"Flexing - Problem" Rechtliche Frage bei der Gewährleistung

Blacklion

New member
Themenstarter
Registriert
6 Jan. 2007
Beiträge
31
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der 12 monatigen Gewährleistung, bei einem gebrauchten Notebook.

Ich habe mir im Januar 2007 ein Thinkpad T40 bei einem Händler gekauft ,der zum grossteil gebrauchte Thinkpads usw. verkauft. Dieser Händler ist zwar auch bei Ebay, aber da er hier nur um die Ecke ist, dachte ich könnte nichts falsch machen, in dem ich das Teil persönlich bei ihm abhole. Dieses Notebook wurde also nicht über Ebay von mir gekauft, sondern vorort.

Jetzt nach 10 monaten habe ich massive Probleme mit dem Notebook. Erst komische Display fehler, bis hin zu gar nichts mehr bzw. hängt, oder bleibt ganz schwarz. Alle Anzeichen deuten auf das berühmte "Flexingproblem".
Mit einem Tipp, den ich hier im Forum gelesen habe, konnte ich durch das vorheben der linken Seite, zwar dazu bringen das er ab und zu noch startet, aber das ist kein richtiger Zustand, und ich wage es nicht, das Ding überhaupt noch vom Tisch wegzutragen.

Nun habe ich dort angerufen, und die meinten nur, das deren 12 monatigen Gewährleistung darauf beruht, das die erste 6 Monate Sie mir nachweisen müssen, das der Schaden meine Schuld ist, und bei den letzten 6 Monate es andersherum wäre, also das ich nachweisen müsste, das es schon vor dem Kauf bestand. Dazu meinten Sie, das es eine teure Sache wird, also komplettes Mainboardaustausch usw. Wäre schade, wenn ich für einen 450 Euro kaufpreis, nur 10 monate was davon gehabt hätte..und bevor ich ca. 200 Euro für eine Reparatur eines gebrauchten notebooks ausgebe, kaufe ich lieber ein ganz anderes Gerät.

Diese Gewährleistungssache ist doch doof, wieso hat der Gesetzgeber nicht gleich eine 6 monatige Gewährleistung daraus gemacht, denn in der letzten hälfte, kann man als Verbraucher doch gar nichts mehr nachweisen, und bei einem solchen Flexingproblem schon gar nicht, oder hat vielleicht einer hier Erfahrung, bzw. Rechtliches know-how, was man in so einem Fall noch tun könnte?

Grüsse
Blacklion
 
Da das Flexing relativ oft auftritt, könntest Du evtl. die Schuld von Dir weisen, da es sich ja aus meiner!!! Sicht um einen Konstuktionsfehler handelt.

Allerdings wird es für Dich schwer nachzuweisen, dass es ein Konstuktionsfehler ist, da auch IBM/Lenovo dazu sicher keine Aussage machen wird oder irgendwelche Zahlen bekannt gibt.

Somit fehlt Die ein Nachweis, dass es ein solcher Fehler ist. :(

Ein Link zu einem Forum wird da sicher nicht reichen.

Von daher ist es recht schwierig Die einen Rat zu geben.....

______________

Meiner Meinung nach müsste aber IBM/Lenovo ähnlich wie Apple für diese Fehlkonstukion auch ausserhalb der Garantie aufkommen und Kunden dafür entschädigen:

http://derstandard.at/?url=/?id=3040274

Die T4x sind das letzte, was ich von IBM kaufen würde und eigentlich ist es eine Frechheit, dass bei IBM nach Ablauf der Garantie keine Nachbesserung erfolgt.
 
nene mit schuld hat das nichts zu tun.

sondern mit beweislast.

du mußt beweisen dass der mangel schon bei gefahrübergang vorlag.

das dürfte nicht schwierig sein, vor gericht, jemanden zu finden der dir aussagt, dass der fehler bei fast allen thinkpads der serie auftritt. oder zumindest ein herstellungsmangel ist.
 
Original von danage
das dürfte nicht schwierig sein, vor gericht, jemanden zu finden der dir aussagt, dass der fehler bei fast allen thinkpads der serie auftritt. oder zumindest ein herstellungsmangel ist.

Wäre aber schön so jemanden zu finden, bei Apple gehts doch auch...... ;)
 
Hallo,
ich überlege mir gerade folgendes:
Du musst doch beweisen, dass der Fehler bei Verkauf schon vorlag. Der Fehler liegt doch aber darin, dass sich die Lötstellen auf dem Notebook gelöst haben.
Es kann doch gut sein, dass dies erst in den letzten Monaten passiert ist und der eigentlich Fehler also noch gar nicht bei Verkauf dagewesen ist.
Da du so etwas aber eh nicht nachweisen kannst, würde ich aufgeben und mich nciht weiter ärgern. :(

Desweiteren kann man finde ich auch die Schuld nicht dem Verkäufer geben.
 
