Ebay: Muss die Rücknahme und Gewährleistung von Privat augeschlossen werden?

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EthanHunt

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Sagen wir mal, ich kauf etwas von einen Privaten Anbieter, welcher in der Auktion nichts von einer Rücknahme oder Gewährleistung genannt hat.

Habe ich dann das Recht:

- Den Artikel zurückzugeben?
- Den Anspruch auf die Gewährleistung?

Was sagt Ihr dazu? Wie sähe das dann rechtlich aus? Kommt man damit durch oder ist die Sachlage nicht eindeutig zu klären?
 
Und? In Deutschland können Kaufverträge formfrei erfolgen, auch mündlich oder durch konkludente Handlung (siehe z.B. Wikipedia).

Absolut richtig. Nur geht es in der Diskussion hier nicht um irgend einen allgemeinen Kaufvertrag, sonden konkret um einen Kauf über Ebay. Und somit sind die Inhalte des mit gewonnener Auktion abgeschlossenen Kaufvertrages auch klar geregelt, durch AGBs, das BGB und die Ebay-Regelungen.

Grüße Thomas
 
Warum hast du dann so betont, daß es "den Kaufvertrag" (den es so nicht gibt, bei jedem Angebot auf eBay kommt nach meinem Verständnis ein neuer, in Details vom nächsten unterschiedlicher Vertrag zustande) nicht in Schriftform gibt?
 
Falsch, auch auf dem Flohmarkt gilt das BGB und somit gibt es auch dort die
Sachmängelhaftung.

Nagut, mir war nicht bewusst, dass Sachmängelhaftung und Gewährleistung dasselbe sind.

Aber wie dem auch sei: Ich kann als privater Verkäufer die Mängelhaftung mit einer kurzen Erklärung wirksam ausschließen?
 
Interessant, welche Sorgen man Dtl hat. In AT spielt es das alles nicht. Ware wie beschrieben und abgebildet kann man dazuschreiben, muss man aber nicht.
 
Interessant, welche Sorgen man Dtl hat. In AT spielt es das alles nicht. Ware wie beschrieben und abgebildet kann man dazuschreiben, muss man aber nicht.
Nun ja Sorge hört sich so negativ an schliesslich schützt dieser Paragraph auch vor sehr vielen bewussten Betrügern, welcher früher vorallem in der Automobilbranche viel unfug betrieben haben...
 
So ist das eben, wenn versucht wird Recht und Gerechtigkeit gleich zu setzen.
Oder anders gesagt:
Ich kann juristische Fragen nicht mit der moralischen Keule erschlagen.

Hanno

warum habe ich genau diese Antwort von Dir erwartet?

Wenn Du den Unterschied zwischem moralisch-ethisch bedingten Handeln und juristisch wasserdichten Tun nicht verstehen willst, bitte, das ist dann Dein Bier. Aber dann mach mich aber nicht so von der Seite an ("moralische Keule"); deep hat Dir auch eine entsprechende Replik gegeben.

Wenn Du Dich im RL auch so verhälst und nur §! §! §! §! §, Recht, Ordnung, Gesetz schreist, konmmst Du mir vor wieder berühmte Elefant im Porzellanladen, der gar nicht merkt, welchen Flurschaden er anrichtet.
 
Wenn Du den Unterschied zwischem moralisch-ethisch bedingten Handeln und juristisch wasserdichten Tun nicht verstehen willst, bitte, das ist dann Dein Bier. Aber dann mach mich aber nicht so von der Seite an ("moralische Keule"); deep hat Dir auch eine entsprechende Replik gegeben.

Wenn Du Dich im RL auch so verhälst und nur §! §! §! §! §, Recht, Ordnung, Gesetz schreist, konmmst Du mir vor wieder berühmte Elefant im Porzellanladen, der gar nicht merkt, welchen Flurschaden er anrichtet.



