"Flexing - Problem" Rechtliche Frage bei der Gewährleistung

Blacklion

New member
Themenstarter
Registriert
6 Jan. 2007
Beiträge
31
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der 12 monatigen Gewährleistung, bei einem gebrauchten Notebook.

Ich habe mir im Januar 2007 ein Thinkpad T40 bei einem Händler gekauft ,der zum grossteil gebrauchte Thinkpads usw. verkauft. Dieser Händler ist zwar auch bei Ebay, aber da er hier nur um die Ecke ist, dachte ich könnte nichts falsch machen, in dem ich das Teil persönlich bei ihm abhole. Dieses Notebook wurde also nicht über Ebay von mir gekauft, sondern vorort.

Jetzt nach 10 monaten habe ich massive Probleme mit dem Notebook. Erst komische Display fehler, bis hin zu gar nichts mehr bzw. hängt, oder bleibt ganz schwarz. Alle Anzeichen deuten auf das berühmte "Flexingproblem".
Mit einem Tipp, den ich hier im Forum gelesen habe, konnte ich durch das vorheben der linken Seite, zwar dazu bringen das er ab und zu noch startet, aber das ist kein richtiger Zustand, und ich wage es nicht, das Ding überhaupt noch vom Tisch wegzutragen.

Nun habe ich dort angerufen, und die meinten nur, das deren 12 monatigen Gewährleistung darauf beruht, das die erste 6 Monate Sie mir nachweisen müssen, das der Schaden meine Schuld ist, und bei den letzten 6 Monate es andersherum wäre, also das ich nachweisen müsste, das es schon vor dem Kauf bestand. Dazu meinten Sie, das es eine teure Sache wird, also komplettes Mainboardaustausch usw. Wäre schade, wenn ich für einen 450 Euro kaufpreis, nur 10 monate was davon gehabt hätte..und bevor ich ca. 200 Euro für eine Reparatur eines gebrauchten notebooks ausgebe, kaufe ich lieber ein ganz anderes Gerät.

Diese Gewährleistungssache ist doch doof, wieso hat der Gesetzgeber nicht gleich eine 6 monatige Gewährleistung daraus gemacht, denn in der letzten hälfte, kann man als Verbraucher doch gar nichts mehr nachweisen, und bei einem solchen Flexingproblem schon gar nicht, oder hat vielleicht einer hier Erfahrung, bzw. Rechtliches know-how, was man in so einem Fall noch tun könnte?

Grüsse
Blacklion
 
also bei lapstore.de bieten sie ganz sicher eine 1-Jahr volle garantie an, und nicht nur Gewährleistung, von was ich jetzt lesen konnte. allerdings kostet ein zusätzliches Jahr (also ingesamt 2 Jahre Garantie) satte 69 Euro aufpreis.

Muss man eigentlich so ein Mainboard mit Flexingproblem komplett austauschen, oder kann das auch einfach von einem Spezi gelötet werden?
Ich suche momentan nach der Günstigsten Lösung, da ich ungern nochmal ca. 450 Euro ausgeben wollte :-(
 
Das kommt auf den Fehler an. Manchmal hilft auch das nachlöten nichts, da der Fehler schlicht wo anders liegt.
:(
 
Wichtig ist nicht nur das Wort Garantie, sondern wie diese definiert wird:

Zitat AGBs - Garantie:

Die in Ziffer c gewährte Garantie umfasst nicht:

die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen und

Jegliche Garantieansprüche entfallen, wenn die Betriebsanweisungen nicht befolgt, ........ Dies gilt auch, sofern der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung oder Handhabung der Geräte zurückzuführen ist.
________
(Denke das könnte reichen um bei auftretendem Flexing die "echte Garantie" abzulehnen) :D
________

Gebrauchsspuren wie kleinere Gehäuserisse, Kratzer, Pixelfehler bis 5 Pixel, fehlende Abdeckungen, die nicht die Funktion des Gerätes beeinträchtigen.
________
(Wow, das ist "echte Garantie") :P
________

Innerhalb der ersten drei Monate nach Ablieferung garantiert Ralf Scharbert das einwandfreie Funktionieren der Ware in der Weise, dass der Käufer bei der Geltendmachung der ihm nach dem Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen zustehen Ansprüche wegen Sachmängeln weder einen Mangel noch dessen Vorliegen bei Gefahrübergang beweisen muss (Garantie). Die Garantie beschränkt sich auf die rein technische Funktion des Gerätes.

________
Wie darf man das verstehen?
Nur innerhalb der ersten 3 Monate muss der Käufer nichts nachweisen??? Und dann? ?!?!?
________
 
Original von qwertz
Die T4x sind das letzte, was ich von IBM kaufen würde und eigentlich ist es eine Frechheit, dass bei IBM nach Ablauf der Garantie keine Nachbesserung erfolgt.

genau, immer schoen pauschalisieren.

Wieviele T43 Opfer gibts mit Flexing?
 
Die ersten T43 sind jetzt auch schon ueber 2,5 Jahre alt - da muesste das Flexing-Problem auch schon ein paar mal aufgetreten sein...
 
