Hausdurchsuchung in Bayern wegen Surfen in offenem WLAN

@fishmac:

Mir geht es nicht darum, daß jemand ein gewollt offenes Netz nutzt. Das ist doch völlig o.K.

Es ist die Einstellung: Nur weil etwas machbar ist, macht man es halt und der andere (ggf. der Geschädigte) ist ja selbst dran doof, wenn er nicht in der Lage ist das zu verhindern.

Und starte mal 'ne Umfrage (aber bitte nicht hier im Forum) mit solchen Fragen wie:

Was ist WPA (WPA2), was ist WEP usw., dann wird sich zeigen wieviele prozentual wirklichen Durchblick haben. Die meisten sind doch schon glücklich, wenn der WLAN-Router, den ihnen der Provider bei Abschluss des Vertrages aufdrückt, eine Verbindung zum Web herstellt.

Aber das ist ja schon fast zu befürchten, daß am Ende das arme Schwein verknackt wird, das nicht verhindert hat, daß ein anderer fremdgesurft hat.
 
[quote='mister smith',index.php?page=Thread&postID=788676#post788676]Aber das ist ja schon fast zu befürchten, daß am Ende das arme Schwein verknackt wird, das nicht verhindert hat, daß ein anderer fremdgesurft hat. [/quote]
Warum nicht? Jeder muss fuer seine Handlungen oder Unterlassungen geradestehen. Wenn bei ich mit meinem Auto jemanden schaedige, weil ich es habe vergammeln lassen, kann ich mich nicht damit herausreden, dass ich keine Ahnung von KFZ-Technik habe. Dann muss ich das eben lernen oder einen Fachmann beauftragen. Oder ich darf kein KFZ betreiben.
 
[quote='EuleR60',index.php?page=Thread&postID=788705#post788705][quote='mister smith',index.php?page=Thread&postID=788676#post788676]Aber das ist ja schon fast zu befürchten, daß am Ende das arme Schwein verknackt wird, das nicht verhindert hat, daß ein anderer fremdgesurft hat. [/quote]
Warum nicht? Jeder muss fuer seine Handlungen oder Unterlassungen geradestehen. Wenn bei ich mit meinem Auto jemanden schaedige, weil ich es habe vergammeln lassen, kann ich mich nicht damit herausreden, dass ich keine Ahnung von KFZ-Technik habe. Dann muss ich das eben lernen oder einen Fachmann beauftragen. Oder ich darf kein KFZ betreiben.[/quote]

genau, und wenn du dein auto nicht abschließt und es jemand klaut und damit jemanden umfährt, dann bist du der fahrlässigen tötung schuldig!

der st@@tz
 
[quote='st@@tz',index.php?page=Thread&postID=788710#post788710]genau, und wenn du dein auto nicht abschließt und es jemand klaut und damit jemanden umfährt, dann bist du der fahrlässigen tötung schuldig![/quote] eehhhh, nein!

"kausal" ist er im sinne des strafrechts, aber mehr auch nicht. ähnlich wie der mörder, der mit der axt tötet. kausal ist auch der schmied der die (heißt das) klinge geschmiedet hat, derjenige, der den griff gemacht hat, der verkäufer im laden, ... - alle sind kausal, aber nicht der fahrlässigen tötung schuldig.
 
[quote='EuleR60',index.php?page=Thread&postID=788705#post788705][quote='mister smith',index.php?page=Thread&postID=788676#post788676]Aber das ist ja schon fast zu befürchten, daß am Ende das arme Schwein verknackt wird, das nicht verhindert hat, daß ein anderer fremdgesurft hat. [/quote]
Warum nicht? Jeder muss fuer seine Handlungen oder Unterlassungen geradestehen. Wenn bei ich mit meinem Auto jemanden schaedige, weil ich es habe vergammeln lassen, kann ich mich nicht damit herausreden, dass ich keine Ahnung von KFZ-Technik habe. Dann muss ich das eben lernen oder einen Fachmann beauftragen. Oder ich darf kein KFZ betreiben.[/quote]
Das ist doch wohl ein RIESEN-Unterschied: Wenn ICH jemanden mit MEINEM Fahrzeug schädige muss ich selbstverständlich dafür geradestehen. Aber wenn ein Krimineller in meine versschlossene Wohnung einbricht, die Autoschlüssel klaut und dann Schäden verursacht, dann soll ich in den Knast oder zahlen, obwohl man den Kriminellen auf frischer Tat geschnappt hat ??? Das kann doch wohl nicht sein !!!!

