Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der 12 monatigen Gewährleistung, bei einem gebrauchten Notebook.
Ich habe mir im Januar 2007 ein Thinkpad T40 bei einem Händler gekauft ,der zum grossteil gebrauchte Thinkpads usw. verkauft. Dieser Händler ist zwar auch bei Ebay, aber da er hier nur um die Ecke ist, dachte ich könnte nichts falsch machen, in dem ich das Teil persönlich bei ihm abhole. Dieses Notebook wurde also nicht über Ebay von mir gekauft, sondern vorort.
Jetzt nach 10 monaten habe ich massive Probleme mit dem Notebook. Erst komische Display fehler, bis hin zu gar nichts mehr bzw. hängt, oder bleibt ganz schwarz. Alle Anzeichen deuten auf das berühmte "Flexingproblem".
Mit einem Tipp, den ich hier im Forum gelesen habe, konnte ich durch das vorheben der linken Seite, zwar dazu bringen das er ab und zu noch startet, aber das ist kein richtiger Zustand, und ich wage es nicht, das Ding überhaupt noch vom Tisch wegzutragen.
Nun habe ich dort angerufen, und die meinten nur, das deren 12 monatigen Gewährleistung darauf beruht, das die erste 6 Monate Sie mir nachweisen müssen, das der Schaden meine Schuld ist, und bei den letzten 6 Monate es andersherum wäre, also das ich nachweisen müsste, das es schon vor dem Kauf bestand. Dazu meinten Sie, das es eine teure Sache wird, also komplettes Mainboardaustausch usw. Wäre schade, wenn ich für einen 450 Euro kaufpreis, nur 10 monate was davon gehabt hätte..und bevor ich ca. 200 Euro für eine Reparatur eines gebrauchten notebooks ausgebe, kaufe ich lieber ein ganz anderes Gerät.
Diese Gewährleistungssache ist doch doof, wieso hat der Gesetzgeber nicht gleich eine 6 monatige Gewährleistung daraus gemacht, denn in der letzten hälfte, kann man als Verbraucher doch gar nichts mehr nachweisen, und bei einem solchen Flexingproblem schon gar nicht, oder hat vielleicht einer hier Erfahrung, bzw. Rechtliches know-how, was man in so einem Fall noch tun könnte?
Grüsse
Blacklion
ich habe eine Frage bezüglich der 12 monatigen Gewährleistung, bei einem gebrauchten Notebook.
Ich habe mir im Januar 2007 ein Thinkpad T40 bei einem Händler gekauft ,der zum grossteil gebrauchte Thinkpads usw. verkauft. Dieser Händler ist zwar auch bei Ebay, aber da er hier nur um die Ecke ist, dachte ich könnte nichts falsch machen, in dem ich das Teil persönlich bei ihm abhole. Dieses Notebook wurde also nicht über Ebay von mir gekauft, sondern vorort.
Jetzt nach 10 monaten habe ich massive Probleme mit dem Notebook. Erst komische Display fehler, bis hin zu gar nichts mehr bzw. hängt, oder bleibt ganz schwarz. Alle Anzeichen deuten auf das berühmte "Flexingproblem".
Mit einem Tipp, den ich hier im Forum gelesen habe, konnte ich durch das vorheben der linken Seite, zwar dazu bringen das er ab und zu noch startet, aber das ist kein richtiger Zustand, und ich wage es nicht, das Ding überhaupt noch vom Tisch wegzutragen.
Nun habe ich dort angerufen, und die meinten nur, das deren 12 monatigen Gewährleistung darauf beruht, das die erste 6 Monate Sie mir nachweisen müssen, das der Schaden meine Schuld ist, und bei den letzten 6 Monate es andersherum wäre, also das ich nachweisen müsste, das es schon vor dem Kauf bestand. Dazu meinten Sie, das es eine teure Sache wird, also komplettes Mainboardaustausch usw. Wäre schade, wenn ich für einen 450 Euro kaufpreis, nur 10 monate was davon gehabt hätte..und bevor ich ca. 200 Euro für eine Reparatur eines gebrauchten notebooks ausgebe, kaufe ich lieber ein ganz anderes Gerät.
Diese Gewährleistungssache ist doch doof, wieso hat der Gesetzgeber nicht gleich eine 6 monatige Gewährleistung daraus gemacht, denn in der letzten hälfte, kann man als Verbraucher doch gar nichts mehr nachweisen, und bei einem solchen Flexingproblem schon gar nicht, oder hat vielleicht einer hier Erfahrung, bzw. Rechtliches know-how, was man in so einem Fall noch tun könnte?
Grüsse
Blacklion