Händler: Ralf Scharbert

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Guten Abend,

auch wenn ich bei den beiden aktuell im Forum aktiven Händlern schon mehrfach gekauft habe und dem Laden S. fast durchweg sehr gute Noten geben kann, möchte ich nochmal etwas zu der Sache "neuwertig" los werden...

Ich finde, daß neuwertig sehr wohl definiert ist, nämlich als dem Neuzustand gleichwertig. Daß das bei gebrauchten Notebooks fast, aber eben auch nur fast, unmöglich ist, dürfte einleuchtend sein. Daher plädiere ich dafür, nur derart unbenutzte, also neuwertige..., Geräte auch wirklich als solche zu bewerben.
Der Ausdruck "top-Zustand", vor allem mit der näheren Erläuterung wie bei S. üblich, gefällt mir für die übrigen, nicht mehr wirklich neuwertigen Geräte wesentlich besser.
Auch mit der Beschreibung "original" sollte man als seriöser Anbieter vorsichtig sein. Damit verbindet der Normalsterbliche nun mal nur das, was auch über offizielle Herstellervertriebskanäle erhältlich wäre. Über die Qualität des pseudo originalen lässt sich natürlich streiten, manchmal mag ja die Alternative sogar besser sein. Aber für mich hört der Spaß auf, sobald sich rausstellt daß der Anbieter versucht, mir etwas unter einer Bezeichnung zu verkaufen, das ich mit gutem Recht nicht unter einer solchen Bezeichnung erwarten muß. Ob das nun bessere oder schlechtere Ware ist, spielt dabei erstmal keine Rolle.
Klar, daß man als Händler durchaus mit erhöhten Verkaufszahlen rechnen kann, aber fair ist das nicht, und auch längst nicht immer legal.
Ich hoffe, daß die Fairness auf beiden Seiten, also sowohl bei Händlern als auch bei Kunden, an Bedeutung gewinnt. Dann hätte sich das endlich erledigt, diese "halblegalen" Beschreibungen, miese Billigware etc. - aber auch mit geiz-ist-geil Schnäppchenjägern, die Service nicht zu würdigen wissen und am Ende häufig noch den Inkassounternehmen und Anwaltskanzleien das Überleben sichern...

So long,
loghome
 
Zugegeben, der Begriff "neuwertig" kann irreführend sein. "Topzustand" wäre vielleicht besser, aber jeder potentielle Käufer weiss, dass es sich um gebrauchte und nicht um neue Rechner handelt.

Etwas problematischer finde ich den Begriff "Garantie" für zwölf Monate.
Garantie leistet nur Lenovo.

Hier sollte Herr Scharbert den juristisch korrekten Begriff der Gewährleistung einführen, weil viele Leute den Unterschied nicht kennen und glauben könnten, Garantie von Hr. Scharbert ist mehr Wert als Gewährleistung von Fa. XYZ.

Gruss
 
Garantie

Hierzu möchte ich etwas sagen, denn das kann so nicht stehen bleiben.

Gesetzlich ist es so : man muss 6 Monate Garantie geben und 6 weitere Monate hat der Kunde die Gewährleistung - hier ist der Unterschied die Beweispflicht zu Lasten des jeweiligen Vertragspartner.

Wir geben hier 12 Monate Garantie und dazu stehen wir,d.h. unser Kunde muss nicht ab dem 7 Monat beweisen, dass er gar nichts für den Defekt kann sondern wird setzen für 12 Moante technische Defekte an Nicht Verbrauchsteilen in Stand ohne wenn und aber.

Nicht zu verwechseln mit der Herstellergarantie!
 
Das ist interessant, das wusste ich nicht.

Wenn Sie diesen Zusammenhang in dem einen Satz mit in Ihre Angebotsliste hineinschreiben würden, wäre allen geholfen.

Der Käufer hätte den berechtigten Eindruck, dass der Verkäufer detallierter über mögliche Reklamationen/Rücksendungen nachdenkt als andere und würde den geringfügig höheren Preis gegenüber Konkurrenzfirmen zu würdigen wissen.

Sie hätten den Ruf eines guten Verkäufers mit detallierterem Service als andere.

Das rechtfertigt einen Aufpreis in jedem Falle.

Gruss
 
"Gesetzlich ist es so : man muss 6 Monate Garantie geben und 6 weitere Monate hat der Kunde die Gewährleistung"

Bliebe noch zu erwähnen, daß es so auch nicht ganz richtig ist - natürlich auch völlig unverbindlich und ohne Gewähr: ;)
Das Gesetz schreibt Gewährleistung vor, nicht Garantie. Wenn Scharbert eine Garantie gibt, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen der Gewährleistung hinausgeht, ist das schön. Aber nicht zwangsläufig ist Garantie "besser" als Gewährleistung.
Ich hielte es wie abigeil für sinnvoll, daß ein erläutender Satz im Angebotstext zu finden wäre (nicht nur bei Scharbert, sondern generell). Ich denke, daß alles, was dem Kunden echte Information bietet, auch geschätzt und honoriert wird.

