Erfahrungen Gebrauchtkauf (TP-Forum, Ebay Kleinanzeigen)

anjuna

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Guten Abend,

aus aktuellem Anlass wollte ich mal eure Erfahrungen abfragen.
Entweder habe ich gerade einfach Pech oder das ist eine Art Masche.

Ich hatte in der letzten Woche hier und bei Ebay Kleinanzeigen bei einigen Angeboten zugeschlagen (alles <100 €).
Bezahlt wurde teils per Paypal, teils per Banküberweisung innerhalb Deutschlands. Also alles Zahlungen innerhalb von Sekunden oder eben eines Tages.

Bei 3 von 5 Verkäufern kam auch 5-6 Tage nach Geldeingang keinerlei Reaktion oder Versand des gekauften Teils.
Was mich schon stört ist, dass man bei Verzögerungen erstmal nachfragen muss, was da los ist. Hier die Antworten:

Verkäufer A: Findet auf Anfrage heraus, dasa seine Freundin das Päckchen seit mehreren Tagen im Auto spazieren fährt, statt es einzuliefern (angeblich verpennt).
Verkäufer B: Musste arbeiten und hatte keine Zeit zum Versenden (und anscheinend auch nicht mal Bescheid zu sagen, dass es nochmal 1 Woche mehr dauert). Hat mich inzwischen schon weitere Male vertröstet.
Verkäufer C: Wollte Samstag verschicken, aber genau an dem Tag habe ich ne Grippe bekommen.

Ich kann echt verstehen dass man seine Arbeitszeit und Freizeit nicht um den Versand von verkauften Sachen herum baut, aber wenn dann 1 Woche keinerlei Reaktion kommt,
dann finde ich das schon echt nervig. Bei Verkäufer B habe ich jetzt auch den Eindruck, dass er die Sache aussitzen will und versucht, dass ich die 45 Euro abschreibe.
Also viel Stress um den Vorgang zu einem korrekten Abschluss zu bringen.

Wie sind eure Erfahrungen ? Habe ich einfach in die *eisse gegriffen oder ist das zur Zeit normaler Umgang ?

Gruß,
anjuna
 
Frage wird sein, was tun ?
es kommt ganz drauf an und hängt auch davon ab, was du willst? geld zurück? doch die ware? wie hoch ist der betrag inkl. versandkosten? ICH persönlich rufe die "fremden" Leute bei ebay kleinanzeigen und so definitiv vorher an.
 
Hier ging bisher alles bestens. Bei ebay hatte ich bisher nur 1 Problemfall. Als Lehre nehme ich immer vor dem Kauf Kontakt auf mit dem Verkäufer. Antwortet der gleich und normal, steht einem Kauf nichts mehr im Wege. Wenn nicht, war es das schon.
Im Problemfall ist ebay nicht hilfsbereit. Sie öffnen einen Fall, weisen aber gleich darauf hin, dass sie nur vermitteln und nichts selber tun, da sie weder Käufer noch Verkäufer sind. Der Problemfall führte kurzerhand zur Anzeige bei der Polizei (die sich meist nicht zuständig fühlen; muss man eben etwas Nachdruck üben). Ergebnis: 14 Tage nach der Anzeige hatte der Staatsanwalt ermittelt, der Fall wurde in meinem Sinne gelöst. ebay hat den "Kunden" rausgeschmissen.
Manchmal muss man eben auch selbst tätig werden, damit es bei Versteigerungen anständig zugeht. Nur beklagen und kuschen hilft nichts.
 
@fetterP: es geht um 45 Euro (bitte keine Diskussion, ab welchem Betrag man sich kümmern muss/darf/soll).
Geld habe ich wie gesagt morgen vor 14 Tagen überwiesen, letzte Nachricht des Verkäufers vor 1 Woche ("versende jetzt sehr bald").
Meine Vermutung: wer die Ware nicht versendet wird nicht unbedingt das Geld zurücküberweisen.
Fühle mich jedenfalls an der Nase herumgeführt. Wahrscheinlich werde ich noch eine Frist setzen.
 
@fetterP: es geht um 45 Euro (bitte keine Diskussion, ab welchem Betrag man sich kümmern muss/darf/soll).

