Hausdurchsuchung in Bayern wegen Surfen in offenem WLAN

Zu Surfen in offenem Wlan:

[...]
Juristisch bemerkenswert ist an der Entscheidung vor allem die Verurteilung wegen der Nutzung eines offenen WLANs. Die Staatsanwaltschaft bewertete diese Nutzung nach Anfrage von heise online als unbefugtes Nutzen eines fremden Computernetzwerks durch regelmäßiges Herstellen einer Funkverbindung per Laptop zum Internet. Das sei als Straftat nach den Paragraphen 89 und 148 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bewertet worden.

Die Rechtsansicht der Staatsanwaltschaft entspricht einem umstrittenen Urteil des Amtsgerichts Wuppertal aus dem Jahr 2007, das in der juristischen Literatur und auch von Technikern heftig kritisiert wurde. Dies gilt insbesondere für die Einordnung, nach der unter den Begriff "Nachrichten" auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router falle. Außerdem stellt nach dieser Ansicht der Zugriff und die Auswertung einer IP-Adresse ein "Abhören" einer Funkanlage im Sinne des § 89 TKG dar.

Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meld...nen-WLAN-und-Stalking-auf-studiVZ-917915.html
 
Tja dann macht die Hausdurchsuchung zur Beweissicherung doch Sinn, denn nur so kann festgestellt werden in welches WLAN sich der Beschuldigte eingeloggt hat.
 

[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=790493#post790493]Themenbezug?
[/quote]

Eine Handyortung ist in gewissem Maße vergleichbar mit der Herausgabe von Daten eines Anschlußinhabers, wenn es darum geht ihn wegen einer Notsituation schnellstmöglichst zu finden.


Sorry, siehe unten.
 
dann stelle ich mal die frage in den raum
wie ist das mit fonero netzen ?
die dingers sind offenes wlan, aber auch nur deshalb, weil man ( der fonero ) es anbietet.

angenommen der netbookbesitzer hat sich in ein fonero netz eingeloggt, wie kann es dann ne straftat sein ?

ansonsten im zweifelsfall würde ich empfehlen keine aussagen zu machen.
 
[quote='Schnitzel2k8',index.php?page=Thread&postID=790498#post790498][quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=790493#post790493]Themenbezug?
[/quote]

Eine Handyortung ist in gewissem Maße vergleichbar mit der Herausgabe von Daten eines Anschlußinhabers, wenn es darum geht ihn wegen einer Notsituation schnellstmöglichst zu finden.[/quote]

Jetzt wird es aber abenteuerlich. Wie kommt dann die Musikindustrie an Adressen?
 
Großartig. Ich bin so durch den Wind, daß ich im oben im falschen Thread gepostet hab und dann natürlich munter weiter gemacht hab :thumbsup: :whistling:

Edit: Ihr könnt ja wenigstens noch raten, wo mein erster Post eigentlich hinsollte
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=790424#post790424]Tja dann macht die Hausdurchsuchung zur Beweissicherung doch Sinn, denn nur so kann festgestellt werden in welches WLAN sich der Beschuldigte eingeloggt hat.[/quote]
Normalerweise gibt es Hausdurchsuchungen, wenn man Beweise hat, daß eine Straftat stattgefunden hat, und Hinweise, die den Inhaber derjenigen Wohnung mit der Straftat in Verbindung bringen.
Hier weiss man nicht, ob eine Straftat vorliegt. Es ist keine Gefahr in Verzug. Nichts, was eine Hausdurchsuchung nach meinem Verständnis rechtfertigen würde.
Nochmal: Es wird nur vermutet(!), daß hier unberechtigt in ein fremdes WLAN eingedrungen wurde.

Hier wird mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen und dabei Ressourcen gebunden, die bei der Aufklärung echter Straftaten sinnvoller eingesetzt wäre.
 
