[quote='drivingsouth',index.php?page=Thread&postID=576673#post576673]Wikipedia sagt:
"im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt"
Wenn der Artikel an eine weitere Person C verkauft wird, die noch mehr geboten hat, als der Bekannte, hat Person C einen Vermögensschaden von HöchstgebotDesBekannten - HöchstgebotDesGeorgiers. Also im Besten Fall in der Höhe von 1€.
Man könnte natürlich argumentieren, daß Person C ja bereit ist, den höheren Betrag zu bezahlen, aber da er durch Vortäuschen von Kaufabsicht zu Stande gekommen ist, ist es zum Betrug nicht mehr weit.
Dies ist natürlich kein rechtlicher Rat sondern nur meine persönliche Meinung/Sicht der Dinge.[/quote]
die absicht des verkäufers war wohl eine andere: für den verkäufer wäre es kaum möglich, nur den georgier zu überbieten. erstens weiß er nicht, wieviel der georgier bereits geboten hat und zweitens kann es sein, dass der georgier den verkäufer nach dessen selbstgebot wieder überbietet. deshalb hätte der verkäufer wenn überhaupt ein so hohes selbstgebot abgegeben, dass ihn vermutlich keiner mehr überboten hätte.