Filesharing Abmahnung von Anwalt Rasch Hamburg

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donpedro

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Hallo zusammen,

habe ein Brief vom Anwlt Rasch aus Hamburg bekommen in dem mit zur Last gelegt wird ich hätte einebestimmte Urheberrectsgeschützte Datei im Netz runtergeladen und soll nun 1200e zahlen :-D.

Ich möchte das Forum fragen ob sie gute Anwälte bzw. Kanzleien kennen die sich diesem Thema annehmen können, die selbst keine Abzoke auf der anderen Seite betreiben.

Gruß und danke!
 
Versendet heißt aber noch lange nicht erfolgreich zugestellt.

Was vollkommen egal ist, weil der Absender nicht beweisen muss, dass das Schriftstück in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist.
Wie willst du beweisen, dass du keinen Brief erhalten hast?

Das nächste, was du dann höchst offiziell zugestellt bekommst, ist eine einstweilige Verfügung.
 
Was vollkommen egal ist, weil der Absender nicht beweisen muss, dass das Schriftstück in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist.
Wie willst du beweisen, dass du keinen Brief erhalten hast?

Das nächste, was du dann höchst offiziell zugestellt bekommst, ist eine einstweilige Verfügung.

Ich gehe hier natürlich nur von meinem persönlichen Rechtsempfinden aus. Ich würde argumentieren, daß ich als der "Angeklagte" nicht in der Beweispflicht bin, in dubio pro reo halt
 
Das nächste, was du dann höchst offiziell zugestellt bekommst, ist eine einstweilige Verfügung.

..jetzt aber, für oder gegen was? Ich würde wenn ich darauf Antworten würde, erstmal meine Kosten für Nachforschung für die "nicht gerechtfertigten" Ansprüche in Rechnung stellen. Natürlich mit Zahlungsziel. Ach so ja, dabei nicht vergessen das der Mahnbescheid bereits ausgefüllt sei wenn die Forderung bis ... nicht beglichen sei. :D
 
@ flugbaerle:

Eine Einstweilige Vefügung wird ganz ohne dein Zutun ausgesprochen. Ein Gericht erlässt die einstweilige Verfügung ganz alleine aufgrund des einseitigen Vortrags des abmahnenden Anwalts, der natürlich die "immense Bedeutung" des zu schützenden Rechtsguts als seine Handlungsgrundlage darstellt.

Der Streitwert wird natürlich auf größer als 5000 Euro festgesetzt, viel Spaß dann beim Landgericht mit Anwaltspflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
..ach die Geier und vor allem die werden das tunlichst unterlassen, sage ich mal so, ganz einfach weil diese für das Prozesskostenrisiko erstmal in Obligo gehen müssen.

..und überhaupt, wenn Ihr euch gegen die "Geier" wehren wollt, braucht Ihr unbedingt ein kleines und leistungsstarkes Tablet, was ich gerade zufällig hier im Forum anbiete. :)

@Innocent, aber, ich gebe dir in soweit gerne Recht, in DE ist es so, der der das Geld hat gewinnt immer. Ich hatte mal ein Verfahren wegen einer Namensgebung "Marke" für meine alte Firma. Der Name war vom Patentamt München freigegeben und eingetragen. Die Gegenseite hat den "Wert" auf 0,5 Mio angesetzt. OK, ich gebe es zu, mir war dann das Prozesskostenrisiko einfach zu hoch. Habe dann den Schw... eingezogen. Würde ich heute nicht mehr machen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Welches Prozessrisiko?
Ein Risiko besteht aus meiner Sicht für den Abgemahnten, da Gerichte der Validität der Beweisbeschaffung vertrauen. Falls eine IP-Adresse auf einem Schriftstück deinem Anschluss zugeordnet werden kann - super! Auf dieser Basis ist die EV enstanden, um zu verhindern, dass der Abgemahnte weiterhin seiner schädlichen Handlung nachgeht.

Wer eine Abmahnung bekommt, sollte einen Anwalt aufsuchen. Die Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung ist für die überwiegende Mehrheit der Betroffenen die einzige Möglichkeit, kostengünstig aus der Sache herauszukommen.
 
Welches Prozessrisiko?
Ein Risiko besteht aus meiner Sicht für den Abgemahnten, da Gerichte der Validität der Beweisbeschaffung vertrauen. Falls eine IP-Adresse auf einem Schriftstück deinem Anschluss zugeordnet werden kann

..genau, ich habe noch nie etwas von einer "Aufsichtspflicht" für PC`s gehört. :)
 
..genau, ich habe noch nie etwas von einer "Aufsichtspflicht" für PC`s gehört.

@ flugbaerle:
Die gibt es auch nicht, weil unerheblich. Alleine der Anschlussinbesitzer / Inhaber einer IP kann für alles haftbar gemacht werden, was über seinen Anschluss abgewickelt wird.
 
wusste ich jetzt so nicht, wieder was gelernt! OK, dann hat ein Böses Mädchen wohl meine IP gehackt und meine Geliebte versichert an Eides Statt das ich diese im Zeitpunkt des Downloads gerade ge.... habe und meine Frau, also da wo der PC steht war Zuhause und keiner war da. :cool:
 
Eigentum verpflichtet...
In diesem Falle heißt das:
Jeder Heimnetzbesitzer kann für seinen Anschluss haftbar gemacht werden und hat ihn selbst vor Dritten zu schützen.
Ich halte da wenig von, da im Bereich der Netzwerksicherheit irgendwie eine Art "Verdummung" (nichts für ungut, ich möchte niemanden zu nahe treten, außer vielleicht so mancher Industrie die man dafür für verantwortlich halten könnte) eintritt. So nach dem Schema: Ja gut eigentlich reicht eine WEP-Verschlüsselung ja aus. Meine Windowsfirewall schützt mich ja vor Eindringlingen...
Ich denke viele User fühlen sich da immernoch zu sicher.
Interessant für manche Fälle wäre imho ein MAC-Adressennachweis. Denn die MAC-Adresse können Normaluser allerhöchstens durch einen Tausch des Netzwerkgerätes ändern.
Damit würde eine deutlich klarere Anklage möglich sein.

