DHL beschädigt und vernichtet Paket und will nicht zahlen

andy

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DHL wird immer dreister wenn es um die Regulierung von Transportschäden geht! Wir haben kürzlich paar Monitore verschickt, jeder Monitor in Originalverpackung + Umverpackung aus Packpapier von uns.

Offensichtlich wurde das Paket beim Transport beschädigt, das kann ja mal vorkommen, nur die Erklärung die wir dazu bekommen haben ist einfach bodenlos!


Guten Tag ...,

wir kontaktieren Sie bezüglich Ihrer Sendung xxxxxx
Es tut uns sehr leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihre Sendung beim Transport beschädigt wurde. Den entstandenen Schaden können wir jedoch nicht ersetzen, da die von Ihnen genutzte Verpackung nicht ausreichte, um den Inhalt sicher zu schützen.

Da der Inhalt Ihrer Sendung zu stark beschädigt wurde und nicht mehr transportiert werden konnte, mussten wir diesen leider vernichten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Haftung für Pakete, die aufgrund Ihrer Außen- und Innenverpackung beim Transport beschädigt werden, ausgeschlossen ist. Details dazu finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dhl.de/agb.

Unser Tipp:

Wie Sie Ihre Sendung optimal für einen sicheren Versand vorbereiten können, finden Sie unter dhl.de/verpackungshinweise.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, dann melden Sie sich einfach – wir sind gerne für Sie da. Damit wir Ihr Anliegen schneller bearbeiten können, nennen Sie uns bitte die Anliegennummer xxxxxxxx
Beste Grüße
xxxxx
DHL Kundenservice Team

DHL Paket GmbH
Sträßchensweg 10
53113 Bonn
Deutschland
 
Hi Andy. Lass das bei deinem Distributor eskalieren und bestehe auf einen anderen Versanddienstleister als DHL...
 
Hi Andy. Lass das bei deinem Distributor eskalieren und bestehe auf einen anderen Versanddienstleister als DHL...
Wenn Andy die Monitore aus seinem Lager verschickt hat, dann hat der Distri damit doch nichts zu tun. Für mich liest sich der Ausgangsbeitrag nicht so, als ginge es um ein Streckengeschäft.
 
Wenn Andy die Monitore aus seinem Lager verschickt hat, dann hat der Distri damit doch nichts zu tun. Für mich liest sich der Ausgangsbeitrag nicht so, als ginge es um ein Streckengeschäft.
Richtig, wir haben die Monitore selber von unserem eigenen Lager verschickt.
 
Vorsicht:

Handelsverpackung ist keine Versandverpackung!
Natürlich weiss ich nicht wie ok1/2 versendet hat, aber eine Umwicklung mit Packpapier der Handelsverpackung gilt nicht als versandgerechte Verpackung nach den DHL Anforderungen.
Das sind Bestimmungen welche einfach Praxisfern sind.
 
Da fällt mir etwas ein. Unsere Distris lassen auch nicht im original Lenovo Karton anliefern sondern nochmal samt Polstermaterial in einer großen Pappschachtel. So sieht man auch nicht was drin ist :)
 
Ich finde das Gebaren von DHL seit Jahren zum Kotzen, weshalb ich inzwischen nur noch per Hermes verschicke. Zumindest in meiner Region hatte ich mit Hermes keine Probleme (auch wenn ich häufig die Zustellvariante Shop zu Shop wähle). In den fünf oder sechs Jahren hatte ich zwei Schadensfälle (jeweils Schadenhöhe unter 30 Euro) und in beiden Fällen wurden die Beträge rasch von Hermes erstattet.

Was mich insbesondere bei DHL nervt – und ich frage mich, ob dies auch rechtlich zulässig ist – ist die Kommunikation.

Gibt es bei DHL irgendwelche schriftlichen Vorgaben, welche Ware wie verpackt sein muss (z.B. in Form von Abständen zur Außenseite der (Um-) Verpackung, Verpackungsmaterial)? Wenn nicht, dann kann DHL sich immer auf den Standpunkt stellen, dass die Ware unzureichend verpackt und verschickt worden ist. Und mit der Beschädigung der Ware kann ja DHL den Anscheinsbeweis der unzureichenden Verpackung führen („Hätten Sie die Ware ordentlich verpackt, wäre diese auch nicht kaputt gegangen.“). Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies so rechtlich zulässig sein kann, da einem Vertragspartner die Beweisführung einer Pflichtverletzung seitens DHL (unsachgemäße Handhabung des Pakets), eigentlich unmöglich gemacht wird, zumindest äußerst erschwert.

Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Vernichtung. Wenn DHL die beschädigten Sendungen als „Beweismittel“ vernichtet, wie soll man sich da in einem Verfahren (außergerichtlich oder gerichtlich) entlasten können?

Hiervon unabhängig wird durch die Vernichtung in fremdes Eigentum oder Anwartschaftsrecht eingegriffen. Je nach Art der Beschädigung der Ware besteht immer noch ein Restwert, welcher entzogen wird. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass der Entzug dieser Position über irgendwelche AGB-Vereinbarungen zulässig wäre. Zumindest nicht, wenn die Vernichtung nicht ausdrücklich mit der Zustimmung der anderen Vertragspartei erfolgt und es nicht offensichtlich ist, dass die Rücksendung der beschädigten Ware unverhältnismäßig im Hinblick auf die damit verbunden Kosten und Aufwand wäre.

Ich wünsche dir jedenfalls für die ganze Geschichte sehr gute Nerven und ich würde mich sehr freuen, wenn du denen ordentlich gegen das Schienbein treten würdest. Mir fehlen dafür im Augenblick die notwendigen Kapazitäten, weshalb ich nur persönliche Konsequenzen gezogen habe.
 
Das sind Bestimmungen welche einfach Praxisfern sind.
Eben.
Originalverpackungen größere Geräte sind, so sie ordentlich konstruiert sind, de facto für den Transport geeignete Verpackungen. Schließlich haben es die Monitore auch heil aus Asien bis in Andys Lager geschafft.
Ich arbeite auch in einem Unternehmen, dass seine Waren rein über den Versandweg vertreibt.
Es ist immer wieder erstaunlich, was im Versand alles kaputt gehen kann. Auch wenn es sich um Ausnahmefälle handelt, aber z.B. die Metallschienen eines Deckenschienensystems zu verbiegen, wie bekommt man das hin, wenn man die Ware halbwegs vernünftig behandelt?
Und ja da ist natürlich selten. Aber warum wird sich dann im Schadensfall so angestellt?

@andy: Das wäre sehr interessant, wenn du das durchziehst und da dran bleibst.

Sehr interessant finde ich auch die Argumentation von L512USER wegen der Eigentumsvernichtung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorsicht:

Handelsverpackung ist keine Versandverpackung!
Natürlich weiss ich nicht wie ok1/2 versendet hat, aber eine Umwicklung mit Packpapier der Handelsverpackung gilt nicht als versandgerechte Verpackung nach den DHL Anforderungen.
Das sind Bestimmungen welche einfach Praxisfern sind.
Ich hab auch schon direkt von Dell einen Bildschirm in der Handelsverpackung per Kurierdienst erhalten. Wenn der Hersteller es als versandgerechte Verpackung betrachtet, dann erwarte ich, dass es ein Lieferdienst auch macht. Ist bei deren Business-Bildschirmen aber auch fast 1cm Karton.
 
Ich hab auch schon direkt von Dell einen Bildschirm in der Handelsverpackung
Ja, das machen die Hersteller definitiv auch immer so.

Vor 2 Wochen gab es einen defekten Fujitsu 27 Zoll Monitor bei einem Kunden. Der Fujitsu Service hat auch selber in der normalen Handelsverpackung versendet und einfach die Versandaufkleber drauf gepappt.
Lenovo versendet seine CTO Geräte ja auch immer in der normalen Handelsverpackung.

Die originalen Monitorumverpackungen sind ja eigentlich auch immer mindestens doppelt so groß wie der monitor da drin.
Da gehört schon ordentlich Kraft dazu den gesamten Karton samt Inhalt zu zerstören.

Soweit ich mich erinnere gab es doch auch mal den Hinweis, dass das Ganze eine Fallhöhe von 1m überstehen muss.
1m deshalb, weil das die typische Tragehöhe für ein Paket ist und ja auch mal jemandem aus der Hand fallen kann.
Die typischen Monitorumverpackungen der Hersteller überstehen das definitiv schadlos

Nachtrag: Das steht übrigens in den DHL AGBs drin:
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3.2 Sichere Verpackung
(1) Grundsätzliche Anforderungen an die Verpackung:
Der Absender hat das Gut so zu verpacken, dass es vor Teilverlust und Beschädi-gung geschützt ist und dass auch DHL keine Schäden entstehen (§ 411 HGB). Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Belastungen, denen dieser bei gewöhnlichem Ablauf der Beförderung durch Druck, Stoß, Vibration und Tempe-ratureinflüsse ausgesetzt ist, schützen.
Bei Inhalten, die leicht durch Stoß, Beschleunigung, Druck oder Biegung beschä-digt werden können, muss die Verpackung und die Sicherung der Inhalte auf diese Empfindlichkeit abgestimmt sein und Eigenart, Menge sowie alle anderen besonderen Eigenschaften des Inhaltes im Einzelfall berücksichtigen.

(2) Außenverpackung / Innenverpackung / Verschluss:
 Außenverpackung: Diese muss dazu fest, druckstabil und ausreichend biege-steif sein. Sie muss so stabil sein, dass ein Durchstoßen des Inhaltes nicht möglich ist. Von der Außenverpackung darf keine Verletzungsgefahr für Mit-arbeiter sowie ein Beschädigungsrisiko für weitere Sendungen und Betriebs-mittel ausgehen.
 Innenverpackung: Wenn für das jeweilige Gut erforderlich, muss der Absen-der eine Innenverpackung vorsehen und durch Füllstoffe ergänzen. Diese muss so stabil sein, das ein Durchstoßen des Inhaltes nicht möglich ist. Wei-terhin muss sie die Inhaltsteile fixieren und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern.

 Verschluss: Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss ihr Verschluss ausgeführt werden. Er stellt den Sendungszusammenhalt sicher und dient gleichzeitig als Nachweis der Unversehrtheit. Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern oder Drahtenden aufweisen. Umreifungen müssen so angebracht werden, dass sie nicht abstehen und sich nicht lösen können; ggf. müssen sie mit Klebeband überdeckt werden. Bei Verpackungen mit auftragenden Ver-schlüssen, vorstehenden Griffen und Schnallen muss der Service „Sperrgut“ genutzt werden.
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Ich finde da nichts was darauf hindeuten könnte, dass ein normaler Monitorumkarton des Herstellers diese Voraussetzungen nicht abbildet
 
Wenn DHL dann einen 30kg Drucker auf den liegenden Monitor-Karton wirft, nützt nicht einmal eine ungepanzerte Umverpackung.

Andy, vergiss nicht, Dir die Seriennummern von DHL geben zu lassen.

Jetzt weißt Du, warum DHL für Gewerbekunden die Preise kräftig anheben will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lenovo oder Digital River / Shop ? Wir erhalten afaik die Lenovo Hardware in einem neutralem Karton (über Distri)
Bei großen Monitoren aber die originale Lenovo Verpackung. .
Ich habe seit April 2016 nichts mehr mit dem Vertrieb von Hardware zu tun. "Damals" war es so, dass man ThinkPads von Lenovo aus Asien im "normalen" Karton bekam. Einziges Extra war der Aufkleber mit Absende- und Empfängeradresse.
 
Digital River / Shop
Die Dinger werden allerdings ja aus China direkt versendet (Also von Lenovo) Digital River baut die CTOs ja nicht selber, sondern machen nur das handling und Geld eintreiben.

Die Distris machen das, damit man nicht gleich sieht was da genau versendet wird. Und häufig ist es bei uns Händlern ja so, dass da noch mehr drin ist und nicht nur ein einzelnes Notebook
 
"Damals" war es so, dass man ThinkPads von Lenovo aus Asien im "normalen" Karton bekam. Einziges Extra war der Aufkleber mit Absende- und Empfängeradresse.
Die kamen in den letzten Jahren zwar im Originalkarton, aber mit schwarzer Folie umwickelt, nur mit Adressaufkleber und sogar verbotenerweise ohne Gefahrgutaufkleber.
 
2020: 2x einzeln CTO über DR bestellt, 2x geliefert mit UPS ohne extra Karton, ohne Folie. UPS Mitarbeiter haben klar erkennen können, was sie da transportieren, inkl. der aufgedruckten Konfiguration am Aufkleber.
 
Eine Frechheit! Und das bei meinem bisherigen Lieblings Paket Dienst.... :(
 
Die Freuden von HHL ... Hate ich auch schon, man lernt dazu, seither verschicke ich immer alles in sauschwere Presspanplatten/Verpackungsholz gehüllt, immer brav 0.1kg unter dem maximal zulässigen Gewicht. Komisch dass die nie runterfallen.
 
Komisch dass die nie runterfallen.
Macht ja keinen Spaß :D

Ob es noch aktuell ist?
Würde die anschreiben und die Herausgabe und Schadensregulierung verlangen. Wenn es tatsächlich zerstört wurde, hat DHL eine Begutachtung der angeblich mangelhaften Verpackung vereitelt: http://www.frag-einen-anwalt.de/DHL-Schaden---f89270.html
(Link auf weiteren Thread beachten)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

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