Hausdurchsuchung in Bayern wegen Surfen in offenem WLAN

?wer verklagt eigentlich die Telebereicherungskommunisten, wenn jemand eine öffentliche Telefonzelle für kriminelle Machenschaften benutzt?

Wäre da, nur mal der Gleichheit wegen, nicht mal die Telegeh zu verklagen???
Frei nach dem Motto:
Meine Schwiegermutter hat angerufen und mir gedroht das "what ever"...

Und was das "Keine Ahnung" haben betrifft:
Wenn's für AutobilT und Klicker reicht, wird es doch wohl für die comBilT auch noch reichen...
Bevor sich die Leute ein neues Auto kaufen, wenden sie auch viel Zeit auf um alle möglichen Infos zusammen zu tragen ....
Sollen sie das halt auch machen, bevor sie ein wLan in Betrieb nehmen.
Ist halt wie bei allen Dingen im Leben: Man sollte schon wissen was man macht - zumindest grundlagenmässig..

Mir ist schon klar dass ich da (vom Rechtsverständnis her) grad reichlich Äppel und Birnen gemischt habe... aber ich darf das :D
weil:
a) habe ich den "Darf-Schein" (als Räuberkopielizenz von Birne's Gnaden)
b) hatte ich früher Bäume auf denen beides wuchs

In dem Sinne
Ein Hoch auf Datenschutzrechtliche Bananenrepubliken
 
Ist ja echt klasse, wie sich einige User hier im Forum unter dem Aufgebot allen Freisinns über einen Blog-Eintrag ereifern können.

Ein m.E. seriöser Verlag nimmt einen Blog-Eintrag eines angebl. Juristen auf und veröffentlichet diesen.
Warum tut der das? Will er vllt. eine Diskussion über die aktuelle Rechtssprechung OLG bis BGH anheizen?
Vertritt er eine bestimmte eigene Meinung, die er hier kund tun will? Ist er auf diese Art auf Kundenfang?
Durch wie viele Hände (Münder) ist denn dieser Sachverhalt gegangen, bevor er beim "Juristen" ankam, bzw. bei Golem veröffentlicht wurde.

Ist euch schon mal aufgefallen, dass Medien auch sehr gern durch ihre Art der Berichterstattung manipulieren?

Zum Thema:
FAKT 1:
Wer öffentlich mit dem Lappi rumläuft ist stets verdächtig (Verdacht des Verstoßes gegen § 202 StGB Ausspähen von Daten)

FAKT 2:
Die richterliche Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung sollte höchstwahrscheinlich zum Zwecke der Beweismittelauffindung, hier: dem Netbook,
dienen, um dessen Daten auszulesen und um zu erkennen, ob hier tatsächlich das Netbook zum Tatmittel wurde.

FAKT 3:
Die eingesetzten Polizeibeamten berichten ihren Verdacht und ihre Feststellungen immer nur der Staatsanwaltschaft/Amtsanwaltschaft.
Diese wiederum ermitteln unter Hinzuziehung weiterer Beamte weiter und entscheiden nach Aktenlage, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht.
Hierbei richten sie sich nach geltendem Gesetz. Diese Gesetzte werden durch die von Erwachsenen gewählte Volkvertreter geändert oder neu verfasst.

Vermutlich habe ich nun den einen oder anderen vor den Kopf gestoßen und Anlass gegeben, mich auf die Ignorierer-Liste zu schicken, aber dass was hier geschrieben wurde, war mir zu viel Stuss!

Nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist auch erlaubt!

In diesem Sinne ...
 
...nur leider kann man sich weder seine vertreter (vorgegebene auswahl von kandidaten, man kann also höchstens zwischen pest und cholera wählen) noch deren abstimmungsverhalten (das sogenannte 'freie mandat', was in der praxis aber durch kleine schwarze koffer sowie fraktionszwang untergraben wird) selber aussuchen, sondern kann lediglich das wählen, was bei den falschen wahlversprechungen am wenigsten schlimm klingt... :thumbdown:

mal abgesehen davon, dass die typen eh von vielem keine ahnung haben, und trotzdem darüber entscheiden dürfen, aber das würde jetzt zu weit gehen...
 
[quote='Arminius',index.php?page=Thread&postID=839267#post839267]Wer öffentlich mit dem Lappi rumläuft ist stets verdächtig (Verdacht des Verstoßes gegen § 202 StGB Ausspähen von Daten)[/quote]
Generalverdacht wegen öffentlicher Nutzung eines Laptops?
Na danke.

Dann setze ich mich wohl besser nicht mehr im Pärkchen hinter meinem Haus in die Sonne, sonst werde ich zum Verbrecher, weil ich aus der Ferne auf mein eigenes WLAN zugreife...
 
vor den kopf gestossen nein, vllt bei blosser txtsichtung die Vermutung ausgelöst dass er sich denselben gestossen hat;D
lesen zw den Zeilen/Transfer lässt wiederum andere Schlussfolgerungen zu>;]
Ignorieren/anz wäre imo der flasche weg, die Meinung mehr oder weniger anders Denkender zu kennen ist genau so wichtig
wie die der in etwa gleich Gesinnten, stichworte feedback + reflektion
(hätte nach 42min eigentlich erfolgen können;)

Zu den üblichen Verdächtigen hat moronoxyd in Zeiten von wwan ja schon was gesagt,
da die machine auch in der Tasche immer noch on sein kann
laufen jeden Tag ne Menge davon durch Ds Strassen
zu 2 wie naiv muss die Sta.. sein um den üV für so naiv zu halten
dass nach 30tg noch welche existieren
ifnotexist usbstick:\datei call eraser%n|ifconfig eth1 do...|debug f n l nnnn:nnnn 6c 6d 61
oä dürfte in ms....

Wie auch immer , mir geht ne gesetzgebung die mich verpflichtet mein Wlan zu schützen auf den Keks,
würde lieber meine router für andere frei zur Verfügung stellen
ausserdem sind im eigenen Wlan das konform mit der aktuellen Rechtsprechung "sicher" genug ist
meine alten P1undkleiner Thinkies mit 98se wg treiber/Verschlüsselung nur noch mit erheblichem Aufwand zu betreiben.

MfG tom_k
 
[quote='silberfieber',index.php?page=Thread&postID=839289#post839289]...was in der praxis aber durch kleine schwarze koffer sowie fraktionszwang ....[/quote]

... fordere doch bei "deinem" Ortsverein der Guido-Jünger mal eine aktuelle Preisliste an :D
 
Nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist auch erlaubt!

Feuerbach würde sich im Grabe umdrehen: Nulla paena sine lege..! Gilt in Deutschland; Art 103 II GG: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

@Arminuis: Zwar mag man aus moralischer Sicht deine Aussage für richtig halten, aber der Staat bzw. dessen Institutionen können nicht gegen etwas vorgehen (bzw. etwas bestrafen), was nicht ausdrücklich verboten ist.
Zudem müssen Normen ausreichend bestimmt sein...
 
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