eBay: Artikel-Bild -- Abmahnung oder Betrug?

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maui_muc

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Hey Leute,

hat eigentlich nichts mit Thinkpads zu tun aber ich wollte mal um eure Meinung fragen.

Also ich habs ja nicht geglaubt aber jetzt hat es mich erwischt. Gestern hab ich mir ein paar Bilder für meine eBay Auktionen GEKLAUT. Nichts besonderes, nur amateurhaften Scheiß. (Ich war mir schlicht und ergreifen zu faul die Kamera in die Hand zu nehmen)

Dann heute morgen, ich hatte noch nicht mal die Augen richtig offen, kommt irgend so ein Knilch und schreibt folgendes:
... Sie verwenden Sie mein urheberrechtlich geschütztes Foto ...

Daher verlange ich:
1. unverzügliche Entfernung meines Bildes aus Ihrer Aukion bis spätestens ...
2. Entrichtung von Gebühr im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Die Rechtsprechung sieht ca. EUR 100,00 je Bild vor, ich bin mit einer Zahlung von ...

Die Erledigung zu Punkt 1. erwarte ich fristgemäß, Ihre Einverständniserklärung zu Punkt 2 erwarte ich bis spätestens ...
Ich meine, wirklich? Da könnte doch jeder kommen. Um welchen Paragraphen handelt es sich? Braucht es dazu nicht die Justiz oder einen Anwalt oder so?

Es ist doch nur Elektronikschrott und es ist doch nicht der geringste Schaden entstanden. (Btw. kann mir jemand den Wert eines unbegrenzt vervielfältigbaren 'Gutes' verständlich machen, das keinerlei kreativen Gehalt hat?)

Wie reagiert man auf so was? Was würdet ihr tun? Wo kann man Hilfe bekommen?

In meiner Rage hab ich sofort und äußerst beleidigen geantwortet. Das war wohl das dümmste was ich tun konnte. Aniway ...

Gruß, Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte der Geschädigte einen Anwalt einschalten, wird es noch teurer. Den Geschädigten als "Knilch" zu bezeichnen, hat schon was. :D
 
Hey,

die rechtslage kenne ich nicht, aber für mich hört es sich stark danach an, dass jemand schnell und günstig an Geld kommen will!
Ich würde mich an Ebay und ggf. eine Verbraucherzentrale wenden.
 
Ohne Witz, du hast schon ausgeführt, dass du geklaut hast, hier wäre Literatur zum Lesen.
 
Halt uns mal auf dem Laufenden. Würd mich mal interessieren, wie das in der Praxis abläuft.
 
Also vorab: Du hast einen Fehler gemacht - aber das scheint dir ja klar zu sein. :)
Dann: Dass die Forderung gegen dich trotzdem ziemlich armseelig wirkt und auch noch von einer Privatperson zu kommen scheint, steht wohl außer Frage.

Nun hast du aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten:
1. Du zahlst zähneknirschend (und lässt dir aber natürlich vorher belegen, dass es sich wirklich um eine berechtigte Person/Forderung handelt sowie eine Quittung/Bescheinigung o.ä. ausstellen) und verbuchst es als Lehrgeld
2. Du spielst auf Risiko und schaust, was passiert. Also ich würde wegen sowas keinen Rechtsstreit anfangen (okay, ich würde nichtmal eine solche Mail schreiben :facepalm:). Im schlimmsten Fall geht es vor Gericht und wird noch teurer. Im besten Fall blöfft er und die Sache verläuft im Sande...

Welchen Weg du gehst, musst du für dich entscheiden.
Evtl. wäre auch ein anwaltlicher Rat diesbezüglich hilfreich/sinnvoll.

Gruß, Jonny
 
Ich würd den Fuffi zahlen und mir schriftlich geben lassen das die Nummer durch ist ;)

Mein Bruder hat ein Bild auf Ebay knapp 1100€ gekostet ;)
 
Ist dein Bruder auch von einer Privatperson oder von einem Unternehmen abgemahnt worden, blafoo?
Und wie hat er gehandelt?
 
Afair war alles Privat. Der Gegner hatte gute Anwälte.
 
Ist zwar nicht nett, aber mit 50€ ist das eine ziemlich billige Abmahnung. Wenn der Bursche nachweisen kann, dass das Foto von ihm ist, hat er aber wohl nicht die schlechtesten Karten. Prinzipiell gibt ihm das Urheberrecht ja auch Recht, wie du selber sagst: du hast das Bild halt geklaut. :)
 
Es ist doch vollkommen unerheblich ob Privat oder nicht.
Hier geht es auch nicht um eine Mahnung sondern eine Forderung.
Geklaut ist geklaut, wer da der "Knilch" ist sollte klar sein.

Das einzige was was man noch außer zahlen und froh sein das es nur so wenig ist tun sollte, sich die Richtigkeit über das Urheberrecht vorweisen lassen.
 
Zunächst: handelt es sich tatsächlich um einen Berechtigten? Hast du von IHM die Bilder geklaut?
Desweiteren würde ich mich für unflätige Bemerkungen entschuldigen, da es, sofern es denn wirklich der Geschädigte ist, für eine weitere Kooperation sicher hilfreich wäre.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ein Anwalt wäre sicherlich hilfreich, ich würde ihn sogar einschalten, wenn ich mich auf den Vergleich einige.
Du kannst natürlich auch Ebay und eine Verbraucherschutzzentrale kontaktieren... Aber wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein willst, ist der Weg zum Anwalt das Mittel der Wahl.
 
tut mir Leid für dich, aber ich würde auf jeden Fall sachlich bleiben und ihn auffordern beweise zu liefern, das er der rechtmäßige Inhaber ist

auf jeden Fall würde ich jegliche Äußerungen vermeiden, die man als Beleidigend auffassen könnte :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zunächst: handelt es sich tatsächlich um einen Berechtigten? Hast du von IHM die Bilder geklaut?
Desweiteren würde ich mich für unflätige Bemerkungen entschuldigen, da es, sofern es denn wirklich der Geschädigte ist, für eine weitere Kooperation sicher hilfreich wäre.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ein Anwalt wäre sicherlich hilfreich, ich würde ihn sogar einschalten, wenn ich mich auf den Vergleich einige.
Du kannst natürlich auch Ebay und eine Verbraucherschutzzentrale kontaktieren... Aber wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein willst, ist der Weg zum Anwalt das Mittel der Wahl.
naja, der Anwalt kostet mehr als der Fuffziger..zahl die fünfzig und gut ist, ob berechtigt oder unberechtigt-geh davon aus das er berechtigt ist, dann könnte die sache noch teurer werden wenn du dich weigerst, da ist der Fuffziger billiges Schmerzengeld.......und dann nimmst du in Zukunft deine eigenen Bilder.......
 
Vielleicht bezahlt Deine Haftpflichtversicherung. In meinem Vertrag steht was zu dieser Thematik
 
Daher meine Frage nach der Rechtsschutzversicherung. Außerdem würde ich persönlich niemandem raten, dies oder jenes zu tun. Was ich guten Gewissens raten kann, ist zum Anwalt zu gehen.
Ich selbst(und ich betone, dass das nicht als Ratschlag zu sehen ist!) würde wahrscheinlich auch zahlen, weil man so billig nicht mehr wegkommt. Aber davor würde ich gerne wissen, dass sich die Sache nach dem Vergleich auch erledigt hat, deshalb ist es nicht ganz unerheblich, ob die Person am anderen Ende die Rechte am Bild überhaupt besitzt.
 
An deiner Stelle würde ich auch seinen Text aus deinem Startpost entfernent. Wenn er schon die Bilder findet, so schafft er das bei dem Thread vielleicht auch.
 
morgen,

leute ich glaube ihr habt euch verlesen. laut eingangspost hat der TE ein paar bilder 'geklaut' und soll je bild 50 taler zahlen. an deiner stelle wuerde ich die bilder rausnehmen und einen nachweis von dem 'autor' der email verlangen, dass die bilder auch wirklich seine sind (wobei mir momentan nichts einfaellt, wie er diesen nachweis liefern kann). das wuerde zumindest ein wenig zeit geben sich mal zu einem erst-beratungsgespraech mit dem anwalt des vertrauens zusammenzusetzen. danach kann man weitersehen

natuerlich besteht auch die moeglichkeit einfach zu zahlen...

gruss scherbe
 
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