Auch für 45 Euro muss ich / mußt Du arbeiten gehen.
Ich habe schon mal wegen 13 Euro eine Anzeige erstattet,angeblich wurde der Ebay-Kleinanzeigen-Account eines Mitgliedes gehackt.
Ist jetzt schon 6 Monate her,habe nichts mehr von der Staatsanwaltschaft oder Polizei gehört.

- - - Beitrag zusammengeführt - - -

Guten Abend,

ich wollte noch gerne einen neuen Zwischenstand geben zu meinem Startposting.
Ausser bei "Verkäufer B" ist alles mittlerweile glatt gelaufen, aber dieser ist echt unangenehm.
Es geht um ein Teil was ich bei ihm am 14.06. über Ebay Kleinanzeigen gekauft habe.
Zusammengefasst:
14.06. Kauf bei Ebay Kleinanzeigen mit unaufgeforderter Ankündigung des Käufers, bei Eingang des Geldes am gleichen Tag das Paket abzuschicken
14.06. Überweisung
18.06. Nachfrage, ob die Überweisung eingetroffen ist und wann Versand erfolgen wird.
20.06. Nachricht, dass Verkäufer arbeiten musste, aber er "werde sehr schnell verschicken".
24.06. Nachfrage, wann Versand erfolgen wird.
26.06. keine Antwort mehr, kein Wareneingang.

Hört sich aus meiner Sicht nicht gerade vertrauenserweckend an. Frage wird sein, was tun ?

Gruß,
anjuna

Wer sich nicht meldet,hat was zu verbergen!
Ich verweise hier gerne mal auf meinen sehr dubiosen Verkäufer von Ebay:

https://thinkpad-forum.de/threads/197819-Ebay-Kauf-von-Privat-Wird-dem-K%C3%A4ufer-die-Verk%C3%A4ufer-Anschrift-mitgeteilt
 
45 Ois sind 45 Ois - da muß ne alte Oma lange für stricken.

Ich würde den Fall jetzt langsam aber sicher eskalieren lassen. Ich hatte auch mal so eine Pfeife, die Knalltüte hatte eine völlig falsche Ware geschickt als angepriesen. Erst als ich ziemlich laut wurde und mit Polizei und Anzeige drohte, gab der Kanbe klein bei und nach 2 Monaten hatte ich meinen Schotter wieder. Die Bewertung für ihn war indes hundmiserabel ;)
 
Hi, das Problem bei den käufen über Ebaykleinanzeigen, besteht meist dadrin, dass die VK fast nie ihre Adresse bekanntgeben.

Man bekommt meist nur die Bankdaten und nicht mehr.

70,00€ für eine kleine SSD in den Sand gesetzt, trotz Anzeige bei der Polizei, die Staatsanwaltschaft hat sich auch noch eingeschaltet, aber die 70,00€ sind weg.

180,00€ für ein T520 in den Sand gesetzt, Rechtsanwalt, Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet, VK ist unbekannt verzogen, Gerichtsvollzieher kann den VK nicht auffinden, also Kohle weg.

Ansonsten ist alles immer gut gegangen.

Nobby
 
Bei dem Kauf von Elektronik,speziell Läptöpsen, lasse ich mir vorab die Anschrift und eine Kopie des Ausweises durchgeben.
Es gab auch schon Fälle,wo der Verkäufer das nicht wollte und sich nie wieder gemeldet hatte.
 
Guten Tag,

gehe zur Polizei und zeig den Verkäufer an.
Du hast den Namen, die Bankverbindung und laut der Verkaufsanzeige den mutmaßlichen Wohnort.
Die Polizei wird nicht begeistert sein, bei mir war es jedenfalls so, aber aufnehmen müssen sie die Anzeige.

Ich hatte vor 2 Jahren den gleichen Fall. Und bei mir ging es um 32 €.
Den diese Mitmenschen stören unser soziales Gefüge ganz empfindlich, das sind die wahren "Asozialen".
Und wo wollen wir eine Grenze ziehen: Beim Wert des Betruges oder der Häufigkeit?

Kleiner Nachtrag: Nach fast 2 Jahren bekam ich die Vorladung zu einem Gerichtstermin. Ich bin also wahrscheinlich
nicht der einzige Betrogene. Und wenn Google sich nicht irrt, steht er nicht das erste mal wegen Betruges bei eBay/eBay-Kleinanzeigen
vor dem Kadi.
Und weil ich von Leipzig nach Düsseldorf für meine Aussage anreisen muss/darf,
greife ich jetzt für de Übernachtung und die Reisekosten euch allen noch in die Geldbörse.
 
