Erfahrungsbericht: Thinkpad Windows 7 Pro Lizenz taugt zum Windows 10 Pro aktivieren

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Thinktiger

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Hallo Community,
da ich sehr unterschiedliche Artikel Online lese, teilweise mit sehr aufwendigen Upgrade Anleitungen, wollte ich kurz meine Erfahrung schildern. Ich habe schlichtweg Windows 10 Pro (war eine ältere Version die ich noch als ISO hatte) installiert, bei der Installation den Lizenzschlüssel übersprungen und dann im Nachhinein im System meinen uralten Windows 7 Pro Code von der Unterseite meines W530 eingegeben. Windows 10 hat ihn sofort akzeptiert und auch nach allen Updates funktioniert die Sache reibungslos.

Also nur Mut wenn ihr noch einen alten Windows 7 Schlüssel rumliegen habt.

Grüße Thinktiger
 
Wenn Microsoft feststellen kann ob man "zu spät" aktiviert hat, warum ist das ganze dann noch aktiv für alle?
Wenn Microsoft es nicht feststellen kann, dann ist es quasi nicht nachweisbar dass "zu spät" aktiviert wurde.

In beiden fälle hat Microsoft aus rechtlicher Sicht schlechte Karten...
Im einen fall haben sie die Nachweisbare tatsache geduldet. Im anderen fall ist nichts nachweisbar.

Ersteres kann wohl nur Microsoft selbst erklären. Ich bin mir da aber gar nicht so sicher, dass dies für eine juristische Bewertung von Relevanz ist oder wie bedeutend das ggf. überhaupt ist. Und du bist dir sicher, dass Microsoft da vor einem Gericht wirklich schlechte Karten hat? Hast du Urteile dazu, die du anführen kannst oder bist du Jurist und kannst uns erklären woraus man dies ableiten kann oder ist es doch nur deine persönliche Sicht wie du Recht empfindest, um nicht Stammtisch-Meinung zu sagen?

Grüße Thomas
 
MS hat ja durchaus die Möglichkeit Lizenz-Keys zu sperren. Wie sie es bei meiner Windows 8 Lizenz (Original 2012 gekauft bei Microsoft, geliefert von Arvato) gemacht haben. Die habe ich, wie ca. 10 weitere, während des Umstellungsjahres auf Windows 10 Pro migriert. Die Rechnung habe ich einmal ausgedruckt und seither ist sie in meinem Lizenz-Ordner abgelegt. Wurde mit Sicherheit von mir nicht weitergegeben oder mehrfach installiert. Nach meinem Anruf wurde der Key sofort wieder freigeschaltet. Sie versuchen eben, eine neue zu verkaufen.
Seit 2012 ging auch 1 oder 2 mal eine Digitale Lizenz bei MS verloren. Dann gebe ich den Key einfach neu ein. Sollte das mal nicht mehr funktionieren, so halte ich eher das Vorgehen von MS für illegal.
 
Das ist alles typisch deutsches schwarz-weiß-denken, entweder oder. Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, muss doch verboten sein, so die Denke. In Frankreich hingegen ist z.B. alles erlaubt, solange es nicht explizit verboten wurde.

Das ist auch in unserem Justizsystem nicht anders als in Frankreich.

Ich habe selbst keinen Einblick, wie Lizenzbedingungen in anderen Ländern gesehen wird, bzw. auch nicht, wie Microsoft seine Lizenzbedingungen dort formuliert hat. Aber wie schon oben erwähnt: Was technisch geht, ist allein deswegen nicht als legal einzustufen. Und da bin ich mir sehr sicher, dass dies in vielen anderen Ländern auch so gesehen wird.

Grüße Thomas
 
Microsofts Aktivierungsmaßnahmen [sind] geradezu grotesk

Sachdienliche Informationen sind hier und hier zu finden. Wundere mich etwas über diese rege Diskussion, es gibt offensichtlich unter den vielen hier mitdiskutierenden Fachleuten keinen Konsens außer dem, daß es sehr komplex ist. Insofern finde ich Axel Vahldieks Einschätzung zitierenswert:

