Erfahrungsbericht: Thinkpad Windows 7 Pro Lizenz taugt zum Windows 10 Pro aktivieren

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Thinktiger

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Hallo Community,
da ich sehr unterschiedliche Artikel Online lese, teilweise mit sehr aufwendigen Upgrade Anleitungen, wollte ich kurz meine Erfahrung schildern. Ich habe schlichtweg Windows 10 Pro (war eine ältere Version die ich noch als ISO hatte) installiert, bei der Installation den Lizenzschlüssel übersprungen und dann im Nachhinein im System meinen uralten Windows 7 Pro Code von der Unterseite meines W530 eingegeben. Windows 10 hat ihn sofort akzeptiert und auch nach allen Updates funktioniert die Sache reibungslos.

Also nur Mut wenn ihr noch einen alten Windows 7 Schlüssel rumliegen habt.

Grüße Thinktiger
 
Woran machst Du die Echtheit der Mitarbeiterin fest?

Auch hier muss man juristisch noch etwas vorsichtig sein. Selbst wenn es eine Mitarbeiterin von Microsoft ist, muss das nichts heißen. Wenn eine angehörige einer Firma eine solche Aussagen tätigt, muss sie im Zweifel auch berechtigt sein, um für das betreffende Thema offiziell im Namen von Microsoft zu sprechen.
Dass ich nicht einfach zum "Hausmeister" gehen kann und wenn der sein ok gibt ist alles gut, leuchtet ja wohl jedem ein, auch wenn der "Hausmeister" ein offizieller Mitarbeiter ist. Ob eine Mitarbeiterin aus einem Forum diese Prokura besitzt, wage ich stark zu bezweifeln.

Grüße Thomas
 
Besser mal genau lesen! Im zitierten PC-Welt Artikel heißt es



Hier steht quasi doppelt:
1. Es muss der Rechner sein, auf dem die alte Win7 / Win8 Lizenz installiert ist
2. Für das Upgrade muss auf diesem Rechner im Media Creation Tool die Variante "Upgrade auf diesen PC ausführen" genutzt werden.

Das allein reicht eigentlich schon, um die Gültigkeit einer Upgrade-Lizenz eindeutig zu beschreiben. Zusätzlich wird noch erklärt:
3. Bei einer Neuinstallation ist Windows 10 möglicherweise nicht kostenlos.

Hier wird zwar nicht bestritten, dass die Installation so klappt, aber "nicht kostenlos" ist für mich zumindest dahin gehend eindeutig, dass dies dann keine legale Lizenz darstellt.

Grüße Thomas

Interessante Interpretation.
Für mich heißt das: 3. funktioniert möglicherweise nicht und man wird nach der Installation dazu aufgefordert, eine Lizenz zu erwerben, derweil für 1.+2. eine gewisse "Garantie" gilt (insofern die betreffende Mitarbeiterin hier Garantien geben kann...).
Spätestens wenn ich nach 1.+2. ein Clean-Install von Windows 10 mit der jetzt ja legal erworbenen Lizenz, die im UEFI oder auf den Microsoft-Servern hinterlegt ist, mache kann auch der beste Forensiker nicht mehr auseinanderhalten, ob ich nun 1.+2. oder 3. ausgeführt habe.

Im Endeffekt müsste man für eine hohe Sicherheit provozieren, dass das Upgrade fehlschläft und einen Supportfall bei Microsoft aufmachen. Wenn man dann von Microsoft selbst Hilfe erhält, dann steigert das die Wahrscheinlichkeit stark, dass es sich auch für Microsoft immernoch um einen ordentlichen Vorgang handelt.
 
Das Internet ist geduldiger als Papier.
An anderen Stellen gibt es sicher Tipps vom KGB

Also erstens habe ich nicht garantiert, dass die Person wirklich Mitarbeiterin ist -> habe nur auf deine Frage geantwortet, daran wird es festgemacht.

