Filesharing Abmahnung von Anwalt Rasch Hamburg

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donpedro

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Hallo zusammen,

habe ein Brief vom Anwlt Rasch aus Hamburg bekommen in dem mit zur Last gelegt wird ich hätte einebestimmte Urheberrectsgeschützte Datei im Netz runtergeladen und soll nun 1200e zahlen :-D.

Ich möchte das Forum fragen ob sie gute Anwälte bzw. Kanzleien kennen die sich diesem Thema annehmen können, die selbst keine Abzoke auf der anderen Seite betreiben.

Gruß und danke!
 
Stop!!!
1. Stimmen die Anschuldigungen?
2. Sind Sie konkret benannt? dh. Sie haben am XYZ Tag auf der XYZ Seit mit der IP XYZ die Datei ZZZ geladen?
3. Gibt es Beweise, sind diese beigefügt? Logfiles, Provider Infos zu IP, Nachweis die Datei ist wirklich geschützt und kien Freeware...
4. Stimmen die Beweise?
Wenn du bis hier mit Ja angekommen bist -> kundigen Anwalt aufsuchen, Unterlassungserklärung unterschreiben und den Scheiß in zukunft lassen oder sich nicht mehr erwischen lassen....
Wenn du irgendwo mit Nein geantwortet hast, vergissen den Schman... Nur weil der Anwalt deine Adresse, vermutlich von irgendwelchen dubiosen Gewinnspielen im Internet hat,
heißt es noch lange nicht das er dich beschuldigen kann. Ich verstehe viele Leute nicht, wir leben in einem Rechtsstaat und hier darf niemand und schon gar nicht so ne gescheiterte Existenz vom Rechtsverdreher irgendjemanden irgendwas vorwerfen ohne wirklich beweise zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rasch ist eine ziemlich große Kanzlei - die Anschuldigungen sind aller Wahrscheinlichkeit nach korrekt. Die Forderungen aber überraschenderweise überzogen. Leider ist Rasch aber auch eine der Kanzleien, die nicht so schnell klein bei geben und ihr Ansinnen ziemlich lange und hartnäckig verfolgen - Quelle siehe google..

EDITH: Und ja, sie handeln tatsächlich im Auftrag des Künstlers bzw. des jeweiligen Vertrages. Diesen Nachweis kannst du anfordern - wenn sie ihn nicht liefern kannst du die Anschuldigungen auch vergessen..
 
Stellt sich nur die Frage, wie die *legal* an deine Daten herangekommen sind. Darüber haben die in einer Gerichtsverhandlung wohl keine Chance.

Genau wie bei logistep aus der Schweiz.

Die müssen nachweisen, dass du geschützte Werke verbreitet hast, und das geht nur, wenn sie die aus der offensichtlich illegalen Quelle von dir beziehen.
 
Hi,

die Bundesregierung hat schon länger vage vor, der Abmahnindustrie die Grundlage zu entziehen. Bisher ist da aber noch kein Gesetz auf den Tisch gekommen. Es wäre mal an der Zeit, zumal die Lobby eigentlich nicht so groß sein kann, denn es sind ja nur ein paar einzelne Anwälte, von denen man da ständig hört. Vielleicht tut sich da ja irgendwann mal noch was.

Du glaubst doch wohl nicht daran, das eine Krähe der anderen ein Auge aushackt? Weißt du, wieviele "gescheiterte" Juristen in unserer Politik mitmischen? Die werden sich hüten, ihren "Berufskollegen" Steine in den Weg zu legen. Das gleiche gilt für die "Lehrer" in der Politik, die keine "Veränderung" wollen, damit sie nach ihrer politischen Karriere nicht vor vollendeten Tatsachen stehen, mit denen sie nix (mehr) anfangen können.
 
Stellt sich nur die Frage, wie die *legal* an deine Daten herangekommen sind. Darüber haben die in einer Gerichtsverhandlung wohl keine Chance.

Genau wie bei logistep aus der Schweiz.

Die müssen nachweisen, dass du geschützte Werke verbreitet hast, und das geht nur, wenn sie die aus der offensichtlich illegalen Quelle von dir beziehen.

