Nicht ganz, solche Aussagen zur Befristung sind für einen selbst nur in die eine Richtung bindend, dass die zugesagte Frist nicht verkürzt werden darf. Aber Amazon oder Aldi können ein befristetes Sonderangebot nach eigenem Gutdünken auch verlängern. Maßgeblich für die Kunden ist allein das Handeln des Anbieters, also hier die Rückkehr zur alten Preisauszeichnung. Selbst wenn nur versehentlich ein Artikel nach Ablauf der Befristung zum Sonderpreis angeboten und verkauft wurde, können Anbieter auf keinen Fall nachträglich vom Käufer den Normalpreis fordern. Und das lässt sich dann tatsächlich eins zu eins auf die Situation mit den Upgrades auf Windows 10 übertragen. MS nutzt technische Möglichkeiten zur Lizenzkontrolle und hätte die Möglichkeit gehabt, nach Ablauf der Frist über diese Möglichkeiten Upgrades zu verhindern. Sie haben das nicht getan, sondern sogar noch Upgrades durch die Möglichkeit erleichtert, alte Keys direkt einzugeben. Sie haben in den Aktivierungsprozess noch nicht einmal eine Benachrichtigung o.ä. eingebunden, dass kostenlose Upgrades von früheren Windows-Versionen nicht mehr zulässig wären. Sie haben also aktiv auf die bei ihnen bereits existierenden technischen Möglichkeiten verzichtet, kostenfreie Upgrades zu verhindern oder auch nur auf den Sachverhalt hinzuweisen. Die ursprüngliche, sie sowieso selbst nur in eine Richtung bindende Aussage zur Befristung ist damit hinfällig geworden. Aber sie können jetzt nach Ablauf der zugesagten Frist jederzeit einseitig das Ende der Aktion verkünden und umsetzen.
Solange diese Annahme nicht vom vermeintlich konkludent Handelnden (hier MS) in Frage gestellt wird, darf man von ihrer Gültigkeit ausgehen. Das gehört ja gerade zum konkludenten Handeln mit dazu. Das Agieren von MS, der Verzicht auf jedwede Maßnahmen zur Limitierung der Upgrade-Möglichkeiten lässt keinen anderen Schluss zu als den, dass MS weiterhin kostenlose Upgrades ermöglichen möchte. Ein Gerichtsurteil bräuchte es nur, wenn der Sachverhalt geprüft werden müsste, um über einen anderen Rechtsanspruch (z.B. Schadensersatz oder Strafverfolgung) im diesem Kontext entscheiden zu können. Davon ist aber seit Jahren nichts zu sehen. Und wo kein Kläger da kein Richter.
Kommt darauf an, was du unter Rechtssicherheit verstehen möchtest. Wenn du die erst nach einem (womöglich letztinstanzlichen) Gerichtsurteil siehst, musst du mit dieser Unsicherheit leben, solange niemand ein Gerichtsurteil herbeiführen will oder kann (s.o.). Aber Recht wird nicht erst Recht durch Gerichtsurteile. Du kannst dir nach aktueller Rechtslage sehr sicher sein, dass MS dir eine per Upgrade von einem legal lizenzierten früheren Windows erworbene Lizenz für Windows 10 nicht entziehen wird. Und du kannst dir völlig sicher sein, dass dir selbst für diesen unwahrscheinlichen Fall keine Schadensersatzforderungen oder Strafverfolgung drohen, solange du nicht wissentlich und in betrügerischer Absicht einen illegalen Key für das Upgrade eingesetzt hast.
Nach meinem Kenntnisstand wird dem Empfänger so mitgeteilt, dass für den Inhalt des Briefes oder der Nachricht nicht der oder die Zeichnende als Person die inhaltliche Verantwortung übernimmt, sondern die Firma, Behörde oder Institution. Als Empfänger darf ich mich auch darauf verlassen. Deshalb gibt es ja auf der Absenderseite bei Firmen, Behörden oder Institutionen typischerweise klare Regeln, wer bei welchen Vorgangsarten derart zeichnen darf. Falls das dann doch mal eine nicht berechtigte Person tut, hat der Absender ein Problem, nicht der Empfänger.