
Wer noch nicht in "Verzug" ist braucht auch keine Zinsen zu zahlen. So einfach ist das in Deutschland.

[quote='scherbe',index.php?page=Thread&postID=892914#post892914]ich finde nicht, dass der händler verwerflich handelt.[/quote]
Für die Nerven des Kunden ist es nicht gut. Bei Konkurs ist das Geld weg.

Deshalb würde ich ein ThinkPad von 1.600 € auch mit VOS-Garantie kaufen. Damit es auch erst gar nicht beim Transport, Händler und Hersteller verloren gehen kann. Und einen Transportschaden mit den man sich ärgern muss gibt es dann auch nicht.

Gruß Flexibel
 
Nein - Ihr habt ja Recht - alle Seiten haben es oft nicht einfach und ja - auch ich habe Vorteile. Dennoch - finde ich ein faires handeln beider Seiten für erstrebenswert. Ich bin so fair und behandel ein Notebook, dass ich "teste" wie ein rohes Ei. Ich bezahle was ich bestelle. Und ich "verlange" vom Händler - dass er natürlich das Notebook testet und prüft - aber dann auch umgehend mir wieder mein Geld zurück gibt. Immerhin - er hat die Ware wieder - seine Ware! Aber er hat nicht nur seine Ware, er hat auch mein Geld!

Vor allem - was diesen Händler angeht - erst wird versucht die Retouren Nummer heraus zu zögern - dann noch dieses "ja wir zahlen" - nein ich muss ein Ersatznotebook aussuchen - "doch wir zahlen" und nun heute wieder - "nein es wurde noch nicht bezahlt" - da kommt man sich etwas vera**** vor...
 
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