Doppelte Abbuchungen bei Aldi Süd Hunderttausende Kunden in ganz Deutschland betroffe

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thommyf

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Hallo Zusammen,

mir erstaunen stellte ich heute fest, dass mir Aldi Sued heute für meinen Einkauf von letzter Woche Freitag 06.05.2016
den Zahlungsbetrag doppelt abgebucht hat.


http://www.focus.de/finanzen/news/u...in-ganz-deutschland-betroffen_id_5513618.html


Wer ist hier von diesem Betrug noch betroffen ? Es sind wohl alle Zahlungen mit EC Karte bei ALDI-Sued vom 06.05.2016 und 07.05.2016 betroffen.
Aldi Süd nimmt keine Stellung und der Zahlungsdienstleister Ingenico Payment Services GmbH auch nicht.

Das ganze System scheint mir nicht wirklich sicher. Wie kann es sonst sein, dass ich eine einmalige Zahlung per PIN autorisiere und
der Zahlungsdiensleister den Betrag mehrfach einzieht ? Wozu gebe ich dann bitte ein PIN ein ?

Meine Bank (Postbank) weigert sich ausserdem, mir das Geld zurückzubuchen, weil es sich um eine "Überweisung" handelt.
Das behaupten aber scheinbar alle Banken und sagen den Kunden sie sollen warten.

So sieht das bei mir auf dem Konto aus:
attachment.php


Ich habe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschrieben und mich über die Ingenico Payment Services GmbH beschwert.
Für so etwas sollte die BaFin hier mal eine Strafe verhängen.

Es gab schon mal so eine Panne im März 2016 - mit der Firma Telecash - damals hat sich diese Firma auch geweigert die Anzahl der Betroffenen Kunden
offenzulegen.

Immerhin fallen hier bei zig-bis hunderttausenen doppelten Abbuchungen doch einiges an Zinsen an, welche sich diese Unternehmen widerrechtlich angeeignet haben.

Was meint Ihr ?
 

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ist bei uns auch so. entweder wartest du bis aldi es wieder zurücküberweist oder du lässt die eine abbuchung stornieren in der hoffnung das aldi das merkt und dir nicht doch dei zweite abbuchung erstattet und dann deine zurückgezogene buchung mit mahnkosten wiederhaben will.
 
Ich kann die zweite Buchung nicht stornieren. Die Postbank weigert sich. Ich hätte die Zahlung (en) autorisiert und basta. Wofür gibt es überhaupt eine Absicherung mit PIN wenn der Zahlungsdienstleister einfach mehrfach abbuchen kann?
 
Wie im Artikel steht, kommt das Geld wohl automatisch zurück. Autorisierte Zahlungen kann man tatsächlich nicht zurückbuchen, das geht nur mit Lastschriften. Warum eine Zahlung hier eigentlich nur einmal autorisiert wurde und trotzdem zweimal durchgeführt werden konnte, würde mich aber auch interessieren - das dürfte doch eigentlich nicht sein!?
 
Dein Vertragspartner für die Nutzung der EC-Karte ist Deine Bank.
Deine Bank hat nachweislich Dein Konto zweimal mit demselben Vorgang (siehe Referenz au den beiden Belastungen) belastet.
Du bist m. E. nicht verpflichtet, auf eine Reaktion von Aldi oder einem Dienstleister, mit dem Du gar kein Vertragsverhältnis hast, zu warten.
Fordere Deine Bank auf, die zweite Lastschrift mit taggleicher Wertstellung zu stornieren.

Wenn das abgelehnt wird, solltest Du Dich über DEINE Bank bei der BAFin beschweren.
Wie gesagt, da Du keinen Vertrag mit Ingenico hast, hast Du auch keine Möglichkeit, gegen diese Firma vorzugehen.

Im übrigen wäre es sicher interessant, über eine Verbraucherberatung gerichtlich klären zu lassen, welche Rechte man als Bankkunde hat, wenn eine autorisierte Zahlung mehrfach abgebucht wird. Geeignet dafür wäre ein Kunde, bei dem wegen der Doppelbelastung eine andere wichtige Lastschrift mangels Deckung nicht ausgeführt wird.
 
Man sollte aber als Kunde den Kassenzettel den man im Aldi bekommt auf der Rückseite studieren welche Rechte man da alles der Zahlungsfirma einräumt ist schon beachtlich.
 