"Insofern sind Microsofts Aktivierungsmaßnahmen geradezu grotesk, denn deren Vielfalt und die fehlenden Möglichkeiten zur sicheren Einordnung von Installationsschlüsseln und Aktivierungsergebnissen eröffnen ausgerechnet den schwarzen Schafen Tür und Tor für Betrügereien. Und wer will es Käufern verdenken, die alle Bedenken beiseite wischen und für unter fünf Euro einen Windows-Installationsschlüssel kaufen. Es ist schließlich nichts Verwerfliches an dem Wunsch, Windows möglichst günstig kaufen zu wollen. Und wenn das Aktivieren klappt, sollte doch wohl alles seine Richtigkeit haben, oder? Tja, so sollte es in der Tat sein, nur ist es ärgerlicherweise nicht immer so. Doch kann man das dem Käufer kaum anlasten, denn verantwortlich für den ganzen Aktivierungsmurks ist Microsoft – und ein Gesetzgeber, der es zulässt, dass ein Software-Konzern seine Schutzmaßnahmen so ausführen kann, dass nicht nur so ziemlich jeder Normalbürger mit der Einschätzung der Gültigkeit einer Lizenz überfordert sein muss, sondern sogar viele Händler."
aus c't 24/2019 S. 138
 
Nach meiner Meinung ist auch ein Weiterverkauf eine ziemlich klare Sache, zumindest wenn alles legal zugeht. Du verkaufst den Rechner mit gültiger Lizenz und hast somit kein Recht mehr dieses Windows auf einem anderen Rechner zu nutzen, selbst wenn diese Lizenz noch mit deinem MS-Konto verknüpft sein sollte. Genaugenommen darf die Lizenz da auch nicht mehr sein, wenn du den Rechner samt Lizenz verkauft hast, sprich du müsstest, um dich legal zu verhalten, diese Lizenz in deinem MS-Konto freigegen für den Käufer.

Du hast mich da falsch verstanden, ich war wohl auch ein wenig unpräzise :-).

Ich habe auf diesem Rechner Windows 7 nie genutzt.
Ich habe auf diesem Rechner nie Windows 10 mit Hilfe des Stickers aktiviert.
Ich habe nie in Erwägung gezogen die Lizenz für mich anderweitig zu nutzen.
Ich verknüpfe, wenn ich Windows 10 installiere die Installation nie mit einem Microsoftkonto und nutze privat eh meist Ubuntu..

Aber, ich würde gerne für den Käufer Windows 10 erstmalig mit dem Windows 7 Key installieren und aktivieren, damit er es nutzen kann.
Sollte das rechtlich nicht in Ordnung sein würde ich eben schreiben "ohne Betriebssystem, Windows 7 Sticker im Akkufach".
 
Das c't Zitat ist sicher im großen und ganzen zutreffend auf die Gesamtsituation. Nichts desto trotz steht da auch "... die alle Bedenken beiseite wischen und für unter fünf Euro einen Windows-Installationsschlüssel kaufen." Also auch die c't geht davon aus, dass den meisten durchaus bewusst ist, dass es sich nicht um eine legale Lizenz handelt, oder wie soll ich das sonst interpretieren?

Ansonsten ist das Thema hier im Forum ja nun schon oft genug behandelt worden. Man kann also davon ausgehen, dass die meisten hier aktiven durchaus schon einmal davon gehört haben, dass ein funktionierender Key allein nicht ausreicht und dies nicht automatisch eine Lizenz bedeutet.
Und weiter gilt auch für die unwissenden hier und auch die weniger an Computerdingen Interessierten draußen, dass bei jeder Installation von Windows (genaugenommen bei so gut wieder jeder Software) Lizenzbedingungen eingeblendet werden, ohne deren Akzeptanz man nicht weiter kommt. Ein "ich habs nicht gelesen und nur weiter geklickt oder ich habe es nicht verstanden" wird vor Gericht sicher keinen Bestand haben. Und bis dato ist nach meinem Wissen auch keine Verbraucherorganisation gegen diese Lizenzbedingungen vorgegangen, wo es mir allein schon wegen der großen Verbreitung von Windows schwer fällt daran zu Glauben, dass die noch nie einen Blick auf diese Bedingungen geworfen haben. Gleiches gilt sicher auch für die großen Fachmagazine, zu denen ich die c't durchaus auch zähle. Im Umkehrschluss kann das also nur bedeuten, dass Microsofts Lizenzbedingungen für Windows im Großen und Ganzen wasserdicht sind.

Abschließend kann ich nur noch mal wiederholen, was ich weiter oben indirekt schon gesagt habe. Freuen wir uns doch einfach, dass diese Installationsmethode noch funktioniert und diejenigen mit einem Billigkey müssen eben mit einem Restrisiko leben (was sie vermutlich recht gut können :D ). Ich selbst habe nur vorinstallierte Windows-Versionen in Gebrauch, wo es entweder noch passende Sticker auf dem Rechner gibt (Medion Home-PC und R500 aus der Signatur) gibt oder das Bios herhält (E570). Meine virtuelle Testmaschine basiert auf einem gestorbenen Rechner, wo ich den Win7-Sticker abgelöst und parat habe. Ich muss mir also keine Sorgen machen und mich nicht auf windige Diskussionen und Argumentationen einlassen, die eine Rechtmäßigkeit begründen sollen.

Grüße Thomas

- - - Beitrag zusammengeführt - - -

...
Aber, ich würde gerne für den Käufer Windows 10 erstmalig mit dem Windows 7 Key installieren und aktivieren, damit er es nutzen kann.
Sollte das rechtlich nicht in Ordnung sein würde ich eben schreiben "ohne Betriebssystem, Windows 7 Sticker im Akkufach".

Wenn du wirklich auf der juristisch sichereren Seite sein möchtest, ist die zweite Variante genau das richtige für dich. Und wenn du, ohne es weiter zu erwähnen, eine per MCT erstellte Installations-DVD mit in das Paket legst, freut sich der Käufer sicher und dir kann sicher niemand einen Strick draus drehen.

Grüße Thomas
 
Aber, ich würde gerne für den Käufer Windows 10 erstmalig mit dem Windows 7 Key installieren und aktivieren, damit er es nutzen kann.
Das ist rechtlich zulässig.
Sollte das rechtlich nicht in Ordnung sein würde ich eben schreiben "ohne Betriebssystem, Windows 7 Sticker im Akkufach".
Ist schwierig, da eine Lizenz nach MS-Definition aus Software plus Lizenzkey besteht. Weniger problematisch wäre, den Sticker nicht zu erwähnen, wenn die Festplatte leer ist ;)
 
Das ist rechtlich zulässig.
Aber nur unter der Annahme, dass ein heute ausgeführtes Upgrade auf Win 10 eine gültige Lizenz für die Benutzung von Windows 10 ist. Meines Wissens nach gibt es keine Bekanntmachung von Microsoft, wie heute eine Win10-Installation über einen Win7-Key, also lange nach Ende des offiziell eingeräumten Upgrade-Zeitraums, einzuordnen ist. Ich lasse mich aber gern dazu belehren.

Ist schwierig, da eine Lizenz nach MS-Definition aus Software plus Lizenzkey besteht.
Für Windows 7 gibt (oder gab) es zumindest legale Downloads zur Installation. Wenn der Käufer also selbst für einen legalen Bezug der Software sorgt und einen legalen Key samt Sticker besitzt, sollte dies nach meiner Auffassung eine gültige Lizenz ergeben.
Soweit ich die Windows-Lizenzbedingungen verstanden habe, ist dort jedenfalls nicht gefordert, dass es sich unbedingt um die originalen Installationsmedien handeln muss, die man beim Kauf bezogen hat.

Grüße Thomas
 
Aber nur unter der Annahme, dass ein heute ausgeführtes Upgrade auf Win 10 eine gültige Lizenz für die Benutzung von Windows 10 ist. Meines Wissens nach gibt es keine Bekanntmachung von Microsoft, wie heute eine Win10-Installation über einen Win7-Key, also lange nach Ende des offiziell eingeräumten Upgrade-Zeitraums, einzuordnen ist. Ich lasse mich aber gern dazu belehren.
Siehe die Diskussion oben.
MS hat die Upgrade-Möglichkeit nicht gesperrt, also wird es zumindest geduldet.


Für Windows 7 gibt (oder gab) es zumindest legale Downloads zur Installation. Wenn der Käufer also selbst für einen legalen Bezug der Software sorgt und einen legalen Key samt Sticker besitzt, sollte dies nach meiner Auffassung eine gültige Lizenz ergeben.
Soweit ich die Windows-Lizenzbedingungen verstanden habe, ist dort jedenfalls nicht gefordert, dass es sich unbedingt um die originalen Installationsmedien handeln muss, die man beim Kauf bezogen hat.
Downloads/legale Bezugsmöglichkeiten von Windows 7 dürften kaum noch existieren.
Der originale Datenträger darf auch die Festplatte mit vorinstalliertem Windows sein. Das ist dann das gültige Installationsmedium, das mit dem COA eine Einheit (Lizenz) bildet.
 