CU,
loghome
 
RE: Garantie

Hierzu möchte ich etwas sagen, denn das kann so nicht stehen bleiben.
Gesetzlich ist es so : man muss 6 Monate Garantie geben und 6 weitere Monate hat der Kunde die Gewährleistung - hier ist der Unterschied die Beweispflicht zu Lasten des jeweiligen Vertragspartner.
Das kann ebenfalls nicht stehenbleiben. 12 Monate Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung genannt), nach 6 Monaten Beweislastumkehr zu Lasten des Kunden. Garantie kennt das Gesetz überhaupt nicht.

edit: Ah, da war schon jemand schneller. Was übrigens ebenfalls nicht richtig ist, ist die Anmerkung, daß der Kunde ansonsten beweisen müßte, daß er nicht "selbst Schuld am Defekt" war. Die Beweislast bezieht sich darauf, daß er beweisen muß, daß der Fehler bereits bei der Auslieferung bestand. Das Gerät kann gerne auch unverschuldet kaputtgehen, z.B. durch Verschleiß; bestand der Mangel zu Anfang noch nicht, ist der Händler aus dem Schneider. Es handelt sich also um einen Verzicht auf den Beweisvorteil.
 
@ enjott

Über den juristisch korrekten Begriff, der im Angebot auftaucht, müssen wir hier ja nicht streiten, da genügt ein einziger Anruf bei der Verbraucherschutzzentrale.

Dass aber die Umkehrbeweislast nach sechs Monaten bei Hr. Scharbert,vertraglich zugesichert, nicht stattfindet, wäre ein Kaufmotiv für viele.

Vielleicht nicht für die Fringler, aber für alle, die in ein Flugzeug steigen möchten und nicht vorher eine Pilotenausbildung gemacht haben müssen, um ein sicheres Gefühl zu haben.

Gruss
 
Über den juristisch korrekten Begriff, der im Angebot auftaucht, müssen wir hier ja nicht streiten, da genügt ein einziger Anruf bei der Verbraucherschutzzentrale.
Doch, das müssen wir, da ich mich mit Herrn S. einen ganzen Tag lang per Mailwechsel darum gestritten habe.
Er wollte mir ernsthaft erzählen, IBMs Herstellergarantie habe "Vorrang" vor seiner Sachmängelhaftung als Händler. Und zwar auch mehrfach (habe es extra ausgebreitet) und mich am Ende noch als Besserwisser hinstellend, so daß man von Absicht ausgehen kann. Sowas kenne ich nur von unseriösen Händlern der Marke "c't Vorsicht Kunde", das ist ein K.O.-Kriterium und in dieser Form habe ich das noch nicht erlebt - den meisten Händlern ist es dann doch eher unangenehm, wenn sie darauf hingeweisen werden, daß der Verweis auf den Hersteller völlig bedeutungslos ist.
Wenn ich jetzt sehe, was er hier schreibt, ist er vielleicht tatsächlich nur schlecht informiert, aber das Gesetz kann nun jeder schnell nachlesen und sich selbst überzeugen.

Ich werde das hier noch näher beschreiben, ich kann aber schon mal sagen, daß sich meine Erfahrungen überhaupt nicht mit dem positiven Bild decken, das ich anfangs noch hatte und das man hier vermittelt bekommt. Ich verfolge den Thread hier seit der Eröffnung und habe absichtlich früher nichts gesagt, aber meiner Ansicht nach hätte man den negativen Titel nach der ersten Änderung (ohne das 'B-Wort') ruhig stehenlassen sollen.
 
Warum sollte die IBM Garantie keinen Vorrang haben? Wenn ich ein Gerät mit Herstellergarantie kaufe und es dann mal defekt ist, wende ich mich doch an den Hersteller und nicht an den Händler. Der Händler würde es ohnehin zum Hersteller schicken. Wenn die Garantie aber abgelaufen ist, sieht das ganze anders aus.....
 
Nun, so lange eine Lenovo-Garantie besteht, hat die durchaus "Vorrang" vor der Gewährleistung.

Die GW oder Sachmängelhaftung tritt bei Herstellergarantie-Anspruch erst nach deren Ablauf ein.

Mit anderen Worten, wenn ein Rechner z.B. noch ein halbes Jahr (Lenovo-) Garantie hat, kauft der Kunde 1/2 J. Lenovo-Garantie und anschliessende 1 Jahr Gewährleistung.

Kann man im FAG nachlesen.

EDIT: qwertz war schneller. Genauso isses...

