Filesharing Abmahnung von Anwalt Rasch Hamburg

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donpedro

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Hallo zusammen,

habe ein Brief vom Anwlt Rasch aus Hamburg bekommen in dem mit zur Last gelegt wird ich hätte einebestimmte Urheberrectsgeschützte Datei im Netz runtergeladen und soll nun 1200e zahlen :-D.

Ich möchte das Forum fragen ob sie gute Anwälte bzw. Kanzleien kennen die sich diesem Thema annehmen können, die selbst keine Abzoke auf der anderen Seite betreiben.

Gruß und danke!
 
Hallo,
kommt darauf an, wo du wohnst.
Würde auf jeden Fall eine Erstberatung in Anspruch nehmen, das geht im persönlichen Gespräch in der Kanzlei am besten.

Sind irgendwelche Fristen genannt?
 
Ich hatte auch schon eine :S

Ich habe Erstberatung und Schriftverkehr über http://www.dr-wachs.de/ abgewickelt. Er wirkt am Telefon sehr kompetent und ist gut zu erreichen. Seit dem Initialen Schriftverkehr inkl. Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung (wird er dir erklären und auf Wunsch verfassen-WICHTIG) habe ich von beiden Kanzleien nichts mehr gehört.

EDITH: Er sprach in der Erstberatung von 3 Anwaltsstunden a 60 Euro für das ganze Verfahren. Je nach Verfehlung war seine Schätzung, dass die Kosten sich zwischen 150 und 600 Euro Anwaltsgebühren bewegen könnten (statt 1200). Leute die versprechen, dass es ganz ohne abgeht würde ich grundsätzlich misstrauen. Wenn es doch klappt - um so besser.
 
Hallo,
kommt darauf an, wo du wohnst.
Würde auf jeden Fall eine Erstberatung in Anspruch nehmen, das geht im persönlichen Gespräch in der Kanzlei am besten.

Sind irgendwelche Fristen genannt?

Ja eine Frist zum 14.06.2011 ist genannt. :-) sehr witzig, wenn ich jetzt 2 Wochen Urlaub machen würde? Ein Einschreiben ist es auch nicht, wenn ich daran denke wie oft Post abhandenkommt, und dann bei so wichtigen sachen kein EInschriben. Alles in allem ist das schon sehr leienhaft gemacht, aber dennoch ernst zu nehmen , ganz klar.
 
Hi,

hatte auch schon die Ehre einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Ist nun knapp 2 Jahre her.

Ob du einen Anwalt einschalten oder gar bezahlen willst musst du selbst entscheiden... Es gibt im Netz diverse Literatur zum Thema:

1 Abmahnwahn

2 Grundkurs Neuabgemahnte

Ich würde dir empfehlen dich im Netz (z.B. in obigen Homepages) erstmal gründlich einzulesen und dann zu entscheiden, was du machen möchtest.

Was du auf jeden Fall tun musst (ob mit Anwalt oder ohne), ist eine modifizierte Unterlassungserklärung zurückzuschicken (mehr dazu in obigen Links).

Bei den verschickten Abmahnungen handelt es sich übrigens so gut wie immer um Serienbriefe, welche an mehrere 1000 Leute verschickt werden. Nach dem Motto: wenn 5-10 % der Abgemahnten bezahlen, haben wir ordentlich Kohle gemacht. Also erst mal keine Panik und ins Thema einlesen.

Viel Spass beim Einlesen.

Lg
 
PNs aktiviert! Sorry, wusste gar nicht, dass es aktiviert werden muss.
 
Ruf die Verbraucherzentrale in deiner Stadt (bzw die nächstgelegene) an, die kennen das gut
 
Hallo zusammen,

habe ein Brief vom Anwlt Rasch aus Hamburg bekommen in dem mit zur Last gelegt wird ich hätte einebestimmte Urheberrectsgeschützte Datei im Netz runtergeladen und soll nun 1200e zahlen :-D.

Gruß und danke!

die frage die sich stellt hat der anwalt recht mit seiner anschuldigung.
dann gibt es wohl nur zwei möglichkeiten verhandeln um den preis zu drücken.davon habe ich schon mal gehört.
wenn die anschuldigung aus der luft gegriffen ist kämpfen. viel glück dabei.

m.f.g
 
Ich habe die Meinung, dass es sich dabei um legale Erpressung handelt. Jemand hat gesehen, dass man ein "Verbrechen" begangen hat, und statt -wie es sich gehören würde- zur Polizei zu gehen und dieses Verbrechen anzuzeigen, so dass ein Richter den kann wie hoch der Schaden und wie hoch die Strafe sein soll, kommt diese Person zu dem "Verbrecher" und bietet ihm an Stillschweigen zu wahren, wenn dieser eine bestimmte Summe an Geld zahlt.
Es ist in etwa so als würde ich sehen, dass mein Nachbar im Keller Diebesgut hortet und verkauft, würde aber keine Anzeige erstatten, sondern zu ihm gehen und ihm anbieten gegen eine bestimmte Summe alles auf sich beruhen zu lassen. Main GOTT! Merkt ihr irgendwas. Genau so macht es ja diese Bande der Anwälte die diese Briefe herumsenden. Das ist selbst wenn der Vorwurf stimmt eine absolute Schmach für den Rechtsstat.
Mal davon abgesehen, dass bei der Methode die von diesen Leuten verwendet wird um das Vergehen aufzudecken auch für die Ermittlung dieses Tatbestandes Filesharing betirben wird, da sie nur so an die IPs der Loader und Uploader kommen. :-\ Verrückte "Rechtsstaat" Welt...

