eBay und kostenloser Versand

paul feyerabend

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Seit einiger Zeit hat eBay die Regelungen geändert und in verschiedenen Kategorien kostenlosen Versand vorgeschrieben. Kann man gut finden oder auch nicht, möchte ich hier nicht diskutieren. Aber wie ist das Vorgehen einzelner Verkäufer rechtlich zu werten, "im Kleingedruckten" Porto zu verlangen? Ich habe eine Tastatur ersteigert und erst jetzt, als ich bezahlen wollte gesehen, daß der Verkäufer 4,- Porto verlangt, obwohl laut eBay kostenloser Versand.

Der Verkäufer teilt mit:
Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme, laut neuem EU-Recht Porto und Versand 4€. Privat Verkauf!!! Mit Abgabe eines Gebotes erklären sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sie auf ihr Rückgaberecht und die Gewährleistung (Fernabgabegesetz) verzichten. Sollte der Artikel wider Erwarten Schäden aufweisen, die vor dem Versand entstanden sind und nicht näher in der Artikelbeschreibung beschrieben sind oder ähnliche Unannehmlichkeiten auftreten, bin ich natürlich bemüht


Muss man sich darauf einlassen? Einfach den normalen Betrag bezahlen und zur Not bei eBay melden?
 
Das ist so nicht gestattet. Auch ist es für "neue" Verkäufer bei eBay vorgeschrieben, PayPal anzubieten. Das wird von einigen im VK-Text auch ausgeschlossen...
Ich würde den VK mal fragen.
 
Das heisst? Soll ich den VK anschreiben und deutlich machen, daß ich nicht gewillt bin, mehr als den Auktionspreis zu bezahlen. Das war eh schon etwas mehr als ich eigentlich dafür vorgesehen habe...
 
warum bietest du mehr als du gewillt bist, dafür zu bezahlen? warum liest du die verkaufsbedingungen des VK erst nach abschluss der auktion? käufer wie du sind genau die typen, die einem VK das ebay geschäft kaputt machen :thumbdown:
 
[quote='paul feyerabend',index.php?page=Thread&postID=834802#post834802]Das war eh schon etwas mehr als ich eigentlich dafür vorgesehen habe...[/quote]
Na, das kannst du dem Verkäufer aber nicht zur Last legen.

Beim nächsten Mal wegen solchem Kleingedruckten lesen (mir etwas unverständlich, wie man nicht den kompletten Text lesen kann, der zum Angebot gehört?!) und dann nicht bieten und eiskalt bei eBay melden.

Wie du selbst sagst kann man eBays Regeln gut oder schlecht finden, wenn man aber dort (ver)kauft, hat man sich an die Regeln zu halten.
 
@paul feyerabend: Du solltest den VK fragen, wie er sich das vorgstellt hat. Vllt. findet ihr ne Lösung.

@kubiterano: Solche Verkaufsbedingungen sind nicht gestattet. So gesehen muss der VK auf die 4€ verzichten.
 
mal anders gesagt,

wie soll zB. ein Verkaeufer A aus Hamburg den Artikel B zum Kaeufer C nach Muenchen hinbekommen...

zu Fuss??

idR. per Versandunternehmen, DHL, Hermes, UPS, DPD usw....

und das kostet halt Versand.. umsonst nehmen die keine Pakete an...

was sich Ebay dabei gedacht hat, keine Ahnung..

Ich weise in meinen Auktionen auch darauf hin, das Portokosten entstehen, egal was oben steht....

wer damit nicht einverstanden ist, soll Bitte nicht bieten und kaufen

In diesem Sinne
Bimbo-01
 
wenn das nicht gestattet ist, dann biete ich halt nicht mit - anstatt mich nach auktionsgewinn deswegen zu beschweren! echt unmöglich dieses verhalten :pinch:
 
Immer locker bleiben, kubiterano. Ich habe ein paar Euro mehr geboten, als ich ursprünglich vorhatte. Das nenn ich den eBay-Effekt. Allerdings jetzt nochmal 4,- drauf packen wäre mir zu blöd und nicht im Budegt eingerechnet.
Und wenn überall groß steht, "kostenloser Versand", gehe ich davon aus, daß auch kostenlos versendet wird. Das Geschäft macht den Verkäufern allerhöchstens eBay mit der Regelung kaputt, die ich hier wie oben schon geschrieben explizit nicht diskutieren möchte, da gab es mit Sicherheit schon den ein oder andeern Thread zu. Ob gut oder schlecht. Wenn ich als VK nicht einverstanden bin mit den Regeln die eBay vorgibt suche ich mir eine andere Verkaufsplattform. Punkt.
 