Zweitens: MS scheint deiner Meinung nach kompletto vollständig unfähig zu sein. Das ist ein Portal von Microsoft. Ich kenne das Portal nicht wirklich - aber ich halte es a) für unwahrscheinlich, dass man das an der Stelle dort selbst eintragen kann und b) falls das doch ne Selbstzuschreibung sein sollte - würde ich an der Stelle von MS zumindest regelmäßig prüfen, was die aktivsten Leute dort drin stehen haben. Die Person hat weit über 1000 Beiträge (und das ist kein Forum!) innerhalb von ein 9 Monaten, da liegt diese Zuschreibung durchaus auch nahe.

Ansonsten stimmt natürlich der Hinweis von mectst: Eine juristisch gesicherte offizielle Zusage von MS ist es sicher nicht. Das müsste dann halt vmtl. offiziell von seiten MS publiziert werden.
 
Zusätzlich wird noch erklärt:
3. Bei einer Neuinstallation ist Windows 10 möglicherweise nicht kostenlos.
Hier wird zwar nicht bestritten, dass die Installation so klappt, aber "nicht kostenlos" ist für mich zumindest dahin gehend eindeutig, dass dies dann keine legale Lizenz darstellt.

Damit soll wohl nur gesagt werden, dass nicht immer ein Win7 bzw. Win8 Key im Bios hinterlegt ist. Weil wie soll Microsoft letztlich wissen, ob es eine Upgradeinstallation oder eine Clean-Install mit dem betreffenden Key ist? In beiden Fällen meldet sich Win10 erst nach dem Upgrade/der Clean-Installation beim Aktivierungsserver an.

Was in der Erklärung fehlt, ist die Option der direkten Key-Eingabe im Setup (dein Punkt 3 eben) und da würde MS sich so richtig in das eigene Fleisch schneiden, wenn offiziell gesagt wird: "Kauft euch billige Win7 Keys für Win10 - Ihr braucht unsere teuren und neuen Win10 Keys nicht."

So wie es in dem Artikel steht und so wie sie es geschrieben hat, sollen alle Nutzer mit einem aktiven Win7 / Win8 System wechseln können, aber es soll nicht geworben werden, jetzt massenhaft günstige Win7 Keys zu kaufen.
 
In über 25 Jahren Vertrieb habe ich allen Schriftverkehr und Verträge mit "im Auftrag" unterschrieben. Ebenso meine Geschäftspartner beim Kunden. Nur 1 oder 2 mal im Jahr war Prokura oder "in Vertretung" nötig, meistens bei Behörden. Selbstverständlich wurden die gegenseitigen Zusagen auch ohne Prokura eingehalten. Anders wäre ein Geschäftsbetrieb gar nicht möglich.
Die Mitarbeiterin kommentiert bzw. gibt auch Anweisungen zum aktuellen Druck-Problem, warum sollte das gefaked sein ?
 
Das allein reicht eigentlich schon, um die Gültigkeit einer Upgrade-Lizenz eindeutig zu beschreiben. Zusätzlich wird noch erklärt: 3. Bei einer Neuinstallation ist Windows 10 möglicherweise nicht kostenlos.
Hier wird zwar nicht bestritten, dass die Installation so klappt, aber "nicht kostenlos" ist für mich zumindest dahin gehend eindeutig, dass dies dann keine legale Lizenz darstellt.

Nein, so funktioniert eine juristische Argumentation nicht. Es ist zuerst der Wortlaut zu betrachten. Analogieschlüsse oder Überlegungen zur Intention einer Regelung kommen dort ins Spiel, wo sich aus dem Wortlaut in Bezug auf den betrachteten Fall keine eindeutige Aussage ergibt. Juristen (bin keiner, arbeite aber immer mal wieder mit welchen zusammen) haben da einen netten Spruch, wenn jemand allzusehr versucht, sich eine Rechtslage selbst zusammenzuformulieren: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."

