auch wenn ich jetzt wieder eine Diskussion anstachle und mich vielleicht in die Nesseln setze, so möchte ich trotzdem meine Meinung zu dieser Anfrage abgeben:
Vor allem ist das OT, die ethisch-moralische Seite war vom TO nicht gefragt.
ich selbst mache mir vor einem Kauf von Privat Gedanken, ob ich den Artikel wirklich benötige und auch ggf. auf eine Gewährleistung angewiesen bin. Sollte dies der Fall sein, dann kaufe ich eben von gewerblichen Anbietern (wo ich den Artikel problemlos retournieren kann, Gewährleistung erhalte etc.), suche mir jedoch keine Privatverkäufer raus, wo ich den Artikel (i.d.R.) günstiger als vom Händler bekomme und welche, vermutlich auf Grund von Unwissenheit, vergessen haben, die Gewährleistung und Rücknahme explizit auszuschließen.
Die Einstellung ehrt Dich. Vorher zu überlegen was man wo kauft komm leider
aus der Mode.
Aber: Hier (und auch in anderen Foren) wird einem in irgendeiner Art geschädigten
Käufer immer wieder (aber nicht immer) gesagt, dass er den Schaden als Lehrgeld
verbuchen soll und er sich beim nächsten Mal vorher(!) besser informieren soll.
Warum soll das für den Verkäufer jetzt nicht gelten? Man eben nicht nur Rechte
sondern auch Pflichten.
Solchen Leuten, die vielleicht zum ersten Mal was verkaufen, dringend zu Geld kommen müssen oder das mit dem Ausschluss einfach nicht wissen, im Nachhinein Gewährleistungsansprüche oder Rücknahmen einzubrocken (welche sie unter finanziell benachteiligen) finde ich persönlich doch sehr...naja.
naja was? Warum soll ich mich als Käufer über meine Rechte informieren und
dann gegenüber dem Verkäufer darauf verzichten? Der Verkäufer verzichtet
ja auch nicht auf sein Recht den Kaufpreis von mir zu erhalten.
Natürlich: "Recht ist Recht", "an Gesetze muss sich jeder halten" und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - alles gar keine Frage. Ich jedoch wurde auch noch mit einem Funken Anstand, Ethik und Moral erzogen und eben diese Werte verbieten es mir, anderen Menschen zu meinem monetären Vorteil massive Nachteile zu bescheren. Ich könnte in einem solchen Fall nicht mehr ruhig schlafen und hätte auch selbst keine Freude mehr an dem Artikel.
Aber zu Deinem monetären Nachteil räumst Du dem Verkäufer ein Recht ein,
das er gar nicht hat oder treibst mit Bestellen und Zurücksenden ehrbare
Internethändler in die Pleite, die dann ihre Mitabeiter entlassen müssen.
Ja, das ist jetzt etwas überspitzt.
Ehrlich gesagt glaube ich hier beim TS auch gar nicht an einen hypothetischen Fall, sondern entweder an einen bereits abgeschlossenen Deal oder an einen geplanten Kauf. Denn eine solche Frage ohne Hintergrund zu stellen erscheint mir doch etwas abwegig.
Das ist für die Beantwortung der gestellten Frage nach der rechtlichen Lage
irrelevant. Ausserdem würde es sich bei einem konkreten Fall schon sehr Nahe
an der Rechtsberatung bewegen. Du hättest de Thread schliessen müssen da
Rechsberatung hier nicht erlaubt ist.
Wir gehen also von reiner Neugier aus.
(Artikel mangelhaft erhalten oder ähnliches ist hier selbstverständlich außen vor! Aber darauf zielte die Frage des TS ja auch nicht ab)
Die Sachmängelhaftung war in der Frage ausdrücklich erwähnt.
Hanno