Bei dem Kauf von Elektronik,speziell Läptöpsen, lasse ich mir vorab die Anschrift und eine Kopie des Ausweises durchgeben.
Wer es wirklich drauf an legt, der hat in weniger als einer Minute eine gefälschte Kopie des Ausweises angefertigt und Dir irgend eine Adresse aus dem Telefonbuch raus gesucht.
Spätestens bei Anfrage einer beglaubigten Kopie platzt das Geschäft ohnehin. Alles andere ist nicht mehr Wert wie keine Anschrift.

Wer Geschäfte mit einer virtuellen Person abwickelt, muß mit Betrug rechnen.
Allerdings muß man auch, wie im realen Leben, mit schlichtweg unfähigen Menschen rechnen. Es gibt nun mal genug Leute, die ihr Leben einfach nicht auf die Reihe bringen. Die Ursachen können unterschiedlich sein. Ärgerlich ist es allemal. Ohne bewertend zu klingen: Selbst der besoffene Penner unter Brücke kann per Smartphone seine Matratze anbieten, und selbst wenn er es ernst meint, wird die nicht in drei Tagen ankommen, weil der einfach nicht dazu fähig ist.

Wenn es einem zu lange dauert, eine angemessene Frist mit Hinweis auf Folgen setzen. Dazu findet man passende anwaltlich verfaßte Schreiben im Internet.
 
Ich sichere mich bei Käufen über Kleinanzeigen (nicht nur eBay) dadurch ab, daß ich nach einer im Telefonbuch eingetragenen Festnetznummer frage. Das kann auch die Nummer der Eltern o. ä. sein. Damit bin ich bisher gut gefahren.
Insgesamt dreimal habe ich einen bezahlten Artikel nicht erhalten, zweimal eBay, einmal Forum hier. Von den Beträgen her war es zu verschmerzen. Kurios war einer der eBay-Fälle, wo der Verkäufer inzwischen im Knast saß und die Polizei dankbar meine Informationen zu Angebot und Zahlung entgegennahm, mir aber wenig Hoffnung auf Rückzahlung machte. Aber immerhin haben sie sich darum gekümmert.
 
Bei dem Kauf von Elektronik,speziell Läptöpsen, lasse ich mir vorab die Anschrift und eine Kopie des Ausweises durchgeben.
Es gab auch schon Fälle,wo der Verkäufer das nicht wollte und sich nie wieder gemeldet hatte.

Eine Ausweiskopie würde ich auch niemals rausgeben und ist sogar verboten!

Bei ebay hat man durch die Bewertungen schon einen Anhaltspunkt über die Zuverlässigkeit.
Und bei ebay Kleinanzeigen holt man die Ware einfach ab.
 
Eine Ausweiskopie würde ich auch niemals rausgeben und ist sogar verboten!
So grundsätzlich darf man das nicht mehr sagen:
Banken durften/mussten schon immer nach § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz eine Kopie eines Personalausweises (oder ein Postidentverfahren) machen und Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) nach § 95 Abs. 4 S. 2 TKG.

Seit dem 17.02.2016 gilt nach einer aktuelle Stellungnahme des Bundesministeriums des Inneren: Es besteht kein grundsätzliches rechtliches Kopierverbot mehr.
 
Ich würde trotzdem keine Ausweiskopie an irgendeinen Fremden geben. Auf Kleinanzeigen antworten, sich als potentieller Käufer ausgeben, Ausweiskopie verlangen - das ist doch die perfekte Masche für Leute, die Identitätsdiebstahl begehen wollen bzw. plausible, vollständige und gültige Daten für eine Ausweisfälschung brauchen.
 
Persönlich gebe ich die Daten meines Personalausweises auch nur an Banken bzw. Telekommunikationsanbietern.
Wobei ich da gerade festgestellt habe, dass die letzte Kopie bei meiner Hausbank 32 Jahre her ist. Da würde man nicht wirklich erkennen ;).
 
Seit dem 17.02.2016 gilt nach einer aktuelle Stellungnahme des Bundesministeriums des Inneren: Es besteht kein grundsätzliches rechtliches Kopierverbot mehr.
Wobei dies nur für Papierkopien gilt. Elektronische Verarbeitung / Speicherung (welche auch schon beim Versenden als E-Mail geschieht) bleibt weiterhin verboten.
 
weitere "Wasserstandsmeldung":
Nachdem das Geld nun seit 14 Tagen beim Verkäufer ist, habe ich ihm am Montag eine Frist gesetzt bis
Dienstag, 05.07.2016. Mal sehen, ob da noch was geht.