Hier trifft erstens die Schreiberin im Forum keine Aussage über die Legalität eines Upgrades auf Windows 10, sondern eine über den möglichen Weg dahin und über etwaige Kosten. Zweitens impliziert das "möglicherweise", dass es eben auch kostenlos sein kann. Wenn es klappt, auf dem einen oder anderen Weg, ist die daraus entstehende Lizenz a) mutmaßlich legal und b) bei MS mit dem Gerät verknüpft, d.h. die Wege unterscheiden sich vom Ergebnis her nicht.
 
Ich sehe nicht, was an meiner Darstellung eine "Interessante Interpretation" ist. Für mich ist der PC-Welt Artikel sonnenklar formuliert. Ob und wie Microsoft das überhaupt überprüfen kann und ggf. ob die das überhaupt tun wollen, kann ich nicht sagen und will es auch nicht diskutieren. Die Ausgangsfrage war nach einer RECHTSSICHEREN Aussage zu legalen Upgrade-Lizenzen und die Frage sollte nun wirklich eindeutig beantwortet sein.

Und wenn du es so ansprichst, "Spätestens wenn ich nach 1.+2. ein Clean-Install von Windows 10 mit der jetzt ja legal erworbenen Lizenz": Das ist für mich genau die Situation, wo im Punkt 3 das "möglicherweise nicht kostenlos" nicht zutrifft. Einfacher ausgedrückt: Habe ich 1 und 2 einmal korrekt ausgeführt, steht mit die Lizenz dann für beliebige Neuinstallationen zu Verfügung. Für mich ist das auch logisch, weil eine Key-Eingabe in diesem Fall nicht mehr nötig ist, das Microsoft die Hardware-ID durch 1+2 kennt und über diese bei einer Neuinstallation abprüft, ob die Installation legal ist.

Grüße Thomas

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Was in der Erklärung fehlt, ist die Option der direkten Key-Eingabe im Setup (dein Punkt 3 eben) ...

So wie es in dem Artikel steht und so wie sie es geschrieben hat, sollen alle Nutzer mit einem aktiven Win7 / Win8 System wechseln können, aber es soll nicht geworben werden, jetzt massenhaft günstige Win7 Keys zu kaufen.

1. Versteh es einfach in der Art: Wenn diese Variante nicht explizit angesprochen wurde, bedeutet dies einfach, dass in Microsofts Auslegung dieser Weg nicht legal ist.
2. Auch hier bitte auf die Feinheiten achten. Meine Punkte 1+2 gehen von legalen Win7- / Win8-Lizenzen aus, dass wird die Microsoft-Mitarbeiterin sicher auch so gemeint haben. Eine Windows-Installation mit dem "Billig-Key" ist auch keine gültige Lizenz bei Win7 oder Win8 und daher ist auch jedes damit ausgeführte Win10-Upgrade illegal.

Grüße Thomas

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In über 25 Jahren Vertrieb habe ich allen Schriftverkehr und Verträge mit "im Auftrag" unterschrieben.
Du redest von Schriftstücken mit eigenhändiger Unterschrift. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied zu einem Forumsbeitrag.
Weiter gehe ich auch davon aus, dass du sehr genau weißt, was die Zusätze "i.A." bzw "ppa" in Schriftstücken bedeuten und wann und wer sie nutzen darf. Auch wenn ich nicht im Vertrieb bin, eine Forumsmitarbeiterin wird diese Berechtigungen nicht besitzen.

Grüße Thomas

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Nein, so funktioniert eine juristische Argumentation nicht. Es ist zuerst der Wortlaut zu betrachten. Analogieschlüsse oder Überlegungen zur Intention einer Regelung kommen dort ins Spiel, wo sich aus dem Wortlaut in Bezug auf den betrachteten Fall keine eindeutige Aussage ergibt. Juristen (bin keiner, arbeite aber immer mal wieder mit welchen zusammen) haben da einen netten Spruch, wenn jemand allzusehr versucht, sich eine Rechtslage selbst zusammenzuformulieren: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."