Tja aber warum lösen sich die Lötstellen? Der Fehler selbst lag sicher zum Kauf noch nicht vor, aber die Ursachen für diesen Fehler. Aber ob das auch zählt, weiss ich leider nicht.
 
Ganz generell (das ist keine rechtliche Bewertung des konkreten Falls) gilt: Flexingneigung der gesamten Baureihe spielt keine Rolle. Es ist ein T40 mittlerer Art und Güte zu liefern und damit sind gewisse generelle Designnachteile keine Mängel eines einzelnen Exemplars. Mangel wäre nur, wenn ein Flexing (also nicht die Gefahr sondern der konkrete Defekt) schon von Anfang an da war und nicht erst später durch unsachgemäßes Benutzen (Hochheben an einer Ecke usw.) eingetreten ist und das muss nach 6 Monaten vom Käufer bewiesen werden...mE so gut wie unmöglich
 
@ KardinalDesGrauens - Ist es denn tatsächlich so das 6 monate
der Lieferant, danach der Käufer die Beweise bringen/erklären muss?

Rein interessehalber....
 
naja, gerichtlich wollte ich jetzt nicht unbedingt vorgehen. Und da ich kein Rechtschutz momentan habe, wäre mir das auch zu riskant. Mir ging es eher darum mit Argumenten und rechtlichen Hinweisen vielleicht den Verkäufer dazu zu bringen, mir ein bischen entgegen zu kommen. Also das man sich die Kosten womöglich teilt, oder so.

Muss dazu noch sagen, das ich mit dem Notebook immer vorsichtig war. Es auch richtig transportiert und getragen habe. Wäre ich sorglos damit umgegangen, würde ich mir schon fairerweise die Schuld eingestehen. Aber es scheint das die Gebrauchtwaren dort eher wie Zeitbomben sind.

Ich finde es unsinnig, das es überhaupt eine 12 Monate Gewährleistung gibt..das hätte man auch gut in 6 Monate umbennen können, denn in der letzten hälfte steht man eh nur blöd da, und kann nichts mehr machen. Diese "12 Monate" hören sich doch nur gut, als Kaufargument für den Verkäufer am anfang an. Ich kaufe in Zukunft nur noch mit Garantie. Da kann ich mir zumindest sicher gehen, das ich wenigstens 1 bzw. 2 volle Jahre laufleistung von dem Preis habe.

PS: Hat hier jemand zufällig nen vollfunktionstüchtigen T40 Mainboard, das er günstig abgeben möchte? =)
Der Verkäufer hat mir angeboten, das er diese dann zumindest für 20 Euro für mich austauschen würde, wenn ich selbst eins mitbringe.
 
Original von Blacklion

Muss dazu noch sagen, das ich mit dem Notebook immer vorsichtig war. Es auch richtig transportiert und getragen habe. Wäre ich sorglos damit umgegangen, würde ich mir schon fairerweise die Schuld eingestehen. Aber es scheint das die Gebrauchtwaren dort eher wie Zeitbomben sind.

Ich finde es unsinnig, das es überhaupt eine 12 Monate Gewährleistung gibt..das hätte man auch gut in 6 Monate umbennen können, den in der letzten hälfte steht man eh nur blöd da, und kann nicht viel machen. Diese "12 Monate" hören sich doch eh nur gut, als Kaufargument für den Verkäufer am anfang an. Ich kaufe in Zukunft eh nur noch mit Garantie. Da kann ich mir zumindest sicher gehen, das ich wenigstens 1 bzw. 2 volle Jahre laufleistung von dem Preis habe.


Ja das sehe ich auch so: die T40-T42 sind generell Zeitbomben wenn man sie nicht aus einer Quelle hat, bei der man weiß, dass sie gut behandelt wurden. Das ist bei diesen Leasingteilen eben nicht der Fall..darüber wurde hier im Forum schon viel gestritten. Ich würde sowas nicht kaufen...gut - ich hatte mit meinem T40 von Lapstore Glück - habs aber vor Angst kaum noch vom Schreibtisch wegbewegt- das Risiko, da an ein Gerät mit Problemen zu geraten, ist groß.

Die Kritik an der 6 Monate Regel wird auch im juristischen Schrifttum geäußert.
Ich persönlich halte 6 Monate aber für ausreichend im Interesse eines gesunden Ausgleichs zwischen Verbraucher- und Händlerinteressen.
 