@Schnitzel2k8: Das passiert schon mal ;)

@moronoxyd: Wie gesagt, wir kennen die Hintergründe nicht. Eine Hausdurchsuchung wird nicht einfach so genehmigt, sie muss begründet sein. Du bekommst auch so einen rosa Wisch wo der Grund vermerkt ist.
 
Eine Hausdurchsuchung sollte nicht einfach so genehmigt werden.
Das schliesst nicht aus, daß sie in diesem Fall ohne ausreichenden Grund genehmigt wurde. Auch Richter machen Fehler.
 
T42p schrieb:
Du bekommst auch so einen rosa Wisch wo der Grund vermerkt ist.
ot an
bei einer hausdurchsuchung ist das papier so ein umweltpapier (also schmutzig-grau), bei einem haftbefehl gibt's das rote papier.
ot aus

bei dieser durchsuchung habe ich so meine rechtszweifel, aber der betroffene hat gute erfolgsaussichten bei einer anfechtungsklage. für eine durchsuchung ist eine erfolgsvermutung nötig, bei der gehofft wird, dass beweismittel aufgefunden werden. die erfolgsvermutung kann meines wissens nur dann bejaht werden, wenn man von der nutzung einer software zum wardrive ausgeht, wie der wlan-sniffer kismet oder ähnliches.

da hier jedoch schon ein erheblicher zeitraum vergangen ist, kann der betroffene ohne große schwierigkeiten behaupten, dass er eine mögliche wardrive-software erst kurz vor der durchsuchung erworben hat. der nachweis der nutzung am kontrolltag erscheint fraglich.

gruß in't huus

gatasa
 
[quote='elarei',index.php?page=Thread&postID=788569#post788569]Nicht zu Unrecht tragen private WLAN-"Anbieter" eine Mitschuld, wenn über ihr ungeschütztes WLAN Unfug getrieben wird ...[/quote]Genau so ist es und das ist auch richtig so! Mit solchen Maßnahmen (s.g. "Dummen-Jungen-Streiche") bekommt der unbedarfte Anschlussinhaber nicht nur eine gehörige Strafe, sondern auch oftmals ziemlichen Ärger mit einem Prozessbevollmächtigten...! Der eigentliche Täter lacht sich ins Fäustchen und kommt vor lachen nicht in den Schlaf. Nein, er denkt noch wie ober-cool er war und was er alles "drauf" hat-... Für mich nur Zahnbelag, der Spinner :thumbdown: !
 
BGH will Betreiber offener Hotspots stärker in die Pflicht nehmen

heute vor dem BGH ...wenn Bankräuber über die Bundesautobahn entkommen, haftet dann die Autobahnverwaltung für den Schaden ?( ;(
 
RE: BGH will Betreiber offener Hotspots stärker in die Pflicht nehmen

[quote='troubadix',index.php?page=Thread&postID=806971#post806971]...wenn Bankräuber über die Bundesautobahn entkommen, haftet dann die Autobahnverwaltung für den Schaden ?( ;([/quote]Die haften nur dann, wenn das Fluchtfahrzeug dabei durch die Schlaglöcher zu Schaden kommt. Auf Feldwegen kommt man eh schneller vom Tatort weg, da diese in besserem Zustand sind :D
 
[quote='fetterP',index.php?page=Thread&postID=788457#post788457]denn ich koennte ja auch mein Netz extra offen lassen und altruistisch jedem kostenlos zur verfuegung stelle.[/quote]

Dazu fällt mir was ein! Es gibt ein...ja..."Projekt" - eine Art Zusammenschluss von Leuten, die für flächendeckendes WLAN sind. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob die Leute die an dem Projekt teilnehmen einfach das selbe PW wählen oder ihr WLAN offen lassen....mir fällt der Name/Link auch gerade nicht ein
Gruß Max
P.S.: zur Durchsuchung :thumbdown:
 
das ding nennt sich freifunk und funktioniert bspw in leipzig aus eigener erfahrung sehr gut... :thumbsup:
 
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