FreeBSD-Entwickler verklagt Lenovo wegen vorinstalliertem Vista

Jetzt geb ich auch meinen Senf dazu ;-)
  1. ist Windows nicht umsonst Marktführer. Wenns so scheisse wäre wie viele sagen würds keiner Benutzen
  2. ist Linux kostenlos, wenns was kosten würde würds kein schwein benutzen außer Nerds, weil dann könnte man auch gleich Windows nehmen
  3. ist MacOS schön und gut, aber es kann auch nix (relevantes) besser als Linux oder Windows, es ist einfach nur schöner und kann daher teurer verkauft werden. Das ist das gleiche System wie bei Autos. Keiner braucht nen Porsche aber manche haben Spass daran und andere geben gern an ;-)
  4. konnte ich meinen Laptop ohne BS kaufen, ich hätte ihn auch mit Windows oder Linux haben können, also verstehe ich den Knilch nich der MS verklagt. Scheinbar is sein FreeBDS so schlecht das er publicity braucht ;.)
so long, Jan
 
[quote='Silberwoelfin',index.php?page=Thread&postID=643119#post643119]Jetzt hat sie seit zwei Jahren Kubuntu laufen, kann alles machen, was sie vorher auch getan hat, und der PC musste nicht einmal neuaufgesetzt werden. [/quote]
ich denke da an so (banale) Dinge wie der aktuelle Akku-Austausch seitens Lenovo - das Diagnose-Tool tut's z. B. nur unter Windows. Oder an so manchen Thread hier, wo es um Treiberprobleme etc. unter Linux ging. Von daher ist für mich Windows nach wie vor 1. Wahl.

Ansonsten ist das ein niemals endender Glaubenskrieg, da jede Seite "ihr" OS als das bessere bezeichnet. Meiner Erfahrung nach sind Linux-User hier übrigens weniger tolerant, sondern wollen immer "umerziehen"...
 
[quote='Nommo',index.php?page=Thread&postID=643128#post643128]konnte ich meinen Laptop ohne BS kaufen, ich hätte ihn auch mit Windows oder Linux haben können, also verstehe ich den Knilch nich der MS verklagt. [/quote]Er verklagt Lenovo, nicht MS.

[quote='Nommo',index.php?page=Thread&postID=643128#post643128]Scheinbar is sein FreeBDS so schlecht das er publicity braucht ;.)[/quote]Es heißt FreeBSD.
 
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Zitat von »Nommo«

konnte ich meinen Laptop ohne BS kaufen, ich hätte ihn auch mit Windows oder Linux haben können, also verstehe ich den Knilch nich der MS verklagt.
Er verklagt Lenovo, nicht MS.

versteh ich trotzdem nicht ;-)

quoteS.png
Zitat von »Nommo«

Scheinbar is sein FreeBDS so schlecht das er publicity braucht ;.)
Es heißt FreeBSD.

ok, ich kannte es vorher nicht
Ich gelobe demnächst vor dem Posten zu denken ;-)
 
Hi @all,

die Diskussion ist m.E. etwas vom Thema abgekommen. Es geht nicht um die Frage was das beste OS ist oder wieviele Kunden welches OS benutzen möchten, sondern einzig darum dem Kunden die freie Wahl zu geben ob er sein Thinkpad mit oder ohne Windows kaufen möchte. Warum soll der Kunde für Windows bezahlen wenn er etwas anderes nutzen möchte? Es gibt unzählige Modellvarianten die sich in der Hardwareausstattung unterscheiden und der Kunde kann die auswählen die am Besten zu seinem Geldbeutel und seinen Anforderungen paßt. Warum also keine Varianten mit/ohne OS?
 
nein, es geht auch nicht darum. sondern einzig und allein, dass lenovo sich an die eula halten muss, die übrigens der käufer aufgefordert wird zu lesen und entweder zuzustimmen oder nicht, bevor er das notebook in betrieb nimmt.
 
Sicher eine Möglichkeit. Aber warum umständlich die EULA ablehnen müssen und um Rückerstattung einkommen, wenn man es von vorneherein kundenorientiert lösen kann? In beiden Fällen ist für Lenovo die Subvention von MS für die Hardware futsch, bei Rückgabe der Lizenz fallen aber zusätzliche Verwaltungskosten an.
 
[quote='zigallah',index.php?page=Thread&postID=643185#post643185]nein, es geht auch nicht darum. sondern einzig und allein, dass lenovo sich an die eula halten muss, die übrigens der käufer aufgefordert wird zu lesen und entweder zuzustimmen oder nicht, bevor er das notebook in betrieb nimmt.[/quote]So sieht's aus.

Ansonsten verstehe ich sowieso nicht, was das ganze "Linux vs Windows" hier soll. Hier geht's um einen FreeBSD-Entwickler, der mit Linux aber auch sowas von gar nichts zu tun hat...
 