Das man als Kunde nicht zum Spaß Notebooks kauft, die Festplatte ausbaut und das Notebook dann mit Fehlfunktion zurückschickt (oder als Händler die SSD berechnet, aber nicht einbaut etc), sollte sich ja eigentlich von selbst verstehen. Aber das ist ja nicht die Art von Problem, über die man normalerweise streitet. Da geht es ja in der Regel nicht um schwarz/weiß, sondern meist um hellgrau/dunkelgrau.

Wenn jemand beispielsweise für 400 Euro ein gebrauchtes Thinkpad kauft, dass nach zwei Wochen den Geist aufgibt, weil es vielleicht irgendwann mal einen Festplattenwechsel gegeben hat, bei dem der Umbauer etwas grob war, oder jemand hat mal zu stark am USB-Kabel gezupft etc, dann gibt es doch diesen einen "richtigen" Standpunkt nicht. Der Verkäufer beruft sich darauf, dass das Notebook bei Auslieferung einwandfrei funktioniert hat, und vermutet einen durch den Neubesitzer verursachten Schaden. Der wiederum weiß, wie pfleglich er mit seinem neuen Schätzchen umgegangen ist, und will nicht für einen Schaden aufkommen, den er nicht verursacht hat. Jeder der beiden hat SEINE Meinung, SEINEN Standpunkt, hält sich für moralisch und den anderen für einen Abzocker.

In solch einem Fall dem anderen ein schlechtes moralisches Verhalten vorzuwerfen, ist da einfach kontraproduktiv. Da kann ich streiten, bis der Arzt kommt, denn durch die eigene Brille geschaut haben beide Recht und Moral auf ihrer Seite. Darum hält sich das Gesetz nicht mit individuellen Moralvorstellungen auf (selbst wenn es auf Moralvorstellungen christlicher Ethik basiert), sondern bezieht einen klaren, faktenorientierten Standpunkt.


Wenn Du Dich im RL auch so verhälst und nur §! §! §! §! §, Recht, Ordnung, Gesetz schreist, konmmst Du mir vor wieder berühmte Elefant im Porzellanladen, der gar nicht merkt, welchen Flurschaden er anrichtet.

Ich habe das eher das Gefühl, dass ihr aneinander vorbei redet. Dass man sich anständig verhält, gehört sich so. Dass man sich an die Gesetze hält, ja wohl auch. Das muss auch kein Widerspruch sein.

Ansonsten führt "Moral" (wie hier ja gut zu sehen) gerne zum Streit. Warum sollte jemand die Moralvorstellungen eines anderen zum Maßstab seines Handelns machen? Ich werde nie einem anderen meine eigene Moralvorstellung aufzwingen können, noch werde ich bereit sein, lockerere oder strengere Moralvorstellungen anderer zu akzeptieren und meine Vorstellungen dafür über Bord zu werfen. Auf Fakten oder juristische Standpunkte kann man sich da schon eher einigen (selbst wenn man die anders bewertet). Und die Einigung sollte ja das Ziel sein, wenn es mal Streß gibt.
 
Warum hast du dann so betont, daß es "den Kaufvertrag" ... nicht in Schriftform gibt?

Weil damit klar ist, dass es kein Schriftstück gibt, wo derartiges geregelt ist!


... bei jedem Angebot auf eBay kommt nach meinem Verständnis ein neuer, in Details vom nächsten unterschiedlicher Vertrag zustande ...

Genau das eben nicht! Die Vertragsbedingungen sind bei jedem Privatkauf/-verkauf immer dieselben, zumindest slange sich BGB und Ebay-AGB nicht ändern.
Warum sollte Deiner Meinung nach bei jeder Auktion andere Vertragbsbedingungen gelten???


Grüße Thomas
 
Genau das eben nicht! Die Vertragsbedingungen sind bei jedem Privatkauf/-verkauf immer dieselben, zumindest slange sich BGB und Ebay-AGB nicht ändern.
Warum sollte Deiner Meinung nach bei jeder Auktion andere Vertragbsbedingungen gelten???
AGBs (wenn vom Händler gekauft wird), Angaben in der Artikelbeschreibung, Fragen zur Artikelbeschaffenheit und die Antworten darauf, ...
eBay gibt nur die Rahmenbedingungen vor, der Vertrag kommt immer noch zwischen dem Verkäufer und dem Kaufenden zustande.

Und wenn ein Händler einen Artikel als neu verkauft und der nächste als gebraucht, dann ist das ja wohl ein Unterschied.
Wenn ein Privatverkäufer in der Artikelbeschreibung angibt, daß er keine Gewährleistung übernimmt, und der nächste schreibt das nicht, dann sind das ja wohl unterschiedliche Vertragsbedingungen.
Und damit wären wir dann auch wieder beim Ausgangsthema.
 
AGBs (wenn vom Händler gekauft wird), Angaben in der Artikelbeschreibung, Fragen zur Artikelbeschaffenheit und die Antworten darauf, ...
eBay gibt nur die Rahmenbedingungen vor, der Vertrag kommt immer noch zwischen dem Verkäufer und dem Kaufenden zustande.

Und wenn ein Händler einen Artikel als neu verkauft und der nächste als gebraucht, dann ist das ja wohl ein Unterschied.
Wenn ein Privatverkäufer in der Artikelbeschreibung angibt, daß er keine Gewährleistung übernimmt, und der nächste schreibt das nicht, dann sind das ja wohl unterschiedliche Vertragsbedingungen.
Und damit wären wir dann auch wieder beim Ausgangsthema.

An dieser Stelle werden es wohl nur noch echte Jursten differenzieren können. Natürlich sind es mit jeder Auktion andere Artikel und logischerweise andere Artikelbescheibungen. Auf Regelungen wie Rückgabe, Rücktritt vom Kauf, Gewähleistungen etc. hat das aber keinen Einfluss. Bei Händlern gibt es nur DIE AGBs und nicht eine neue oder andere für verschienden Artikel oder Artikelgruppen. Und genauso gibt es bei Privatkäufen nur die Regelungen des BGB und nicht jeweils wechselnde Vertragsbedingungen.


Grüße Thomas
 
An dieser Stelle werden es wohl nur noch echte Jursten differenzieren können. Natürlich sind es mit jeder Auktion andere Artikel und logischerweise andere Artikelbescheibungen. Auf Regelungen wie Rückgabe, Rücktritt vom Kauf, Gewähleistungen etc. hat das aber keinen Einfluss. Bei Händlern gibt es nur DIE AGBs und nicht eine neue oder andere für verschienden Artikel oder Artikelgruppen. Und genauso gibt es bei Privatkäufen nur die Regelungen des BGB und nicht jeweils wechselnde Vertragsbedingungen.
1) Rückgabe, Gewährleistung werden eben NICHT zentral von eBay geregelt (wie auch? eBay ist nicht Vertragspartner), sondern vom Anbieter.
2) Ich kaufe bei eBay nicht immer vom selben Händler oder derselben Privatperson. Daher sind die AGBs in der Regel eben doch von Kauf zu Kauf unterschiedlich.
3) Privatpersonen können eben doch bei jeder Auktion andere Angaben zu Rückgabe und Gewährleistung machen. Sobald sie immer dasselbe schreiben bekommen sie sogar potentiell Probleme, weil Gerichte das dann gerne als AGB ansehen, und sich der Status des Privatverkäufers nicht mehr halten lässt.
 
Ich stelle mir eher die Frage weshalb es bei der Ebay-Angebotserstellung nicht einfach zwei/drei Markierungsfelder für diese Problematik gibt:

Ich biete:
[] Garantie
[] Gewährleistung
[] Rücknahme

Als privater Verkäufer kopiert man sich statt dessen irgendwelche abstrusen Disclaimer zusammen in der Hoffnung das wird schon passen...
 
1) Rückgabe, Gewährleistung werden eben NICHT zentral von eBay geregelt (wie auch? eBay ist nicht Vertragspartner), sondern vom Anbieter.
2) Ich kaufe bei eBay nicht immer vom selben Händler oder derselben Privatperson. Daher sind die AGBs in der Regel eben doch von Kauf zu Kauf unterschiedlich.
3) Privatpersonen können eben doch bei jeder Auktion andere Angaben zu Rückgabe und Gewährleistung machen. Sobald sie immer dasselbe schreiben bekommen sie sogar potentiell Probleme, weil Gerichte das dann gerne als AGB ansehen, und sich der Status des Privatverkäufers nicht mehr halten lässt.

Zu1: Richtig, darum immer AGBs lesen bei Händlern. Bei privat (wozu ja ursprünglich gefragt wurde) gilt BGB, das muss ich nicht immer lesen.
Zu2: Siehe zu 1 - immer AGBs lesen. Außerdem logisch, wenn ich 2 unterschiedliche Dinge bei 2 verschidenen Verkäufern kaufe habe ich 2 Kaufverträge. Ich habe ja auch nie behauptet, dass es nur den "einen" und "enzigen" Vertrag gibt.
Zu3: Stimmt, fällt unter Vertragsfreiheit. Das weitere halte ich so global gesagt für gewagt. Hier würde ich erst mal die genauen Urteile ansehen bzw. den zugehörigen Fall. Nur weil ich immer das gleiche schreibe, bin ich noch lange kein gewerblciher Händler.

Grüße Thomas
 
Das weitere halte ich so global gesagt für gewagt. Hier würde ich erst mal die genauen Urteile ansehen bzw. den zugehörigen Fall. Nur weil ich immer das gleiche schreibe, bin ich noch lange kein gewerblciher Händler.
Da gab es meines Wissens bereits Urteile zu.
Vereinfacht: Wenn jemand bei Angeboten immer denselben Text schreibt ist es eine AGB, wer eine AGB hat ist kein Privatverkäufer.
Auf die schnelle finde ich nur diesen Link: http://www.focus.de/digital/interne...n-die-auktion-gewerblich-wird_aid_342665.html
 
"wiederholtes Anbieten von gleichartiger Ware" "Formulierungen wie: „unsere Kundschaft“" - klar deutet sowas auf einen nicht privaten Status hin. Ich sagte ja auch man müsse auf die Urteile bzw. den entsprechenden fall schauen und sollte sowas keinesfalls als Pauschalaussage in den Raum werfen.

Grüße Thomas
 
*seufz* Lies doch mal alles, was da steht, und nicht nur den Teil, dem du zustimmst.
Da steht "Sollte bereits eines dieser Kriterien bei einem Verkauf vorliegen", und eines der Kriterien ist "eigene AGB".
 
Ich habe das eher das Gefühl, dass ihr aneinander vorbei redet. Dass man sich anständig verhält, gehört sich so. Dass man sich an die Gesetze hält, ja wohl auch. Das muss auch kein Widerspruch sein.

Das mag sein, daß wir da aneinander vorbeireden. Aber ich reagiere immer ein wenig allergisch, wenn heutzutage sofort die Paragraphenkeule hervorgeholt wird. Man kann solche Unstimmigkeiten auch problemlos in freundlichem Tone persönlich klären resp. zu klären versuchen - so ganz nach dem Motto. wie man in den Wald ruft, so schallt es auch wieder hinaus. Erst wenn man auf dieser Schine nicht voran kommt, kann man ja eine etwas härte Gangart einschlagen....

Wie dem auch sei - ich fahr heute abend in den Sylvesterurlaub und bin dort Offline ;) Guten Rutsch allen Diskutanten
 
Das mag sein, daß wir da aneinander vorbeireden. Aber ich reagiere immer ein wenig allergisch, wenn heutzutage sofort die Paragraphenkeule hervorgeholt wird. Man kann solche Unstimmigkeiten auch problemlos in freundlichem Tone persönlich klären resp. zu klären versuchen - so ganz nach dem Motto. wie man in den Wald ruft, so schallt es auch wieder hinaus. Erst wenn man auf dieser Schine nicht voran kommt, kann man ja eine etwas härte Gangart einschlagen....
+1, aber sowas von!

Wie dem auch sei - ich fahr heute abend in den Sylvesterurlaub und bin dort Offline ;) Guten Rutsch allen Diskutanten
hab einen schönen Urlaub und ebenfalls einen guten Rutsch!! :)
 
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