Will ICH das?
Muss ICH das?

Btw. Ich besitze auch keine Radarpistole.

Btw. Der Eintrag der pc Kennung mit der verknüpften digitalen Lizenz ist bei MS hinterlegt. Vielleicht mit Datum und Uhrzeit?
 
Siehe die Diskussion oben.
MS hat die Upgrade-Möglichkeit nicht gesperrt, also wird es zumindest geduldet.
In der Diskussion oben sehe ich keinerlei Begründung, die das rechtssicher begründet. Ich kann mich nur wiederholen: Aus der Duldung ("Es ist technisch möglich") kann man rechtssicher gar nichts ableiten.

Downloads/legale Bezugsmöglichkeiten von Windows 7 dürften kaum noch existieren.
Der originale Datenträger darf auch die Festplatte mit vorinstalliertem Windows sein. Das ist dann das gültige Installationsmedium, das mit dem COA eine Einheit (Lizenz) bildet.
Auch gut. Daraus folgt aber dann ebenso eindeutig: Kein legaler Datenträger und nur ein alter Key samt Sticker = keine gültige Lizenz. Demnach ist ein nun basierend auf dem alten Key neu aufgesetztes Win10 ebenso keine gültige Lizenz.

Grüße Thomas
 
Die Duldung kenne ich nur aus dem Asylrecht. Da wird ein Aufenthalt erduldet, da eine Abschiebung nicht möglich oder aus irgendwelchen Gründen erschwert oder verungünstigt wird, obwohl der Staat das ohne diese Gründe gerne tun würde.

Das ist hier ganz anders. MS hat die Mittel - und zwar auf eine trivial einfache Art und Weise - zu bestimmen welche Keys akzeptiert werden oder nicht. Es ist immerhin ein Vorgang, bei dem das zu installierende System einen MS-Server kontaktieren muss. Das einzige Hindernis, bei alten Keys endgültig dicht zu machen, ist dass MS es schlicht nicht wollte und will. Für mich impliziert die weiterhin bestehende Möglichkeit sehr wohl dass es legal ist. Wäre es illegal, hätte MS sofort nach Ablauf des genannten Datums diese Funktion abgeschaltet.

Ich kann mich nur wiederholen: MS zeigt sich deswegen so kulant, weil für die ein Mehrgewinn an Usern deutlich mehr Kohle bringt als ein neu gekauftes Betriebssystem.

Ich muss aber auch zustimmen, dass weder ich noch sonst jemand hier im Thread wirklich rechtssicher argumentieren kann. Von MS hört man nichts dazu und ein Anwalt für Internet- und Medienrecht hat sich noch nicht zu Wort gemeldet. Aber ob der eine definitive Antwort geben könnte?
 
Zuletzt bearbeitet:
MS hat die Mittel - und zwar auf eine trivial einfache Art und Weise - zu bestimmen welche Keys akzeptiert werden oder nicht.
Ich denke genau das ist der Punkt - und der große Unterschied zu den großen Klagen, die bei den Billiglizenzfirmen gerade passieren inkl. Hausdurchsuchungen bei Käufern: Das waren Lizenzen aus anderen Ländern/ggf. illegal aufgeschnürte Lizenzen - und das kann MS halt nur schwierig unterbinden (sie müssten ja für alle Lizenzen erstmal rausfinden, wo die illegalerweise genutzt werden). Bei den Win7-Lizenzen ist das ja anders - die müssten ja faktisch in ner anderen Database liegen/erkennbar sein, dass das Win7-Lizenzen sind und dann wird halt rausgenommen aus der "kostenlos Upgrade"-Variante, wenn es bisher nicht aktiviert wurde. Also da liegen wirklich alle Karten in der Hand von MS.
 
Zum Thema: "Legal oder nicht?!" kann man auch folgendes sagen:

Die ersten ISOs von Win10 haben keine Win7 oder Win8-Keys akzeptiert. Da musste man zwingend über das Betriebssystem das Upgrade fahren oder diese gwx-Geschichte anwenden.