Hier trifft erstens die Schreiberin im Forum keine Aussage über die Legalität eines Upgrades auf Windows 10, sondern eine über den möglichen Weg dahin und über etwaige Kosten. Zweitens impliziert das "möglicherweise", dass es eben auch kostenlos sein kann. Wenn es klappt, auf dem einen oder anderen Weg, ist die daraus entstehende Lizenz a) mutmaßlich legal und b) bei MS mit dem Gerät verknüpft, d.h. die Wege unterscheiden sich vom Ergebnis her nicht.

Den Blick ins Gesetz solltest du tun. Vor dem Wortlaut ist die Frage zu klären, wer es gesagt hat und ober solche Aussagen treffen darf. Erst dann geht es um den Wortlaut. Siehe mein Beispiel zum "Hausmeister", bei dem jeder es versteht, dass er keine rechtssichere Auskunft geben kann. Ganz egal wie gut er es formuliert hat.

Die Aussage über die Legalität bzw. das Aufzeigen eines Weges von einer legalen Lizenz zu einer anderen legalen Lizenz dürfte ziemlich das Gleiche sein. Und auch hier die Anmerkung "mutmaßlich legal" ist nicht rechtssicher und nur weil es auf einem Weg klappt, sagt das gar nichts und hat keinerlei juristische Bedeutung.

Grüße Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Leutz, ich verstehe nicht ganz, warum das jetzt nochmal diese Runde durch fundamentale Überlegungen gedreht hat. Bitte nochmal von @RanHoeck den Beitrag #61 lesen (und vielleicht zusätzlich meine eigene kleine Ergänzung in Beitrag #64).

Die Lizenz stellt einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen MS und einem Nutzer dar. Dessen Vertragsbedingungen MS formuliert hat und dessen Einhaltung MS u.a. durch Aktivierungen und Aktivierungsserver kontrolliert. MS hat auch das Upgrade von vorherigen Versionen ab Windows 7 angeboten und diese Option bislang noch niemals ausdrücklich zurückgenommen. Hat im Gegenteil seine Aktivierungsserver so eingestellt, dass sie Aktivierungen sowohl als In-Place-Upgrade als auch mit alten Keys akzeptieren. Da kann man also ziemlich sicher von konkludentem Handeln ausgehen, d.h. MS sieht für sich die aus diesem Vorgehen entstehenden Lizenzen für Windows 10 auf dem spezifischen Gerät als legal an.

Ob MS das nun explizit auch nach außen so vertritt oder sich in dieser Sache vage und bedeckt hält, ist allein deren Sache. Es gibt keine Grundlage, auf der MS zu einer Klarstellung rechtlich gezwungen werden könnte. Stand jetzt heißt das, dass einerseits jederzeit die Aktivierungsserver umprogrammiert werden können, um zukünftig weitere Upgrades zu verhindern, d.h. es keinen andauernden Rechtsanspruch von Nutzern auf solche Upgrades gibt. Während andererseits bei den bis dahin durch konkludentes Handeln via Upgrade oder Nutzung eines (legalen!) alten Keys zustandegekommenen Lizenzen ein Widerruf höchst unwahrscheinlich ist.
 