Gruss
 
Dann sag mir doch mal, wo das steht.

Beispiel dafür, wie die landläufige Meinung darüber ist, hier bei Punkt 4: http://forum.pctweaks.de/showthread.php?t=14370

p.s. es gibt kein FAG mehr, die entsprechenden Klauseln sind 2002 Teil des BGB geworden.

p.p.s einfach mal zum Nachlesen anstatt zum Herumraten hier das Gesetz:
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Und besonders nett: Kaufpreisminderung!
http://dejure.org/gesetze/BGB/441.html

Das Gesetz spricht ganz simpel und klar von einem Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer (siehe §439). Alles weitere ist maximal Dichtkunst, aber keine gesetzliche Vorschrift.
 
Überrascht bin ich auch über die Äusserungen von Herrn Scharbert. Er gibt Garantien in seinen AGBs. Sonst nirgends.
Auch mit dem Begriff "neuwertig" wird leichtfertig umgegangen. Aber ich beabsichtige auch nicht zu kaufen und mich schrecken diese Begriffe wie neuwertig und das falsche Interpretieren der Sachmängelhaftung, sowie die Garantie in seinen AGBs ab.
Von der Sachmängelhaftung schliesst Ihn das nicht aus und dies würde also zu Streitigkeiten führen.

Allerdings bin ich wie die meisten, der Meinung, daß der Beitrag von iloveibm überzogen ist und finde es gut, das Ralf Scharbert sich hier zu Wort meldet. :-)

Herr Scharbert,

als Tip, wenn Sie Kunden gewinnen wollen, bitte überdenken sie nochmal Ihre Formulierungen.
 
Ich kenne den von Dir zitierten "little_peanut" nicht.

Die Gewährleistung ist nach BGB bei Neuware (hier: Elektronikartikel) auf 2 Jahre gesetzlich festgeschrieben.

Die Gewährleistung für gebrauchte Ware auf ein Jahr, wenn sie denn ausdrücklich angeboten wird, ist für gewerbliche Verkäufer Pflicht.

Wenn z.B. eine Graka innerhalb dieses Zeitraumes seinen Geist aufgibt und kein "äusseres" Ereignis dafür massgebend war, d.h. das Ding nicht auf Grund einer starken Erschütterung mit Spuren am Gehäuse seinen Geist aufgab, dann steht dem Käufer eine Reparatur oder neue Graka zu.

Sollte sich herausstellen, dass der Lüfer durch TPfancontroll oder andere Geschichten nahezu zum Stillstand gebracht wurde und das Ding an Überhitzung starb oder durch einen Sturz, der auch noch das Display beschädigte, dann natürlich nicht, das muss jeder mit einer Haftpflichtversicherung ausmachen.

Ohne jetzt korinthekackerisch zu werden oder drittes Semester Jurastudium zu präjudizieren:

Der Kontrakt zw. Käufer und Verkäufer ist in seiner schriftl. abgeschlossenen Form verbindlich.

Bei Reklamationen empfiehlt es sich, höflich und sachlich zu bleiben, das lernt man nicht an der Uni, auch nicht von Mami, Papi oder dem Internat,
das kommt von der Natur =)

Gruss
 
Ich kenne den von Dir zitierten "little_peanut" nicht.
Brauchst du auch nicht, der Text des BGB reicht ja. Da steht nichts von dem "Vorrang" irgendeiner Herstellergarantie.
Was ich mit dem Link sagen wollte ist, daß das Allgemeinwissen ist. Die Masche mit dem Verweis auf die Herstellergarantie ist sowas von alt, also ich glaube, dazu würde man sogar in Markt & Techniks "64'er" schon was zu finden, ansonsten spätestens wohl im Amiga-Magazin. Man sollte hellhörig werden, wenn man sowas liest.

Der Kontrakt zw. Käufer und Verkäufer ist in seiner schriftl. abgeschlossenen Form verbindlich.
Da stand aber nichts von einem "Vorrang der Herstellergarantie" drin ;). Und nun bin ich zwar kein Jurist, aber soweit ich weiß, wäre eine solche Klausel auch nicht wirksam, da sie keine Regeln des BGBs außer Kraft setzen kann.

Zur Sachlichkeit wird man noch einiges lesen in meiner Darstellung. Wird gleich Verbunden mit einem "Test" des nächsten Händlers.
 
Der Verkäufer wird dann doch anstelle des Käufers die Herstellergarantie in Anspruch nehmen, um nicht selbst regresspflichtig zu werden.

Herrgott, was ist das Problem?

Wenn er das Ding nicht nach Heppenheim schickt, dann eben Du, und gibst ihm die Portorechnung dafür.

Wie gesagt, wollte eigentlich nicht korinthenkackerisch werden, aber der Sachverhalt scheint zwingend auf die Ködeln zuzusteuern.