Sie stellen eine Strafanzeige, daraufhin werden IP ermittelt und in die Vorermittlung/Anzeige aufgenommen. Die Strafanzeige wird wegen Geringfügigkeit abgelehnt, aber IP und Adresse sind bekannt und werden entsprechend verwertet.

EDITH: Es gibt eine 100 Euro Begrenzung für Fälle geringster Auswirkungen (Kopien von Kochbuchfotos etc.). Diese findet bei Filesharing aber keine Anwendung, da der rechtteinhaber von eienr erheblichen Schädigung seinerseits ausgeht.
 
Hallo,

so die Sache ist nun einen Schritt weiter, habe mich von einer Anwältin auf www.haftungsrecht.com vertreten lassen. Die übernehmen jeglichen aussergerichtlichen Schriftverkehr für 3 Jahre -das ist die Verjährungszeit- und vertreten mich aussergerichtlich in dieser Sache. Sie wirkten auf mich sehr Kompetent, haben extrem schnell reagiert und alle notwendigen Schritte eingeleitet. Die Kosten die für mich entstehen liegen nun bei 220€ incl Mwst.
Ich finde das ist ok. Kann ich nur empfehlen sollte jemand derartige Probleme haben.
Wie es weiter gehet, ob die Abmahner nun weiter machen oder nicht, sprich ob eine Anzeige folgt -was so gut wie nie passiert, weil das ein erhöhter Aufwand ist, und die möchten ja schnell an Geld kommen ohne Aufwand- das wird sich rausstellen; werde dann berichten.

Gruß
 
Mir ist heute auch eine Abmahnung ins Haus geflattert und nun würde ich von euch gerne in bisschen Hilfe haben. Ich bräcuhte einen Anwalt aus Köln der mich in der Sache vertritt bin mir aber unsicher an wen ich mich wenden soll, vielleicht hat ja einer von euch schon Erfahrung mit dem ganzen Speilchen. Über Google konnte ich den folgenden Link finden: http://www.wbs-law.de/wurden-sie-auch-wegen-filesharings-abgemahnt/ , da ich aber keinerlei Erfahrungen mit einem Anwalt habe wollte ich Frage ob den jemand vieleilcht kennt.
 
Hallo,

mich interessiert zu diesem Thema mal sehr stark wie diese Kanzleien an die Daten gelangen. Ich meine ich kann mir vorstellen daß es gelingt die IP Adressen beim Filesharing zu erfassen, beim Download wird es viel schwieriger wenn nicht der Server rein zufällig dem Anwalt gehört... Aber wie gelangen die an die persönlichen Daten, Name, Adresse u.s.w. Ich würde mal meinen die Internetbetreiber dürfen diese Daten nicht so ohne weiteres weitergeben, jedenfalls nicht einem Anwalt sondern bestenfalls dem Gericht und Behörden u.s.w.
Arbeiten die mit einem Trojaner der den PC nach persönlichen Angaben durchsucht oder mit manipulierter Software? Ich gehe mal davon aus daß die wenigsten Privatanschlüsse fixe IP Adressen haben.

Christian

PS.: Es geht mit keinesfalls um eine Anleitung oder Anstiftung verbotenes zu tun sondern um eine rein technische Betrachtungsweise, auch mit dem Hintergrund wie man als braver Internetbenutzer sich am Besten vor Verwechslung / Irtum u.s.w. schützt.
 
Zuerst einmal: War das ein einfacher Brief oder ein Einschreiben? Einen einfachen Brief würde ich in einem solchen Fall in den Müll schmeissen. Den hast du einfach nicht erhalten. Auf ein Einschreiben musst du natürlich fristgerecht antworten: mit Einspruch gegen den Sachverhalt

Sry... aber das ist genauso dämlich wie nicht reagieren. Die Anwälte haben in der Regel ein Buch in dem der gesamte Postausgang festgehalten wird und dieser wird auch als Beweismittel zur Hand genommen, sollte man behaupten der Brief kam nicht an. Wurde auch in vielen Foren und Seiten zu dem Thema dementsprechend zerpflückt.