Im Grunde hast du recht, eigentlich ist eine Diskussion nicht von Nöten.
Es sind aber immer wieder kleine, falsche Aussagen, die falsch aufgenommen werden und aus denen unrichtiges abgeleitet wird. Ich bin da sicher auch nicht frei davon und ich prüfe auch nicht mehrfach meine Wortwahl, bevor ich auf Antworten klicke.
Auch bei dir hat sich ein solcher Fehler eingeschlichen.
"MS hat auch das Upgrade von vorherigen Versionen ab Windows 7 angeboten und diese Option bislang noch niemals ausdrücklich zurückgenommen."
Das stimmt so nicht, denn die ursprüngliche offizielle Verlautbarung enthält eine Frist für das kostenlose Upgrade. Die Frist ist überschritten und das Angebot somit abgelaufen. Da muss nichts extra zurück genommen werden. Weder Amazon noch Aldi sagen extra: Das Angebot ist jetzt abgelaufen und es gelten wieder unsere normalen Preise. Bestenfalls kann man verlauten lassen, dass die Frist verlängert oder aufgehoben wurde. Das hat Microsoft aber nicht getan und rechtssicher ist daher nur alles, was innerhalb dieser Frist erfolgt ist.
Auch das von die angeführte konkludente Handeln ist zunächst nur eine Annahme. Rechtssicher kann auch dies nur ein Gericht feststellen.

Egal wie man es auch dreht, ich komme immer wieder zum Schluss, dass die gewünschte Rechtssicherheit nach der abgelaufenen Frist nicht besteht. Für ALLE Interpretationen darüber hinaus kann niemand entsprechende Belege oder Beweise anführen.

Grüße Thomas
 
Bis auf einen Rechner habe ich alle anderen im ersten Win10-Jahr legal auf 10 umgestellt. Dank der Aussage von Jenny Feng Microsoft auf die Frage
i have been using windows 8.1 for years and was told I can update to windows 10 for free . is this possible and how

i
view.html

Hi,
Yes, you can.
Make sure you are using a genuine copy of Windows 8.1 on your device or virtual machine.

werde ich auch meine letzte Win 8.1. Maschine mit legaler aktiver Lizenz legal auf Win 10 bringen.
Ob die Mitarbeiterin diese Aussage machen darf, mag juristisch ein Problem sein, der Kunde muss sich aber darauf verlassen können, dass die Aussagen richtig sind, auch ohne dass ihm die Prokuristen-Urkunde vorgelegt wird.
Ich bin jetzt schon einige Jahre nicht mehr aktiv, welche Unterschriftsberechtigung gibt es denn unter "im Auftrag" ?

 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin jetzt schon einige Jahre nicht mehr aktiv, welche Unterschriftsberechtigung gibt es denn unter "im Auftrag" ?

Eine Unterschrift „im Auftrag“ – kurz „i. A. “ – bedeutet lediglich, dass die Vertretung als allgemeiner Überbringer einer Botschaft unterzeichnet, nicht jedoch die Verantwortung für die Nachricht trägt. Es liegt also keine Vollmacht vor.
und:
Die oder der Handlungsbevollmächtigte hat mit einem das Vollmachtsverhältnis andeutenden Zusatz zu unterschreiben (§ 57 HGB), der jedoch nicht auf das Vorliegen einer Prokura hindeuten darf. Üblicherweise setzen Handlungsbevollmächtigte die Abkürzung i. V. („in Vollmacht“ oder auch „in Vertretung“) zu ihrem Namen.
 
Dann muss sich was geändert haben. Ich hatte eine Artvollmacht (Privatunternehmen mit Privatunternehmen, bei Behörden durfte ich nicht i.A. unterschreiben)

  • Arthandlungsvollmacht (auch Artvollmacht[SUP][5][/SUP]): Sie ist eine untergeordnete Art der Handlungsvollmacht. Die Vollmacht berechtigt z. B. Verkäufer, ... bestimmte wiederkehrende Rechtsgeschäfte dauernd zu erledigen. Sie wird häufig mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages erteilt.
 
Das stimmt so nicht, denn die ursprüngliche offizielle Verlautbarung enthält eine Frist für das kostenlose Upgrade. Die Frist ist überschritten und das Angebot somit abgelaufen. Da muss nichts extra zurück genommen werden. Weder Amazon noch Aldi sagen extra: Das Angebot ist jetzt abgelaufen und es gelten wieder unsere normalen Preise. Bestenfalls kann man verlauten lassen, dass die Frist verlängert oder aufgehoben wurde. Das hat Microsoft aber nicht getan und rechtssicher ist daher nur alles, was innerhalb dieser Frist erfolgt ist.