Eure diversen Tipps habe ich dankbar zur Kenntnis genommen und werde sicher ab jetzt vorsichtiger sein.
Fraglich, ob jemand, wenn es wie hier um 45 Euro geht, seine Personalausweisdaten weitergeben würde, ich würde es wohl nicht tun (auch nicht bei größeren Beträgen).
Eventuell sollte ich in Zukunft auf Überweisung verzichten und nur per Paypal zahlen, anscheinend bekommt man dort das Geld einfacher zurück.
 
Ja, das ist der korrekte Weg. Wenn nix passiert -> Anzeige, auch, wenn die Kollegen in Blau dort murren sollten. Aber Betrug ist Betrug.
 
Existiert der Verkäufer noch als Account bei Kleinanzeigen?
Offensichtliche Betrüger werden recht schnell gemeldet und deren Account gelöscht.
Ansonsten ist es vielleicht ja doch "nur" ein schlampiger Mensch.

Mit PayPal wirst Du nicht weit kommen.
Tatsächliche Betrüger meiden es ohnehin.
Und auch sonst die meisten Verkäufer. Es gibt anders herum auch genug Kaufbetrüger, die dann meckern wegen nicht erhalten oder defekt und sich das Geld so (da ja einfach) zurück holen. Leider kontrolliert PayPal Mängel nicht tatsächlich und entscheidet zu 99% quasi ungefragt für den Käufer. Ich biete genau deshalb kein PayPal an und beuge damit schon im Ansatz jeden Ärger vor.
Am Ende kannst Du Dich drehen und wenden wie Du willst. Tatsächlichen Betrügern oder einfach nur schöampigen Leuten wirst DU nicht Herr der Lage. Egal ob Ausweiskopie (läßt sich fälschen), Adressangabe (läßt sich fälschen), Telefonnummer (wer hat noch wirklich eine Festnetznummer und auch noch im Telefonbuch???)...ich nicht, und würde wegen unerwünschten Werbeanrufen auch meine Nummer niemanden bekannt geben). Einzig bei Termabsprache und persönlicher Abholung rücke ich eine TelNr raus.
 
Fraglich, ob jemand, wenn es wie hier um 45 Euro geht, seine Personalausweisdaten weitergeben würde, ich würde es wohl nicht tun (auch nicht bei größeren Beträgen).

Dann solltest Du lieber auf den Flohmarkt gehen.
Ich halte es für selbstverständlich, daß ich, egal ob als Verkäufer oder als Käufer, einem Geschäftspartner meine Identität nachweise. Firmen machen das über HR-Auszug bzw. Gewerbeschein, Privatpersonen nunmal durch ihren Ausweis.

Im übrigen ist die Wahrscheinlichkeit groß, bei einer Banküberweisung mit Hilfe der Staatsanwaltschaft (Anzeige wegen Betrugs) die persönlichen Daten des Kontoinhabers zu erfahren. Wenn das nicht klappt, dann weißt Du wenigstens, daß Du einem professionellen Betrüger auf den Leim gegangen bist, der mit gefälschten Ausweispapieren das Konto nur zu betrügerischen Zwecken eröffnet hat.
 
Ich glaube, da bist du auf dem Holzweg... Ich würde dir wie gesagt keine Kopie meines Ausweises geben und da bist du auch auf rechtlich sehr dünnem Eis:
Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…) Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Auf dem neuen Personalausweis ist die Berechtigungs-Nummer abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf geraten.
Quelle

Möglich wäre also nur:
Die Kopie muss dem Zweck des Identitätsnachweises dienen (§ 20 Abs. 1 PAuswG). Wie immer im Datenschutz muss sie hierfür auch erforderlich sein. [...] Bei der Identifizierung unter Abwesenden – durch Zusendung einer Kopie – darf die Kopie jedenfalls nicht länger als erforderlich aufbewahrt werden, was in der Regel für eine sofortige Vernichtung spricht.[...]
Oft kann der Identifizierungszweck auch erreicht werden, wenn nicht benötigte Informationen geschwärzt werden. Hierfür gibt es auch datensparsame Kopierschablonen.
Schließlich ist nochmals darauf hinzuweisen, dass natürlich keine automatisierte Speicherung (z.B. als PDF) erfolgen darf. Denn die ist ja – wie das vorhergehende Scannen – eindeutig verboten.
Quelle

