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Das wurde doch hier im Thread thematisiert - siehe den Beitrag #31 von @LisaE und die Reaktionen darauf. Das (durch den Siegelbruch belegte) Öffnen des Geräts geht über den Rahmen des zulässigen Testens ("so wie im Ladengeschäft") hinaus. Statt einer Rückgabe nach Fernabsatzgesetz, hättest du stattdessen den Verkäufer für den Sachmangel in Haftung nehmen müssen.Gerät zurückgeschickt, Rückerstattung erhalten, jedoch !!!! Minus 15%!!!
Wie das bei eBay überhaupt möglich ist da was abzuziehen ist mir nicht klar, vielleicht ist es gewerblichen Händlern vorbehalten.
Da bin ich rechtlich weniger bewandert als du.Das wurde doch hier im Thread thematisiert - siehe den Beitrag #31 von @LisaE und die Reaktionen darauf. Das (durch den Siegelbruch belegte) Öffnen des Geräts geht über den Rahmen des zulässigen Testens ("so wie im Ladengeschäft") hinaus. Statt einer Rückgabe nach Fernabsatzgesetz, hättest du stattdessen den Verkäufer für den Sachmangel in Haftung nehmen müssen.
Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, das zu prüfen, aber es kann durchaus sein, dass der Verkäufer die Rücknahme des durch das Öffnen möglicherweise veränderten Artikels nach Fernabsatzgesetz hätte komplett verweigern können. Nur dürfte es für Verkäufer meist keinen Sinn ergeben, wenn in so einem Fall eine Eskalation folgt, folglich die Rücknahme als Kulanzleistung, mit einem Abzug bei der Rückerstattung quasi als "Gebühr für Abnutzung". Während man bei Ebay nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sein dürfte, dass du in der Sache zwar recht hattest, nur eben den falschen Weg zur Lösung des Problems gewählt hattest. Und weil Ebay dich gerne als Kunden auf der Plattform behalten möchte, haben sie dir dann eben die Differenz zum eigentlichen Kaufpreis in der Tat aus Kulanz erstattet.
Wie schon früher gesagt, in der Sache hast du Recht. Wenn das ThinkPad mit der Zustandsbeschreibung "ohne technische Mängel" angeboten wurde, dann darf der NVME-Sockel nicht kaputt sein. Es wird ja ein Gerät verkauft, nicht eine technische Dienstleistung. Da kann sich der Verkäufer also nicht darauf zurückziehen, dass das Gerät "grundsätzlich" noch funktionieren würde. Der Mangel ist trotzdem da und hätte moniert werden können. Nur eben nicht durch eine Rückgabe nach Fernabsatzgesetz, sondern durch eine Reklamation.
Dann würde ich es auch ohne Mangel einfach zurücksenden.Ohnehin ist ein versiegeln aus meiner Sicht mehr als fragwürdig.
Das kannst Du ja auch nach dem Fernabsatzgesetz ganz einfach tun. Denn anschauen dürftest Du ja auch im Laden. Aber gehst Du mit dem Schraubendreher in den Laden, zerstörst ein Siegel und machst die Kiste auf?Dann würde ich es auch ohne Mangel einfach zurücksenden.
Nö, an all dem hindert Dich das Siegel nicht. Kannst Du ja machen, hast Du ja auch getan. All das fällt aber halt nicht mehr unter "ausprobieren, ob es einem denn auch gefällt" sondern um eine Nutzung. Und vor einer Rückgabe laut Fernabsatzgesetz darfst Du halt nicht "nutzen", sondern nur "ausprobieren".Ohnehin ist ein versiegeln aus meiner Sicht mehr als fragwürdig.
Damit nimmt man mir die Möglichkeit Arbeitsspeicher zu erweitern oder eine andere SSD zu verbauen oder sonstige Komponenten zu tauschen.
Fakt ist das Gerät war meines Erachtens absichtlich versiegelt um den defekt zu verschleiern
Jupp, genau so hat mir der Händler, von dem ich ein defektes(!) Thinkpad für 20€(!) gekauft habe, sein Siegel auch erklärt. So unglaublich es sich auch anhören mag: es gibt wohl nicht so wenig Menschen, die sich Ersatzteile beschaffen, indem sie ein Gerät kaufen, die benötigte Komponente austauschen und das Gerät wieder zurückschicken.Ich denke, das wird eher pauschal gemacht, das ist in der Branche durchaus üblich. Viele Händler kämpfen mit der kriminellen Energie einiger Kunden, die Komponenten ausbauen und durch defekte oder minderwertige Teile ersetzen, um das ganze Gerät dann wieder zurückzugeben.
Das kann durchaus sein.Ich denke, das wird eher pauschal gemacht, das ist in der Branche durchaus üblich. Viele Händler kämpfen mit der kriminellen Energie einiger Kunden, die Komponenten ausbauen und durch defekte oder minderwertige Teile ersetzen, um das ganze Gerät dann wieder zurückzugeben.
Das schmälert allerdings die Glanzleistung des Händlers in diesem konkreten Fall keineswegs. Ich wollte nur anmerken, dass das durchaus gängig ist.
Man kann die jeweiligen Bauteile mit einem Hologramm Siegel oder sonstigen Merkmalen versehen die einen Austausch oder ähnliches verhindern könnten.
Der Verkäufer hat doch keine Glaskugel. Der weiß doch nicht, was der Käufer braucht. Der eine hat ein Thinkpad mit kaputtem Displaykabel, der andere braucht eine Tastekappe und der dritte hat ein Touchpad, das nicht funktioniert. (Wie) soll der Verkäufer denn alle Bauteile markieren?Man kann die jeweiligen Bauteile mit einem Hologramm Siegel oder sonstigen Merkmalen versehen die einen Austausch oder ähnliches verhindern könnten.
nichtsdestotrotz sollten alle Beschädigungen aufgeführt werden.
Dann bringe ich das Auto zum Händler, sage ihm "mach ganz" und nehme nicht erst das Auto auseinander. Fertig.nichtsdestotrotz sollten alle Beschädigungen aufgeführt werden.
Stell dir vor, du kaufst ein Auto und die Drosselklappe ist defekt. Der Motor läuft zwar, kriecht aber nur bis 20 km/h. Würdest du das auch so hinnehmen, weil der Verkäufer nicht weiß, dass es kein 103-jähriger Opa ist, der das Auto eh nur in Schrittgeschwindigkeit fährt?
Könnte durchaus möglich sein. Die meisten Teile haben sowieso SERIENNUMMERN/PRODUKTNUMMERN.Man kann die jeweiligen Bauteile mit einem Hologramm Siegel oder sonstigen Merkmalen versehen die einen Austausch oder ähnliches verhindern könnten.
Da spricht ein Praktiker, hört auf ihnNein, der Aufwand ist viel zu groß und wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen... Was bei einer Maschine gehen mag, geht bei 100en Maschinen nicht mehr.
Auf Erledigt gesetzt!Kann zu