Zur Frage von AGB und Produktbeschreibung bei Scharbert:



Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen. Jedoch gelten die AGB nur dann, wenn keine individualvertragliche Vereinbarung vorliegt (vgl. § 305b BGB).

Wenn du also etwas bestellst (am besten über EBay bei Scharbert, weil dort das Angebot ja gespeichert bleibt und nicht auf der Webseite von Scharbert geändert werden kann) und dort steht bei dem Artikel " Wie geben 12 Monate Garantie", dann ist das eine individuell vereinbarte Beschaffenheitsgarantie.

Diese geht gem. § 305b BGB den AGB vor, AGB gelten dann diesbezüglich nicht.

Grüße, Cunni

PS: Die kaufrechtliche Gewährleistung von 12 Monaten, die NEBEN eine Garantie tritt, kann von Händlern ggü Privaten nicht wirksam abbedungen werden ("Verbrauchsgüterkauf", §§ 474 ff. BGB)
 
ich würde es einklagen.

der herstellungsmangel ist kausal für den schaden am gerät. somit lag er schon bei gefahrübergang vor. außerdem ist es doch nciht unsachgemäß ein notebook an der handballenauflage hochzuheben. oder wird man davor im handbuch gewarnt?

der richter entscheidet, wer sachverständig ist. also wird es einfach sein, das zu beweisen, muss doch nicht ibm sein. ladet lapstore als zeuge (z.b.). die dinger fallen reihenweise aus!

was den ARMEN händler angeht: gewährleistung ist teil des unternehmerischen risikos. außerdem kann er bei seinen lieferanten in den meisten händlern in regress gehen. also bitte...

der deutsche verbraucher läßt sich viel zu leicht über den tisch ziehen. das ist so DUMM leute.
 
wenn er mit Pauken und Trompeten verlieren will...nur zu! :D

Nochmal: ein Sachmangel liegt bei der allgemeinen Flexingneigung nicht vor. Nur die gelösten Bauelemente wären ein Sachmangel aber das Vorliegen dieser Ablösung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist nicht beweisbar. Nach 10 Monaten...gehts noch?

Und das ist eine absolut gerechte Lösung! Diesen überzogenen Verbraucherschutz, den hier manche verlangen, kann ich nicht mehr hören. Das kostet am Ende unser aller Geld, wenn dann die Rentabilität auf die Kunden über die Kalkulation abgewickelt wird. Es muss alles auch noch wirtschaftlich bleiben.

...Der deutsche Verbraucher... puh :rolleyes:

Teilweise scheint mir dieses Denken Ausdruck einer allgemeinen Neigung zu sein, eigene Risiken auf andere abzuwälzen. Dann könnten sie ihre Rechner behandeln wie eine alte Kartoffel und der BÖSE Händler kommt für alles auf...
 
Original von KardinalDesGrauens
ein Sachmangel liegt bei der allgemeinen Flexingneigung nicht vor....
du bist doch dieser jurastudent aus münchen, jetzt fällt es mir wieder ein. verunsicher hier die leute bitte nicht. du weißt selber dass jeder andere jurist über deine "es ist gerecht" und "auf keinen fall"-behauptungen nur spotten würde.

bring die mangeldefinition und dann subsumier mal sauber.

Original von KardinalDesGrauens
Es muss alles auch noch wirtschaftlich bleiben...
Du hast wirklich keine Ahnung. Guck Dir mal die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf an. Auf die "Wirtschaftlichkeit" ist genau acht gegeben worden.

Original von KardinalDesGrauens
Diesen überzogenen Verbraucherschutz, den hier manche verlangen, kann ich nicht mehr hören....
Du kannst es nicht mehr hören, aber einem Großteil der Bevölkerung, die im Schnitt ein halbes Monatgehalt für ein Notebook hinlegen müssen, verschafft er Deine hochgepriesene "Gerechtigkeit".
Immerhin: Hersteller könnten ja auch einfach mal Geräte ohne Flexing-Problem bauen. Warum muß der Verbraucher die Folgen von schlechter Ingenieursleistung ausbaden?

Original von KardinalDesGrauens
Teilweise scheint mir dieses Denken Ausdruck einer allgemeinen Neigung zu sein, eigene Risiken auf andere abzuwälzen. [Anm. den Händler]
Naja, das ist beim Flexingproblem ja erwiesenermaßen nicht der Fall.

Bitte bleib also sachlich und nutze dieses Forum nicht, um deine rechts-populistischen Meinungen zu verbreiten

Viele Grüße
 
Was soll das denn bitte mit rechts-populistisch zu tun haben??

Du kannst es nicht mehr hören, aber einem Großteil der Bevölkerung, die im Schnitt ein halbes Monatgehalt für ein Notebook hinlegen müssen, verschafft er Deine hochgepriesene "Gerechtigkeit".

Wenn du eine 24-monatige Garantiepflicht für gewerbliche Verkäufe einführen würdest, müsstest du danach wohl nicht mehr ein halbes sondern ein ganzes Monatsgehalt für ein Notebook bezahlen, oder meinst du wirklich der Händler wird dir die Garantie schenken, nur weil du gesetzlichen Anspruch darauf hast?
 