Der zusätzliche Versand ist nicht rechtens. Wenn der VK den Versand extra bezahlt haben will soll er ihn direkt auf den Verkaufspreis aufschlagen.
Ich kaufe bei solchen Verkäufern, die im Kleingedruckten Versand verlangen nichts mehr und zeige sie bei ebay an.
Das ist eindeutig ein Verstoß gegen die Ebay-Regeln.
 
[quote='Tester5',index.php?page=Thread&postID=834812#post834812]Wenn der VK den Versand extra bezahlt haben will soll er ihn direkt auf den Verkaufspreis aufschlagen.[/quote]
und genau das tut der VK im hier diskutierten fall ja. also alles bestens.
 
Bimbo-01, ich habe das auch schon häufiger gelesen und mich gefragt ob das rechtmäßig ist und im Zweifelsfalle einfach nicht geboten. Dieses Mal hab ich es einfach überlesen. Ich finde, wenn man das als VK so handhabt sollte man diese Regelung auch ganz deutlich und vor (!) die Artikelbeschreibung packen.
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=834813#post834813][quote='Tester5',index.php?page=Thread&postID=834812#post834812]Wenn der VK den Versand extra bezahlt haben will soll er ihn direkt auf den Verkaufspreis aufschlagen.[/quote]
und genau das tut der VK im hier diskutierten fall ja. also alles bestens.[/quote]
Das tut er eben nicht. Wenn er Produkt X für 8,- verkaufen will und dazu noch 4,- Versand will muss er den Verkaufspreis eben auf mind. 12,- festlegen wenn kostenloser Versand vorgeschrieben ist.
 
ZITAT

"...laut neuem EU-Recht Porto und Versand 4€"

Witzig. Das EU-Recht soll er doch mal raussuchen, bevor du 4EUR Versand zahlst. :D

Wenn oben in der Auktion kostenloser Versand steht, dann hat der VK auch so zu liefern. Gleiches gilt, wenn Paypal angeboten wird und der VK das in der Beschreibung negiert.

Nicht zahlen, Ebay melden und VK negativ bewerten.

Wer die Plattform nutzt, muss auch die Hausordnung respektieren. Ansonsten fliegt er eben raus.

Gruß,
André
 
@paul feyerabend
Sag mal findest Du es richtig wenn Du was in der Bucht verkaufst und einer Bietet nur 1.00Eurone was ja ok ist Risiko, aber dann auch noch den Versandt und alles drum Zahlen ist nicht richtig.
Die Versandkosten sollten den der Post gleich sein, das ist mein Standpunkt.
Gruss
Freddy ;)

@Tester5
Der einzige der nach eurer Ansicht was daran verdient ist die Bucht da die dann am versand auch noch Rauben genau wie PayPal.
Gruss
Freddy :huh:
 
[quote='Tester5',index.php?page=Thread&postID=834816#post834816]Wenn er Produkt X für 8,- verkaufen will und dazu noch 4,- Versand will muss er den Verkaufspreis eben auf mind. 12,- festlegen wenn kostenloser Versand vorgeschrieben ist.[/quote]
schade, daß man bei einer auktion das endergebnis vorher nicht kennt!
[quote='Tester5',index.php?page=Thread&postID=834812#post834812]Wenn der VK den Versand extra bezahlt haben will soll er ihn direkt auf den Verkaufspreis aufschlagen.[/quote]
seh ich genau so. wenn ich versand will und der verkaufspreis 8€ ist, dann schlage ich die 4€ oben drauf und verlange 12€ vom käufer (8+4=12).
 
@kubiterano: Du willst das nicht verstehen, oder?
Ich finde das Vorgehen von eBay auch nicht gut, deswegen verkaufe ich da auch nicht, doch wenn man dort verkauft, hat man sich an die Regeln zu halten.
So wie hier im Marktplatz auch. PUNKT
 
[quote='Tester5',index.php?page=Thread&postID=834812#post834812]Der zusätzliche Versand ist nicht rechtens.[/quote]
wo kann ich das nachlesen? bgb?
 
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