Das ist für mich ganz klar Erpressung. So geht das Organisierte Verbrechen in vielen Fällen auch vor, insbesondere in der Politik und sahnt richtig ab, weil sie wissen wer Derck am stecken hat. In Deutschland ist so ein vorgehen legal.
Ich wäre anderer Meinung hätte ich nun eine Anzeige am Hals und müsste vor einen Richter, dann ist alles klar. Verbrechen begangen, Anzeige, Verhandlung, und es geltendes Recht wird angewandt.
Aber dieses Vorgehen ist meiner Anscht nach ganz klar (legale) Erpressung!!! Und das nervt mich richtig!

Hab jetzt einen Anwalt der mich dabei vertritt, ganz kostenlos wird es wohl nicht, aber bei weitem keine 1200€. Und vieeeel wichtiger für mich, wenn alles gut geht, geht kein Cent an den Erpresser!!!!. Ich mus halt nur meinen Anwalt bezahlten, das ist klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja wenn du so denkst würde ich auf rein garnichts reagieren.
oder dem anwalt schriftlich mitteilen das du es auf eine klage ankommen läßt.
denn das würde meiner meinung nach passieren wenn du nicht zahlst.
geht es nicht so ab.
1) zweite mahnung
2) zahlungsbefehl
3) klage
achte aber auf den gerichtstand der ist meistens irgendwo anders.
m.f.g.
 
Ich kann mich irren, aber wenn eine Privatperson verklagt wird, ist der Gerichtsstand doch am Wohnort des Angeklagten, oder?
 
ja wenn du so denkst würde ich auf rein garnichts reagieren.
oder dem anwalt schriftlich mitteilen das du es auf eine klage ankommen läßt.
denn das würde meiner meinung nach passieren wenn du nicht zahlst.

Nicht reagieren ist das Schlechteste was man tun kann. Dann wirds garantiert teuer.
Dem Anwalt eine Nase drehen ist auch blöd. Man reizt jemanden vor dem man seine Ruhe haben will nicht.
Nur wegen nicht zahlen wird der Anwalt einen meistens nicht verklagen weil das klagen kostet ihn ja Arbeit. Sinn der Sache für den Anwalt ist ja Arbeit zu vermeiden. Die x% die einfach zahlen sind ja schon einträglich.
Was man tut ist eine ModUE schicken und dann gar nix mehr ausser auf die Verjährung warten. Der Anwalt kann einen dann verklagen, aber tut es oft/meist nicht. Siehe Millionen Postings in einschlägigen Abmahnforen. Es ist natürlich ein Glücksspiel ob man verklagt wird. Kommt darauf an wie einträglich das Abmahnwesen eben ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich glaube es wird immer da eingeladen wo der sitz der firma ist.
wenn es in einem anderen bundesland ist muß man sich auch einen anwalt nehmen der da zugelassen ist.

aber soweit will ich nicht gehen ich wünsche donpedro viel glück.

m.f.g.
 
Nicht reagieren ist sehr schlecht. ModUE ist das Mindeste. Wenn diese selber von einem Anwalt kommt um so besser. Das es legale Erpressung ist ist Fakt, leider.
Klagen werden sie nicht - aber bis zur Kontopfändung können sie es durchaus auch ohne Klage treiben. Und ein gepfändetes Gehaltskonto werden die wenigsten riskieren wollen...
 
Hi,

die Bundesregierung hat schon länger vage vor, der Abmahnindustrie die Grundlage zu entziehen. Bisher ist da aber noch kein Gesetz auf den Tisch gekommen. Es wäre mal an der Zeit, zumal die Lobby eigentlich nicht so groß sein kann, denn es sind ja nur ein paar einzelne Anwälte, von denen man da ständig hört. Vielleicht tut sich da ja irgendwann mal noch was.

Zur Taktik ist alles gesagt; wenn das Geld da ist, nimm einen Anwalt, wenn Geld knapp ist, probier erstmal eine der einschlägig zu findenden ModUE.

Viel Glück
 
Zuerst einmal: War das ein einfacher Brief oder ein Einschreiben? Einen einfachen Brief würde ich in einem solchen Fall in den Müll schmeissen. Den hast du einfach nicht erhalten. Auf ein Einschreiben musst du natürlich fristgerecht antworten: mit Einspruch gegen den Sachverhalt
 
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