Ebay: Muss die Rücknahme und Gewährleistung von Privat augeschlossen werden?

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EthanHunt

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Sagen wir mal, ich kauf etwas von einen Privaten Anbieter, welcher in der Auktion nichts von einer Rücknahme oder Gewährleistung genannt hat.

Habe ich dann das Recht:

- Den Artikel zurückzugeben?
- Den Anspruch auf die Gewährleistung?

Was sagt Ihr dazu? Wie sähe das dann rechtlich aus? Kommt man damit durch oder ist die Sachlage nicht eindeutig zu klären?
 
*seufz* Lies doch mal alles, was da steht, und nicht nur den Teil, dem du zustimmst.
Da steht "Sollte bereits eines dieser Kriterien bei einem Verkauf vorliegen", und eines der Kriterien ist "eigene AGB".

Ich hab durchaus alles gelesen, zum Zitieren aber nicht alles übernommen. Wenn ich nun weiter zitiere steht da: "Sollte bereits eines dieser Kriterien bei einem Verkauf vorliegen, kann der Verkäufer als Unternehmer eingestuft werden.", also keinesfalls dass dem immer so sein muss.

Aber ich denke mittlerweile schweifen wir sehr weit vom Ausgangsposting ab, es ist also Zeit hier mal Schluss zu machen.

Grüße Thomas
 
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