Guten Abend,
auch wenn ich bei den beiden aktuell im Forum aktiven Händlern schon mehrfach gekauft habe und dem Laden S. fast durchweg sehr gute Noten geben kann, möchte ich nochmal etwas zu der Sache "neuwertig" los werden...
Ich finde, daß neuwertig sehr wohl definiert ist, nämlich als dem Neuzustand gleichwertig. Daß das bei gebrauchten Notebooks fast, aber eben auch nur fast, unmöglich ist, dürfte einleuchtend sein. Daher plädiere ich dafür, nur derart unbenutzte, also neuwertige..., Geräte auch wirklich als solche zu bewerben.
Der Ausdruck "top-Zustand", vor allem mit der näheren Erläuterung wie bei S. üblich, gefällt mir für die übrigen, nicht mehr wirklich neuwertigen Geräte wesentlich besser.
Auch mit der Beschreibung "original" sollte man als seriöser Anbieter vorsichtig sein. Damit verbindet der Normalsterbliche nun mal nur das, was auch über offizielle Herstellervertriebskanäle erhältlich wäre. Über die Qualität des pseudo originalen lässt sich natürlich streiten, manchmal mag ja die Alternative sogar besser sein. Aber für mich hört der Spaß auf, sobald sich rausstellt daß der Anbieter versucht, mir etwas unter einer Bezeichnung zu verkaufen, das ich mit gutem Recht nicht unter einer solchen Bezeichnung erwarten muß. Ob das nun bessere oder schlechtere Ware ist, spielt dabei erstmal keine Rolle.
Klar, daß man als Händler durchaus mit erhöhten Verkaufszahlen rechnen kann, aber fair ist das nicht, und auch längst nicht immer legal.
Ich hoffe, daß die Fairness auf beiden Seiten, also sowohl bei Händlern als auch bei Kunden, an Bedeutung gewinnt. Dann hätte sich das endlich erledigt, diese "halblegalen" Beschreibungen, miese Billigware etc. - aber auch mit geiz-ist-geil Schnäppchenjägern, die Service nicht zu würdigen wissen und am Ende häufig noch den Inkassounternehmen und Anwaltskanzleien das Überleben sichern...
So long,
loghome
auch wenn ich bei den beiden aktuell im Forum aktiven Händlern schon mehrfach gekauft habe und dem Laden S. fast durchweg sehr gute Noten geben kann, möchte ich nochmal etwas zu der Sache "neuwertig" los werden...
Ich finde, daß neuwertig sehr wohl definiert ist, nämlich als dem Neuzustand gleichwertig. Daß das bei gebrauchten Notebooks fast, aber eben auch nur fast, unmöglich ist, dürfte einleuchtend sein. Daher plädiere ich dafür, nur derart unbenutzte, also neuwertige..., Geräte auch wirklich als solche zu bewerben.
Der Ausdruck "top-Zustand", vor allem mit der näheren Erläuterung wie bei S. üblich, gefällt mir für die übrigen, nicht mehr wirklich neuwertigen Geräte wesentlich besser.
Auch mit der Beschreibung "original" sollte man als seriöser Anbieter vorsichtig sein. Damit verbindet der Normalsterbliche nun mal nur das, was auch über offizielle Herstellervertriebskanäle erhältlich wäre. Über die Qualität des pseudo originalen lässt sich natürlich streiten, manchmal mag ja die Alternative sogar besser sein. Aber für mich hört der Spaß auf, sobald sich rausstellt daß der Anbieter versucht, mir etwas unter einer Bezeichnung zu verkaufen, das ich mit gutem Recht nicht unter einer solchen Bezeichnung erwarten muß. Ob das nun bessere oder schlechtere Ware ist, spielt dabei erstmal keine Rolle.
Klar, daß man als Händler durchaus mit erhöhten Verkaufszahlen rechnen kann, aber fair ist das nicht, und auch längst nicht immer legal.
Ich hoffe, daß die Fairness auf beiden Seiten, also sowohl bei Händlern als auch bei Kunden, an Bedeutung gewinnt. Dann hätte sich das endlich erledigt, diese "halblegalen" Beschreibungen, miese Billigware etc. - aber auch mit geiz-ist-geil Schnäppchenjägern, die Service nicht zu würdigen wissen und am Ende häufig noch den Inkassounternehmen und Anwaltskanzleien das Überleben sichern...
So long,
loghome