Lapstore T41

Naja, Versandkosten zu bezahlen finde ich allgemein aber irgendwie auch nur gerecht. Weiss zwar nicht wie das rechtlich gesehen ist, aber ich hätte bei einer Rücksendung ehrlich gesagt nur damit gerechnet, dass mir der Kaufpreis und nicht die Versandkosten erstattet werden. Irgendwie müssen die Unternehmen doch auch kalkulieren.
 
Die Kurzfassung ist: Im entsprechenden Gesetz ist der Punkt "Versandkosten fuer den Hinweg" nicht klar geregelt. Es gibt ein paar Urteile div. Gerichte die besagen das der Haendler diese Kosten auch tragen muss, allerdings sind diese Urteile noch nicht endgueltig und koennen angefochten werden.

Und solange es da nichts definitives gibt kann sich ein Haendler auf den Standpunkt stellen das die Versandkosten fuer den Hinweg nicht zu erstatten sind. Genau dies hat Lapstore bei mir gemacht - ob es nun 13 EUR wert ist einen Kunden zu vergraulen der sicher nicht wieder kommt und das Risiko negativer Bewertungen auf Ebay oder wie hier in Foren zu riskieren sei dahingestellt...
 
Hallo!

Original von IronEagle
Und solange es da nichts definitives gibt kann sich ein Haendler auf den Standpunkt stellen das die Versandkosten fuer den Hinweg nicht zu erstatten sind.

Das ist in der Tat eine nicht ganz einfache Entscheidung. Auch ich arbeite bei einem Versandhändler, wo wir oft über solche "Probleme" diskutieren.

Einerseits kann es natürlich immer sein, dass dem Kunden Ware zugeschickt wird, die defekt ist oder zumindest nicht der Beschreibung entspricht (auch was den Zustand angeht). Da bin ich der Meinung, dass man dem Kunden die Hinsendekosten auch erstatten sollte, da es ja nicht sein Verschulden ist. Andererseits, wenn man mit sogenannten "Condition Codes" arbeitet (wie die Fa. Lapstore) kann es auch Auslegungssache sein, was man wie hart abgrenzen würde. Jeder Mensch hat nun mal eine eigene Meinung dazu, und solange das so ist, wirds auch keine Einigkeit bei diesem Punkt geben (also niemals).

Andererseits dürft ihr auch nicht vergessen, dass es genug Leute in unserer Gesellschaft gibt, die aus purem Spaß an der Freude mal eben verschiedene (auch hochwertige) Artikel kaufen und schon vorher genau wissen, dass sie das Gerät innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeben werden. Und nun hat man bei ebay auch noch 1 Monat Zeit dazu, das entschärft die Situation auch nicht gerade. Das bei mehreren Händlern ein paar mal durchgezogen, und ich kann mich auch übers Jahr hinweg mit top aktuellen Notebooks (oder was auch immer) eindecken, ohne jemals wirklich was dafür bezahlt zu haben. Und wenn du dann als Händler eben nur solche Kunden "erwischt", die das so machen, dann kannst du deinen Laden ganz schnell dicht machen.

Fakt ist nunmal, dass die Kosten für den Hinversand an das Transportunternehmen gezahlt werden müssen, dem ist es egal, ob dein Kunde hinterher einen Widerruf macht oder nicht, als Händler bist du das Geld auf jeden Fall los. Und dann sollst du es auch noch an den Kunden zurückerstatten? Da bekommst du noch nicht mal ein neutrales Ergebnis am Ende raus (bekommt man sowieso nicht), nein, du machst auch noch Verlust, indem du den Kunden das Geld, was du schon längst nicht mehr hast, auch noch wieder zurückgeben musst.

Verbraucherschutz hin oder her, aber irgendwo kann man auch sagen, dass Online-Händler die Melk-Kühe der Nation sind. Verlangt ihr vom Händler vor Ort auch die Fahrkosten (Benzin/Fahrkarte) wieder zurück, wenn ihr was zurückbringt? Der wird euch einen Vogel zeigen und zur Tür rauswerfen.

