Abmahnung von Ra. Espey im Auftrag von Silicon-Computer GmbH Bochum

[quote='david69',index.php?page=Thread&postID=714529#post714529]War das jetzt eigentlich der Grund für die Abmahnung? [/quote]
Grund war damals eine unzulässige Formulierung in den AGBs im Zusammenhang mit Eigentumsvorbehalt bis die Ware bezahlt ist. Hab den genauen Wortlaut gerade nicht da, hier gibt es aber anscheinend eine unter Firmen allgemein übliche Klausel, die in der Form bei Geschäften mit Privatkunden nicht zulässig ist. Ein weiterer Grund war eine nicht korrekt formulierte Wiederrufsbelehrung; ich hab damals übersehen die neueste Variante in die AGBs aufzunehmen - sowas muss natürlich Bestraft werden :D
Gruß
Andy
 
Ja also ehrlich, sowas geht ja mal garnich! :D

Das iss echt so traurig, dass es schon wieder lustig iss...
 
Butter bei die Fische !

@tarzan, @qwertz zur "Vermutung"
Den zitierten Artikel in ix (Heft 12/2009, Seite 94-95) habe ich inzwischen gelesen:
- der gesamte Artikel ist ein „dünnes Brett“. Denn er nennt weder Kommentare noch Urteile.
- der Absatz zur Schutzklausel zitiert eine Klausel, die - anders als z.B. alternate.de - den Verzicht auf § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG (s.u.) verlangt. Dieses Verlangen, nicht die übrige Klausel, erklärte der Autor für ungültig.

@all
Danach las ich UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)-Paragraphen und UWG-Kommentare:
Die hier relevanten Rechtsvorschriften sind.
- § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG:
„Soweit die Amahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.“
- § 8 Abs. 1 Satz 1
„Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.“
- § 8 Abs. 4 UWG:
„Die Geltendmachung der in [§ 8] Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.“

Der UWG-Kommentar von Hefermehl, Köhler, Bornkamm (27. Auflage 2009) enthält unter
- § 12 Rn 1.68
„Berechtigt kann nur eine begründete, befugte und nicht missbräuchliche Abmahnung sein, die darüber hinaus noch veranlasst sein muss.“
- § 8 Rn 4.5
„Die missbräuchliche Abmahnung ist nicht berechtigt im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG. Es kann daher nicht Aufwendungsersatz verlangt werden.“
- § 8 Rn 4.10
„Indiz für einen Missbrauch ist es, wenn dem Anspruchsberechtigten schonendere Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung zur Verfügung stehen (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit), er sie aber nicht nutzt (ebenso KG [= Oberlandesgericht] Berlin, WRP 2008, 511-512).“

@andy
Daher meine ich:
Die Schutzklausel schafft „schonendere Möglichkeiten“. Diese führen zum Erlöschen des Anspruches auf Kostenerstattung selbst dann, wenn ein Anspruch auf Korrektur der AGBs bestand.
Diese Meinung fand ich bestätigt bei juris.de. Dort ergab meine Suche mittels „§ 12 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 4 UWG“ u.a. das - Urteil Landgericht Braunschweig 9 O 482/07 vom 08.08.2007 -.
Die Urteile des LG Braunschweig und des KG Berlin nennen - wie gewünscht - zahlreiche weitere Rechtsquellen.
 
@MuellerLinden:

Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber du irrst gewaltig, wenn Du der Meinung bist, mit einer Klausel den Abmahnern zu entgehen.

Hast Du schon mitbekommen was im Internet los ist? & wie viele von solchen Abmahn-Eunuchen die Internetnutzer und Firmen wegen persönlicher Bereicherung fertig machen?

Willkommen im Jahr 2009. Scheinbar bist Du in einem anderen Netz unterwegs....

:thumbdown: :thumbdown:

EDIT: Thema Abmahnungen sind ein Reizthema, sry für eine evtl. schroffe Wortwahl.
 
@qwertz zwei einfache Fragen:
1. Ist mein Einwand unzutreffend, der ix-Artikel betreffe die Schutzklausel nicht ?
2. In welchem Punkt ist meine Beschreibung der Rechtslage unzutreffend ?
 
Hallo zusammen,

da ist endlich der Gestzgeber gefordert. Wir leben in einem Land, in dem der Krümmungsradius von Bananen genau geregelt ist, aber jeder Kleingewerbetreibende im Internet einen Anwalt braucht um einigermaßen sichere AGB auf seiner Website zu haben. Die erste Abmahnung sollte meiner Meinung nach immer ohne Kosten für den Abgemahnten sein.

ich stehe mit einer Firmengründung (Kleingewerbe) vor dem gleichen Problem eine vernünftige AGB zu benötigen. Ich werde dem Tipp von Ingo folgen und diese von darauf spezialisierten Anwälten erstellen lassen, die bei von Ihnen verfassten AGB bei Abmahnungen den anwaltichen Teil übernehmen. Was für ein Aufwand für ein Gewerbe mit kaum Umsatz.

Beste Grüße, Robert
data:image/png;base64,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%3D
 
@MuellerLinden:

Die Rechtslage ist gerade in diesem Gebiet mehr als schwammig. (was die hohe Zahl an Abmahn-Unternehmen belegt).

Mein Einwand galt nur deiner Klausel und der Annahme, diese könnte vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen.
 
[quote='bertl007',index.php?page=Thread&postID=714754#post714754]ich stehe mit einer Firmengründung (Kleingewerbe) vor dem gleichen Problem eine vernünftige AGB zu benötigen. Ich werde dem Tipp von Ingo folgen und diese von darauf spezialisierten Anwälten erstellen lassen, die bei von Ihnen verfassten AGB bei Abmahnungen den anwaltichen Teil übernehmen. Was für ein Aufwand für ein Gewerbe mit kaum Umsatz.
[/quote]

Hast du einen wichtigen Grund, eigene AGB zu verfassen? Wie schon weiter oben erwähnt, ist es nicht vorgeschrieben, AGB zu haben. Nur wenn man sie hat, müssen sie auch einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Ich habe selbst einen Onlineshop, bei ich eigentlich nur an Privatkunden verkaufe. AGB gibts da nicht, nur eine vernünftige Widerrufsbelehrung.
 
Da AGBs ja im Grunde die Rechte der Kunden beschränken, wäre durchaus sinnvoll diese zu verwenden.

Gerade auch im Bezug auf Gewährleistungsansprüche.

Gesetzlich (also ohne AGBs) sind dies Zeiträume für Gew.anspr. deutlich länger und bei B2B kann man diese bei Gebrauchtwaren generell ausschließen.
(Wobei ich mir im Fall von B2B nicht sicher bin, ob das nicht auch per Gesetz der Fall ist, müsste noch einmal genau nachlesen, bin mir aber sicher, dass diese dann eine längere "Laufzeit" hätten)
 
@2647-4EG
Der dortige Verfasser, Herr Gronen, wurde vom Verfasser des xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, im Internet zitiert und wohl als früherer Jura-Student ohne Abschluss bezeichnet. Ich kenne weder Herrn xxxxxxx noch Herrn Gronen.
alternate.de bzw. deren Rechtsanwälten traue ich persönlich aber mehr zu als Herrn xxxxxxxx und Herrn Gronen. Dessen "Warnung" scheint eine "Vermutung" und nicht viel wert gewesen zu sein. Denn sonst sollte / würde Herr Gronen Urteile nennen, die seine Warnung bestätigen.

@quertz
"Meine" Klausel schützt selbstverständlich nicht generell vor Abmahnungen bzw. einstweiligen Verfügungen. Bei vielen und schweren Verstößen gegen §§ 305 ff BGB werden Richter nicht die Abmahnung, sondern die Schutzklausel für missbräuchlich halten.

[Edit af: 21.12.09] Namen auf Wunsch des Betroffenen entfernt.
 
Hi,

bevor ich die neusten posts im thread lese und es dadurch zu spät wird:

Über das morgen in kraft tretende neue batteriegesetzt enthält ebenfalls einige abmahnwürdige regelungen:
http://www.it-recht-kanzlei.de/batteriegesetz-händler.html

Bie heute mittag hatte ich noch nie was von gehört und ok1/2 ist mit den lenovo-akkus wohl potentiell betroffen.

Edith hat einen entsprechenden text doch noch auf der homepage gefunden - scrollen hilft:)

mfg
aces
 
"vor Gericht und auf hoher See, weiß nur Gott was geschieht"

Jura Studenten ohne Abschluss/mit Abschluss gibt es jede Menge, "Dünnbrett-Bohrer" ebenfalls... die ganze Diskussion über solche Dinge haben sowieso nur Unterhaltungswert ohne jegliche wirkliche Hilfe... Ingope's Link ist da noch die beste Lösung -verunsichern und spekulieren, irgendwelchen Webmüll zitieren, den irgendwelche Klugsc@&€ zusammenkopiert haben, wird wohl jeder schaffen... -also was soll's ...

PS:
keinen der og Beiträge gemeint - nur allgemein bemerkt! Nicht dass sich SchneiderLützendorf persönlich angegriffen fühlt!
 
"vor Gericht und auf hoher See, weiß nur Gott was geschieht"
gilt auch für die Abmahnanwälte.
Deren Geschäftsmodell ist es, mit automatisierten Massenschreiben relativ viel Geld einzunehmen. Einzelne Rechtsstreite vor Gericht sind nicht lukrativer als andere Rechtsstreite (mit gleichem Streitwert). Der nötige Zeitaufwand verhindert das angestrebte hohe Einkommen der Abmahnanwälte und wird vermieden.
 
Wer ordentliche AGB braucht, muss nicht unbedingt zu einem Anwalt gehen. Üblicherweise gibt es Branchenverbände (auch für den Onlinehandel) und die bieten für ihre Mitglieder meist Rechtsberatung, jedenfalls aber Muster-AGBs an. Daran sitzen dann regelmäßig Leute, die sich mit der speziellen Materie auskennen und die vor allem am Ball bleiben, so dass man eben nicht nach jeder noch so kleinen Gesetzesänderung wieder zum Anwalt muss. Übrigens steht für den nächsten Sommer eine größere Widerrufsrechts-Novelle an (ist bereits beschlossen), die endlich eine gesetzlich verbindliche Musterbelehrung mitbringt...
 
@MuellerLinden, hast Recht da hab ich nen bisserl zu schnell gelesen. Ich wollte damit auch nur sagen dass einen eine solche Klausel nicht vor Abmahnungen schützt.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben