Einfach nur dreist...

Original von thinkpad2007aber sinnlose diskussionen gehören zu einfach zu viel besuchten Foren ...

Anscheinend ist die Diskussion nicht sinnlos, sondern schon fast notwendig. Bei derart gegensätzlichen Ansichten.

Gruß,
herbie

PS: Handtaschenräuber und Wohnungseinbrecher werden wohl auch für ihren Arbeitsaufwand entlohnt.
 
na ihr zwingt mich ja zum Antworten:

achtung diese Seite ist illegal:

http://www.driverguide.com/

Gleicher Inhalt, anders verpackt.

Wenn Mr. Ebay also die Treiber von Lenovo z.B. auf seiner Webseite auch zum Download anbietet und zusätzlich einen kostenpflichtigen Zusendeservice der Inhalte anbietet, Geld für die Aufwand, das Brennen usw. verlangt - und dafür kann er verlangen was er möchte, denn Ihr seid ja nicht gezwungen dort zu kaufen - dann kann er das machen. Da sich die Geschäftsmodelle im Prinzip von Driverguide nicht unterscheiden, werte ich das als Beweis für die Legitimität des Angebotes.

Unter Wucher werden 10? auch nicht unbedingt fallen.



Er macht doch keine Raubkopie, die Daten liegen doch für alle verfügbar LEGAL auf den IBM seiten...
 
naja, derartige angebote gibt es aus allen bereichen, autos, garten , elektronik usw.


solange es leute gibt, die dumm genug sind, das zu zahlen, gibt es einen offensichtlich bedarf, und der wird in einer marktwirtschaft IMMER bedient, sch***egal ob legal oder illegal

falls es jemanden stört, kann er ja mittels botschaften an bieter, oder mit eigenen auktionen für 1 euro, das geschäft zerstören. ist aber ein kampf gegen windmühlen ;)


und sorry, aber diejenigen, die sich aufregen, und nicht selbst diese 1 euro angebote starten, um die armen dummen zu entlasten, sind nur neidisch, dass jemand anderes ne geldmaschine entdeckt hat, und gleichzeitig zu faul, selbst etwas zu machen.
 
Original von thinkpad2007
[...]
Er macht doch keine Raubkopie, die Daten liegen doch für alle verfügbar LEGAL auf den IBM seiten...

Raubkopien wurden auch nicht angefuehrt, nur Verletzung von moeglichen Rechten der Eigentuemer. So hat Winfuture der Forderung Microsofts nachgegeben, deren "Windows Update Pack" ab sofort nicht mehr zum KOSTENFREIEN download anzubieten. Die Patches liegen auch frei verfuegbar und legal auf den Servern von Microsoft zum Download fuer Jedermann bereit. OK, man hat u.U. eine WGA Pruefung vorgeschaltet, aber wenn Google einem die Directlinks nennt...
Als Hersteller waere mir soetwas auch ein Dorn, denn man weiss nicht, ob und wie die Daten veraendert wurden: Lass solch einem eBay-Anbieter in einem Service-Manual eine Textpassage aendern: Bitte Festplattenstecker mit Pin1 auf Pin 39 der Platine aufstecken. dann gibt es vielleicht Kurzschluesse und die Kunden schreien sofort nach Lenovo/IBM und der Garantie...

Viele Gruesse, Torsten.
 
um was gings denn diesmal?was war das denn genau?der link geht nicht mehr X(
 
ein eBayer bot DVDs mit den von Lenovo erhältlichen Treiber, Tools und HMMs in der Bucht an. Preis waren EUR 6,99 und EUR 9,99...
 
@meshua:

raubkopie wurde von antonio angeführt:
das ist keine geniale geschäftsidee, das ist, wie bereits erwähnt wurde, raubkopie! wieso gibt es daran zweifel?


Dein Microsoft Beispiel ist nicht gut gewählt, da durch die Angebotenen Update-Packs ganz einfach die Windows Validation "umgangen" werden konnte. Somit "Beihilfe" zur Raubkopie geleistet wird...

Ich kann übrigens auch Handbücher ausdrucken und verkaufen. Da sprichts nichts dagegen, solange ich kenntlich mache, dass ich nur den Preis für meine Dienstleistung: Sammlung von Daten, Druck, Bindung und Versand + Arbeitszeit verlange.
 
Original von thinkpad2007

Ich kann übrigens auch Handbücher ausdrucken und verkaufen. Da sprichts nichts dagegen, solange ich kenntlich mache, dass ich nur den Preis für meine Dienstleistung: Sammlung von Daten, Druck, Bindung und Versand + Arbeitszeit verlange.

Auf den letzten Seiten findet sich oft ein entsprechender Hinweis, sodass Druck, unerlaubte Vervielfaeltigung oder elektronische Weiterverbreitung ohne vorherige Genehmigung des Rechteinhabers nicht erlaubt sind. Ob du hierfuer Geld verlangst (und sei es nur Aufwandentschaedigung) oder nicht, ist i.A. ohne Relevanz.

Wenn Du dich im Recht siehst, kannst Du es gern einmal ausprobieren und die Hilfe zu Photoshop CS3 ausdrucken und bei eBay anbieten. Ich bin ueberzeugt, dass viele gespannt darauf sind, was passiert 8) Nicht zuletz auch deshalb, um die Frage nach der rechtmaessigkeit beantwortet zu bekommen.

Gruesse, Torsten.
 
ok meshua, mit dem Vervielfältigen von Handbüchern, hast Du mich jetzt erwischt. Es musste ja irgendwann mal jmd. ein schlechtes/falsches Argument bringen... ;(


Es muss doch in den AGBs von der IBM Download Seite stehen, ob mans darf oder nicht...
 
Na, das ging aber fix: "Ungueltiger Artikel".

Jetzt bin ich aber platt. Keine 5 Stunden mehr am Rechner und das Angebot weg...

Aber - das beweist einmal mehr, dass dieses Angebot nicht rechtens war, oder warum sollte eBay das Angebot sperren, wenn es doch legal ist?

Wie auch immer, mir soll es auch egal sein. Die Diskussion findet sowieso kein Ende, da hier unterschiedliche Meinungen aufeinander treffen. Und letztlich kann die Rechtmäßigkeit des Angebotes sowieso nur ein Rechtsverdreher beurteilen.

Hier scheint es aber keinen Juristen zu geben...
 
Original von thinkpad2007
ok meshua, mit dem Vervielfältigen von Handbüchern, hast Du mich jetzt erwischt. Es musste ja irgendwann mal jmd. ein schlechtes/falsches Argument bringen... ;(


Es muss doch in den AGBs von der IBM Download Seite stehen, ob mans darf oder nicht...

http://www.lenovo.com/legal/de/de/

"Diese Website kann Hinweise auf andere Eigentumsrechte und Informationen zu Urheberrechten enthalten, die beachtet und befolgt werden müssen. "

dass keine inhalte kopiert werden dürfen muss nicht in AGBs oder sonst wo erwähnt werden, weil wir in deutschland ein allgemeines urheberrecht haben dass für alle allgemein verbindlich ist. darauf verweist auch lenovo. also ist es nicht erlaubt heruntergeladene inhalte zu kopieren PUNKT. alles weitere, wie bei ebay zu vertickern dann so wieso schon nicht, und gewerblich schonmal garnicht.
 
Original von thinkpad2007
ok meshua, mit dem Vervielfältigen von Handbüchern, hast Du mich jetzt erwischt. Es musste ja irgendwann mal jmd. ein schlechtes/falsches Argument bringen... ;(

Alles Absicht von mir ;)

Es muss doch in den AGBs von der IBM Download Seite stehen, ob mans darf oder nicht...

In den Download Agreements habe ich es so auf die Schnelle explizit nicht finden koennen.

Viele Gruesse, Torsten.
 
ist doch Prima... wenn man es braucht - verstehe nicht das Problem? - Sind doch nicht Eure Sorgen - Wenn IBM und andere Hersteller dies mitmachen, was geht es Euch an? - Es sei denn, es ist Neid, weil ihr nich6t auf diese Idee gekommen seid...
 
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