Das einzige Problem beim Onlinehandel ist ja nur, dass der Verbraucher/Käufer die Ware vor dem Kauf nicht sehen/testen kann. Da kann ich den Verbraucherschutz bzw. das Widerrufsrecht schon verstehen, aber denkt bitte auch mal an den Händler, der auch von irgendwas leben muss.

Und spart euch nun bitte Aussagen wie "tja, hat er eben Pech gehabt". Klar, lasst die Onlinehändler ihre Shops dicht machen, gibt ja noch nicht genug Arbeitslose hier in Deutschland ... :rolleyes:
 
@nepomuk

Bedenke, daß das 41T nur ein schwach auflösendes Display besitzt:
14,1"XGA TFT Display (1024x768)

Statt Aufklebern, würde cih darauf bestehen, daß die Tastatur so bleibt, wie sie ist (it, fr usw.) und dann eben an jemanden verkaufen, der eine solche braucht (soll ja auch Leute geben, die it, fr, usw. nutzen möchten / müssen).
Lieber die Tastatur neu kaufen und selber tauschen (geht in 10 Minuten).

Viel Erfolg oder auch nicht


@ alle
Ich habe übrigens gestern bei einem ähnlichen Laden in meiner Stadt ThinkPads angesehen, die noch nicht "restauriert" waren; also ich frage mich, was die Vorbesitzer mit ihren ThinkPads angestellt haben; die sahen unglaublich schlimm aus.
Wenn Lapstore auch solches "Rohmaterial" verarbeitet ... wundere ich mich über die Ergebnisse nicht.

MERCVR
 
Original von B_Schmidt
Und spart euch nun bitte Aussagen wie "tja, hat er eben Pech gehabt".

Zunächst mal Danke für die Darstellung einer anderen Sichtweise, auch wenn die zwischenzeitliche Polemik das Problem aus dem Auge verliert.

Fakt: Der Versandhändler muss pro Versand je nach Versender zwischen 8 und 14 Euro an Kosten kalkulieren, wenn der Kunde das ihm gesetzlich zugesicherte Rücktrittsrecht ausübt.

Missbrauch gibt es leider überall (Missbrauch FAG beim Versandhändler, Ladendiebstahl beim Ladenhändler). Jeder gute Kaufmann preist das jedoch in seine Kalkulation ein (dazu macht man einen Businessplan und später seine Forecasts). Schlechte Kaufmänner gehen über die Wupper, denn wer natürlich mit Gewalt den Billigheimer spielen möchte, der kalkuliert knapp. Und da kann es - wie anscheinend bei Lapstore - schonmal so eng werden, dass der "Service" weitgehend entfällt oder berechtigte Ansprüche frechweg abgelehnt werden. So auch bei den Portokosten, die - wie in diesem Fall - nach herrschender Rechtsmeinung unberechtigt einbehalten werden.

Das Argument "Spritkosten für Ladenanfahrt" mag zunächst gut klingen, geht aber an der Sache vorbei. Denn Versandgeschäft hat mit Ladengeschäft nichts zu tun - weder rechtlich noch "im realen Leben". Online-Stores sind von der Infrastruktur her günstiger. Das müsstest du ja wissen, du bist vom Fach.

Lapstore kalkuliert damit, dass sich niemand wegen 6 Euro mit denen herumschlägt. Und macht damit ein gutes Geschäft. trotzdem ist es nicht richtig. Hier sollte sich eigentlich mal ein Verbraucherschützer damit beschäftigen.

Nur, weil ein Händler mit seiner Kalkulation nicht klarkommt, darf er den Kunden nicht bestrafen (und sich nicht rechtswidrig verhalten). Schon gar nicht mit der Argumentation, dass andere die Dienstleistung des Händlers (möglicherweise) missbrauchen. Analog dürfte dann ein Türsteher pauschal jedem Gast erstmal eine ungestraft aufs Maul hauen, weil er sich ab und an mal selber eine von frechen Gästen einfängt.

Wenn jemand mit dem Gesetz nicht klarkommt, steht es demjenigen frei, das Online-Geschäft nicht zu betreiben. Das Recht zu beugen, damit es der eigenen Kalkulation nicht schadet, ist gesetzeswidrig. So geschehen bei Lapstore in meinem Fall - und wie man hier lesen kann, auch bei anderen.

G.