Mein Kassenzettel hat keine bedruckte Rückseite
 
Ich machs wie jackbone - Barzahlung und sowas kann nicht passieren ;). Auch wenns natürlich ne arge Schweinerei seitens Aldi is.
 
Denke Aldi kann da nix dafür da es externe Dienstleister sind die die Kartenzahlungen verwalten.
 
Dein Vertragspartner für die Nutzung der EC-Karte ist Deine Bank.
Deine Bank hat nachweislich Dein Konto zweimal mit demselben Vorgang (siehe Referenz au den beiden Belastungen) belastet.
Du bist m. E. nicht verpflichtet, auf eine Reaktion von Aldi oder einem Dienstleister, mit dem Du gar kein Vertragsverhältnis hast, zu warten.
Fordere Deine Bank auf, die zweite Lastschrift mit taggleicher Wertstellung zu stornieren.

Wenn das abgelehnt wird, solltest Du Dich über DEINE Bank bei der BAFin beschweren.
Wie gesagt, es handelt sich hier nicht um eine Lastschrift. Deswegen kann man sie auch nicht stornieren/zurückbuchen. Da braucht man sich auch nicht bei der BaFin beschweren, die Bank hat da schon Recht - wenn eine Zahlung durch PIN autorisiert wurde, hat man sie endgültig freigegeben. Dann könnte man höchstens noch auf polizeilichem Wege was erreichen (Anzeige wegen Erpressung, dass man die PIN nur unter vorgehaltener Waffe eingetippt hat oder Anzeige wegen Betrugs aufgrund von kopierter Karte und geklauter PIN, ...). Ansonsten nicht.

Wichtig ist in diesem Fall nur: Warum wurde die Zahlung zweimal autorisiert. Bzw. warum wurden BEIDE Zahlungen autorisiert. DAS hätte meiner Meinung nach auch nicht passieren dürfen und zeigt entweder eine Lücke oder einen Fehler im Zahlungssystem.
 
Da braucht man sich auch nicht bei der BaFin beschweren, die Bank hat da schon Recht - wenn eine Zahlung durch PIN autorisiert wurde, hat man sie endgültig freigegeben.

Das stimmt. Aber eben nur EINMAL. Wenn eine Zahlung einmal autorisiert wird, darf sie auch nur einmal dem Konto belastet werden.

Warum wurde die Zahlung zweimal autorisiert. Bzw. warum wurden BEIDE Zahlungen autorisiert.

Genau das ist der Punkt: weder wurde die Zahlung zweimal autorisiert noch gibt es zwei Zahlungsvorgänge.
So etwas passiert übrigens ab und zu, nämlich wenn z. B. der Drucker des Zahlungsgerätes defekt ist oder im ungünstigen Moment die Verbindung abbricht. Dann ist der Verkäufer oder Dienstleister unsicher, ob die Zahlung erfolgt ist. So ein Fall liegt hier aber nicht vor.

Mein Satz "Fordere Deine Bank auf, die zweite Lastschrift mit taggleicher Wertstellung zu stornieren." ist unglücklich formuliert, es sollte besser heißen "die zweite Belastung".
Du würdest es auch nicht akzeptieren, wenn Du EINE Überweisung beauftragst, sei es online oder klassisch per Papierformular, und diese Überweisung dann ZWEIMAL ausgeführt würde.
Selbstverständlich kann die Bank jede Buchung stornieren. Das heißt nicht, daß sie automatisch den Betrag vom Empfänger zurückbekommt. Das kann klappen (wird es in diesem konkreten Fall auch), muß aber nicht. Das ist aber nicht Dein Problem als Bankkunde und Kontoinhaber.
Deshalb nochmal: Verlange von Deiner Bank, die zweite "Überweisung" zu stornieren und beschwere Dich bei der BAFin über Deine Bank als Dein Vertragspartner. Mit anderen Beteiligten an diesem Vorgang hast Du nichts zu tun.
 
Leute, macht doch nicht so eine Welle dadraus - in den Medien ist seit vorgestern dieser peinliche Fall bekannt und publik gemacht worden, z.B. hier http://www.rp-online.de/leben/ratge...ec-kartenzahlung-vom-6-mai-2016-aid-1.5965000. Ihr bekommt automatisch das Geld con Aldi zurücküberwiesen.

Und ich denke, daß dieser Dienstleister die längste Zeit für Aldi gearbeitet hat - der Imageschaden ist ja enorm (wie man ja hier lesen kann).

NB. Gerade online auf dem Konto nachgeguckt: auch ich bin betroffen :/
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey Leute, jetzt mal ganz sachlich. Erstens ist es tatsächlich so, dass eine per PIN autorisierte Zahlung nicht bei der eigenen, kontoführenden Bank zurückgegeben werden kann, weil das die Zahlungsverkehrsbedingungen nicht zulassen und die Bank im Einzelfall ja gar nicht erkennen kann, dass es sich um eine fälschlicherweise doppelt erfolgte Abbuchung handelt. Klar, Betrag gleich,... , aber dennoch gilt hier eben das strenge Autorisierungsprinzip der Kombination Karte/PIN.

Die Fehlerursache liegt eindeutig bei dem Dienstleister, der für Aldi-Süd die Einzüge der über Terminals eingegangenen Abbuchungen erledigt. Tatsächlich wird hier nicht jeder einzelne Vorgang mit jedem Konto direkt abgewickelt, das wäre/ist noch zu teuer bzw. könnte nicht schnell genug funktionieren. Nein, die Abbuchungen werden zusammengefasst und dann an die Hausbank des Zahlungsverkehrsdienstleisters übermittelt. Und hier wird der Hase im Pfeffer liegen: Entweder gab es einen Softwarefehler, der aufgrund irgendwelcher Besonderheiten oder einen frischen Updates an diesen beiden Tagen zugeschlagen hat, oder ein Mitarbeiter bei dem Dienstleister oder sogar bei dessen Hausbank hat schlicht und einfach einen fatalen (aber menschlichen) Fehler gemacht und die Datei(en) doppelt auf den Weg geschickt. Das ist megaärgerlich sowohl für die Hausbank (die jetzt die meiste Arbeit damit hat, den Kuddelmuddel wieder aufzulösen), als auch für den Zahlungsverkehrsdienstleister, der garantiert bei den Aldi-Oberen strammstehen durfte und der jetzt ohnehin schon Post von der BAFIN auf dem Schreibtisch hat, und nicht zuletzt natürlich für Aldi-Süd, denen tausende Kunden auf`s Dach steigen, wobei die Mitarbeiter Vorort nun wirklich am wenigsten dafür können.

Also, ruhig Blut, und gar nicht versuchen, auf eigenen Faust den Schaden zu regulieren. Nur wenn nach spätestens zwei Wochen die Rückerstattung nicht erfolgt sein sollte, würde ich mal nachfragen. Ansonsten hält man nur die falschen Leute von der Arbeit ab. Die "richtigen" bekommen bestimmt schon gerade genug auf den Deckel, da könnt ihr ganz sicher sein!

Und Zinsgewinne wird es auch nicht geben, denkt mal an das Zinsniveau, da dürfte eher einer ungeplante Strafzinsen gezahlt haben... Und bei eurem eigenen Konto darf es auch nicht zu Nachteilen führen, da muss die Korrektur mit der gleichen Wertstellung wie die Abbuchung erfolgen.

Also, sicher alles ärgerlich und sollte nicht sein, aber das wird schon wieder hingebogen. Fehler passieren, Mensch wie Maschine, Absicht stand sicher nicht dahinter. Da finde ich die Cum-Ex-Geschäfte einiger Banken, mit denen sie uns alle betrogen haben, oder die Praktiken der Automobilindustrie, die uns wissentlich mit falschen Informationen hinsichtlich Verbrauch und Schadstoffausstoß ihrer Fahrzeuge versorgt haben, weit schlimmer, weil vorsätzlich...

hajowito
 
Ich schon, Aldi wird denke ich die für sich nötigen Schritte unternehmen. Und jeder Kunde der Bargeldlos zahlt sollte sich im Klaren sein was alles schief gehen kann. Den auf dem Weg vom Zahlungsterminal bis hin zur Bank ist immer eine Fehlerquelle möglich. Wer so etwas vermeiden möchte sollte einfach bar zahlen, denn ich finde Kartenzahlungen sind weder schneller noch angenehmer, und schon gar nicht sicher..
 
Interessante Sache das ist .... zum Glück bin ich als Norddeutscher nicht betroffen.
Ich versuche nach meinem juristischen Wissen noch mal ein paar Dinge klar zu stellen, die hier etwas durcheinander gegangen sind.
- Per Karte und PIN autorisierte Zahlungen können so einfach nicht rückgängig gemacht werden. Chancen auf Erstattung hat man eigentlich mal nur, wenn nachweislicher Betrug - z.B. manipuliertes Zahlgerät - vorliegt. Das geht dann aber nur wenn auch eine Strafanzeige vorliegt bzw. ein staatanwaltliches Ermittlungsverfahren läuft. Die Bank allein kann definitiv nichts tun.
- Eine zweifache Abbuchung darf nicht passieren, der Kunde wurde hier zunächst also eindeutig geschädigt!
- Da die Rückerstattung seitens Aldi angekündigt ist, muss man sich zunächst keine großen Sorgen machen. Ich gehe auch davon aus, dass die Erstattung mit Wertstellung zum ursprünglichen Buchungstag erfolgt, so dass rechnerisch kein Zinsverlust entsteht oder auch keine Zinsen anfallen, falls das Konto im Minus ist. Man beachte den Unterscheid zwischen Buchungstag (Datum, an dem die Zahlung auf dem Kontoauszug auftaucht) und Wertstellung (Datum, ab dem die Buchung zinsrelevant ist). Das sollte also geprüft werden, wenn die Rückerstattung erfolgt ist!
- Was passieren kann ist, dass durch die unzulässige Abbuchung mein Konto überzogen ist und deshalb andere Zahlungen mangels Deckung oder ausgereiztem Dispo nicht ausgeführt werden. In diesem Fall ist man wirklich geschädigt, insbesondere weil hier oft zusätzliche Gebühren oder Strafzahlungen anfallen. Da der Geschäftspartner nun mal Aldi ist, ist auch Aldi dafür haftbar; auf meinem Kassenbon und auf dem Kontoauszug steht nun mal Aldi und nicht deren Unterauftragsnehmer! Wenn Aldi mit der Abwicklung der Zahlung andere Firmen beauftragt, ist das deren Problem und das entlässt sie nicht aus der Haftung. Im Zweifel ist Aldi eben selbst durch den Fehler seines Unterauftragnehmers geschädigt und kann diesen in Regress nehmen.
- Grundsätzlich würde ich meine Bank über die falsche Buchung schriftlich informieren. Einerseits um den oben geschilderten Fall vorzubeugen, andererseits aber auch, um den Banken etwas Arbeit zu machen, so dass diese ihrerseits Druck auf die Zahlungsanbieter ausüben doch mal ordentlich zu Arbeiten.

Grüße Thomas

- - - Beitrag zusammengeführt - - -

So leicht würde ich da Aldi nicht aus der Verantwortung ziehen.

+1
Absolut richtig, sie meine Posting oben!

Grüße Thomas

- - - Beitrag zusammengeführt - - -

+ andere, die ähnliches (Stichwort Bargeld) gesagt haben

Und jeder Kunde der Bargeldlos zahlt sollte sich im Klaren sein was alles schief gehen kann. Den auf dem Weg vom Zahlungsterminal bis hin zur Bank ist immer eine Fehlerquelle möglich. Wer so etwas vermeiden möchte sollte einfach bar zahlen, denn ich finde Kartenzahlungen sind weder schneller noch angenehmer, und schon gar nicht sicher..

Das kann man auch umdrehen: Jeder, der Bargeld mit sich rumträgt, sollte sich im Klaren sein was alles schief gehen kann. Ich könnte überfallen werden oder das Geld auch verlieren. Wer so etwas vermeiden möchte sollte besser bargeldlos zahlen. Den Verlust von Bargeld wird mir niemand ersetzen, eine fälschliche Abbuchung schon.
Es stellt sich also die Frage, welches Risiko höher ist :confused:

Grüße Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann man auch umdrehen: Jeder, der Bargeld mit sich rumträgt, sollte sich im Klaren sein was alles schief gehen kann. Ich könnte überfallen werden oder das Geld auch verlieren.
Grüße Thomas

Ja man könnte so vieles, auch wenn man überfallen wird weis der Täter im Vorfeld nicht ob jemand Bargeld mit such führt oder nicht, und in der heutigen bitte unterschreiben zum bezahlen Zeit ist es für den Täter genauso leicht jemand um sein Geld zu bringen.

Zum Thema Deckung auf dem Konto, juristisch liegst du da wohl richtig, nur wird sollte es zu einer Klage kommen der Richtet/Staatsanwalt sich auch fragen wieso man am Anfang vom Monat schon sein Konto nicht gedeckt hat und Ausgaben tätigt bis auf den letzten Cent, bzw. sollte sich diese geschädigte Person man Gedanken mit Umgang mit Geld machen (nur meine Meinung)
 
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