Aber:
Anders ist die Lage dort, wo Spezialgesetze dem PAuswG vorgehen und ausnahmsweise das Kopieren zulassen. Beispiele sind: [...]Banken, Kreditinstitute, Versicherungen, aber auch z.B. Steuerberater, Makler oder Rechtsanwälte in bestimmten Fällen [...], Telekommunikationsanbietern [...] bei Vertragsschluss, [...] Anbieter von Zertifikaten nach Signaturgesetz [...] auch Behörden sind teilweise zur Erhebung von Kopien befugt (z.B. das Kraftfahrt-Bundesamt bei Einsicht in das Fahreignungsregister.
Wo es an einer entsprechend eindeutigen Erlaubnis fehlt, sind Kopien hingegen grundsätzlich untersagt (bzw. allenfalls unter den o.g. engen Voraussetzungen erlaubt).
Quelle

Auch aus der Stellungnahme des "Bundesministeriums des Inneren" vom 17.02.2016 geht hervor:
Eine Kopie sei daher unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Voraussetzungen zulässig.

Datenschutzrechtliche Voraussetzungen für Personalausweiskopien:
Demnach dürfen – auch nach Ansicht der Aufsichtsbehörden – Kopien des Personalausweises angefertigt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Erstellung der Kopie darf ausschließlich zu Identifizierungszecken verwendet werden.
  • Die Erstellung der Kopie muss erforderlich sein, d.h. es darf zur Erreichung des Zwecks kein gleichgeeignetes milderes Mittel vorhanden sein. [...]
  • Die Kopie muss als solche erkennbar sein.
  • Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen von den Betroffenen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer. Die Betroffenen sind auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der Schwärzung hinzuweisen.
  • Die Kopie ist von der verantwortlichen Stelle unverzüglich zu vernichten, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist.
  • Eine automatisierte Speicherung der Ausweisdaten ist nach § 20 PAuswG unzulässig und betrifft z.B. das Scannen von Ausweisen, das nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hannover mit der Möglichkeit der Weiterverarbeitung und Nutzung eine andere rechtliche Qualität aufweist.
Quelle 1, Quelle 2

Zusammenfassend kann man also sagen, dass man als erstes sicherstellen muss, dass die Ausweiskopie bei einem solchen Kaufvertrag (der zu dem Zeitpunkt ja sogar nur ein Kaufinteresse ist), überhaupt unbedingt erforderlich ist. Sonst erübrigt sich das ganze. Wenn sie also erforderlich ist, musst du den Verkäufer zwingend darauf hinweisen, dass er bitte für die Identifikation nicht benötigte Felder schwärzt. Der darf dann den Ausweis mit einem Kopierer kopieren, aber keinesfalls auf einem Scanner scannen, als Datei abspeichern und wieder ausdrucken, ebenfalls darf er dir den keinesfalls elektronisch schicken, nur die Kopie selbst darf verschickt werden (also auf Papier - also per Post). Du musst die Kopie dann unverzüglich durch den Schredder jagen, sobald du sie begutachtet hast. Länger aufbewahren darfst du sie nicht.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du bisher laxer mit den von dir angeforderten Ausweiskopien umgegangen bist. Und die Leute, die dir ihre Kopie gegeben haben, haben sich sicherlich auch nicht dran gehalten (oder kamen die Kopien alle geschwärzt und per Post?).

Ganz ehrlich, bevor ich mir so einen Aufwand mache für einen Kaufinteressenten, verkaufe ich meine Sachen lieber an jemanden anders. Als Käufer würde ich ebenfalls so einen Aufwand nicht von einem Verkäufer verlangen.

Und dann kommt noch dazu, was ich oben schon gesagt hatte: Sowas wäre die perfekte Masche für Leute, die noch fremde Identitäten sammeln um damit entweder gefälschte Ausweisdokumente herzustellen und/oder Identitätsdiebstahl zu betreiben.

Daher: Meinen Ausweis würdest du nicht bekommen und afaik ist das auch rechtlich sehr sehr dünnes Eis, wenn du das verlangst.
 
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