"Flexing - Problem" Rechtliche Frage bei der Gewährleistung

Blacklion

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Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der 12 monatigen Gewährleistung, bei einem gebrauchten Notebook.

Ich habe mir im Januar 2007 ein Thinkpad T40 bei einem Händler gekauft ,der zum grossteil gebrauchte Thinkpads usw. verkauft. Dieser Händler ist zwar auch bei Ebay, aber da er hier nur um die Ecke ist, dachte ich könnte nichts falsch machen, in dem ich das Teil persönlich bei ihm abhole. Dieses Notebook wurde also nicht über Ebay von mir gekauft, sondern vorort.

Jetzt nach 10 monaten habe ich massive Probleme mit dem Notebook. Erst komische Display fehler, bis hin zu gar nichts mehr bzw. hängt, oder bleibt ganz schwarz. Alle Anzeichen deuten auf das berühmte "Flexingproblem".
Mit einem Tipp, den ich hier im Forum gelesen habe, konnte ich durch das vorheben der linken Seite, zwar dazu bringen das er ab und zu noch startet, aber das ist kein richtiger Zustand, und ich wage es nicht, das Ding überhaupt noch vom Tisch wegzutragen.

Nun habe ich dort angerufen, und die meinten nur, das deren 12 monatigen Gewährleistung darauf beruht, das die erste 6 Monate Sie mir nachweisen müssen, das der Schaden meine Schuld ist, und bei den letzten 6 Monate es andersherum wäre, also das ich nachweisen müsste, das es schon vor dem Kauf bestand. Dazu meinten Sie, das es eine teure Sache wird, also komplettes Mainboardaustausch usw. Wäre schade, wenn ich für einen 450 Euro kaufpreis, nur 10 monate was davon gehabt hätte..und bevor ich ca. 200 Euro für eine Reparatur eines gebrauchten notebooks ausgebe, kaufe ich lieber ein ganz anderes Gerät.

Diese Gewährleistungssache ist doch doof, wieso hat der Gesetzgeber nicht gleich eine 6 monatige Gewährleistung daraus gemacht, denn in der letzten hälfte, kann man als Verbraucher doch gar nichts mehr nachweisen, und bei einem solchen Flexingproblem schon gar nicht, oder hat vielleicht einer hier Erfahrung, bzw. Rechtliches know-how, was man in so einem Fall noch tun könnte?

Grüsse
Blacklion
 
Original von da distreuya


Einzig und allein stört mich immer wieder die Beweislastumkehr. Warum nicht statt der Augenwischerei gleich: 6Monate Garantie (über den Händler zu Herstellerkonditionen)?
Die derzeitige Gesetzeslage täuscht dem Verbraucher ein fatales Rechtsbewusstsein vor. (das u.a. zu solchen Threads führt ;) )

mfg Tobias

Tobias, das stimmt und ist bei der Umsetzung der Richtlinie auch ein wesentlicher Kritikpunkt gewesen. Aber immerhin hat der Käufer mehr, als er vor der Umsetzung hatte...eine kleine Chance bleibt ihm zum Beweis ja.

Die 6 Monate vor der Umsetzung haben mE ohnehin völlig ausgereicht.
 
Zitat von da distreuya

"Warum nicht statt der Augenwischerei gleich: 6Monate Garantie (über den Händler zu Herstellerkonditionen)?"

Ganz genau.

Und jeder, der diesen thread liest, weiss nun um diese offensichtliche Fehlinformation und ist schon mal mal wieder etwas schlauer geworden. =)
 
Aber doch keine Fehlinformation des Händlers sondern des Gesetzgebers!

Dem Händler kann man wohl kaum vorwerfen, wenn er sich an das BGB hält.
 
aber manchmal irreführende Garantiebedingungen, die den Kunden über seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche täuschen könnten... :D
 
hmmm..ich denke im grossen und ganzen endet es wohl doch damit, das ich selbst auf die Kosten sitzen bleibe und die defekte Kiste wieder verkaufen muss und mir ein ganz anderes Gerät holen muss :(

War eigentlich von der T-Serie begeistert, und ich weiss auch das ich immer sorgsam mit dem Notebook umgegangen bin, also nicht irgendwie unsachgemäß das Ding durch die Gegend getragen habe, oder falsch angehoben. Mehr kann ich auch nicht tun. Hatte so ein problem bei meinem alten T30 nie. Warum habe ich den damals nur an meine Ex verschenkt :rolleyes:

Ich möchte auch nicht dem Verkäufer die Schuld geben. Die haben ja auch keinen Timer eingebaut, wo es nach ner gewissen Zeit, alles auf einmal defekt geht (auch wenn der Händler schon etwas kulanter hätte sein können..schliesslich hätte er mich dadurch auch als Kunde behalten, und ich hätte ihn sicherlich auch dann weiterempfohlen).

Aber alleine das IBM/Lenevo weiss, das die Serie eine Flexingproblem hat, und nicht eine Rückholaktion diesbezüglich macht, spricht nicht gerade für das Konzern. Werde mir also sehr gut überlegen, ob mein nächstes Notebook doch lieber von einer anderen Marke sein wird.