Gruss
 
Das Problem ist, daß es 1. wie gesagt als eine Masche windiger Händler gilt und ich das mit ihm klären wollte, ganz egal, ob das jetzt in der Praxis einen Unterschied macht,
und 2., daß ich unter Bemühung eines seriösen Händlers um Kundenzufriedenheit einen schnellen Austausch verstehe, und der geht üblicherweise kurzfristiger über die Bühne als ein Austausch durch den Hersteller. Wenn der Händler wirklich um Zufriedenheit bemüht ist, wird er auch einen Vorabtausch ins Auge fassen.
Aber zu der Geschichte gehört sowieso noch ein weiterer Kernpunkt..
 
Hallo rude duke,

über den Punkt bin ich leider schon hinweg, denn es ist egal wie man es formuliert so oder so man macht es nie allen recht - siehe Forum - und das wird auch in Zukunft nicht möglich sein - so ist aber doch nun mal die Welt strukturiert und man muss damit leben nie von 100 % verstanden zu werden - sonst wäre es auch langweilig und wo wären dann die Mitbewerber, wenn einer den idealen Weg gefunden hätte ;-)

Es ist halt oft auch nicht sehr produktiv sondern geht dann um Formulierungen und Details, der eine Anwalt sieht das so - das regiale Gericht aber ganz anders - man sollte einen gesunden Mittelweg gehen - das versuche ich hier.

Ich sag auch nichts mehr zu dem Thema Garantie, denn auch hier gibt es ja keine einheitliche Meinung und wenn ich das jetzt wieder anzeizen würde durch meine Erfahrung als Händler - das wenn Herstellergarantie besteht, diese zuerst genutzt werden kann und darüber eine schnelle Abwicklung erfolgen kann durch den Kunden direkt oder über den Händler für den Kunden dann sollte das kundendienlich sein aber spätestens da wird wieder einer der Gesetzestreuen sagen - die Theorie sieht hier ganz anders aus - Fakt ist aber was ist schnell und praktikabel und führt zu einer Lösung und nicht wie kann ich einen ganzen Tag Geschichten schreiben ohne Ziel und Lösungsansatz. Auch an dieser Stelle kann ich glücklicherweise entscheiden, möchte ich diesen Kunden haben oder reichen mir vielleicht die anderen 99,9 % zufriedenen Ebay Kunden.

Das Testen von Online Händlern würd ich persönlich auch Fachzeitungen ( zur Zeit laufen da einige Tests ) überlassen und nicht einzelnen Thinkpad Usern, die hier ein völlig unrepräsentatives rein subjektives Urteil verbreiten als Zeitvertreib und das auch noch ankündigen.
 
@ enjott

Heppenheim (Sitz in GER der "Garantiewerkstatt") arbeitet schneller, weil mit allen Materialien ausgestattet, als es ein Vertragshändler je sein könnte.

Der hat nämlich kein Lager mit Ersatzteilen, sondern Rechner, die er verkaufen möchte.

Das macht ja den support (noch) von IBM aus, dass er noch unabhängig von Lenovo bis Ende 2007 besteht, und wohl der beste ist, den es überhaupt gibt (immer Panasonic Tough Books ausgenommen !)
Und erklärt auch die höheren Preise u.a.

Ein Bekannter von mir hatte sich um Weihnachten herum ein neues 17" LG für 800,- ? gekauft. Das Display hatte sich verabschiedet, das Ding hat er bis heute nicht (!) zurück, geschweige denn ein Ersatz- oder Neurechner.

Bei IBM dauert das max. 4-10 Tage.

Etwas ratlos allmählich aber

lieben Gruss
 
Hi abigeil,

darüber mit enjott zu diskutieren ist wie mit einer Feder auf eine Latexmatratze zu schlagen es dauert und du spürst die Anstrengung siehst aber keien Erfolg!

Habe das eine Tag probiert, ohne Erfolg - jetzt hat er sein Geld wieder und sucht wahrscheinlich immer noch einen T42 SXGA 15 Zoll - 2 weitere Händler in ebay vertreiben auch das Gerät - ist aber vom gleichen Lieferanten - waren ein paar Punkte auf dem Backpanel ein Anruf bei IBM hätte gereicht und es wäre getauscht worden - er war aber unbelehrbar hat sein Geld wieder und inzwischen ist das Display auch getauscht - direkt über die Herstellergarantie durch einen Anruf bei IBM - wäre er änders aufgetreten und man hätte sich auf eine Lösung geeinigt, hätte ich da sicher auch mehr gemacht, wie ich musste aber sympathie ist auch wichtig, so wie der Umgang zumindest für mich - so haben sich unsere wege getrennt und jeder wird für sich glücklich - der Markt ist ja hier wirklich groß genug und das Angebot sehr reichhaltig.
 
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