Deshalb dürfen Polizisten keine Verbrecher verurteilen, deshalb unterliegen Geheimdienste der Kontrolle des Parlaments und deshalb entscheiden Polizeibehörden in Demokratien nicht, was publiziert werden darf und was nicht. Die Tatsache, dass genau dieser zentrale Punkt jeder demokratischen Verfassung bei der nun geplanten Gesetzesänderung übergangen wurde, sagt einiges über die Sorglosigkeit, mit der deutsche Politiker vorgehen, wenn es um Verfassungsprinzipien an einer Stelle geht, die sie und ihre Wähler nicht sonderlich zu interessieren scheint: im Internet.