Hatte selber auch schon Post von den Truppen aber da ist seit langem Funkstille.
 
Ich würde mal meinen die Internetbetreiber dürfen diese Daten nicht so ohne weiteres weitergeben, jedenfalls nicht einem Anwalt sondern bestenfalls dem Gericht und Behörden u.s.w.

Antrag bei Gericht -> Gerichtsbeschluss -> Provider ist zur Herausgabe der Daten an den "Anwalt" verpflichtet
Das kann auch schon mal einige Monate dauern, was einen erfolgreichen Widerspruch des vermeintlichen Delinquenten erschwert.
 
http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/mahnbescheid-dichtung-und-wahrheit/

zusätzlich:
"Unwirksamkeit einer Zustellung und Heilung von Zustellungsmängeln [Bearbeiten]

Wenn die ordnungsgemäße Zustellung eines Schriftstücks nicht nachweisbar ist, hat dies in der Regel zur Folge, dass das Schriftstück als nicht zugestellt gilt.

Das Schriftstück gilt jedoch als an dem Tag zugestellt, an dem es dem Adressaten tatsächlich zugegangen ist. Dieser tatsächliche Zugang muss allerdings seinerseits nachgewiesen werden können, z. B. durch eine Empfangsbestätigung."

aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_(Deutschland)
 
Zuletzt bearbeitet:
@MarcusAgrippa

Also jetzt mal im Ernst. Mahnbescheid hat nichts mit einer Abmahnung zu tun. Das sind 2 verschiedene paar Schuhe. Und bei einer Abmahnung MUSS nicht nachgewiesen werden das sie angekommen ist. Sie ist beim Anwalt als versendet vermerkt und somit liegt die Beweislast für den Empfang beim Empfänger.
 
@MarcusAgrippa

Also jetzt mal im Ernst. Mahnbescheid hat nichts mit einer Abmahnung zu tun.

Richtig

Das sind 2 verschiedene paar Schuhe.

Auch Richtig

Und bei einer Abmahnung MUSS nicht nachgewiesen werden das sie angekommen ist. Sie ist beim Anwalt als versendet vermerkt und somit liegt die Beweislast für den Empfang beim Empfänger.

Nicht Richtig

Und wenn ich so was von so einem Geier erhalten sollte, wäre meine Antwort wenn überhaupt, fuck you.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mich mit dem Thema ziemlich intensiv auseinander gesetzt. Und die Idee hatten viele einfach zu behaupten das der Brief nicht angekommen sei. Dies liegt an dem Postbuch das eine Kanzlei führt und somit ein Brief als versendet gilt sobald er da drin steht.

@flugbaerle: Vielen Dank für Begründung und Kommentar! Das möchte ich gerne sehen wenn du so einen Brief von so einem "Geier" erhälst. Da geht einem erstmal der Hintern.
 
Ich habe mich mit dem Thema ziemlich intensiv auseinander gesetzt. Und die Idee hatten viele einfach zu behaupten das der Brief nicht angekommen sei. Dies liegt an dem Postbuch das eine Kanzlei führt und somit ein Brief als versendet gilt sobald er da drin steht.

@flugbaerle: Vielen Dank für Begründung und Kommentar! Das möchte ich gerne sehen wenn du so einen Brief von so einem "Geier" erhälst. Da geht einem erstmal der Hintern.

Ich sag mal so, wenn man ca. 30 Jahre als Leitender Angestellter und Selbständiger im Job ist, nicht mehr so wirklich. ;)
 
@ flugbaerle:
Das Postausgangsbuch gilt vor Gericht als Beweis.
Da ist das Vertrauen der Juristen untereinander groß, die Interessenslage des Klägers ist gegeben.
 
Ich habe mich mit dem Thema ziemlich intensiv auseinander gesetzt. Und die Idee hatten viele einfach zu behaupten das der Brief nicht angekommen sei. Dies liegt an dem Postbuch das eine Kanzlei führt und somit ein Brief als versendet gilt sobald er da drin steht.

Versendet heißt aber noch lange nicht erfolgreich zugestellt.
 
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