Windows 8.1 Lizenzen für Windows 10 sichern

Na ich hab da n Benchtable der sowieso win 10 haben soll, zwecks dx12 Benches.
Zu der Plattform hab ich 4 Mainbords und 5 cpus, so wie, wenn nötig, mehr als 10 mögliche Grafikkarten...
 


Hehe ja! Gartenarbeit bzw. mit dem T60 im Garten sitzen wär dann ungünstig! :D

Ich würde es am WE dann mal durchziehen wollen!

Kurz was zum System:
AM3 X2 255 CPU
Asus M4A87TD-Evo
2 GB RAM
Geforce 250
Wlan-Karte
TV-Karte

Ändern kann ich:
CPU
Grafikkarte
Festplatte*
TV-Karte
W-Lankarte

*Festplatte würde ich beim Wechsel der einzelnen Komponenten drin lassen, um zu sehen wie sich die Aktivierung bei der restlichen Hardware verhält (ohne Internetverbindung) und zum Schluss die Festplatte gegen eine andere tauschen und 10 ohne Key installieren (mit Internetverbindung).

Hab ich was vergessen? Was soll noch auf die Liste?
Her damit! :D
 
Folgendes Szenario: Angenommen ich habe ein separat erworbenes Windows 7 (kein OEM) und mache jetzt ein Upgrade auf Windows 10. Was passiert, wenn ich nächstes Jahr einen komplett anderen Rechner ohne OS habe und dort das bisher genutzte Windows 10, aus dem Upgrade von Windows 7, installieren möchte? Für mein Verständnis und durch Interpretation der EULA (Punkt 4. b.) ist es zulässig, das durch das Upgrade erhaltene Windows zu installieren sofern es auf dem alten PC gelöscht wurde. Im Zweifelsfall muss ich mich noch an die Hotline wenden zwecks Aktivierung der Software auf der neuen Hardware, korrekt?
 


Die EULA, auf welche Du Dich beziehst, dreht sich um eine Kaufversion von Windows 10 (....UseTerms_Retail_Windows_10_German.htm".
IMHO ist es unzulässig, daraus auf Deine Rechte bezüglich Upgradeversion zu schlussfolgern.
Stefan
 
Aber der Punkt 4b steht genauso bei bereits durchgeführten Win7->Win10 Upgrades drin.
 
https://www.microsoft.com/en-us/Useterms/Retail/Windows/10/UseTerms_Retail_Windows_10_German.htm

4. Übertragung. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.

a. Auf einem Gerät vorinstallierte Software. Wenn Sie die Software auf einem Gerät vorinstalliert erworben haben oder wenn Sie für die auf einem Gerät vorinstallierte Software ein Upgrade durchgeführt haben, dürfen Sie die Lizenz zur Nutzung der Software nur mit dem lizenzierten Gerät direkt auf einen anderen Nutzer übertragen. Die Übertragung muss die Software und, sofern zusammen mit dem Gerät geliefert, ein authentisches Windows-Label einschließlich des Product Keys umfassen. Vor einer erlaubten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Nutzung der Software gilt.

b. Eigenständige Software. Wenn Sie die Software als eigenständige Software erworben haben oder wenn Sie für eine als eigenständig erworbene Software ein Upgrade durchgeführt haben, sind Sie berechtigt, die Software auf ein anderes Gerät zu übertragen, das Ihnen gehört. Außerdem sind Sie berechtigt, die Software auf ein Gerät zu übertragen, das jemand anderem gehört, wenn (i) Sie der erste lizenzierte Nutzer der Software sind und (ii) der neue Nutzer den Bestimmungen dieses Vertrages zustimmt. Sie sind berechtigt, die Sicherungskopie, deren Anfertigung wir Ihnen gestatten, oder die Medien, auf denen die Software bereitgestellt wurde, zum Übertragen der Software zu verwenden. Jedes Mal, wenn Sie die Software auf ein neues Gerät übertragen, müssen Sie die Software vom vorherigen Gerät entfernen. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu übertragen, um Lizenzen auf mehreren Geräten gemeinsam zu verwenden.

Irgendwie hat kristatos recht.

Was haben wir denn mit der Installation von Windows 10 gemacht?

- Ist das ein Upgrade?

- Ist das eine Testversion? Von Testversion habe nirgendwo etwas gelesen.

4 a. trifft bei den meisten Thinkpads auch zu.

Vielleicht hat sich Microsoft nur etwas neues ausgedacht?
Das Regelwerk ist kompliziert.


MfG

xsid
 
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Es handelt sich um eine Vollversion die dir nach dem Upgrade zur Verfügung steht. Eine Testversion ist es explizit nicht:
 

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Es handelt sich um eine Vollversion die dir nach dem Upgrade zur Verfügung steht. Eine Testversion ist es explizit nicht:

Ohweh da hab ich was geschrieben... :D Bitte nicht falsch verstehen:
Unter "Testversion" meinte ich die Bindung dieser "Vollversion" an die Hardware nach Juli 2016, nicht das Programmangebot bzw. den Inhalt von Win10! :)

Wir haben das Upgrade jetzt umsonst für einen Rechner bekommen zum testen (Inhalt vollwertig), Nicht erlaubt ist aber die vollwertige "Testversion" nach Juli auf einen anderen Rechner zu übertragen. Dafür brauch man dann die "Vollversion".

Auch wenn aus der Eula heraus jetzt steht, dass wir berechtigt sind
[FONT=&quot]Eigenständige Software.[/FONT][FONT=&quot] Wenn Sie die Software als eigenständige Software erworben haben oder wenn Sie für eine als eigenständig erworbene Software ein Upgrade durchgeführt haben, sind Sie berechtigt, die Software auf ein anderes Gerät zu übertragen, das Ihnen gehört. Außerdem sind Sie berechtigt, die Software auf ein Gerät zu übertragen, das jemand anderem gehört, wenn (i) Sie der erste lizenzierte Nutzer der Software sind und (ii) der neue Nutzer den Bestimmungen dieses Vertrages zustimmt.[/FONT]
glaube ich nicht, dass dieser Punkt auf das Gratisupgrade zutrifft. Mein Gedankengang: Wenn ich das Win10-Upgrade kaufe, gilt die Eula.

Sry wenn ich so negativ bin, aber wenn ich das Gratisupgrade auf einen neuen PC/Laptop mitnehmen könnte, hätte Microsoft sich damit ins eigene Fleisch geschnitten. Es macht einen riesen Unterschied ob ich nur ein paar Euros oder 279€* für Win10 ausgebe.

*Preis unbestätigt, aber auf einigen Nicht-Windows-Seiten so angegeben
 
Naja, aber dann müsste das auch explizit in der EULA drin stehen, denn ich habe ja nur diese abgenickt, ohne wenn und aber. Abgesehen davon steht ja auch drin, dass ich in Deutschland die Software (mit den entsprechenden Eigentumsnachweisen) weiterverkaufen darf und spätestens dann wäre die Hardwarebindung ja hinfällig, oder?
 
Naja, aber dann müsste das auch explizit in der EULA drin stehen, denn ich habe ja nur diese abgenickt, ohne wenn und aber. Abgesehen davon steht ja auch drin, dass ich in Deutschland die Software (mit den entsprechenden Eigentumsnachweisen) weiterverkaufen darf und spätestens dann wäre die Hardwarebindung ja hinfällig, oder?

Im Prinzip ja, aber der Knackpunkt ist hier glaub ich das Stichwort "kaufen". Gekauft haben wir ja nur unsere Win7-8.1 Versionen. Nicht gekauft, sondern haben es im begrenzten Zeitraum kostenlos für diesen PC/Laptop kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.

Wenn ich wüsste ob unser Rechenzentrum am Campus darauf eine Antwort hat, würde ich morgen da mal vorbeischauen.
 
Aber es steht ja drin, dass ich die Software nicht direkt gekauft haben muss sondern auch durch ein Upgrade erworben haben kann. Ob dieses Upgrade, wie jetzt in diesem Fall, kostenlos oder wie im Falle von Win7->Win8 14,99€ gekostet hat ist ja völlig egal.
 
Hallo TPler,

irgendwie so etwas sachlich Fundiertes scheint es nirgends zu geben.

Microsoft legt es so aus, wie sie es möchtenm wir legen es so aus wie wir es möchten.
Alles wirr, für mich nicht zu durchblicken.

MfG

xsid
 
PositionMainboardCPURAMGrafikErweiterungs-KarteFestplatteWindows muss aktiviert werden
Installation
Win10
XXXXXXJA
Wechsel 1XXIst noch aktiviert
Wechsel 2XXXIst noch aktiviert
Wechsel 3XXXXIst noch aktiviert
Wechsel 4XXXXXIst noch aktiviert
Wechsel 5XXXXXAutomatische Aktivierung nach Herstellen der Verbindung


Rotes X=Neue Komponente
Schwarzes X=Komponente aus vorherigem Umbau

Die Internetverbindung ist bis auf den Grafikwechsel (Treibersuche) und nach der Neuinstallation getrennt gewesen.

Die Festplatte war im ersten Test eine 160 GB WD SATA und im zweiten Durchgang eine 40 GB WD PATA (keine schöne Bootzeit^^).

Was den Schluss nach diesem Test zulässt: Nur das Mainboard wird registriert!

Achja: Verwendet wurde ein Win8.1 Key :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sarek und TPler,

dann müssen wir in Zukunft aufpassen, wenn wir ein gebrauchtes Mainboard (Thinkpad) kaufen, damit wir nicht aus versehen ein Windows 10 als Demo (ohne Eingabe eines Keys) installieren. Dieser Umstand trifft zu, wenn zuvor Windows 10 mit einem Upgrade installiert war.
Es wird dann von Microsoft einfacht aktiviert.

MfG

xsid
 
dann müssen wir in Zukunft aufpassen, wenn wir ein gebrauchtes Mainboard (Thinkpad) kaufen, damit wir nicht aus versehen ein Windows 10 als Demo (ohne Eingabe eines Keys) installieren.
Genau! Dieser Umstand könnte z. B. zutreffen, wenn wir das Board nach Juli 2016 kaufen und der Vorbesitzer das kostenlose Upgrade nicht mehr an einem anderen Gerät fahren konnte.
Diese Version wär dann für uns eine "illegale Kopie", da wir ja nicht im Besitz des Originalschlüssels sind.

xsid hat aber recht: Bei der Installation den originalen Key eingeben, und Windows sollte sich bei MS mit diesem aufs neue aktivieren.
 
dann müssen wir in Zukunft aufpassen, wenn wir ein gebrauchtes Mainboard (Thinkpad) kaufen, damit wir nicht aus versehen ein Windows 10 als Demo (ohne Eingabe eines Keys) installieren. Dieser Umstand trifft zu, wenn zuvor Windows 10 mit einem Upgrade installiert war.
Es wird dann von Microsoft einfacht aktiviert.

Wieso die Sorge? Das ist doch dann für die Mehrzahl der Leute positiv! Auf dem Gerät ist dann doch ein legales Windows 10 aktiviert. Der Beweis dafür ist die bei Microsoft hinterlegte Hardware-Kennung. Sonstige Nachweise sind schlicht gar nicht möglich. Insofern kann sich doch jeder freuen, der Windows 10 installiert, wenn es dann gleich aktiviert ist, weil es das auf dem Gerät schon einmal war.
 
Hallo TPler,

wie ist der schnellste Weg bei allen Mainboards eine digitale Signatur für Windows 10 bei Microsoft zu hinterlegen?

Ob das mit einer HDD mit Windows 10 funktioniert, die ich an verschiedene Mainbaords anschließe und einmal boote und
dann aktivieren lasse?

Müssen evtl. irgenwelche Key geändert werden?

MfG

xsid
 
Wenn du eine Platte mit einem installierten Windows 10 an ein neues Gerät hängst und dann den Key in einen gültigen Windows 7/8/8.1 Key änderst, aktiviert sich das System auf dieser Hardware. Sobald es dir anzeigt, dass das System über eine digitale Berechtigung aktiviert wurde, ist das entsprechende Gerät bei MS hinterlegt. Der Key, der dann im System steht, ist automatisch wieder der generische Key und du kannst die Sache am nächsten PC wiederholen.
 
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