Wenn ich mich recht erinnere, waren vor einiger Zeit auf diversen Heftbeilagen-DVD's und CD's von Computerzeitschriften auch Tools mit denen am Netzwerkschlüssel ermitteln konnte...Also hätte ich ggf. verhindern müssen, daß ein potezieller Täter in den Besitz einer solchen Zeitschrift kommt und mit den beiliegenden 'BÖSEN TOOLS' meine Verschlüsselung knackt- oder wie? Also bin ich generell der Ar....?
 
[quote='st@@tz',index.php?page=Thread&postID=788710#post788710]genau, und wenn du dein auto nicht abschließt und es jemand klaut und damit jemanden umfährt, dann bist du der fahrlässigen tötung schuldig![/quote]
Wie das bei Personenschaeden aussieht, weiss ich nicht, aber fuer Sachschaedern kann der Halter haftbar gemacht werden. Dazu gibt es Urteile.
 
[quote='mister smith',index.php?page=Thread&postID=788727#post788727]Aber wenn ein Krimineller in meine versschlossene Wohnung einbricht, die Autoschlüssel klaut und dann Schäden verursacht, dann soll ich in den Knast oder zahlen[/quote]
Der Vergleich hinkt auf allen 4 Beinen, weil es hier ja gerade um ein OFFENES WLAN handelt.

Der Punkt ist doch der: Wieso wird der Surfer angeklagt, wenn das WLAN offen war und die Staatsanwaltschaft noch nicht mal weis, um welches WLAN es ging?
Sprich: Sie wissen noch garnicht, ob ein Straftatbestand vorliegt, oder ob das WLAN absichtlich offen für alle war, ermitteln aber.

Und: Ja, ich glaube auch, daß jemand, der sein WLAN unverschlüsselt lässt, damit alle anderen einlädt.
Die meisten Router kommen inzwischen ab Werk mit aktivierter Verschlüsselung. Wer diese deaktiviert spricht eine Einladung aus.
Mangelndes technisches Wissen darf da keine Ausrede sein, wer etwas nicht weiss, muss sich informieren. Faulheit gehört bestraft, nicht unterstützt.
 
du willst nicht wissen, wie viele offene (und dank wep de-facto offene) netze ich in berlin (tempelhof/kreuzberg) gefunden habe, ohne die dicke 8db antenne drangeklemmt zu haben. muss mal gezielt auf die suche gehen, wenn ich mal wieder oben bin... ;)
 
Ich frage mich gerade, warum sollte der Staat einen Strafverfolgungsanspruch gegen denjenigen haben, der in einem offenen Wlan Netz surft?! Wenn überhaupt, dann doch nur derjenige, der das Netz offen gelassen hat. Wobei ich da soweit gehen würde zu sagen, dass dieser ebenfalls keinen Strafanspruch stellen kann weil der ja eben in grob fahrlässiger Weise das Netz offen gelassen hat (geht nicht wirklich, höchstens scheidet ein etwaiger Strafanspruch wegen Einwilligung aus). Ein öffentliches Interesse ist jedenfalls nicht anzunehmen
Die Argumentation hinkt zwar etwas, aber die Grundalge für die Hausdurchsuchung, offensichtlich § 89 Telekommunikationsgesetz (Abhörverbot?), erscheint mir genauso wenig plausibel.

Ein Schaden ist zumindest in den meisten Fällen (Flatrate) nicht anzunehmen.
Ich hoffe, dass der Artikel nicht die ganze Wahrheit enthält. Eventuell ist mehr vorgefallen und der "Täter" hat Daten ausspioniert...! Falls nicht "Gute Nacht Art. 13 GG". Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Aktion mit dem Sachverhalt einer Verfassungsbeschwerde standhalten würde. Eine letzte Möglichkeit ist, dass der Richter/ die Richterin in der Grundrechtsvorlesung nicht aufgepasst hat.