P.S.: Mit einer ähnlichen Argumentation arbeiten auch die Speditionen, die ihren Fahrern durch die Tourplanung den Verstoß gegen die STVO schon vorgeben. Wettbewerbsdruck, Konkurrenz mit Billigfahrern aus dem Osten ... sorry Leute! Gesetz ist Gesetz (bzw. Verordnung). Wem es nicht passt, der muss das Gesetz ändern, darf aber nicht eigenmächtig dagegen verstossen. Das besagt unsere Rechtsordnung.
 
Danke für die vielen Tipps und Hinweise.
Ich habe mir jetzt ein T41 bei Lapstore bestellt. Nun bin ich mal gespannt, wie das Gerät aussieht. =) Wenn es mir nicht gefällt, dann mache ich halt von meinem Rückgaberecht gebrauch und bin um eine Erfahrung reicher und einen Versandweg ärmer. :D Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden, kann ja auch ein paar Fotos posten.

Das Display ist für mich okay und das mit der überklebten Tastatur empfinde ich erstmal als nicht sooo schlimm. Habe zwar auch vor, mir eine deutsche nachzukaufen, aber das brennt nicht so. Wichtiger ist der Akku. Wenn der hin ist, dann hole ich mir einen neuen, das ist in meine Kalkulation aber auch vorab schon mit eingeflossen.
 
Ich sehe das durchaus differenziert mit dem Versandkosten.

Bei mir und Lapstore lief es so:

- Notebook mit deutscher Tastatur und 20-Minuten-Akku bestellt
- Notebook mit Tastaturaufklebern und 1-Minuten Akku bekommen
- Akku ausgetauscht
- Neuer Akku hielt gar nicht
- Notebook innerhalb der 14 Tage frist zurueckgeschickt

Ich habe dann noch nach alternativen Notebooks angefragt, mich aber dann doch entschieden nicht bei Lapstore zu kaufen. Das Notebook war nie in Betrieb, es wurde kein Betriebssystem installiert, die Platte war also noch im Auslieferungszustand

Bzgl. Geld zurueck ging das hickhack los:
- es sollte eine Nutzungspauschale abgezogen werden weil ich angeblich ausserhalb der 14 Tage Frist war
- als das widerlegt war sollte ich keine Portokosten erstattet bekommen
- nach Hinweis auf die Rechtslage habe ich dann alle Portokosten bis auf den Hinweg erstattet bekommen

Die Bewertung des Sachverhaltes sei dem Leser ueberlassen.

---

Zum Thema: das ganze Jahr ein aktuelles Notebook haben durch staendiges zurueckschicken und neukaufen... man muss ja dann MINDESTENS das doppelte Budget einplanen... waehrend das eine Notebook zurueckgeschickt wird muss man das naechste ja schon haben. Und alle 14 Tage das System neu aufsetzen? Und die Arbeit des Hin- und Herschickens? das macht kein normaler Mensch...
 
Original von B_SchmidtAndererseits dürft ihr auch nicht vergessen, dass es genug Leute in unserer Gesellschaft gibt, die aus purem Spaß an der Freude mal eben verschiedene (auch hochwertige) Artikel kaufen und schon vorher genau wissen, dass sie das Gerät innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeben werden. Und nun hat man bei ebay auch noch 1 Monat Zeit dazu, das entschärft die Situation auch nicht gerade. Das bei mehreren Händlern ein paar mal durchgezogen, und ich kann mich auch übers Jahr hinweg mit top aktuellen Notebooks (oder was auch immer) eindecken, ohne jemals wirklich was dafür bezahlt zu haben. Und wenn du dann als Händler eben nur solche Kunden "erwischt", die das so machen, dann kannst du deinen Laden ganz schnell dicht machen.

Klar, dass man bei defekter Gerätschaft durch den Widerruf des FAG geschützt ist. Für mich v.a. bei Neuware sogar ein klares Argument PRO Fernabsatz. Man ist unter dem Strich besser gestellt, als bei einem Kauf vor Ort. Bei einem Dead on arrive nach dem Auspacken zu Hause kann man beim Händler vor Ort das Pech haben, dass dieser genau einen Artikel vorrätig hatte - nämlich den gerade gekauften - und sich der Kunde womöglich auf wochenlang dauernde Nachlieferung oder gar eine Reparatur einlassen muss. Erstattung des Kaufpreises ist meist nicht drin. Gerade bei hochwertigem techn. Gerät gibt es oft diesen Fall, da sich kaum ein Händler Dutzende Exemplare hinlegen kann. In diesem Fall hat man per FAG als Kunde klar die besseren Karten. Dito bei Defekten, die erst inenrhalb der ersten 2 Wochen auftreten oder erkennbar werden.

Hiermit schwächt der Gesetzgeber IMHO sogar den Handel vor Ort. Ich persönlich ziehe neben dem Preisniveau und der Angebotsvielfalt auch aus o.g. Grund den Versandhandel vor. Und ich denke da sicher wie viele andere.

Umgekehrt sind mir übrigens etliche Fälle aus anderen Spezialforen bekannt, wo sehr hochwertige Artikel mehrfach bestellt werden, um dann aus diesem "Pool" gezielt zu selektieren und die B-Ware wieder zurück zu schicken. Dies betrifft insbesondere hochwertige Fotoobjektive, die leicht obere 4-stellige Summen (und mehr !) kosten können. Dagegen sind Notebooks Peanuts. Dank der bei der komplexen Fertigung und der "analogen" Abbildungsleistung durchaus vorhandenen Exemplarstreuung bekommt der nächste Kunde dann evtl. einen für schlecht befundenen Rückläufer. In dieser Branche tut der Versender gut daran, wenn er potenzielle "Gurken" schon selber ausprobiert, bevor sie verschickt werden. Und er muss oft richtig große Summen vorfinanzieren. Ich selber hatte bei ca. 20 (einfach !) gekauften Marken-Objektiven insgesamt 3 Rückgaben, weil die Ware schlicht inakzeptabel war. Bei einem weiteren habe ich mich auf Justage durch den Hersteller eingelassen, was leider erfolglos war. In Zukunft werde ich deshalb bei einer Gurke wieder vom FAG Gebrauch machen. Dabei habe ich dennoch kein Problem, den Hinversand zu tragen. Immerhin hat der Händler auch Aufwände, den zurückgegebenen Artikel zu prüfen. Ich arbeite auch gerne langfristig mit ihm zusammen und da ist das immer ein Geben und Nehmen. Was ich jedoch keinesfalls hinnehme, sind Abzüge für Ingebrauchnahme, wie es mir z.B. bei E-Bug schon passierte. Rams, die in meinem PC trotz korrekter Spezifikation nicht funktionierten, wollten die nur unter 15% Abzug zurück nehmen. Einen Tag nach Erhalt reklamiert, gab das einen Riesenstress. Die (Teil)-Rückerstattung dauerte gut 4 Wochen. Ich blieb hartnäckig und erhielt als Antwort beim 2. Mal Schimpftiraden und Drohungen. Nach meiner Antwort mit Auszug aus dem FAG kam dann eine zweite Gutschrift mit dem Restbetrag. So schützen sich die schwarzen Schafe unter den Händlern vor Rückgaben ! Aber auch vor einem zweiten Kauf ...

In der c't war mal ein Artikel zu lesen, indem von einer inoffiziellen Datenbank die Rede war, in der Händler angeblich die notorischen "Dauerrücksender" für die Gemeinschaft der Händler veröffentlichen. Wenn man im Bestelldialog plötzlich unverständliche Fehlermeldungen bekommt und der Vorgang abbricht, sollte man mal gedanklich seine letzten Rückgaben durchgehen ;) ...

Verbraucherschutz hin oder her, aber irgendwo kann man auch sagen, dass Online-Händler die Melk-Kühe der Nation sind.
Nana, es steht ja jedem frei, wie er sein Geld verdienen möchte. Vergleiche mal die Verkaufszahlen eines Online-Versenders mit dem kleinen Fachhändler um die Ecke, dem ein paar mal pro Woche ein Kunde mit den Preisen von geizhals.at vor der Nase wedelt. Die sehen alle ihre Felle davon schwimmen und einer nach dem anderen macht dicht. Von daher ist es gleich, wo die Arbeitslosen entstehen. Der Kuchen kann nur einmal verteilt werden und Kaufkraft ist endlich. Sie ist nicht beliebig vermehrbar, nur weil es einen neuen Vertriebsweg gibt.

Gruß
Roger
 
hallo,

leider gibt es immer wieder leute, die sich so unsozial verhalten wie dieser aus dem "discountforum":

"Danke, das hört sich ja erstmal gut an.

Ich habe inzwischen beide o.g. Geräte bestellt. Nach Vergleichstest werde ich dann mindestens einen Kauf widerrufen."

bei den genannten geräten handelte es sich hier 2 notebooks im preis von ca. 700?. ich wäre nicht glücklich, wenn ich der nächste kunde wäre, der dann eins der zurück gesendeten notebooks bekommen würde.

recht hin oder her, einer muß die suppe auslöffeln und vermutlich wird es nicht der händler sein.

mfg

gatasa
 
Original von goonie
Nur, weil ein Händler mit seiner Kalkulation nicht klarkommt, darf er den Kunden nicht bestrafen (und sich nicht rechtswidrig verhalten). Schon gar nicht mit der Argumentation, dass andere die Dienstleistung des Händlers (möglicherweise) missbrauchen. Analog dürfte dann ein Türsteher pauschal jedem Gast erstmal eine ungestraft aufs Maul hauen, weil er sich ab und an mal selber eine von frechen Gästen einfängt.

Das hat ja nichts mit rechtswidrigem Verhalten zu tun. Fakt ist, dass es bisher noch kein endgültig rechtskräftiges Urteil bezüglich der Erstattung der Hinsendekosten gibt (oder ist da was an mir vorbeigegangen?). Demzufolge sollte man als Kunde doch auch so einsichtig sein, dass man dem Händler wenigstens die Kosten erlässt, die er dafür aufwenden musste, damit der Kunde erstmal seine Ware bekommt (natürlich unter der Voraussetzung, dass die gelieferte Ware der bestellten entspricht und auch in Ordnung ist). Wenn er die dann fristgerecht und in einem wiederverkaufsfähigen Zustand zurücksendet, soll er ja auch seinen Warenwert und ggf. (bei Ww > 40 ?) seine Rücksendekosten erstattet bekommen, so wie es das Gesetz vorsieht. Nur zum Hinversand ist eben (noch) nichts genaues vorgesehen, daher bin ich der Auffassung, dass der Händler diese nicht erstatten muss, da diese ja auch schon für den Kunden "verbraucht" wurden.

Letztendlich kann man lange darüber diskutieren, endgültige Gewissheit gibt wie immer nur mit einer entsprechenden Rechtssprechung. Ist nur die Frage, wann dieses leidige Thema dann auch mal abschließend geklärt werden kann.


Original von gatasa
"Danke, das hört sich ja erstmal gut an.

Ich habe inzwischen beide o.g. Geräte bestellt. Nach Vergleichstest werde ich dann mindestens einen Kauf widerrufen."

Und das ist der nächste Punkt: Wenn ihr als Händler solche Ware zurückbekommt, könnt ihr fast immer davon ausgehen, dass ihr diese nur noch mit einem Preisnachlass wieder loswerdet. Wenn ich mir als Kunde ein 1000 Euro teures Notebook oder was auch immer kaufe, dann will ich für das Geld auch neue, originalverpackte Ware haben und keine früheren Kundenretouren. Aber das ist wohl wirklich Pech des Onlinehandels, da die Artikel eben nur virtuell vor dem Kauf gesehen werden können. Dem Kunden, der es zurücksendet, wirds ziemlich egal sein, für einen Händler ist das aber sehr ärgerlich.

Nun ja, lasst uns mal nicht zuweit vom eigentlichen Thema abkommen. ;)


Nachtrag:

Original von IronEagle
Und alle 14 Tage das System neu aufsetzen? Und die Arbeit des Hin- und Herschickens? das macht kein normaler Mensch...

Du weisst ja nicht, was da draussen in der Welt für Menschen rumlaufen ... :rolleyes: :D
 
Habe meinen x30 über Lapstore bezogen und kann den Laden vorbehaltlos empfehlen. Das Gerät ist faktisch neuwertig bei mir eingetroffen, eine deutsche Tastatur wurde nachgerüstet und 2x 256MB Ram ohne Umstände gegen 1x 512 MB Ram getauscht. Außerdem gibt es für einen wirklich akzeptablen Preis noch 12 Monate Garantie dazu.

Wer unzufrieden ist kann sein Gerät zurückgeben oder Nachbesserung fordern, Versandkosten hin oder her.
 
Geh ich eigentlich recht in der Annahme, dass wenn ich von einem Lapstore T41 unten den Deckel abschraube mir wohl eine minipci karte entgegenstrahlen müsste? Irgendwie glaube ich die haben bei mir diese vergessen einzubauen. Oder ist das wlan irgendwie intern verbaut? sodass ich erst das Oberteil abnehmen müsste um es zu sehen?
 
Also ich gehe eigentlich auch davon aus, dass es eine Minipci-Karte sein müsste. Dass die WLAN-Module anderweitig verbaut sein könnten, wäre mir neu. Vieleicht guckst Du mal im Hardware-Manual nach? Gibts ja auf der IBM/Lenovo-Seite.

Wie ist das Gerät sonst so? Technisch und optisch gesehen?
 
Also optisch und technisch scheint es sehr gut zu sein. Also ein paar leichte Gebrauchsspuren befinden sich auf dem Palmrest und die Ecken haben ganz leichte Abnutzungserscheinungen, wahrscheinlich durch den Transport in einer Tasche.
Also vom Zustand her durchaus sein Geld wert. Nur halt das mit dem wlan würde mich jetzt mal interessieren.

Edit:
Ah...laut IBM Seite ist die Wlan MiniPci nur intern erreichbar...ich dachte es war der MiniPci Slot den man erreicht indem man den Deckel der sich kurz vor dem Akku und Docking Anschluss befindet entfernt.
 
Gut zu wissen, sonst hätte ich wohl auch einen Schock bekommen wenn ich keine WLAN-Karte gefunden hätte. Letztendlich Gewissheit bringt dann wohl erst die Installation des OS.
 
hast du dir auch einen bestellt?

Achso...und zum Akku Zustand bin ich mir auch noch nicht so ganz sicher....aber länger als eine Stunde hält meiner auf jeden Fall
 
Ja, habe mir auch einen bestellt. Gestern morgen. Wann hattest Du bestellt? Dann kann ich in etwa abschätzen, wann ich meins erwarten kann.

Aber generell hört sich das ja sehr positiv an. Freu :]
 
Original von goegolo
Wer unzufrieden ist kann sein Gerät zurückgeben oder Nachbesserung fordern, Versandkosten hin oder her.

Das gilt nur für private Käufer. Den T23 habe ich ganz regulär über das Redaktionsbüro gekauft und hatte als gewerblicher Käufer eben genau diese Rechte nicht.

Und Nachbesserung bei Lapstore... lol - die halten sich noch nicht mal an das Gesetz (mein Versuch der Nachbesserung: irgendwo hier http://www.thinkpad-forum.de/thread.php?threadid=6751&page=14).

G.
 
Ich habe am Freitag bestellt. Aber durch den Feiertag hat es sich ein bisschen hingezogen. Und ja bleib optimistisch was das Notebook angeht. Wie gesagt ich bin auf den ersten Blick sehr zufrieden. Und ich denke mal die von mir beschriebenen Gebrauchsspuren kann man bei einen solchen gebrauchten Notebook durchaus ertragen, da sie so minimal sind. Wenn man ein Exemplar ohne haben möchte muss man halt ein neues kaufen.

Es wäre schön wenn nochmal jemand bestägigen könnte das sich die wlan Karte beim T41 unter bzw. in der nähe des Touchpads befindet.
 
Original von glonn
Es wäre schön wenn nochmal jemand bestägigen könnte das sich die wlan Karte beim T41 unter bzw. in der nähe des Touchpads befindet.

Unter folgendem Link bekommst du eine Hardware Maintenance Manual (4,5MB), wo auch beschrieben ist, wie man Sachen ein- oder ausbaut. Auf S. 107 erkennst du, dass der miniPCI Steckplatz unter dem Touchpad liegt. Um diesen Steckplatz zu erreichen, muss die Tastatur entfernt werden.

Gruß Jörsch
 
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