Ich erinnere mich, dass Lenovo vor wenigen (2 oder 3?) Jahren noch Linzenzen zurücknahm. Wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht gab es für XP Pro eine Erstattung in Höhe von EUR 30. Maßgeblich war nicht der Preis für eine Vollversion, sondern was Lenovo für die Großkunden-Riesenvolumen-Lizenz an Microsoft bezahlt hat.

Wiederherstellungsmedien bestellen und zusammen mit dem Aufkleber verkaufen hatte damals mehr eingebracht als EUR 30. Das dürfte sich auch nicht geändert haben.

Die nach EULA mögliche Rückgabe lohnt sich demnach für den Kunden überhaupt nicht...
 
ich denke, kamp ist es total wursssccchhht, ob sich die rückerstattung lohnt oder nicht.
 
Und genau deswegen, sollte er vor Gericht verlieren!
 
[quote='Esc',index.php?page=Thread&postID=643430#post643430]Und genau deswegen, sollte er vor Gericht verlieren![/quote]
Weil er eine Leistung in Anspruch nehmen will, die ihm laut Vertrag zusteht?
Ist das neuerdings unanständig?

Wenn die OEM-Hersteller damit ein Problem haben sollen sie mit Microsoft klären, daß der Passus aus der EULA gestrichen wird.
Solange sie das nicht tun, aber Windows mit ihren Rechnern verkaufen, sind sie verpflichtet, sich daran zu halten. Fertig.
 
Er hat das Gerät als Gesamtpaket mit Windows gekauft. So steht es sicherlich auch auf seiner Rechnung. Er hätte davor sich darum kümmern können, dass das Windows eben nicht mitkommt. Außerdem geht es der Person nicht um die 25, 30€, die er von Lenovo erstattet bekommen hätte, sondern um ein plumbes Prinzip. Anstatt das Gerät zu wie es ist für seine Anwendungszwecke zu geniessen, drückt er sich und seiner Rechtsschutzversicherung irgendeine scheinheilige prinzipientreue drauf, nur weil es ihn Spass macht.

Man kann es halt übertreiben, mir wären die 25€ nicht den Aufwand wert, wie so vielen rational denkenden Menschen. Aber wenn es zu Prinzipien kommt, da funktionieren Menschen ganz anders, nicht nur in diesem Aspekt, sondern in so vielen Dingen. Und genau dies kann ich einfach nicht haben.
 
[quote='Esc',index.php?page=Thread&postID=643462#post643462]Er hat das Gerät als Gesamtpaket mit Windows gekauft.[/quote]
Möglicherweise gibt es bei ihm keinen Händler, der das Gerät in dieser Konfiguration ohne Windows verkauft?

Das ist aber irrelevant.
Microsoft hat sich und die Händler verpflichtet, daß Windows zurückgenommen wird, wenn der Kunde es nicht will, und der Kunde hat ein Recht darauf, daß sich die Händler daran halten.

Dein Argument lenkt vom Wesentlichen ab: Der Händler verweigert etwas, wozu er (soweit wir wissen) verpflichtet ist.


[quote='Esc',index.php?page=Thread&postID=643462#post643462]Man kann es halt übertreiben, mir wären die 25€ nicht den Aufwand wert, wie so vielen rational denkenden Menschen.[/quote]
Ach, jetzt ist jeder, der in diesem Punkt anders denkt als du, potentiell irrational?

Du magst es für übertrieben halten.
Ich aber finde schon, daß Händler sich an ihre Pflichten halten müssen und sich nicht mit "aber der Kunde hätte ja auch..." rauswieseln.
 
Die bisherige Diskussion vermischt
A) die etwa 25,- Euro, um die es für einzelne PC-Käufer geht,
B) die mehr als 25.000.000,- Euro, um die es für Microsoft geht,
C) nicht-monetäre Auswirkungen auf den Software-Markt in der EU.

Die sehr hohe Anzahl einzelner Windows-Vorinstallationen ergibt trotz kleiner Einzelbeträge A) sehr hohe Gesamtbeträge B) und die grundsätzliche Bedeutung C).

Diese Unterschiede verdeutlicht das Bundessozialgericht(BSG)-Urteil - B 14/7b AS 50/06 R – vom 06.12.2007 (Details im Internet):
A) 2 x 1,76 Euro Fahrtkostenerstattung verlangte ein einzelner Hartz-IV-Empfänger,
B) solche Mini-Beträge ergeben für ALG-II-Einrichtungen insgesamt wohl über 100.000.000,- Euro,
C) das BSG entschied anlässlich 3,52 Euro Fahrtkosten über viele Minibeträge unter der früheren "Bagatellgrenze" 6,00 Euro.

Beiträge, welche die Klage gegen Lenovo ablehnen, beachten A), nicht B) oder C).
Beiträge, welche die Klage befürworten, beachten B) oder C).

Streitig ist daher im Grunde, ob Gesamtbeträge B) von z.B. 100.000.000,- Euro und weitere Folgen C) dann nicht gerichtlich geprüft werden sollen, wenn sie auf einer sehr hohen Anzahl recht kleiner Einzelbeträge A) basieren.
 
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