Was ist an der ganzen Geschichte am seltsamsten finde, ist die Tatsache, dass die StA noch nicht mal wusste, in welchem Netz der "Täter" gesurft ist.

Meine Schlussfolgerung: In Bayern werde ich mein Laptop und mein Handy aus lassen, aber wahrscheinlich mach ich mich dann damit auch verdächtig....

EDIT @EuleR60: Ich glaube man muss differenzieren zwischen der Strafbarkeit wegen fahrlässigen Begehen im Sinne des StGB und der Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz.
 
wusstet ihr das in den AGBs der telecom drin steht das man für seinen DSL anschluss, sofern man ein wlan nutzt, es mit der neuesten derzeit erhältlichen sicherheitstechnik absichern muss.
so n quatsch fällt auch nur denen ein. schliesslich gibts für soetwas gesetzte^^
 
[quote='Radbruch',index.php?page=Thread&postID=789947#post789947]

Meine Schlussfolgerung: In Bayern werde ich mein Laptop und mein Handy aus lassen, aber wahrscheinlich mach ich mich dann damit auch verdächtig....

[/quote]

Jetzt übertreib' mal nicht. ;)

Abwarten, was vor Gericht' rauskommt. Ich sag: der Staatsanwalt springt als Tiger los und landet als Teppichvorleger.

BTW: ich lebe seit bald 29 Jahren in Bayern und wurde noch nie von der Polizei schlecht behandelt. Im Gegenteil: ich find' die hier eher umgänglich.

.
 
[quote='lucid',index.php?page=Thread&postID=789984#post789984]
BTW: ich lebe seit bald 29 Jahren in Bayern und wurde noch nie von der Polizei schlecht behandelt. Im Gegenteil: ich find' die hier eher umgänglich.
[/quote]full ack!

Wir im Service/Außendienst (großer ISP) weisen unsere Kunden immer darauf hin wenn wir ein offenes WLAN Netz bei ihnen sehen und stellen dem Kunden auf Wunsch dann auch sofort die Verschlüsselung ein.
 
[quote='lucid',index.php?page=Thread&postID=789984#post789984][quote='Radbruch',index.php?page=Thread&postID=789947#post789947]

Meine Schlussfolgerung: In Bayern werde ich mein Laptop und mein Handy aus lassen, aber wahrscheinlich mach ich mich dann damit auch verdächtig....

[/quote]

Jetzt übertreib' mal nicht. ;)

Abwarten, was vor Gericht' rauskommt. Ich sag: der Staatsanwalt springt als Tiger los und landet als Teppichvorleger.

BTW: ich lebe seit bald 29 Jahren in Bayern und wurde noch nie von der Polizei schlecht behandelt. Im Gegenteil: ich find' die hier eher umgänglich.

.[/quote]

Ich; übertreiben? Nie ;) Wenn man seit 29 Jahren in Bayern wohnt, dann "stumpft" man wahrscheinlich in solchen Dingen ab ;) *schlechter Witz, geb ich zu*

In der Tat bleibt abzuwarten was vor Gericht raus kommt, nur hat ja schon ein Richter diese Hausdurchsuchung angeordnet.....!

Aber mal ne technische Frage, was kann man dem "Täter" überhaupt nachweisen? Ich gehe mal davon aus, dass er nach diesem Ereignis die Liste derjenigen Netze in denen er war gelöscht hat.
 
Was ist an der Rechtslage zweifelhaft? Es ist verboten sich in offene WLANs von Privatpersonen einzuloggen ohne deren Zustimmung. Das ist nicht neu.

Die Hausdurchsuchung ist natürlich völlig übertrieben, aber eine Geldstrafe ist durchaus angemessen.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=790342#post790342]Was ist an der Rechtslage zweifelhaft? Es ist verboten sich in offene WLANs von Privatpersonen einzuloggen. Das ist nicht neu.

