Das c't Zitat ist sicher im großen und ganzen zutreffend auf die Gesamtsituation. Nichts desto trotz steht da auch "... die alle Bedenken beiseite wischen und für unter fünf Euro einen Windows-Installationsschlüssel kaufen." Also auch die c't geht davon aus, dass den meisten durchaus bewusst ist, dass es sich nicht um eine legale Lizenz handelt, oder wie soll ich das sonst interpretieren?
Ansonsten ist das Thema hier im Forum ja nun schon oft genug behandelt worden. Man kann also davon ausgehen, dass die meisten hier aktiven durchaus schon einmal davon gehört haben, dass ein funktionierender Key allein nicht ausreicht und dies nicht automatisch eine Lizenz bedeutet.
Und weiter gilt auch für die unwissenden hier und auch die weniger an Computerdingen Interessierten draußen, dass bei jeder Installation von Windows (genaugenommen bei so gut wieder jeder Software) Lizenzbedingungen eingeblendet werden, ohne deren Akzeptanz man nicht weiter kommt. Ein "ich habs nicht gelesen und nur weiter geklickt oder ich habe es nicht verstanden" wird vor Gericht sicher keinen Bestand haben. Und bis dato ist nach meinem Wissen auch keine Verbraucherorganisation gegen diese Lizenzbedingungen vorgegangen, wo es mir allein schon wegen der großen Verbreitung von Windows schwer fällt daran zu Glauben, dass die noch nie einen Blick auf diese Bedingungen geworfen haben. Gleiches gilt sicher auch für die großen Fachmagazine, zu denen ich die c't durchaus auch zähle. Im Umkehrschluss kann das also nur bedeuten, dass Microsofts Lizenzbedingungen für Windows im Großen und Ganzen wasserdicht sind.
Abschließend kann ich nur noch mal wiederholen, was ich weiter oben indirekt schon gesagt habe. Freuen wir uns doch einfach, dass diese Installationsmethode noch funktioniert und diejenigen mit einem Billigkey müssen eben mit einem Restrisiko leben (was sie vermutlich recht gut können
). Ich selbst habe nur vorinstallierte Windows-Versionen in Gebrauch, wo es entweder noch passende Sticker auf dem Rechner gibt (Medion Home-PC und R500 aus der Signatur) gibt oder das Bios herhält (E570). Meine virtuelle Testmaschine basiert auf einem gestorbenen Rechner, wo ich den Win7-Sticker abgelöst und parat habe. Ich muss mir also keine Sorgen machen und mich nicht auf windige Diskussionen und Argumentationen einlassen, die eine Rechtmäßigkeit begründen sollen.
Grüße Thomas
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Aber, ich würde gerne für den Käufer Windows 10 erstmalig mit dem Windows 7 Key installieren und aktivieren, damit er es nutzen kann.
Sollte das rechtlich nicht in Ordnung sein würde ich eben schreiben "ohne Betriebssystem, Windows 7 Sticker im Akkufach".
Wenn du wirklich auf der juristisch sichereren Seite sein möchtest, ist die zweite Variante genau das richtige für dich. Und wenn du, ohne es weiter zu erwähnen, eine per MCT erstellte Installations-DVD mit in das Paket legst, freut sich der Käufer sicher und dir kann sicher niemand einen Strick draus drehen.
Grüße Thomas