[quote='MuellerLinden',index.php?page=Thread&postID=714286#post714286]Bitte Link oder Angabe, wo AGBs von ok2.de zu finden sind. [/quote]
Bein uns (ok1.de) und (ok2.de) gibt es keine AGBs mehr . Wir haben das auf die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung für Verbraucher (Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen) reduziert. Leider ist der Gesetzgeber in Deutschland bis jetzt offensichtlich nicht dazu in der Lage klare Regeln für den Onlinehandel vorzugeben. Selbst ein vom Gesetzgeber einmal verfasster Mustertext zur Formulierung des Rückgaberechts für Verbraucher hat einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten und dazu geführt, dass Händler die genau diesen Text verwendet haben gebührenpflichtige Abmahnungen erhalten haben!
Uns und ich denke auch den meisten Kollegen die das gleiche Geschäft wie wir machen ging es nie darum Verbraucher, sprich unsere Kunden über AGBs in irgendeiner Form zu benachteiligen. Den einen oder anderen Punkt könnte man sicher über AGBs regeln, in der Praxis hat das aber für uns keine Bedeutung da wir ohnehin daran interessiert sind uns mit JEDEM Kunden vernünftig zu einigen wenn es mal Meinungsverschiedenheiten geben sollte. Auch wirtschaftlich macht es in der Regel keinen Sinn wegen ein paar 100 EUR einen Anwalt zu beauftragen und einen Rechtsstreit anzuzetteln, was soll dabei herauskommen? Der Anwalt kostet schnell mehr als man bei so was erstreiten kann.
Ich möchte damit auch nicht das Wettbewerbsrecht pauschal in Frage stellen, das hat durchaus seine Berechtigung, besonders wenn es um den Schultz von Privatkunden geht. Ärgerlich ist, dass man soweit ich das weiss, innerhalb der EU nur in Deutschland Anwälten die Möglichkeit gibt das Wettberwebsrecht mit Gebührenpflichtigen Abmahnungen zu missbrauchen. In anderen EU-Ländern gibt es eine einfache Regelung nach der ein Anwalt für den Ersten Hinweis auf z.B. eine unzulässige Formulierung in den AGBs hei Honorar in Rechung stellen kann.
Gruß
Andy
P.S. Die in Deutschland weit verbreitete Praxis mit gebührenpflichtigen Abmahnungen schadet nicht nur den Händlern sondern auch dem Wettbewerb und damit dem Verbraucher. Die Händler müssen die Abmahngebühren auf die Preise aufschlagen, wenn Sie das nicht können verschwinden sie irgendwann komplett und überlasen den Markt wenigen großen Anbietern - das ist genau das Gegenteil was mit dem Wettbewerbsrecht erreicht werden soll.