Ebay Verkauf - Käufer will nicht zahlen - was am Besten tun?

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Dreamwalker

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1.992
Hallo xxxxxx,

Ich weiss nicht wie dass ihnen zu sagen, aber die aktion hat meien son gemacht ohnen ich gewusst.
Konnen Sie die aktion zu zurückkommen?
es begnadigt mich.
Es tut mir werklich leid, aber habe ich keine geld das zu bezahlen.

Vielen Danken

xxxxxxxx


- xxxxxxxxxx

Meine Antwort darauf:

Hallo,

Es ist ihr Problem, wenn Sie ihren Sohn in ihren ebay Account lassen und er etwas kauft!

Der Kaufvertrag wurde geschlossen und ist BINDEND!

Falls Sie nicht bezahlen werden, werde ich RECHTLICHE SCHRITTE gegen Sie einleiten, ich bin Rechtsschutz versichert, das kostet mich keinen Cent! Ebenfalls werde ich das EBAY MELDEN, falls Sie nicht bezahlen!

Ich habe Ihnen meine Bankverbindung mitgeteilt, bitte bezahlen Sie umgehend!

Ich kann Ihnen auch anbieten, dass sie mir 30% des Kaufpreises als Entschädigung überweisen, das wären dann 100€!

Falls Sie diese Nachricht einfach ignorieren, werde ich über Ebay ihre Addresse ausfindig machen und sie verklagen!

Gruß,

xxxxxx

Was für weitere Schritte sind empfehlenswert?

PS: Bin nicht rechtsschutzversichert, will aber Angst machen und Ihn zur Zahlung bewegen..
 
ebay AG[/url] werfen:
" §2 2.Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden. "
:whistling:

Das Zeichen bedeutet Schüler ungleich jünger als 18 Jahre.

Auf deutsch: Es gibt nicht nur minderjährige Schüler und deshalb auf mein Alter zu schließen zeugt entweder von Unwissenheit oder von purem sinnlosen Schreiben.
 
Ich wär dafür das Ganze zu closen...

Das erhoffte Mitleid hat der Threadersteller offensichtlich nicht bekommen und alles weitere führt doch nur zu bösem Blut und bringt auch nichts.

*vote for close*
 
[quote='Dominic83',index.php?page=Thread&postID=749857#post749857]Ich wär dafür das Ganze zu closen...

Das erhoffte Mitleid hat der Threadersteller offensichtlich nicht bekommen und alles weitere fürht doch nur zu bösem Blut und bringt auch nichts.

*vote for close*[/quote]

Hallo,

von mir aus kann man auch closen, oder auch nicht, mir ist das egal.

Das was ich erhofft habe, sind Tipps für das weitere vorgehen und die habe ich bekommen. Mitleid? Ich würde empfehlen nicht so viel zu interpretieren..

Gruß Dreamwalker
 
[quote='horizont77',index.php?page=Thread&postID=749851#post749851][quote='vorlaeufig',index.php?page=Thread&postID=749842#post749842]Deine Chancen in einem Rechtsstreit sehe ich als recht gering an, wenn der Sohn minderjährig ist, der Vater irgendwie belegen kann, daß nicht er, sondern der Sohn das Gebot abgegeben hat - z.B. durch Zeugen für Abwesenheit im fraglichen Zeitraum -, und Du nicht nachweisen kannst, daß der Vater dem Sohn das Paßwort für den Account freiwillig überlassen hat.[/quote]

Stimmt so nicht ganz. Gab da letztens einen Richterspruch zu.
Sobald das Passwort an Frau oder Kinder weitergegeben wird, ist der Accountinhaber dafür haftbar.[/quote]

Deshalb der Teilsatz: "und Du nicht nachweisen kannst, daß der Vater dem Sohn das Paßwort für den Account freiwillig überlassen hat." Wenn der Sohn sich irgendwie anders das Paßwort beschafft hat, hat der Vater "nur" seine Aufsichtspflicht verletzt, dann ist der Vertrag meinem Verständnis nach schwebend unwirksam und es besteht allenfalls Anspruch auf Schadensersatz.
 
ebay AG[/url] werfen:
" §2 2.Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden. "
:whistling:

Das Zeichen bedeutet Schüler ungleich jünger als 18 Jahre.

Auf deutsch: Es gibt nicht nur minderjährige Schüler und deshalb auf mein Alter zu schließen zeugt entweder von Unwissenheit oder von purem sinnlosen Schreiben.[/quote]

Na denn, als ich noch in der Schule war hat man das leichter ausgedrückt: Schüler >18J
Wie auch immer, viel Spaß noch mit deinen ebay-Tricks
jomc

PS: geh mir jetzt ne Popcornmaschine bei ebay ersteigern...
 
Bier ist gut für alle. :thumbup:
radeberger_kasten1.jpg
 
Ob man Dreamwalker für den Titel "Popcornkönig" vorschlagen sollte? :D
 
ich stimme den vielen vorschreibern zu: belass es einfach bei dem wie es ist. versuch eine kleine entschädigungszahlung zu erbitten und dann wieder neu einstellen (man kann aber alles besser beurteilen, wenn man genau weiß, was verkauft wurde und für wie viel).
 
[quote='Stephnovo',index.php?page=Thread&postID=749885#post749885]Vielleicht sollte vorlaufig nochmal nachlegen[/quote]

Done. Schande über mich ;) 8|
 
[quote='vorlaeufig',index.php?page=Thread&postID=749842#post749842]Deine Chancen in einem Rechtsstreit sehe ich als recht gering an, wenn der Sohn minderjährig ist, der Vater irgendwie belegen kann, daß nicht er, sondern der Sohn das Gebot abgegeben hat[/quote] juristen, nimmt ihn auseinander!
 
[quote='Dreamwalker',index.php?page=Thread&postID=749831#post749831]Falls er wirklich kein Geld hat und es sein Sohn war, wäre es natürlich überhaupt kein Ding, dann stell ich es halt nochmal rein oder so, aber sorry, so leichtgläubig bin ich nicht. Immerhin hat der Käufer eine PS3 usw. ( hat vor kurzem PS3 Spiel für 50€ verkauft )[/quote]Er hat Geld, denn er hat eine PS3!!!!

Popcornkönig + 1

Danke für diesen gratis "Film". Ich habe mich köstlich amüsiert. :D
 
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