Fahrrad-Sammelthread: Bikes, Kaufberatung, Diskussionen etc.

iYassin

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Ich dachte mir, da die Fahrradbegeisterten hier im Forum - mich eingeschlossen - immer mal wieder andere Threads (z.B. MnE) für seitenlange Diskussionen über Bikes nutzen, wäre es langsam mal eine Idee, wie für die Fotografen einen themenbezogenen Sammelthread zu starten:

Hier geht es also um Bikes, Touren, Kaufberatung für Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör, Diskussionen (29"-MTBs und so :D nur so als Beispiel, ich finde die auch super ;)) und so weiter. :thumbsup:

Viele Grüße,

iYassin
 
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Reaktionen: T1!
Das Verkehrsverstöße geahndet werden müssen und viel zu milde bestraft sind steht außer Frage.
Ist das die Aufgabe des Bürgers? Nein!
Möchte ich, dass mein Nachbar über seinen Anwalt erfährt, dass ich ihn angeschwärtz habe, weil er immer vor dem Haus im Halteverbot steht?
:unsure:
Möchte ich das Fremde über den Anwalt mich finden und ich "zufällig" diese Personen woanders wieder sehe?
😵
angesichts dieser Sichtweise bin ich dann jetzt endgültig raus aus der Diskussion. Zumal @Spread recht hat und wir langsam wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren sollten.
 
Hier geht es aber nicht um Halteverbots-Parkende, hier geht es um Gefährdungen von Radfahrenden, die von Radwegparkenden verursacht werden....

...mir ist es egal, ob einer in der zweiten Reihe parkt, im Halteverbot parkt oder sein KFZ quer auf die Fahrbahn stellt.


...und das mich wer "gefunden", weil ich eine Drittanzeige gestellt habe, ist auch noch nicht vorgekommen. Davon habe ich auch von anderen Radfahrenden, die Drittanzeigen stellen, noch nicht gehört. Ist wohl eher in der German-Angst oder in Urban-Legends zu verorten.
 
Ansonsten lautet der Titel dieses Threads ja Fahrrad-Sammelthread: Bikes, Kaufberatung, Diskussionen etc. Nach meinem Verständnis bewegen wir uns da noch voll im Thema.

Wir sind voll im Thema aber ändert das was?
Wird jetzt irgend ein Problem gelöst?
Hat Jemand den Stein der Weisen gefunden?

Bis jetzt habe ich nur mimimi gelesen.

Autofahrer = doof
Radfahrrer = doof
Fußgänger = doof
Alle Menschen = doof
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hier geht es aber nicht um Halteverbots-Parkende, hier geht es um Gefährdungen von Radfahrenden, die von Radwegparkenden verursacht werden....

...mir ist es egal, ob einer in der zweiten Reihe parkt, im Halteverbot parkt oder sein KFZ quer auf die Fahrbahn stellt.


...und das mich wer "gefunden", weil ich eine Drittanzeige gestellt habe, ist auch noch nicht vorgekommen. Davon habe ich auch von anderen Radfahrenden, die Drittanzeigen stellen, noch nicht gehört. Ist wohl eher in der German-Angst oder in Urban-Legends zu verorten.



Also sind Falschparker vor Feuerwehrplätzen und auf Behindertenparkplätze Ok und gefährden keine Kinder und andere Mitmenschen?
Menschen und Logik.🤦‍♂️
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Verkehrsverstöße geahndet werden müssen und viel zu milde bestraft sind steht außer Frage.
Ist das die Aufgabe des Bürgers? Nein!
Möchte ich, dass mein Nachbar über seinen Anwalt erfährt, dass ich ihn angeschwärtz habe, weil er immer vor dem Haus im Halteverbot steht?
:unsure:
Möchte ich das Fremde über den Anwalt mich finden und ich "zufällig" diese Personen woanders wieder sehe?
😵
Ich versuche mal so zu antworten, dass kein Flamewar daraus entsteht. Gesetze können nur dann eine Wirkung entfalten, wenn sie durchgesetzt werden, wenn also ein Gesetzesverstoß mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit eine Sanktion nach sich zieht. Unter anderem deshalb gibt es das Anzeigerecht für Bürger auch und gerade bei solchen "kleineren" Verstößen. Denn ansonsten müsste man entweder eine weitgehende Straflosigkeit akzeptieren (mit den schon geschilderten Folgen), oder es müsste ein umfassender staatlicher Überwachungsapparat aufgebaut werden, z.B. mit flächendeckender Kennzeichenerfassung durch Kameras. Will man sicherlich nicht.

Wie z.B. bei Abmahnungen kann die Möglichkeit, Anzeigen gegen Falschparker zu erstatten, leider auch missbräuchlich genutzt werden. Das ist dann aber ein Aspekt, wo der Gesetzgeber gefordert ist, entsprechende Regeln aufzustellen. Es ist sicherlich kein Grund, das Anzeigenrecht abzuschaffen und auch keiner, es nicht angemessen zu nutzen.
 
Für Radfahrer wird das Schild "Radfahrer absteigen" aufgestellt.
... das übrigens in der STVO gar nicht vorkommt. Es stellt also kein Gebot dar und entfaltet auch keine strafrechtliche Wirkung. Wirksam ist es lediglich zivilrechtlich, indem es die Haftung vom Verkehrsträger auf den -teilnehmer überträgt.
Sinnvoller wäre daher die Beschriftung: "Nutzung auf eigene Gefahr"
 
Wir sind voll im Thema aber ändert das was?
Wird jetzt irgend ein Problem gelöst?
Hat Jemand den Stein der Weisen gefunden?

Bis jetzt habe ich nur mimimi gelesen.

Autofahrer = doof
Radfahrrer = doof
Fußgänger = doof
Alle Menschen = doof
Findest du? Ich eigentlich nicht. Der Sinn solcher Diskussionen in irgendwelchen Foren wie auch im Realleben z.B. in einer Kneipe besteht doch darin, als Teilnehmer was über andere Sichtweisen auf ein Thema zu erfahren, vielleicht etwas zu lernen und ein besseres Verständnis zu entwickeln. Zumindest schreibe ich meine Beiträge hier mit dieser Intention. Und habe den Eindruck, dass es auch die meisten anderen Teilnehmer hier so halten.
 
Wie z.B. bei Abmahnungen kann die Möglichkeit, Anzeigen gegen Falschparker zu erstatten, leider auch missbräuchlich genutzt werden. Das ist dann aber ein Aspekt, wo der Gesetzgeber gefordert ist, entsprechende Regeln aufzustellen. Es ist sicherlich kein Grund, das Anzeigenrecht abzuschaffen und auch keiner, es nicht angemessen zu nutzen.
Genau da ist das Problem.
Das Verkehrsverstöße geahndet werden müssen und viel zu milde bestraft sind steht außer Frage.
Deshalb möchte ich aber auch nicht als denunziant für meine Nachbarschaft herhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
... das übrigens in der STVO gar nicht vorkommt. Es stellt also kein Gebot dar und entfaltet auch keine strafrechtliche Wirkung. Wirksam ist es lediglich zivilrechtlich, indem es die Haftung vom Verkehrsträger auf den -teilnehmer überträgt.
Sinnvoller wäre daher die Beschriftung: "Nutzung auf eigene Gefahr"
Ja, die rechtliche (Nicht-)Bedeutung des Schildes ist mir bekannt. Es wird aus Bequemlichkeit aufgestellt. Ansonsten müsste man vermutlich die Umfahrung einer Baustelle auf der Straße Fahrbahn für Radfahrer verbieten (mit dem Verkehrszeichen 254, Fahrrad im roten Kreis) und die Umgehung für Fußgänger ausdrücklich als Gehweg ausweisen (mit dem Verkehrszeichen 239). Wobei ich jetzt nicht weiß, ob das wiederum einfach so an einer Baustelle zulässig wäre. Ein Schild mit "Nutzung auf eigene Gefahr" wäre m.E. keine Alternative, da in dem Fall die Fremdgefährdung nicht adressiert würde.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Genau da ist das Prolem.
Das Verkehrsverstöße geahndet werden müssen und viel zu milde bestraft sind steht außer Frage.
Deshalb möchte ich aber auch nicht als denunziant für meine Nachbarschaft herhalten.
Denunziation ist hier kein angemessener Begriff. Der bezeichnet im normalen Sprachgebrauch eine Situation in Unrechtsregimes, wo die Meldung eines Verstoßes gegen ein Willkürgesetz Menschen um ihre Existenz oder sogar ihr Leben bringen konnte/kann. Oder in illegalen Kreisen den Verrat. Aber hier verliert niemand seine Existenz oder sein Leben bei einer Anzeige wegen Falschparkens. Nur ein paar Euro.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn mir mein Nachbar körperliche Gewalt androht oder andere Schikane ist es mir das nicht Wert.
 
Ansonsten müsste man vermutlich die Umfahrung einer Baustelle auf der Straße für Radfahrer verbieten (mit dem Verkehrszeichen 254, Fahrrad im roten Kreis) und die Umgehung für Fußgänger ausdrücklich als Gehweg ausweisen (mit dem Verkehrszeichen 239).
Da es in Baustellenbereichen oft eng zugeht, würde das zu der kuriosen Situation führen, dass ein dann-Fußgänger mit Rad vermutlich andere Fußgänger auf dem schmalen Gehweg behindern würde und folglich sein Rad gemäß §25 StVO auf der Fahrbahn (nicht Straße - die ist Alles zusammen) schieben müsste, wo er ja wegen 254 nicht wieder aufsteigen und fahren darf.
Dahinter fahrende KFZ-Fahrer würden vor Freude ein Hupkonzert veranstalten. ;)
 
Wenn mir mein Nachbar körperliche Gewalt androht oder andere Schikane ist es mir das nicht Wert.
Naja, das lässt sich ja dadurch vermeiden, dass du den dann nicht selbst anzeigst. Falls es sich beim besagten Nachbarn um einen notorischen Falschparker handeln sollte, der regelmäßig sein Fahrzeug auch stark verkehrsgefährdend abstellt, könnte ggf. eine Bitte ans Ordnungsamt helfen, das Gebiet vielleicht mal häufiger zu bestreifen.
 
Stört es dich, dass andere klackern oder dass dein Rad klackert?
Andere klackerne Räder finde ich zwar auch nervig, aber von mir aus sollen die Leute so fahren. Viel mehr stört mich, wenn mein Rad laut klackert. Oder vielleicht doch das von denen, mit denen ich zusammen fahre. Ist doch nervig, sich dann deshalb lauter Anbrüllen zu müssen, nur um das Rad zu übertönen.

Von welchem Niveau sprechen wir? Ich denke das Klackern setzt Energie im Bereich von deutlich unter 1W um da man insgesamt realistisch 200 W zur Verfügung hat
Auch mit wenig mittlerer Energie kann man kurzzeitig hohe Lautstärken erzeugen. Und keine Frage, dass Motorräder noch lauter sind. Das muss aber ja keine Entschuldigung sein, warum Fahrräder auch laut sein dürfen. Ich brülle ja auch nicht den ganzen Tag, nur weil es andere Dinge gibt, die noch lauter sind.

1. Ich steckte auf sonst leerer Strecke im Wald mit meinem Trekker in einer zufällig aufgesammelten Gruppe, deren Kern aus acht jungen Rennradlern bestand. Hinzu kamen drei weitere Rennradler die nicht zur Kerntruppe gehörten, sowie ein weiterer Trekker. Ich war der Langsamste im Pulk, also hielt ich mich meist hinten auf, wo um mich herum Freiläufe surrten. Um uns unterhalten zu können, mussten wir lauter als normal sprechen.
Genau das finde ich nämlich zum Beispiel schade und nervig. Ist ja nicht so, dass es eine Notwendigkeit gibt, warum das Rad so laut ist.

2. Ich saß auf einer belebten Restaurantterrasse. In ca. 20m Entfernung führte eine mäßig belebte, leicht abschüssige Straße vorbei. Drei Rennradfahrer rollten vorbei, die von meinem Sitzplatz aus deutlich zu hören waren, und meine nicht radaffine Begleitung zu einem verwunderten Kommentar über den Geräuschpegel der Fahrräder veranlasste.
Das habe ich auch schon öfter erlebt. Wegen meines Freilaufs (der noch nicht mal ultra laut ist im Vergleich zu vielen MTBs und Rennrädern) bin ich auch schon ein paar Mal verwundert angesprochen worden. Das ist mir beim alten Shimano-Sperrklinken-Freilauf nie passiert. Klar, der klackert halt auch nur leise(r).

In geschlossenen Ortschaften gilt für KFZ 50km/h. Das fährt kaum ein KFZ-Fahrer, auch nicht die 53km/h inklusive Toleranzabzug. 60km/h gelten praktisch als Kavaliersdelikt und werden in der Regel nicht geahndet. Das Gleiche gilt auf anderen Straßen mit anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen analog.
Und dann noch jeweils plus 3km/h Toleranzabzug. Und so mancher kalkuliert noch ein, dass es erst ab 21km/h (je nach Straße) teuer wird. Dann wird also teilweise 93 km/h im Bereich mit 70km/h Erlaubnis gefahren, weil 3km/h Toleranzabzug und 20km/h drüber ist ja noch milde und dann muss man ja noch erwischt werden - für stationäre Blitzer gibt's Warner, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit ungemein.

Können wir uns jetzt wieder auf das Thema Fahrrad (Hardware) konzentrieren?
Hier geht's aber auch um Diskussionen zu Fahrrädern.

"Radfahrer frei" ist nur ein Zusatzschild, entfaltet also für sich allein gar keine Wirkung, sondern immer nur in Verbindung mit einem anderen Schild.
"Radfahrer frei" ist eines der wenigen Zusatzzeichen, die auch ohne Hauptzeichen aufgestellt werden können. Quelle: https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/
 
"Radfahrer frei" ist eines der wenigen Zusatzzeichen, die auch ohne Hauptzeichen aufgestellt werden können. Quelle: https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/
Woraus ergibt sich dass? Die von dir verlinkte Seite ist die einzige Quelle die ich dazu finde, und sie nennt ihrerseits keine Primärquelle, wenn man mal von der Erwähnung von §46 StVO absieht, der aber auch nur aussagt, dass per Landesrecht Ausnahmeregelungen für Einzelfälle geschaffen weren können.


Ich dachte immer, das beim Zusatzzeichen 1022.10 nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf https://koeln.adfc.de/artikel/sicheres-fahrradfahren-auf-radwegen-und-buergersteigen
Wie gesagt, die Bedeutung des Zeichens ist kontextabhängig.

Wird es in Verbindung mit Fußverkehr benutzt (Z239, Z242), dann darfst du dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Wird es benutzt um Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung freizugeben, dann darfst du dort auch schneller fahren.
Zulässig ist das Schild nur in Einbahnstraßen, die in Fahrtrichtung eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h haben. Ob das "Radfahrer frei"-Schild daher implizit auch in die Gegenrichtung 30km/h als Höchstgeschwindigkeit anordnet, oder du dort prinzipiell keiner Geschwindigkeitsbeschränkung unterliegst weiß ich nicht, ist aber in der Praxis eher müßig, da du ohnehin immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren musst, was in einer Einbahnstraße eher selten über 30km/h ermöglichen dürfte.
 
In Verbindung mit dem Gehwegzeichen 239 darf man mit einem Fahrrad bei Zusatzzeichen 1022.10 nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Das hatte ich sogar vor vielen Jahrzehnten schon in der Fahrschule gelernt.
Dafür erlebt man immer einmal wieder Autofahrer, denen es wert ist, hierbei auf der Straße fahrenden Radfahrern zu überholen, auszubremsen (Nötigung) und anzuschreien. Geht es etwas gesitteter zu und man kann noch erklären, was ein Fußweg, ein Radweg, ein benutzungspflichiger Radweg und ein freigebender Fußweg ist, wird es nicht besser.

Und bevor ein falscher Eindruck entsteht, das passiert zum Glück nicht alle Tage, sprich die allermeisten Autofahrer haben andere Sorgen.
 
Ich will die Sache nicht zu sehr in die Länge ziehen, aber was in Berlin gerade nach der Verlängerung der A100 los ist könnte von Monty Python stammen.

Tja - das da Manche verkehrspolitisch immer noch leicht rückständig sind und aus welchen Gründen auch immer ihre Prämissen bei Stadt- und Verkehrsplanung anders setzen. Mehr Straßen ziehen immer mehr Verkehr nach sich und Berlin und sein Speckgürtel ist eh irre. Das ist aber in nahezu allen Großstädten so. Leipzig und Umland habe ich als Besucher z.B. relativ angenehm empfunden. Viele menschen auf wenig Raum bringt immer Konflikte. Genau aus diesen Gründen bin ich ja wieder massiv auf das Fahrrad umgestiegen, weil mich dieses Gegurke gerade zu den Stoßzeiten nur noch angeödet hat und als Schichter mit ständig anderen Dienstzeiten ÖPNV kaum möglich ist.

Zu Berlin:

Einmal Reddit

Es muss da also auch etwas Anderes geben, dass akzeptiert ist und funktioniert und wo so die verschiedenen Verkehrsteilnehmer besser miteinander können;-)

Einmal ein Buchauszug

Spannend dabei die Zahlen des Trendszenarios mit Blick auf z.B. das Desaster A100.

Ich will dir nicht grundsätzlich widersprechen, aber ich finde gerade innerstädtisch, wo tendenziell wenig Platz ist und es viele Kreuzungspunkte gibt, die Trennung eher problematisch, denn sie führt einerseits dazu, die Verkehrsarten auch in den Köpfen zu trennen, selbst wenn die Physik das nicht hergibt, und andererseits dazu, dass die dann getrennten Wege zu schmal sind.

Das in gewachsenen Strukturen vieles nicht so geht, wie alle es gerne hätten, ist klar, aber da muss halt im Interesse aller Beteiligten entschieden werden. Gerade bei Straßenbauten denke ich ja oft, dass etliche nicht oder nicht in dem Umfang nötig wären, wenn Öffis und Radverkehr mehr Fokus bekämen, um die Blechlawinen zu reduzieren. Dadurch entstünde vielleicht auch mehr Raum für Fußgänger und Radfahrer und mit ganz viel Glück noch Grünflächen, die Städte lebenswerter machen durch kühle Inseln, weniger Lärm und Dreck. Träumen kann man ja noch;-)

Die Streifen sind soweit "gut", als sie zumindest optisch trennen und m.E. etwas besser als gar keiner. Das diese die genannten Risiken nicht lösen, sondern mehr Alibi und stellenweise unsinnig sind, vor allem, wenn sie irgendwo wieder bei gleicher Breite in den normalen Verkehr einbinden oder gleichzeitig Busspur sind.

Bleibt nur übrig, trotz allem so umsichtig wie möglich zu fahren im Interesse aller Beteiligten und auf manche Dinge hat man eben keinen Einfluss. Selber bin ich jedenfalls jetzt deutlich "glücklicher" mit 2 Fahrrädern als vorher mit 2 Autos, aber auch das war ein langer Weg. Jetzt hoffe ich nur, dass es mir noch lange vergönnt ist, dieses Vergnügen schon zum Streßabbau zu haben.
 
Woraus ergibt sich dass? Die von dir verlinkte Seite ist die einzige Quelle die ich dazu finde, und sie nennt ihrerseits keine Primärquelle, wenn man mal von der Erwähnung von §46 StVO absieht, der aber auch nur aussagt, dass per Landesrecht Ausnahmeregelungen für Einzelfälle geschaffen weren können.
Die Quelle steht doch sogar dran auf der verlinkten Seite: § 2 Absatz 4 StVO. Und wenn man nachliest: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html steht dort in Absatz 4: "durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“"
 
Das Fehlverhalten der Radfahrer ist natürlich nicht richtig, aber du hast hier gerade verkündet, dass du vorsätzlich andere Verkehrteilnehmer gefährdest. Und so wie es sich anhört, bist du auch noch stolz darauf.
Wenn ich auf eine Nötigung nicht reagiere, begehe ich vorsätzliche Gefährdung ?? Wer gefährdet denn in der beschriebenen Situation wen ??
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Für die meisten Schilder gilt, dass sie bis zur nächsten Einmündung gültig sind, andernfalls würden nämlich Verkehrsteilnehmer die aus diesen Einmündungen kommen, nichts von den durch die Schilder angeordneten Einschränkungen wissen.
Mit der Auffassung hat schon mancher bei Parken-Regelungen und Tempo bezahlen dürfen. Für Fahrräder gibt es Verbotssschilder und wenn die nicht genutzt werden, wird es etwas diffizil mit der Absteigepflicht. Mir reicht an sich als Fußgänger ein moderates Passiertempo mit sinnvollem Abstand. BTW: ich habe mir auch schon mal erlaubt, einen Radfahrer, der sich durch vor dem Zebrastreifen haltende Fahrzeuge schlängelte, am Lenkrad fest zu halten und zu zeigen, wo er an zu halten hat. Hat gut funktioniert vor genügend Zeugen ............. Spaß hat es mir nicht unbedingt gemacht, ich war schlichtweg sauer und nicht auf Juristerei getrimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Quelle steht doch sogar dran auf der verlinkten Seite: § 2 Absatz 4 StVO. Und wenn man nachliest: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html steht dort in Absatz 4: "durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“"
Ja, stimmt! Zumindest für linksseitige Radwege ist das klar geregelt.
Aber dass es "Radfahrer frei" auch rechtsseitig alleinstehend geben soll, irritiert mich immer noch. Das war das Einzige was ich auf dem Schirm hatte.


Wenn ich auf eine Nötigung nicht reagiere, begehe ich vorsätzliche Gefährdung ??
Ich verstehe das hier so, dass du Radfahrern absichtlich deinen Hund, bzw. die Leine in den Weg manövrierst:
Da muß ich allerdings gestehen, daß ich mit (angeleintem) Schäferhund dem aber auch mal die lange Leine lasse, wenn manche meinen, mit Volldampf passieren zu müssen.
Habe ich dich hier missverstanden?

Wer gefährdet denn in der beschriebenen Situation wen ??
Auf jeden Fall der Radfahrer dich, wenn er unangepasst oder gar illegal auf dem Gehweg fährt. Falls du ihm vorsätzlich die Fahrt erschwerst, dann ist die Gefährdung aber gegenseitig.
 
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