PS: hat jemand eigentlich schon erfahrung mit Lapstore.de? die bieten da eine spezielle "lapstore-garantie" an. ist das auch wieder eine falsch formulierte Gewährleistung, oder ist das jetzt eine richtige Garantie (auch was zB. Mainboardausfälle angeht usw..?)
 
ja, aber zB. beim T40 bieten sie eine 12 Monatige Lapstore Garantie (bis auf Akku und Gewalt)
guckst du hier: http://www.lapstore.de/a.php/shop/lapstore/a/1113

und hier wo sie genauer auf ihre spezielle "Lapstore-Garantie" leistungen eingehen. unter "Punkt 4":
http://www.lapstore.de/doc.php/shop/lapstore/lang/x/i/garantiebestimmungen/kw/Garantiebestimmungen/


also von was ich hier als Laie jetzt lese, nehme ich an das deren 12 monatige Garantie anders ist, als die normale Gewährleistung?


---


Übrigens, als eine andere Lösung, habe ich bei Ebay das hier gefunden:

http://cgi.ebay.de/IBM-Thinkpad-T40...ryZ77206QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem


Hat jemand schon Erfahrung mit diesem Angebot? Wäre schliesslich eine günstigere Alternative.
 
@ Blacklion

Tschuldigung, lies doch mal mit !

Garantie kann jeder sagen, die gesetzliche Gewährleistung ohne Beweiszwang beträgt nur 6 Monate.

Deswegen doch der ganze Quatsch hier ?(
 
@krawunke

aber in dem T21 Angebot den Du als Beispiel gibst, steht wiederum was anderes als beim T40 Modell. Und ich habe auch mal bei Lapstore mal angerufen vorige Woche, und die Dame meinte, das deren "Lapstore-Garantie" was anderes ist als die "normale" Gewährleistung. Wollte mich hier nur doppelt absichern mit Usern, die womöglich schon mit dem Händler Erfahrung haben, bevor ich da was kaufe. Nicht das ich wieder nur so ne öde nixnutz von Gewährleistun habe.

Und hier nochmal aus deren Garantiebestimmung:

Viele unserer gebrauchten Notebooks mit einer Lapstore Garantie ausgestattet. Unsere Lapstore Garantie umfasst die kostenlose Reparatur von allen nicht durch Gewalt entstandenen Schäden bis auf den natürlichen, zu erwartenden Verschleiss von Verschleissteilen. Bei Notebooks ist dies der Akku. Die Transportkosten im Garantiefall werden von uns anteilig für den Rückversand an den Käufer getragen. (Bei Gewährleistungsfällen hingegen entstehen Ihnen keine Transportkosten)


Das hört sich für mich schon an, als wäre deren Garantie und Gewährleistung 2 paar Schuhe, oder nicht?
 
Ja, so hört sich das an.

Wenn nach 8 Monaten Dein T4x einen Flexingschaden hat, fällt das nicht unter Garantie.

Garantiert ?( :D
 
Wieso? Wenn die Garantiebedingungen sagen, dass sie innerhalb 12 Monaten alles, was nicht Verschleiß ist, reparieren, dann fällt Flexing nach 8 Monaten zwar nicht mehr unter die beweisgünstige Gewährleistung aber doch immerhin noch unter die freiwillige Händlergarantie. Die können sie natürlich von Produkt zu Produkt verschieden ausgestalten. Vielleicht ist es ja kein Zufall, dass die Garantie beim T40 12 Monate dauert
 
naja, wenn man's so sieht ist alles am Gerät dann ein Verschleissteil.

@Kardinal

hast ne sekunde vor mir geantwortet ;-)
 
Original von krawunke
@ Blacklion

Tschuldigung, lies doch mal mit !

Garantie kann jeder sagen, die gesetzliche Gewährleistung ohne Beweiszwang beträgt nur 6 Monate.

(
OT ja aber auch nur bei Gewerbetreibende.
Irgendwie hat sich der Irrglaube ( genausowie das EU recht) das man wenn als privatperson die Gewährleistung nicht ausschliesst, 1 jahr lang haftbar gemacht werden kann wenn das Gerät den kleisnten defekt hat, zu Massenhysterie entwickelt .
tatsache ist das ein bei einer Privatperson gekaufter Gegenstand die beweislastumkehr von anfang an gilt.
es muss also offensichtlich sien das der Mängel schon bei dem Gefahrenübergang bestanmden hat bzw. mutwillig verschwiegen wurde.

was die grantie betrifft so klingt das erstens besser und und bedeutet das der gewerbliche Vk innerhlb der ersten sechs Monate unabhängig davon ob nun der sachmagel oder oder ein ursächlicher fehler der diesen Mangel dann auslöste schon bei Gefahrenübergang bestanden hat, jeden auftretenden Sachmangel beheben wird ohne zu beweisen das zum Zeitpunkt des Gefahrenübergang nicht bestnden hat.
Ist also juristisch geshen ein Unterschied.
Auch wenn es für einen Normalsterblichen nach Mindf*ck klingt.
 
na zB ein T30 mit 1024 MB um sicher zu sein, dass die Bänke beide laufen.

Vielleicht noch ein Jahr etwas älteres nutzen, bis die T43 bezahlbarer werden.

Oder vielleicht das nc6220, das sie da haben ...das hat wohl einen anderen Chipsatz...
 
es hält sich auch der Irrglaube, dass bei Gebrauchtverkäufen Privater die Gewährleistung stillschweigend ausgeschlossen sei...
 
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