Ärger mit UK Händler

cubba

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10 Dez. 2008
Beiträge
331
Hi Leute,

langsam weiß ich echt nicht was ich tun soll !? :cursing:

Habe das aus UK bestellte X60s wegen defekter Soundkarte und defekten Netzteil
zurück geschickt. Das Notebook traf dort am 1.03.2010 ein. Seit je her warte ich
auf die Rücküberweisung des Geldes!

Ich hatte ihm das Geld per Überweisung mit IBAN und Swift gezahlt und so wollte
ich auch die Erstattung. Allerdings ist bis heute kein Geld da.

Jetzt schaue ich in seine Bewertung und und ausgerechnet von ca.1500 sind 2
negative Bewertungen in denen die Leute ebenfalls kein Geld wiedersahen!

Bei Privatverkäufen wäre das ja was anderes, aber der Herr ist als Händler tätig.
Was kann ich tun?

LG
 
Ähm?!
Verständnisfrage: Man macht deutsches Recht geltend, wenn Verkäufer in UK und Käufer in DE ?!
Ich bin kein Jurist aber ist das dann nicht EU-Recht, weil zwei Staaten betroffen sind?

Ich denke, der Fall ist doof gelaufen und jetzt muss die Kuh vom Eis.
Das der Verkäufer nicht reagiert ist seltsam.

Cu
Snowy
 
[quote='Snowy',index.php?page=Thread&postID=814352#post814352]Ich bin kein Jurist aber ist das dann nicht EU-Recht, weil zwei Staaten betroffen sind?[/quote]Es gibt kein EU-Recht. Allerdings gibt es europäische Verträge, in denen festgelegt ist, dass bei einem Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer gewerblich, Käufer privat) das Recht des Landes anzuwenden ist, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat. Dieses aber grenzüberschreitend durchzusetzen ist nicht immer einfach.

Hanno
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=813672#post813672]das macht man , in dem man per paypal zahlt, und dabei den kaufpreis von seiner kreditkarte begleichen lässt.
gibts dann ein problem, bucht man einfach den betrag zurück.
[/quote]

Nee, wenn du den Bezahlvorgang bei PayPal durchläufst hast du am Ende zwei voneinander unabhängige Einzeverfügungen getroffen:

1. hast du PayPal authorisiert von deiner Kreditkarte den Betrag X einzuziehen und deinem PayPal Account gutzuschreiben.
2. hast du PayPal authorisiert aus deinem PayPal Guthaben den Betrag X an den Verkäufer zu übertragen.

Ein Blick in den Kontoauszug offenbart auch den internen, getrennten Buchungsverlauf.

Verfügung 1 kannst du nicht zurückbuchen, da PayPal gegenüber deinem Kreditkartengeber jederzeit die Einzelauthorisierung nachweisen kann. Der geplatzte Deal aus Verfügung 2 ist dabei völlig unerheblich.
Verfügung 2 kannst du im Wege des PayPal Käuferschutzes angehen. Rechtsmittel sind natürlich immer möglich.
 
Hi Leute,

danke für die ganzen Beiträge. Ich will allerdings hier auch kein allgemein gültiges Fazit über den Händler machen.
Es handelt sich ja bei mir um ein Einzelfall - nichtsdestotrotz habe ich leider immer noch kein Geld erhalten ! :S

Ich habe bis heute ein recht freundlichen Kontakt zu diesem Händler über die ebay Nachrichten.
Einziges Manko ist halt, dass ich bis heute mein Geld nicht wieder gesehen habe.

Zudem bin ich momentan im Ausland sehr beschäftigt und auch sehr spartanisch mit dem www. ausgestattet.
Ich hoffe das die Angelegenheit ohne Anwalt etc. über die Bühne geht bis ich wieder daheim bin.

LG
cubba
 
[quote='dedi',index.php?page=Thread&postID=815216#post815216]Verfügung 1 kannst du nicht zurückbuchen, da PayPal gegenüber deinem Kreditkartengeber jederzeit die Einzelauthorisierung nachweisen kann.[/quote]Hat Paypal eine originale Unterschrift für diese Verfügung? Alles andere ist bei Kreditkarten nicht bindend. (Ausnahme: PIN bei Automatenbarauszahlung.)
 
Beim überfliegen des ganzen Threads sehe ich nur ca 2-3Wochen Wartezeit und eine Differenz von €20/30...? - jedoch auch: defektes Notebook und defektes Netzteil - Soundcard... - wobei: wer sagt denn, dass die Soundcard defekt ist?

Wie auch immer... Schadenfreude wurde og bereits beschrieben, dann brauch ich das nicht noch mal zu tun...- Firmenanwälte...- irgendwie geht hier alles in komische und irgendwie Weltfremd.
Hier in England sind "Verbraucherschutzgesetue" anders als in Deutschland - wer grenzübergreifend Transaktionen betreibt sollte sich vorher über ggfls Mehrärger und Kosten bewusst sein. Wenn er wirklich abweichend 30€ weniger bezahlen wollte, dann würde dies eben mal das Porto decken -

...irgendwie sehe ich da nur Spaten am falschen Platz und Kommunikationsprobleme...
Schlage drei Kreuze wenn Du überhaupt etwas dieses Jahr zurück bekommst..- Viel Glück jedenfalls- Du kannst es brauchen!
 
@techno: Imho hat der Händler noch überhaupt nichts erstattet vom Kaufpreis.
 
[quote='linrunner',index.php?page=Thread&postID=815383#post815383]@techno: Imho hat der Händler noch überhaupt nichts erstattet vom Kaufpreis.[/quote]

Ganz genau so sieht es aus !
 
[quote='cubba',index.php?page=Thread&postID=815420#post815420][quote='linrunner',index.php?page=Thread&postID=815383#post815383]@techno: Imho hat der Händler noch überhaupt nichts erstattet vom Kaufpreis.[/quote]

Ganz genau so sieht es aus ![/quote]

es wurde aber beschrieben, dass der Händler €239 zahlen wollte (gefordert wurde aber 269)...- das wäre ja schon mal ein Schuldeingeständnis - was auch hätte umgehend angenommen werden sollte...

Das nicht gezahlt wurde ist klar...- warum sonst dieser Thread...!?
 
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