Später hat MS dann die Keys für die ISOs freigegeben.

Da diese Möglichkeit bis heute nicht wieder entfernt wurde (bzw. die Aktivierungsserver die Win7/8 Produktschlüssel nicht verweigern), wird es ganz klar "geduldet". Somit ist es weder 100% illegal noch rechtlich 100% legal!

- 100% illegal wäre es, wenn man z. B. Tricks anwenden müsste, um sich mit den Keys eine Aktivierung zu erschleichen oder es ausnutzt, obwohl nur bestimmte Gruppen dazu noch berechtigt wären. ->Das ist beides hier nicht der Fall!

- 100% legal wäre es, wenn Microsoft klar Stellung bezieht und z. B. schreibt: "Kostenloses Upgrade auf (Produkt-)Lebenszeit möglich." - -> Ist hier auch nicht der Fall!


Wir haben hier also die Besonderheit, dass es wie erwähnt geduldet wird und der Anwender keine Tricks anwenden muss, um an das kostenlose Upgrade zu gelangen! Wenn Microsoft sich entscheidet, die Aktivierungen nach 2016 bzw. 2017 als illegal einzustufen, werden im ersten Schritt die Aktivierungsserver so eingestellt, dass neue Anfragen mit Win7 oder 8 Keys abgeblockt werden und im zweiten Schritt womöglich alle Aktivierungen nach 2016 bzw. 2017 zurückgenommen werden!

Dass Microsoft (die Server) Aktivierungen aufheben/löschen können, hat man ja in der Anfangszeit gesehen, als es bei einigen noch nicht ganz rund lief.

Und so lange niemand ein Gerichtsurteil mit Aktenzeichen vorlegen kann, welches ein Upgradeverbot nach 2016/2017 zum Thema hatte, gilt die Annahme der Duldung!
 
Außerdem sind hier in diesem Zusammenhang die Begriffe "legal/illegal" nicht ganz passend. Es geht hier nicht um Gesetze, sondern "nur" um die Auslegung eines Lizenzvertrages.
 
Um Mal einen weiteren Aspekt einzubringen, hier herrscht ja noch nicht genügend Chaos:
Ab dem 29. Juli 2016 bis zum (offiziell 17. Dezember 2017) 17 Januar 2018 war das kostenlose Upgrade einer Windows-Lizenz auf Nutzer von Hilfstechnologien beschränkt (IIRC musste man das auch explizit bestätigen...). Streng genommen war die letzte kostenlose Upgrade-Möglichkeit also Nutzern von Hilfstechnologien vorbehalten und es wurde ggf. nur die Hürde entfernt, dass man angeben musste, Hilfstechnologien zu nutzen.
 
Möchte an dieser Stelle auf das Transparenzgebot des BGB hinweisen. Zusammengefasst bedeutet es, daß unklare Formulierungen in AGBs zu Lasten des Verwenders auszulegen sind bzw. unwirksam sind. Dies gilt insbesondere für Verbraucher.

Zwei Beispiele:
Die von einer Bank in Darlehensverträgen mit einem variablen Zinssatz verwendeten vorformulierten Klauseln "Zinscap-Prämie: ...% Zinssatz p.a. ...% variabel* *) Bis zum ... beträgt der Zinssatz mindestens ...p.a. und höchstens ...p.a. Die oben angeführte Zinscap-Prämie ist sofort fällig." und "Zinssicherungsgebühr: ...% Zinssatz p.a. ...% variabel* *) Bis zum ... beträgt der Zinssatz mindestens ...p.a. und höchstens ...p.a. Die oben angeführte Zinscap-Prämie ist sofort fällig." sind im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern unwirksam. (Rn. 45)*)
BGH, Urteil vom 05.06.2018 - XI ZR 790/16

Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des so genannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)
BGH, Urteil vom 25.07.2012 - IV ZR 201/10 [das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 15.02.2006 (NJW 2006, 1783) auch noch die materielle Komponente bewertet, aber das ist ein anderes Thema]

Als Verbraucher sehe ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung über das vermeintlich unzulässige Verwenden eines Win 7 Produktkeys in Verbindung mit einem entsprechenden Lizenzaufkleber um Win 10 zu installieren, und das war ja wohl die Ausgangsfrage zur Legalität des Vorgehens, gelassen entgegen. Wie immer gilt jedoch:
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".
 
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