@ danage

Zitat von Dir:

"Immerhin: Hersteller könnten ja auch einfach mal Geräte ohne Flexing-Problem bauen. Warum muß der Verbraucher die Folgen von schlechter Ingenieursleistung ausbaden?"

Eben.

Und wir reden hier nicht über Aldikisten, sondern noch über original IBM ThinkPads.

Mit anderen Worten, wir reden hier auch über schlechte Qualität des Herstellers, der hier von vielen angehimmelt wird.

Ohne den Hinweis des Herstellers auf einen Produktionsfehler / -mangel hat man i.d. Regel in der Gewährleistungsfrist nach 6 Monaten keine Chance auf Ersatz oder kostenlose Reparatur.

Auch wenn Händler das mit dem Begriff der "Garantie" marktschreierisch suggerien, im Kleingedruckten wird es als Gewährleistung zurück genommen.

Fazit: Nach 6 Monaten bei Gewährleistung bleibst Du auf Deinem Flexingscheiss sitzen. ?(
 
Mein lieber Freund, den "Rechts-populisten" verbitte ich mir! Das solltest Du tunlichst zurücknehmen! Auch in einem Forum sollte man wissen, wie weit man gehen kann...gerade als vorgeblicher Topjurist! Dein unverschämter und arroganter Ton ist schon das letzte Mal unerträglich gewesen und outet Dich als wenig souverän...soviel zu Deinem Wunsch nach Sachlichkeit...

Du musst Dich ja sehr geärgert haben, wenn Du so persönlich wirst. :D

Nach dieser Replik ist die Diskussion mit Dir für mich beendet!

Aber nochmal meine Auffassung dazu:

Ein Motherboard, das gebogen wird, geht nun mal kaputt, das ist bei anderen Notebooks nicht anders. Das Gerät könnte sicher stabiler konstruiert sein - ebenso die Apples und HPs usw..., dennoch ist es eine Eigenschaft, die bei sachgerechter Behandlung des Geräts die Verwendungstauglichkeit nicht einschränkt.

Wenn man ein Notebook biegt und verwindet, dann ist das keine sachgerechte Behandlung. Es mag sein, dass irgendein Amtsrichter meint, der Käufer dürfe erwarten, dass ein Notebook an einer Ecke hochgehievt werden kann oder am TFT hochgezogen werden kann, ohne dass es Schaden nimmt, die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber mE nicht hoch. Es wird aller Vermutung nach auf die Flexingfolgen als Mangel abgestellt werden. Und hier muss - völlig gerechtfertigt (eben das ergibt sich aus den von Dir bemühten Regeln des Verbrauchsgüterkaufs) - der Käufer nach 6 Monaten beweisen, dass das Flexingproblem von Anfang an vorlag.

Ob Dir meine Rechtsauffassung nun passt oder nicht, ist mir eigentlich herzlich egal, jeder "Student" darf sich hier gleichermaßen äußern :D

Nun kannst Du dem Threadstarter gerne einen Musterprozess einreden. Vielleicht hat er ja eine gute Rechtschutzversicherung...also nur zu!

Übrigens würde ich auch kein T4x kaufen...meine Meinung zu den Dingern ist hier hinlänglich bekannt
 
Original von krawunke

Und wir reden hier nicht über Aldikisten, sondern noch über original IBM ThinkPads.

Mit anderen Worten, wir reden hier auch über schlechte Qualität des Herstellers, der hier von vielen angehimmelt wird.

Ich lese es immer wieder und muss sagen, es entsteht ein falscher Eindruck.
Auch andere Marken sind davon betroffen - auch Billignotebooks, die neben diesem Manko noch eine ganze Reihe anderer Konstruktionsfehler aufweisen.
Insofern ist es nicht falsch, ein Businessnotebook anstatt einem Consumernotebook zu empfehlen.

Und zur Gewährleistung:
Ich denke, der Gebrauchthändler ist nicht dafür schuldig zu sprechen, dass er Ware verkauft, die bereits gebraucht ist und dementsprechend mängelanfällig(er?) ist.
Der Kunde hat immerhin die Wahl zwischen Garantie beim Neugerät oder Gewährleistung beim Gebrauchtgerät.
Dass man beim Prinzip "Geiz ist geil" beim Gebrauchtkauf Abstriche in Kauf nehmen muss ist doch klar. Ob der Händler die Geräte gleich 100? teurer verkauft um seine Gewährleistung zu finanzieren oder der Kunde weniger ausgeben muss und Defekte, die bei technischen Geräten nunmal auftauchen,
später tragen muss ist meiner Meinung "Jacke wie Hose".

Einzig und allein stört mich immer wieder die Beweislastumkehr. Warum nicht statt der Augenwischerei gleich: 6Monate Garantie (über den Händler zu Herstellerkonditionen)?
Die derzeitige Gesetzeslage täuscht dem Verbraucher ein fatales Rechtsbewusstsein vor. (das u.a. zu solchen Threads führt ;) )

mfg Tobias
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben