Abmahnung von Ra. Espey im Auftrag von Silicon-Computer GmbH Bochum

Hi,

da derzeit in einem anderen forum ähnliches diskutiert wird,
ein händler mahnt mal eben alle anderen 10-15 sehr spezialisierte händler in d ab,
würde mich interessieren wie das ganze hier ausging/gehandhabt wurde.
Auch hinsichtlich der thematik ansich im forum (habe ich nicht präsent und die sufu gibt nix her,
also lief das thema entweder nicht heiß oder wurde gedeckelt.)


mfg
aces
 
Diese Wurst kann nur verlieren :D

Hier mal bissl was zum Lesen:

http://www.onlinemarktplatz.de/4830/aborangede_veroeffentlicht_bayorganizer_505/
http://crn.de/showArticle.jhtml?articleID=191601445&pgno=1
http://forum.cmp-weka.de/crn/showthread.php?t=136&page=2

Google-Suche "silicon-computer abmahnung" => 1.170 Treffer :thumbsup:


Manchmal sollte man sich eingestehen dass man in seinem Beruf keinen Erfolg hat / haben wird und anstatt zu versuchen anderen weinend vor den Koffer zu pi**en sich lieber einen neuen Job suchen. :thumbsup: Ich hab schon wieder ein wenig Mitleid mit Mr. Behlau...

edit: mal im Ernst, bevor ich ACER kauf... naja ich klemm mir den Rest :D sollte man vielleicht nächstes mal vorher drüber nachdenken :D
 
AGBs von ok2.de nicht gefunden !

AGBs von ok2.de habe ich gesucht. Gefunden habe ich nur die "Belehrung von Verbrauchern", für die es gesetzliche Vorgaben gibt.

Meine - vorläufige - Stellungnahme zu den AGBs von ok2.de:
A) Wenn es AGBs nicht gibt, ist die Abmahnung unbegründet. Dann gelten die gesetzlichen Regeln, die (selbstverständlich) zulässig sind.
B) Wenn es AGBs doch gibt, ist eine Abmahnung, die das "Verstecken" der AGBs rügt, begründet. Das gilt auch, wenn die AGBs okay sind.

Bitte Link oder Angabe, wo AGBs von ok2.de zu finden sind.
 
Ich nehme an, dass diese kurz vor Ende der Bestellung sichtbar sind, wie bei jedem anderen Onlineshop auch.
 
Hi,

der thread ist ja schon etwas äter und die, neuerdings?, fehlenden AGB scheinen ja noch ein indiz zu sein, dass sich etwas getan hat.
Dass man die AGB auch einfach weglassen kann war mir gar nicht bewusst, allerdings bin ich jetzt schon öfters über diese imho sehr elegante lösung gestolpert.

Im verhältnis verbaucher<->unternehmer bringen sie ja ohnehin nur den anwälten etwas.


mfg
aces
 
Bitte Link zu AGBs von ok2.de !

Bei ok2.de helfen Vermutungen zu Inhalt und Zeigen der AGBs wohl nicht weiter.

Bei anderen Onlineshops werden die AGBs
1. unabhängig von Bestellungen von der Startseite ausgehend nach max. zwei Klicks gezeigt _UND_
2. während einer Bestellung mittels ausdrücklicher Bestätigung zum Vertragsbestandteil gemacht.
 
[quote='MuellerLinden',index.php?page=Thread&postID=714286#post714286]Bitte Link oder Angabe, wo AGBs von ok2.de zu finden sind. [/quote]
Bein uns (ok1.de) und (ok2.de) gibt es keine AGBs mehr . Wir haben das auf die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung für Verbraucher (Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen) reduziert. Leider ist der Gesetzgeber in Deutschland bis jetzt offensichtlich nicht dazu in der Lage klare Regeln für den Onlinehandel vorzugeben. Selbst ein vom Gesetzgeber einmal verfasster Mustertext zur Formulierung des Rückgaberechts für Verbraucher hat einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten und dazu geführt, dass Händler die genau diesen Text verwendet haben gebührenpflichtige Abmahnungen erhalten haben!

Uns und ich denke auch den meisten Kollegen die das gleiche Geschäft wie wir machen ging es nie darum Verbraucher, sprich unsere Kunden über AGBs in irgendeiner Form zu benachteiligen. Den einen oder anderen Punkt könnte man sicher über AGBs regeln, in der Praxis hat das aber für uns keine Bedeutung da wir ohnehin daran interessiert sind uns mit JEDEM Kunden vernünftig zu einigen wenn es mal Meinungsverschiedenheiten geben sollte. Auch wirtschaftlich macht es in der Regel keinen Sinn wegen ein paar 100 EUR einen Anwalt zu beauftragen und einen Rechtsstreit anzuzetteln, was soll dabei herauskommen? Der Anwalt kostet schnell mehr als man bei so was erstreiten kann.

Ich möchte damit auch nicht das Wettbewerbsrecht pauschal in Frage stellen, das hat durchaus seine Berechtigung, besonders wenn es um den Schultz von Privatkunden geht. Ärgerlich ist, dass man soweit ich das weiss, innerhalb der EU nur in Deutschland Anwälten die Möglichkeit gibt das Wettberwebsrecht mit Gebührenpflichtigen Abmahnungen zu missbrauchen. In anderen EU-Ländern gibt es eine einfache Regelung nach der ein Anwalt für den Ersten Hinweis auf z.B. eine unzulässige Formulierung in den AGBs hei Honorar in Rechung stellen kann.

Gruß
Andy

P.S. Die in Deutschland weit verbreitete Praxis mit gebührenpflichtigen Abmahnungen schadet nicht nur den Händlern sondern auch dem Wettbewerb und damit dem Verbraucher. Die Händler müssen die Abmahngebühren auf die Preise aufschlagen, wenn Sie das nicht können verschwinden sie irgendwann komplett und überlasen den Markt wenigen großen Anbietern - das ist genau das Gegenteil was mit dem Wettbewerbsrecht erreicht werden soll.
 
@andy:
Zur Vermeidung kostenpflichtiger Abmahnungen verwenden andere Online-Händler eine Klausel mit etwa (!) folgendem Inhalt:

"Bitte benachrichtigen Sie uns im Falle einer etwaigen Beanstandung unserer Seite unter ...
Wir werden Ihre Nachricht unverzüglich prüfen und begründete Hinweise sofort umsetzen.
Eine kostenpflichtige Abmahnung werden wir ablehnen und gerichtlich klären lassen."
 
Wenn es so einfach wäre....

Kann das ja einen ähnlichen Text auch an mein Auto heften.

Vllt. muss ich dann keine Strafzettel mehr zahlen.... 8|
 
[quote='MuellerLinden',index.php?page=Thread&postID=714325#post714325]"Bitte benachrichtigen Sie uns im Falle einer etwaigen Beanstandung unserer Seite unter ...
Wir werden Ihre Nachricht unverzüglich prüfen und begründete Hinweise sofort umsetzen.
Eine kostenpflichtige Abmahnung werden wir ablehnen und gerichtlich klären lassen."
[/quote]
Die Frage ist nur was bei der gerichtlichen Klärung dann rauskommt, einen auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt schreckt so was sicher nicht ab.

Gruß
Andy
 
@querty: Wieder nur eine Vermutung ?

Bei Gericht werden gemäß § ... ZPO nur die notwendigen Auslagen ersetzt. Eine einstweilige Verfügung dauert auch im schnellsten Fall etwa einen Tag, jedenfalls mehrere Stunden. Die Zusage, "unverzüglich" zu ändern, bewirkt, dass eine einstweilige Verfügung und damit deren Kosten nicht notwendig sind.

edit:
@andy
In Deutschland trägt (fast ausnahmslos) der Mandant das Kostenrisiko, nicht der Rechtsanwalt. Der auf "Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwalt" wird ggf. kein Mandat erhalten für die Abmahnung eines Online-Händlers, welcher die (von mir skizzierte) Schutzklausel verwendet.
Bei weiterem Klärungsbedarf bitte PN.
 
[quote='MuellerLinden',index.php?page=Thread&postID=714347#post714347]Bei Gericht werden gemäß § ... ZPO nur die notwendigen Auslagen ersetzt. Eine einstweilige Verfügung dauert auch im schnellsten Fall etwa einen Tag, jedenfalls mehrere Stunden. Die Zusage, "unverzüglich" zu ändern, bewirkt, dass eine einstweilige Verfügung und damit deren Kosten nicht notwendig sind. [/quote]
Das mag schon sein, es geht hier aber meist nicht um Gerichtskosten sondern um das Anwaltshonorar für die Abmahung.
Gruß
Andy

P.S. Ich würde mich ja freuen wenn ich nicht recht hab, hast du da eventuell einen Verweis auf entsprechende Urteile?
 
[quote='andy',index.php?page=Thread&postID=714313#post714313]Ich möchte damit auch nicht das Wettbewerbsrecht pauschal in Frage stellen, das hat durchaus seine Berechtigung, besonders wenn es um den Schultz von Privatkunden geht.[/quote]
Richtigstellung: das Wettbewerbsrecht dient - wie der Name schon sagt - dem Schutz des Wettbewerbers (Konkurrenten, Händler eben) und nicht dem des Privatkunden (Verbrauchers).
Dazu gibt es andere Regelungen. ;)
 
@andy:
Urteile kann Dein/e Rechtsanwältin/anwalt (und ich, aber nur in der Universitätsbibliothek) z.B. unter juris.de suchen und finden.

Auf die Schnelle habe ich bei alternate.de gesucht. Dort fand ich unter "Internetnutzungsbedingungen" die Klausel

"Bitte machen Sie uns auf Texte aufmerksam, die Sie als anstößig oder unpassend empfinden und die nicht unseren Richtlinien entsprechen. Die fraglichen Texte werden umgehend geprüft und ggf. entfernt. In den verschiedenen interaktiven Angeboten unseres Webshops, z.B. beim Tagging und dem Glossar, stehen Funktionen zur Verfügung, mit denen Sie uns ganz einfach einen störenden Text melden können." (Unterstreichung von MuellerLinden)

Entscheidend sind
1. die tatsächlich nutzbare Kommunikationsmöglichkeit,
2. die Zusage, unverzüglich zu handeln und
3. - im Testfall bei begründetem Hinweis - das tatsächlich unverzügliche Handeln.
 
moin,

mag ja sein, dass so ein text zeigt, dass der anbieter guten willens ist, alles richtig zu machen.
das schützt ihn aber nicht vor abmahnungen.

falls wirklich ein kleines neues wirtschaftswunder in D passieren soll, wird es imho höchste zeit, all den kleineren unternehmen mal das leben zu erleichtern, als sie ständig mit neuem unfug zu behindern.
dieser abmahn-wahnsinn ist ja nur ein stolperstein...

gruß
 
[quote='MuellerLinden',index.php?page=Thread&postID=714325#post714325]@andy:
Zur Vermeidung kostenpflichtiger Abmahnungen verwenden andere Online-Händler eine Klausel mit etwa (!) folgendem Inhalt:

"Bitte benachrichtigen Sie uns im Falle einer etwaigen Beanstandung unserer Seite unter ...
Wir werden Ihre Nachricht unverzüglich prüfen und begründete Hinweise sofort umsetzen.
Eine kostenpflichtige Abmahnung werden wir ablehnen und gerichtlich klären lassen."[/quote]Wie in der aktuellen iX zu lesen ist sind solche Formulierungen höchstwahrscheinlich wirkungslos.
 
Wurde die Mahnung fallengelassen?

@Andy,
bestände ansonsten deinerseits ein Einwand, wenn man dem Anwalt und der Computerhändler seine eigene Meinung deutlich per Mail schreibt?
Einerseits was man von der unsinnigen Abmahnung hält, andererseits mit der Bitte um Fallenlassen der Mahnung?

Finde so ein Verhalten eine Frechheit!
 
[quote='Humanchu',index.php?page=Thread&postID=714413#post714413]Wurde die Mahnung fallengelassen?

@Andy,
bestände ansonsten deinerseits ein Einwand, wenn man dem Anwalt und der Computerhändler seine eigene Meinung deutlich per Mail schreibt?
Einerseits was man von der unsinnigen Abmahnung hält, andererseits mit der Bitte um Fallenlassen der Mahnung?

Finde so ein Verhalten eine Frechheit! [/quote]

Der Fall ist abgeschlossen. Wir haben insgesamt über 1.000 EUR bezahlt um weitere Kosten zu vermeiden. Das zuständige Gericht hat bereits im Vorfeld durchklingen lassen, dass es nicht mal einer Herabsetzung des Streitwerts und damit der Anwaltsgebühren für die Abmahnung zustimmen wird. Der Computerhändler der die Abmahnung veranlasst hat arbeitet vermutlich gut mit dem abmahnenden Anwalt zusammen und ist für uns eh kein Wettbewerber. So lange der andere Händler irgendwelche Hardware verkauft reicht das aus, dass er als Wettbewerber eingestuft wird und damit berechtigt ist einen Anwalt mit einer Abmahnung zu beauftragen.

Sowohl dem Anwalt als auch dem Computerhändler ist es vermutlich relativ egal was man denen schreibt. Was die machen ist legal und vermutlich auch lukrativ und nur das zählt in dem Geschäft.

Gruß
Andy
 
[quote='tarzan',index.php?page=Thread&postID=714406#post714406]Wie in der aktuellen iX zu lesen ist sind solche Formulierungen höchstwahrscheinlich wirkungslos. [/quote]

Sehe ich aber mit meinem bescheidenen Rechtsverständnis auch so.

Freu mich aber, dass das jemand bestätigt hat und meine "Vermutung" nicht aus der Luft gegriffen war. ;)
 
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