Nicht ganz, solche Aussagen zur Befristung sind für einen selbst nur in die eine Richtung bindend, dass die zugesagte Frist nicht verkürzt werden darf. Aber Amazon oder Aldi können ein befristetes Sonderangebot nach eigenem Gutdünken auch verlängern. Maßgeblich für die Kunden ist allein das Handeln des Anbieters, also hier die Rückkehr zur alten Preisauszeichnung. Selbst wenn nur versehentlich ein Artikel nach Ablauf der Befristung zum Sonderpreis angeboten und verkauft wurde, können Anbieter auf keinen Fall nachträglich vom Käufer den Normalpreis fordern. Und das lässt sich dann tatsächlich eins zu eins auf die Situation mit den Upgrades auf Windows 10 übertragen. MS nutzt technische Möglichkeiten zur Lizenzkontrolle und hätte die Möglichkeit gehabt, nach Ablauf der Frist über diese Möglichkeiten Upgrades zu verhindern. Sie haben das nicht getan, sondern sogar noch Upgrades durch die Möglichkeit erleichtert, alte Keys direkt einzugeben. Sie haben in den Aktivierungsprozess noch nicht einmal eine Benachrichtigung o.ä. eingebunden, dass kostenlose Upgrades von früheren Windows-Versionen nicht mehr zulässig wären. Sie haben also aktiv auf die bei ihnen bereits existierenden technischen Möglichkeiten verzichtet, kostenfreie Upgrades zu verhindern oder auch nur auf den Sachverhalt hinzuweisen. Die ursprüngliche, sie sowieso selbst nur in eine Richtung bindende Aussage zur Befristung ist damit hinfällig geworden. Aber sie können jetzt nach Ablauf der zugesagten Frist jederzeit einseitig das Ende der Aktion verkünden und umsetzen.


Auch das von die angeführte konkludente Handeln ist zunächst nur eine Annahme. Rechtssicher kann auch dies nur ein Gericht feststellen.

Solange diese Annahme nicht vom vermeintlich konkludent Handelnden (hier MS) in Frage gestellt wird, darf man von ihrer Gültigkeit ausgehen. Das gehört ja gerade zum konkludenten Handeln mit dazu. Das Agieren von MS, der Verzicht auf jedwede Maßnahmen zur Limitierung der Upgrade-Möglichkeiten lässt keinen anderen Schluss zu als den, dass MS weiterhin kostenlose Upgrades ermöglichen möchte. Ein Gerichtsurteil bräuchte es nur, wenn der Sachverhalt geprüft werden müsste, um über einen anderen Rechtsanspruch (z.B. Schadensersatz oder Strafverfolgung) im diesem Kontext entscheiden zu können. Davon ist aber seit Jahren nichts zu sehen. Und wo kein Kläger da kein Richter.


Egal wie man es auch dreht, ich komme immer wieder zum Schluss, dass die gewünschte Rechtssicherheit nach der abgelaufenen Frist nicht besteht. Für ALLE Interpretationen darüber hinaus kann niemand entsprechende Belege oder Beweise anführen.

Kommt darauf an, was du unter Rechtssicherheit verstehen möchtest. Wenn du die erst nach einem (womöglich letztinstanzlichen) Gerichtsurteil siehst, musst du mit dieser Unsicherheit leben, solange niemand ein Gerichtsurteil herbeiführen will oder kann (s.o.). Aber Recht wird nicht erst Recht durch Gerichtsurteile. Du kannst dir nach aktueller Rechtslage sehr sicher sein, dass MS dir eine per Upgrade von einem legal lizenzierten früheren Windows erworbene Lizenz für Windows 10 nicht entziehen wird. Und du kannst dir völlig sicher sein, dass dir selbst für diesen unwahrscheinlichen Fall keine Schadensersatzforderungen oder Strafverfolgung drohen, solange du nicht wissentlich und in betrügerischer Absicht einen illegalen Key für das Upgrade eingesetzt hast.



Ich bin jetzt schon einige Jahre nicht mehr aktiv, welche Unterschriftsberechtigung gibt es denn unter "im Auftrag" ?

Nach meinem Kenntnisstand wird dem Empfänger so mitgeteilt, dass für den Inhalt des Briefes oder der Nachricht nicht der oder die Zeichnende als Person die inhaltliche Verantwortung übernimmt, sondern die Firma, Behörde oder Institution. Als Empfänger darf ich mich auch darauf verlassen. Deshalb gibt es ja auf der Absenderseite bei Firmen, Behörden oder Institutionen typischerweise klare Regeln, wer bei welchen Vorgangsarten derart zeichnen darf. Falls das dann doch mal eine nicht berechtigte Person tut, hat der Absender ein Problem, nicht der Empfänger.
 
i.A. macht der Esel, pflegt man auch zu sagen... ob man das davor macht oder nicht, spielt rechtlich überhaupt keine Rolle.

Man deutet damit eigentlich nur an, dass man in dem Unternehmen nix zu sagen hat und nur im Auftrag anderer handelt, sprich: wenn mal was ist, hat man damit nichts am Hut, weil man eben nur im Auftrag gehandelt hat. Typisch deutsche Vollkaskomentalität.

Das weiß man aber auch so, solange da kein i.V. oder ppa steht... das sind rechtlich ganz andere Kaliber.


Genauso typisch deutsch ist das Thema hier mit der Grauzone einer Windows 10-Installation... who cares, pflegt man woanders zu sagen...

Wenn man immer alles 1000%ig haben will, sollte man am Besten gar nicht am Leben teilnehmen... oder ist wirklich jemand noch niemals nachts um drei über eine rote Ampel gegangen??
 
Nicht ganz, solche Aussagen zur Befristung sind für einen selbst nur in die eine Richtung bindend, dass die zugesagte Frist nicht verkürzt werden darf. Aber Amazon oder Aldi können ein befristetes Sonderangebot nach eigenem Gutdünken auch verlängern. Maßgeblich für die Kunden ist allein das Handeln des Anbieters, also hier die Rückkehr zur alten Preisauszeichnung. Selbst wenn nur versehentlich ein Artikel nach Ablauf der Befristung zum Sonderpreis angeboten und verkauft wurde, können Anbieter auf keinen Fall nachträglich vom Käufer den Normalpreis fordern. Und das lässt sich dann tatsächlich eins zu eins auf die Situation mit den Upgrades auf Windows 10 übertragen. MS nutzt technische Möglichkeiten zur Lizenzkontrolle und hätte die Möglichkeit gehabt, nach Ablauf der Frist über diese Möglichkeiten Upgrades zu verhindern. Sie haben das nicht getan, sondern sogar noch Upgrades durch die Möglichkeit erleichtert, alte Keys direkt einzugeben. Sie haben in den Aktivierungsprozess noch nicht einmal eine Benachrichtigung o.ä. eingebunden, dass kostenlose Upgrades von früheren Windows-Versionen nicht mehr zulässig wären. Sie haben also aktiv auf die bei ihnen bereits existierenden technischen Möglichkeiten verzichtet, kostenfreie Upgrades zu verhindern oder auch nur auf den Sachverhalt hinzuweisen. Die ursprüngliche, sie sowieso selbst nur in eine Richtung bindende Aussage zur Befristung ist damit hinfällig geworden. Aber sie können jetzt nach Ablauf der zugesagten Frist jederzeit einseitig das Ende der Aktion verkünden und umsetzen.




Solange diese Annahme nicht vom vermeintlich konkludent Handelnden (hier MS) in Frage gestellt wird, darf man von ihrer Gültigkeit ausgehen. Das gehört ja gerade zum konkludenten Handeln mit dazu. Das Agieren von MS, der Verzicht auf jedwede Maßnahmen zur Limitierung der Upgrade-Möglichkeiten lässt keinen anderen Schluss zu als den, dass MS weiterhin kostenlose Upgrades ermöglichen möchte. Ein Gerichtsurteil bräuchte es nur, wenn der Sachverhalt geprüft werden müsste, um über einen anderen Rechtsanspruch (z.B. Schadensersatz oder Strafverfolgung) im diesem Kontext entscheiden zu können. Davon ist aber seit Jahren nichts zu sehen. Und wo kein Kläger da kein Richter.




Kommt darauf an, was du unter Rechtssicherheit verstehen möchtest. Wenn du die erst nach einem (womöglich letztinstanzlichen) Gerichtsurteil siehst, musst du mit dieser Unsicherheit leben, solange niemand ein Gerichtsurteil herbeiführen will oder kann (s.o.). Aber Recht wird nicht erst Recht durch Gerichtsurteile. Du kannst dir nach aktueller Rechtslage sehr sicher sein, dass MS dir eine per Upgrade von einem legal lizenzierten früheren Windows erworbene Lizenz für Windows 10 nicht entziehen wird. Und du kannst dir völlig sicher sein, dass dir selbst für diesen unwahrscheinlichen Fall keine Schadensersatzforderungen oder Strafverfolgung drohen, solange du nicht wissentlich und in betrügerischer Absicht einen illegalen Key für das Upgrade eingesetzt hast.





Nach meinem Kenntnisstand wird dem Empfänger so mitgeteilt, dass für den Inhalt des Briefes oder der Nachricht nicht der oder die Zeichnende als Person die inhaltliche Verantwortung übernimmt, sondern die Firma, Behörde oder Institution. Als Empfänger darf ich mich auch darauf verlassen. Deshalb gibt es ja auf der Absenderseite bei Firmen, Behörden oder Institutionen typischerweise klare Regeln, wer bei welchen Vorgangsarten derart zeichnen darf. Falls das dann doch mal eine nicht berechtigte Person tut, hat der Absender ein Problem, nicht der Empfänger.

Als Jurist hat sich hier bisher niemand geoutet und so bleibt alles erst mal unbelegt. Ob die Befristung wie von die gesagt nur in eine Richtung zu interpretieren ist, kann ich nicht beurteilen, eben sowenig ob allein die Möglichkeit, es technisch zu unterbinden, ausreicht, um daraus daraus eine Fristverlängerung oder gar eine allgemeine Regel abzuleiten.
Ansonsten habe ich beriets früher gesagt, dass ich das bestehende Restrisiko für Privatnutzer als sehr gering ansehe. Was die Rechtssicherheit betrifft, war dies die ursprüngliche Frage zur Upgrade-Lizenz und der Ausgangspunkt der Diskussion. Und hier bleibe ich weiterhin bei meiner Einschätzung. Echte Rechtssicherheit kann es nur nach einem Urteil geben und dabei ist es völlig egal, wer die Klage einreicht. Und wenn kein Kläger auftaucht, bleibt die Ungewissheit samt Restrisiko eben bestehen.
Ansonsten sind unsere Kenntnisstände bzgl. der Kennzeichnung im Schriftverkehr identisch. Ob man daraus aber so einfach und generell ableiten kann, dass im Missbrauchsfall der Empfänger kein Problem hat, will ich so nicht unterschreiben.

Grüße Thomas
 
Dieser Thread bringt ja auch nichts, ihr diskuttiert ums Recht haben wollen, aber niemand ist hier MS und kann daher abschließend eine Info geben, von daher ist das hier sinnlos geworden.
 
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