- Registriert
- 25 Dez. 2010
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Sagen wir mal, ich kauf etwas von einen Privaten Anbieter, welcher in der Auktion nichts von einer Rücknahme oder Gewährleistung genannt hat.
Habe ich dann das Recht:
- Den Artikel zurückzugeben?
- Den Anspruch auf die Gewährleistung?
Was sagt Ihr dazu? Wie sähe das dann rechtlich aus? Kommt man damit durch oder ist die Sachlage nicht eindeutig zu klären?
Habe ich dann das Recht:
- Den Artikel zurückzugeben?
- Den Anspruch auf die Gewährleistung?
Was sagt Ihr dazu? Wie sähe das dann rechtlich aus? Kommt man damit durch oder ist die Sachlage nicht eindeutig zu klären?