Ich bin jedoch der Meinung, dass die Politik auf Grund ihres Desinteresses und ihrer Ahnungslosigkeit im Bereich der IT-Sicherheit (siehe auch 42 Trojaner auf dem Server des Zolls), eine Änderung des geltenden Rechts schwierig gestalten würde...
Dazu müsste man andere Parteien wählen.
Eigentlich sollte man das Speichern sämtlicher Daten verbieten, da man mit der Speicherung der Daten automatisch jeden Nutzer für verdächtig hält (ganz entgegen unserem geltenden Recht, indem ein Angeklagter bis zur Verurteilung als unschuldig gilt.

Dieser Kommentar spiegelt natürlich nur meine eigene Meinung wider, eine Haftung in irgendeiner Form wird nicht gewährleistet.
 
@sys. würde bedeuten, wenn jemand dein Auto aufbricht und damit fährt und einen Unfall verursacht, dich als Halter damit Haftbar zu machen. Nö, geht nicht.
 
@sys. würde bedeuten, wenn jemand dein Auto aufbricht und damit fährt und einen Unfall verursacht, dich als Halter damit Haftbar zu machen. Nö, geht nicht.
In deinem Beispiel hast du recht, aber die Störerhaftung wurde leider schon von den Gerichten bestätigt. Da kommst du noch nichtmal raus, wenn dein WLAN nicht ausreichend gesichert ist und du nachweisen kannst, daß du im Urlaub warst.
 
In deinem Beispiel hast du recht, aber die Störerhaftung wurde leider schon von den Gerichten bestätigt. Da kommst du noch nichtmal raus, wenn dein WLAN nicht ausreichend gesichert ist und du nachweisen kannst, daß du im Urlaub warst.

OK, eigentlich habe ich es immer gewusst, ich muss auswandern. :crying:
 
@sys. würde bedeuten, wenn jemand dein Auto aufbricht und damit fährt und einen Unfall verursacht, dich als Halter damit Haftbar zu machen. Nö, geht nicht.

Sondersituation. Als Halter bist Du generell erstmal grundsätzlich haftpflichtig. Allerdings mußt Du auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, sonst gibts keine Zulassung, und die zahlt dann. Die Kann aber in solchen Fällen sicherlich Regress beim tatsächlichen Täter nehmen, erstmal unabhängig davon ob ermittelbar oder nicht hat sie jedenfalls das Recht dazu.
 
Interessant für manche Fälle wäre imho ein MAC-Adressennachweis. Denn die MAC-Adresse können Normaluser allerhöchstens durch einen Tausch des Netzwerkgerätes ändern.
Damit würde eine deutlich klarere Anklage möglich sein.
Der Besserwisser will mal wieder raus: MAC Adressen sind mit recht einfachen mitteln veränderbar, würden also nicht wirklich der besseren Nachweisbarkeit zuträglich sein.
 
Das perfide an dieser ganzen Sache ist, daß man sich einfach nur schwer wehren kann. Wenn irgendein Anwalt "deine" IP in die Finger bekommt bist du schuldig. Die Programme, welche bei der Ermittlung eingesetzt werden, kann niemand überprüfen. Auch eventuelle Zahlendreher bei der IP für die spätere Ermittlung des Namens können noch passieren. Vor einiger Zeit war mal ein Artikel in ner CT, der sich genau mit dieser Problematik beschäftigt hat.
 
ohhh man steht hier teils ein Zeug,

Nein der Gerichtsstand ist nicht am Ort des Abmahnenden. Der ist bei Gericht im Bezirk des Abgemahnten.

Ja ein Postausgangsbuch wird wohl hinzu gezogen und es wird auch erst einmal davon ausgegangen das ein Schreiben nach drei Tagen zugegangen ist. Bis zu dem Zeitpunkt wo Zweifel an der Zustellung aufkommen. Das ist dann der Punkt wo der Empfänger angibt das er nichts bekommen hat. Ab diesem Moment wird der Zugangsbeweis vom Absender gefordert.


Trotz allem Rotzfrech und viel zu einfach diese Abmahnereien so frei nach dem Motto " Hallo, ich habe ne fremde ip und weil die habe ist derjeniger der sie verwendet hat ein Dieb"
 
Generalverdacht, Anschlussverantwortlichkeit usw. hin oder her, ich habe bis jetzt hier aber noch nicht gelesen das es die Leute die Abgemahnt werden es auch verdient haben. Ich habe mich bis heute noch nie mit jemandem unterhalten der nicht auch schuldig war (mich mit eingeschlossen). Also schimpfen kann man natürlich über vieles bei diesen Abmahnungen aber meist nicht über die Rechtmäßigkeit den schuldig sind die Abgemahnten „fast“ immer.
 
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