Hi,

als angehender Jurist kann ich Folgendes dazu beitragen:

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate mit 6-monatiger Bweislastumkehr.

Diese Beweislastumkehr bezieht sich laut Rechtsprechung lediglich darauf, dass ein Mangel

(das hat IMMER der Käufer zu beweisen, dass es ein Mangel und nicht Verschleiß etc ist)

schon bei Gefahrübergang (=Kauf des Geräts) vorlag.

2. Die Praxis zeigt aber: die Händler pauschalieren (zugunsten des Kunden):

- Gerät defekt innerhalb der ersten 6 Monate - Gewährleistung (+)
- Gerät danach defekt - Kunde muss Mangel bei Gefahrübergang nachweisen,
was in der Regel schwer ist und nur aufgrund eines Gutachters
"gerichtsfest"
bewiesen werden kann.

3. Auf das konkrete Problem angewendet bedeutet das nach meiner Ansicht:

Soweit ich das sehe, ist das Flexing-Problem ein Problem des Umgangs mit dem TP. Durch unsachgemäßen Transport bzw. ein Durchbiegen des Gehäuses lösen sich Lötpunkte etc. Insofern ist es schwierig, daraus eindeutig einen Sachmangel zu machen, wenn IBM nicht eingesteht, dass es ein Produktionsfehler ist. Dann hat man eine Chance. Das ist aber nur meine private Einschätzung. Im Zweifelsfall natürlich einen Anwalt einschalten!
 
Warscheinlich gehört diese Frage eher in den Kaufberatungsthread, aber vielleicht kann mir hier trotzdem jemand aus Erfahrung berichten, ob es auch eine Thinkpad Baureihe gibt, die nicht so anfällig mit dem Flexing ist bzw. generell robuster, und dennoch die ähnlichen Spezi's wie die T40-T41 hat?

Habe bei Lapstore gesehe, das die dort zumindest ne volle Jahresgarantie geben. Hat jemand schon Erfahrung damit?
 
Angesichts des Flexing Problems hast du sicherlich Anspruch auf Gerwährleistung, wie aber hier schon gesagt, ist die Durchsetzung schwierig und der Aufwand extrem hoch.

Wenn es ein Händler ist, der häufig Thinkpads verkauft, sollte er das Problem eigentlich kennen und dann ist es schon "frech", die Gewährleistung zu verweigern. Möchtest du uns vielleicht sagen, welcher Händer (bei ebay) das ist, damit andere Käufer gewarnt sind?
 
Was ist daran bitteschön frech?

Dass die Dinger eine Flexingneigung haben, kann man dem Händler wohl nicht anlasten sondern dem Hersteller! Woher sollte der Händler sicher sein können, dass der Käufer das Ding in den 10 (!!!!) Monaten nicht schlecht behandelt hat?

Denkt Euch halt auch mal in so einen Verkäufer hinein...
 
Original von KardinalDesGrauens
Denkt Euch halt auch mal in so einen Verkäufer hinein...

genau diesen Satz müssten sich doch einige hier mal durch den Kopf gehen lassen... Jeder Verkäufer ist froh, wenn der Gewährleistungszeitraum vorbei ist und wird bei einem Gebrauchtgerät (wo die Gewinnspanne eh nicht die Höchste ist) sicherlich keine kostenintensiven Reparaturen aus Kulanz durchführen, wo er nicht weiß, wie der Käufer das Gerät behandelt hat und ob das Flexing vielleicht darauf zurückzuführen ist...
 
Apple hatte ich jetzt 10Monate als zweit NB (MacBook)

aber ich bin damit nich klar gekommen.
Es ist ja eigentlich nichts anderes als ein Linux System,
aber mit grafischer Oberfläche kann man das in die Tonne treten.

Apple hat ein geiles NB mit super Qualität und wer mit dem OS klar kommt, sag ich nur kaufen!
 
Ich kann nur sagen: ich habe mein T41 bei www.ralf-scharbert.de gekauft und bin sehr zufrieden.

Die geben 1 Jahr echte Garantie und für 49 euro (oder so) on top bekommt man noch ein zusätzliches Jahr Garantie.

Der Zustand der Geräte ist sehr gut (außer ein paar Kratzer auf dem Deckel wie neu) und der Support ist auch freundlich und vorbildlich. Außerdem sind die Geräte wohl von IBM ausführlich in 120 Einzeltests gecheckt worden, bevor die an Scharbert gehen (behauptet er zumindest, kann ich mir bei dem Zustand auch gut vorstellen, dass es stimmt...).

Ich würde immer versuchen, ne echte Händlergarantie zu bekommen, mit der Gewährleistung ist man nach 6 Monaten de facto allein gelassen...
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben