T570 [Erledigt] Eigentlich ist das Betrug!!! Was tun?

Moin

Ich habe länger nichts geschrieben weil es nichts neues gab.

Nun das Ende vom Lied, was nochmal wirklich unschön ist.

Gerät zurückgeschickt, Rückerstattung erhalten, jedoch !!!! Minus 15%!!!
Wie das bei eBay überhaupt möglich ist da was abzuziehen ist mir nicht klar, vielleicht ist es gewerblichen Händlern vorbehalten.

Daraufhin eBay kontaktiert , die Sachlage geschildert und den Differenzbetrag von eBay auf "Kulanz" erstattet bekommen.

Das kann sich keiner ausdenken 😤

Die Bewertung war dann dementsprechend, natürlich mit dem Hinweis dass hier wissentlich das Gerät mit defektem Port verkauft wurde, vielleicht warnt es den ein oder anderen . Jedoch hat der Verkäufer das Gerät einen Tag später genauso wieder eingestellt. Da muss man wirklich von krimineller Energie ausgehen

Ach und um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen kam dann noch eine Meldung über eBay , der Verkäufer hat Beschwerde gegen die Bewertung eingelegt und beantragt die Änderung was ich natürlich abgelehnt habe....


Unglaublich!
 
Gerät zurückgeschickt, Rückerstattung erhalten, jedoch !!!! Minus 15%!!!
Wie das bei eBay überhaupt möglich ist da was abzuziehen ist mir nicht klar, vielleicht ist es gewerblichen Händlern vorbehalten.
Das wurde doch hier im Thread thematisiert - siehe den Beitrag #31 von @LisaE und die Reaktionen darauf. Das (durch den Siegelbruch belegte) Öffnen des Geräts geht über den Rahmen des zulässigen Testens ("so wie im Ladengeschäft") hinaus. Statt einer Rückgabe nach Fernabsatzgesetz, hättest du stattdessen den Verkäufer für den Sachmangel in Haftung nehmen müssen.

Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, das zu prüfen, aber es kann durchaus sein, dass der Verkäufer die Rücknahme des durch das Öffnen möglicherweise veränderten Artikels nach Fernabsatzgesetz hätte komplett verweigern können. Nur dürfte es für Verkäufer meist keinen Sinn ergeben, wenn in so einem Fall eine Eskalation folgt, folglich die Rücknahme als Kulanzleistung, mit einem Abzug bei der Rückerstattung quasi als "Gebühr für Abnutzung". Während man bei Ebay nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sein dürfte, dass du in der Sache zwar recht hattest, nur eben den falschen Weg zur Lösung des Problems gewählt hattest. Und weil Ebay dich gerne als Kunden auf der Plattform behalten möchte, haben sie dir dann eben die Differenz zum eigentlichen Kaufpreis in der Tat aus Kulanz erstattet.

Wie schon früher gesagt, in der Sache hast du Recht. Wenn das ThinkPad mit der Zustandsbeschreibung "ohne technische Mängel" angeboten wurde, dann darf der NVME-Sockel nicht kaputt sein. Es wird ja ein Gerät verkauft, nicht eine technische Dienstleistung. Da kann sich der Verkäufer also nicht darauf zurückziehen, dass das Gerät "grundsätzlich" noch funktionieren würde. Der Mangel ist trotzdem da und hätte moniert werden können. Nur eben nicht durch eine Rückgabe nach Fernabsatzgesetz, sondern durch eine Reklamation.
 
Das wurde doch hier im Thread thematisiert - siehe den Beitrag #31 von @LisaE und die Reaktionen darauf. Das (durch den Siegelbruch belegte) Öffnen des Geräts geht über den Rahmen des zulässigen Testens ("so wie im Ladengeschäft") hinaus. Statt einer Rückgabe nach Fernabsatzgesetz, hättest du stattdessen den Verkäufer für den Sachmangel in Haftung nehmen müssen.

Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, das zu prüfen, aber es kann durchaus sein, dass der Verkäufer die Rücknahme des durch das Öffnen möglicherweise veränderten Artikels nach Fernabsatzgesetz hätte komplett verweigern können. Nur dürfte es für Verkäufer meist keinen Sinn ergeben, wenn in so einem Fall eine Eskalation folgt, folglich die Rücknahme als Kulanzleistung, mit einem Abzug bei der Rückerstattung quasi als "Gebühr für Abnutzung". Während man bei Ebay nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sein dürfte, dass du in der Sache zwar recht hattest, nur eben den falschen Weg zur Lösung des Problems gewählt hattest. Und weil Ebay dich gerne als Kunden auf der Plattform behalten möchte, haben sie dir dann eben die Differenz zum eigentlichen Kaufpreis in der Tat aus Kulanz erstattet.

Wie schon früher gesagt, in der Sache hast du Recht. Wenn das ThinkPad mit der Zustandsbeschreibung "ohne technische Mängel" angeboten wurde, dann darf der NVME-Sockel nicht kaputt sein. Es wird ja ein Gerät verkauft, nicht eine technische Dienstleistung. Da kann sich der Verkäufer also nicht darauf zurückziehen, dass das Gerät "grundsätzlich" noch funktionieren würde. Der Mangel ist trotzdem da und hätte moniert werden können. Nur eben nicht durch eine Rückgabe nach Fernabsatzgesetz, sondern durch eine Reklamation.
Da bin ich rechtlich weniger bewandert als du.

Fakt ist das Gerät war meines Erachtens absichtlich versiegelt um den defekt zu verschleiern, ich habe es so lediglich per Bild festhalten wollen.

Ohnehin ist ein versiegeln aus meiner Sicht mehr als fragwürdig.
Damit nimmt man mir die Möglichkeit Arbeitsspeicher zu erweitern oder eine andere SSD zu verbauen oder sonstige Komponenten zu tauschen.

Nun ist der Drops ohnehin gelutscht, ich hab mein Geld zurück und gut aber das ist einfach eine Sauerei. Das Gerät dann wieder zu verkaufen ohne es als defekt zu deklarieren ist schon wirklich dreist. Im Nachgang hätte ich ihn anzeigen sollen. Was hab ich davon? Nichts , aber solche Personen sollten kein Gewerbe führen dürfen. Das ist nichts anderes als Betrug.
 
Ohnehin ist ein versiegeln aus meiner Sicht mehr als fragwürdig.
Dann würde ich es auch ohne Mangel einfach zurücksenden.
Bei ThinkPads darf ich einiges selber machen.
Auch bei Funkgeräten hatte ich mit meinem Händler die
letzten 33 Jahre keine Probleme, die darf ich auch aufschrauben.

Gruss Ingo
 
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Dann würde ich es auch ohne Mangel einfach zurücksenden.
Das kannst Du ja auch nach dem Fernabsatzgesetz ganz einfach tun. Denn anschauen dürftest Du ja auch im Laden. Aber gehst Du mit dem Schraubendreher in den Laden, zerstörst ein Siegel und machst die Kiste auf? :D
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ohnehin ist ein versiegeln aus meiner Sicht mehr als fragwürdig.
Damit nimmt man mir die Möglichkeit Arbeitsspeicher zu erweitern oder eine andere SSD zu verbauen oder sonstige Komponenten zu tauschen.
Nö, an all dem hindert Dich das Siegel nicht. Kannst Du ja machen, hast Du ja auch getan. All das fällt aber halt nicht mehr unter "ausprobieren, ob es einem denn auch gefällt" sondern um eine Nutzung. Und vor einer Rückgabe laut Fernabsatzgesetz darfst Du halt nicht "nutzen", sondern nur "ausprobieren".
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt ist das Gerät war meines Erachtens absichtlich versiegelt um den defekt zu verschleiern

Ich denke, das wird eher pauschal gemacht, das ist in der Branche durchaus üblich. Viele Händler kämpfen mit der kriminellen Energie einiger Kunden, die Komponenten ausbauen und durch defekte oder minderwertige Teile ersetzen, um das ganze Gerät dann wieder zurückzugeben.

Das schmälert allerdings die Glanzleistung des Händlers in diesem konkreten Fall keineswegs. Ich wollte nur anmerken, dass das durchaus gängig ist.
 
Ich denke, das wird eher pauschal gemacht, das ist in der Branche durchaus üblich. Viele Händler kämpfen mit der kriminellen Energie einiger Kunden, die Komponenten ausbauen und durch defekte oder minderwertige Teile ersetzen, um das ganze Gerät dann wieder zurückzugeben.
Jupp, genau so hat mir der Händler, von dem ich ein defektes(!) Thinkpad für 20€(!) gekauft habe, sein Siegel auch erklärt. So unglaublich es sich auch anhören mag: es gibt wohl nicht so wenig Menschen, die sich Ersatzteile beschaffen, indem sie ein Gerät kaufen, die benötigte Komponente austauschen und das Gerät wieder zurückschicken.
 
Ich denke, das wird eher pauschal gemacht, das ist in der Branche durchaus üblich. Viele Händler kämpfen mit der kriminellen Energie einiger Kunden, die Komponenten ausbauen und durch defekte oder minderwertige Teile ersetzen, um das ganze Gerät dann wieder zurückzugeben.

Das schmälert allerdings die Glanzleistung des Händlers in diesem konkreten Fall keineswegs. Ich wollte nur anmerken, dass das durchaus gängig ist.
Das kann durchaus sein.
Aber ich denke da gäbe es andere, bessere Methoden.

Man kann die jeweiligen Bauteile mit einem Hologramm Siegel oder sonstigen Merkmalen versehen die einen Austausch oder ähnliches verhindern könnten.
 
Man kann die jeweiligen Bauteile mit einem Hologramm Siegel oder sonstigen Merkmalen versehen die einen Austausch oder ähnliches verhindern könnten.

Nein, der Aufwand ist viel zu groß und wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen... Was bei einer Maschine gehen mag, geht bei 100en Maschinen nicht mehr.
 
Man kann die jeweiligen Bauteile mit einem Hologramm Siegel oder sonstigen Merkmalen versehen die einen Austausch oder ähnliches verhindern könnten.
Der Verkäufer hat doch keine Glaskugel. Der weiß doch nicht, was der Käufer braucht. Der eine hat ein Thinkpad mit kaputtem Displaykabel, der andere braucht eine Tastekappe und der dritte hat ein Touchpad, das nicht funktioniert. (Wie) soll der Verkäufer denn alle Bauteile markieren?
 
nichtsdestotrotz sollten alle Beschädigungen aufgeführt werden.
Stell dir vor, du kaufst ein Auto und die Drosselklappe ist defekt. Der Motor läuft zwar, kriecht aber nur bis 20 km/h. Würdest du das auch so hinnehmen, weil der Verkäufer nicht weiß, dass es kein 103-jähriger Opa ist, der das Auto eh nur in Schrittgeschwindigkeit fährt?
 
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nichtsdestotrotz sollten alle Beschädigungen aufgeführt werden.
Stell dir vor, du kaufst ein Auto und die Drosselklappe ist defekt. Der Motor läuft zwar, kriecht aber nur bis 20 km/h. Würdest du das auch so hinnehmen, weil der Verkäufer nicht weiß, dass es kein 103-jähriger Opa ist, der das Auto eh nur in Schrittgeschwindigkeit fährt?
Dann bringe ich das Auto zum Händler, sage ihm "mach ganz" und nehme nicht erst das Auto auseinander. Fertig.
 
Man kann die jeweiligen Bauteile mit einem Hologramm Siegel oder sonstigen Merkmalen versehen die einen Austausch oder ähnliches verhindern könnten.
Könnte durchaus möglich sein. Die meisten Teile haben sowieso SERIENNUMMERN/PRODUKTNUMMERN.
 
Nein, der Aufwand ist viel zu groß und wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen... Was bei einer Maschine gehen mag, geht bei 100en Maschinen nicht mehr.
Da spricht ein Praktiker, hört auf ihn :)

100 Siegel-Aufkleber an zu verkaufende Geräte AUSSEN anbringen dauert ca. 10 Minuten bzw. kann während der Kategorisierung (Grade A, B, C) erfolgen. S/N von allen INTERN verbauten Teile in eine DB notieren dauert hingegen Ewigkeiten. Selbst mit einem Tool auslesen, sofern möglich würde vergleichsweise lange dauern. Die Gebrauchthändler wollen Geld verdienen und nicht Zeit verschwenden.

Unabhängig davon ist im geschilderten Fall natürlich völlig klar, daß die Art der hier vorgenommenen Pseudo-Reparatur völlig daneben ist. Aber da nicht die Gewährleistungskarte sondern Widerruf nach Fernabsatz gespielt wurde, ist das Thema doch eigentlich gegessen. Jetzt nachträglich eine Anzeige bringt da m.E. keinen Mehrwert mehr.
 
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