Die Hausdurchsuchung ist natürlich völlig übertrieben, aber eine Geldstrafe ist durchaus angemessen.[/quote]

Zweifelhaft ist die Tatsache, dass nicht erwiesen ist (oder besser: erwiesen zu sein scheint), in welchem Netz der "Täter" war. Es besteht zumindest die Möglichkeit, dass der Inhaber des WLan Netzen damit einverstanden war. Auch wenn dem nicht so sein sollte, dass ist zumindest die Rechtsgrundalge höchst umstritten.
Wie gesagt, ich zweifel den Strafverfolgungsanspruch des Staates in diesem Fall. Anders würde sich der Fall darstellen, wenn der Inhaber des WLan die Nutzung durch die Polizei verhindern will. Aber auch da ist, so weit ich weiß die Eingriffsberechtigung umstritten, eine eindeutige Norm gibt es bislang, soweit ich weiß, noch nicht. Klar, dazu gab es Urteile aber ich kann mir gut Vorstellen, dass auch genügend Verfahren eingestellt wurden.
 
Nun wenn der Inhaber des WLANs einverstanden gewesen wäre, hätte der Beschuldigte das doch leicht nachweisen können, oder? Er hat aber keine Angaben gemacht.
 
Sie muessten auch erst nachweisen, dass er illegal in einem offenem Netz war. Selbst wenn sie anhand der Daten auf dem Rechner nachweisen koennen, dass er in einem offenem Netz war, kann er immer noch mit Wissen und Genehmigung des Eigners drin gewesen sein. Solange sie den Betreiber des WLANs nicht ausfindig machen und ihn befragen, koennen sie ihm nichts Illegales nachweisen.
 
Und der Beschuldigte verschweigt die "Erlaubnis" weil er die Polizei ärgern will?

Der Artikel enthält zudem viel zu wenig Informationen zum Fall. Die Hausdurchsuchung wird ja auch nicht mal eben aus Spaß gemacht worden sein. Die muss erst einmal aus bestimmten Gründen genehmigt werden (Gefahr im Verzug etc.).
 
Na Angaben muss er ja nicht machen, das Recht steht ihm nun mal zu. Und ob er den Nachweis erbringen kann ist ja auch fraglich. Man könnte das offenen WLan als konkludentes Angebot auffassen über dieses Netz zu surfen. Okay, sehr weit hergeholt aber gerade noch vertretbar...!
Wie gesagt, ich gehe bei meinen Ausführungen immer davon aus, dass der "Täter" wirklich "nur" über ein fremdes offenes WLan gesurft ist und keine Anzeige des Betroffenen vorlag.

Wie dem auch sei, die moralische Seite mal außer Acht gelassen.
Das eigentliche Problem ist, dass die Strafverfolgungsbehörden hier aufgrund einer mehr als zweifelhaften Norm eingegriffen haben und die eigentlichen Kontrollorgane (Hausdurchsuchung = Richtervorbehalt) effektiv keine Kontrolle ausüben.
Es gibt keine eindeutige Norm, die das surfen im OFFENEN WLan Netzen verbietet. Das Problem ist auch nicht erst seit gestern bekannt. Will sagen, die Politik wäre hier gefordert eine solche Norm zu erlassen.

Wie gesagt, die Rechtsprechung in dieser Sache ist höchst unterschiedlich. Was höchst unbefriedigend ist, in Wuppertal wird man Bestraft und in Aschersleben nicht...!

Für meine Begriffe hätte es gereicht, im Sinne der Gefahrenabwehr (verdacht einer Straftat), dem "Täter" die Nutzung dieses WLan Netzes zu verbieten oder u.U. einen Platzverweis auszusprechen.


Anmerkung: Ich selbst finde, dass jeder sein Netz zu verschlüsseln hat ABER genauso sollte man es unterlassen sich ohne Erlaubnis in ein offenes WLan einzuwählen. Nur rechtlich ist und bleibt das halt eine Grauzone und es sollte der Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" gelten!
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=790362#post790362]Nun wenn der Inhaber des WLANs einverstanden gewesen wäre, hätte der Beschuldigte das doch leicht nachweisen können, oder? Er hat aber keine Angaben gemacht.[/quote]
Weil er keinen Grund dazu hat.
Das deutsche Recht funktioniert immer noch so, daß die SCHULD nachgewiesen werden muss, nicht die Unschuld.

Die Staatsanwaltschaft vermutet nach den mir vorliegenden Informationen nur, daß da illegal in ein fremdes Netz eingedrungen wurde. Sie haben keinen konkreten Hinweis, daß das tatsächlich so ist.
 
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